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32 Chronik Bertholds. mit der Hacke der Lehre sammt der Wurzel auszurotten. Er befahl also aus apostolischer Machtvollkommenheit und in Ueber- einstimmung mit der ganzen heiligen Versammlung auf das be stimmteste, daß die unverfälschten Gesetze der heiligen Väter, wie sie bisher auf den einzelnen Kirchenversammlungen vor schriftsmäßig zu Stande gekommen waren, zuverlässige Geltung erlangen und Jeder, der es wagen würde, sich denselben hart näckig zu widersetzen, von dem Leibe der Kirche gänzlich ge trennt werden sollte. Darauf gab er unter Anderem, (auf das Ansehen der heiligen Väter gestützt, bei derselben Kirchenver sammlung die Entscheidung, daß diejenigen, welche durch simoni stische Ketzerei, das ist mittelst Kauf, zu irgend einer kirchlichen Würde oder Amt gelangt wären, ihres Amtes in der heiligen Kirche nicht ferner walten sollten; auch jene, welche Kirchen durch Erlegung von Geld erworben und noch im Besitz hätten, sollten dieselben ohne Ausnahme verlieren; femer sollte es in Zukunft Niemandem mehr erlaubt sein, dieselben zu kaufen oder zu verkaufen, und Niemand sich beigehen lassen, Zehenten in anderer Weise zu beziehen, als nach der kanonischen Vor schrift. Diejenigen aber, welche mit der Sünde der Unkeusch heit belastet wären, sollten weder Messe lesen, noch auch in den niederen Graden dem Altäre dienen. Auch befahl er, wenn die Genannten seine Verordnungen, oder vielmehr jene der heiligen Väter nicht beachten würden, sollte das Volk keines wegs ihre geistlichen Verrichtungen annehmen, weil sie nämlich vom Leibe der Kirche getrennt wären, damit diejenigen, welche sich nicht aus Gottesfurcht oder in Anbetracht der Würde ihres Amtes bessern wollten, aus Scheu vor der Welt und durch den Tadel des Volkes bewogen, wieder zu sich kämen)*. Den Ge horsamen aber und den für ihren Fehltritt wahrhaft Büßen- *) Die eingeklammerte Stelle ist fast wörtlich einem Briefe des Papstes Gregor an Bischof Otto von Constanz entnommen.