1078. 133 nige im Namen ihrer Herren vor und bezeugten durch einen Eid, daß diese unschuldig wären und durch keinerlei List oder Ränke die Berathung verhinderten, auf deren Verhinderung der Herr Papst bei der letzten Kirchenversammlung Ausschließung von der Kirchengemeinschaft gesetzt hatte. Den Gesandten König Roudolfs wurde von den Besseren bereitwillig geglaubt, die anderen dagegen des Meineides beschuldigt. Endlich versuchten diese, vom Papste die Ausschließung des Königs Roudolf wegen Anmaßung der Regierung herauszupressen, da aber im Gegen- theil die ganze Versammlung sich kaum enthielt, diese über König Heinrich, zu verhängen wegen seines Ungehorsams, sei ner vielen Frevel, die oben geschildert wurden, und wegen sei ner schlauen und täuschenden Lügen, so kehrten jene, nachdem ihm bis zur nächsten Kirchenversammlung oder früher Zeit zur Besserung und Verantwortung gewährt war, mit Schande und ohne den päpstlichen Segen nach Hause zurück. Einer von ihnen, Propst Eigilbert pon Passau, schon von seinem Bischöfe gebannt, wurde, als er meineidig zu König Heinrich zurückkam, von diesem mit gewohnter Gewaltthätigkeit wider den Willen und die Zustimmung Aller simonistisch über die Kirche von Trier gesetzt, nachdem er den von der Geistlichkeit und dem Volke kanonisch Erwählten verworfen hatte. Auf derselben Kirchenversammlung wurden folgende Gesetze durch allgemeine Zustimmung und Unterschrift erlassen: „Ritter jeden Ranges und Standes, welche gegen den Willen der Bischöfe, Aebte oder anderer Kirchenvorsteher vom König oder einem weltlichen Fürsten Kirchengüter angenommen haben, oder annehmen werden, sich ihrer bemächtigen oder sie mit ihrer Zustimmung innehaben, sollen, wenn sie diese Güter der Kirche nicht zurückgeben, dem Banne verfallen. „Wenn einer der Nortmannen Güter des Klosters des hei ligen Benedict auf Montecasino in Besitz nimmt, oder irgend