142 Chronik Bertholds. Versammlung befohlen, solche Beauftragte zu schicken, welche seine eigenen Gesandten sicher nach Deutschland geleiten könn ten, um die so große Uneinigkeit zu schlichten. Er beschwor aber, daß sein Herr bis zur Himmelfahrt des Herrn solche nach Rom schicken und daß er in Betreff der Thronfrage dem apostolischen Stuhle in Allem gehorchen wolle. Auch von Sei ten König Roudolfs wurde beschworen, daß er bei der vom Papste zu bestimmenden Berathung diesem in Allem gehorsam sein würde. Endlich belegte der apostolische Herr auf's Neue mit dem Banne jeden, der durch irgend eine List oder Par teiung im vergangenen Jahre das Zustandekommen der Be rathung verhindert, und ebenso jeden, der in Zukunft hindern würde, was er jetzt neuerdings anordnete. Durch die erwähnte Fristgewährung gewann er sich aber die Herzen aller Römer so sehr, daß sie verlangten, es sollte nicht länger mit der Bannung König Heinrichs gezögert wer den, wenn er sich jetzt noch weigerte, ihm zu gehorchen. In Betreff der Könige aber beschloß der Papst für den Augenblick nichts, als was den Bischöfen von Passau und Metz und ihren übrigen Mitgesandten nicht ganz mißfällig war, wie dies die Noth des Augenblickes erforderte. Alle Bessere standen näm lich fest auf Seiten des Königs Roudolf, dessen vollkommenen Gehorsam gegen den apostolischen Herrn sie durch alle Um stände erprobt hatten. Herzog Theodorich und Graf Folmar* wurden wegen An griffes auf die Kirche von Metz mit dem Banne belegt. Ebenso Alle, welche Güter von Bischöfen, nämlich dem Mainzer und den übrigen, die von ihren Sitzen Vertrieben waren, sich wider rechtlich angeeignet hatten; auch der Bischof von Mailand und der von Ravenna. Nicht minder wurden auch jene Ritter des Bischofs von Parma 2 von der Kirche ausgeschlossen, welche *) Von Metz. — 2) Eberhard.