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AttsM 1SZZ Antwort an Branttng nnd Romaln Rolland i" Sik WslaMMten »Mn „Bedingungen Weltettes Entgegenkommen -es Sberrelchsanwalts 's »etu^e»ü»r »«1 «glich »welmallger Luflel- lung monatlich »IM. « io («Inlchltev. 7» PI», «rllgerlodnl, durch PoNbe-u» «M. ».»0 elnlchl. »« PI». Poftgebahr lohne Postjullellungsgebührl »ei ftebenmal wdchentllchem Perland. Mn»el- nummer l» Pia-, auierdald Lachten» ii Pf». -'N » - Grenzen -er Technik Der Stolz der groben WirtschaftSfllhrer alten Stils war eine sich bis in den letzten Handgriff erstreckende Nationalisierung, die feinste Berechnung, wie Menschen kraft zu ersetzen sei durch die tote, willenlose Maschine, die nur ganz geringer Wartung bedarf, um wie ein Zauberer die schönsten Autos, Flugzeuge und andere Wunderwerke am laufenden Bande erstehen zu lassen. Dieser Traum von der menschenleeren Fabrik entsprach vollkommen der Phan tasie einer Generation, die von den Stegen der Technik be rauscht war, und entsprach auch vollkommen dem Interesse einer gewissen kapitalistischen Unternehmerart, die in den Maschinen willenlose Diener hatte, die ihre Anschaffungs kosten tausendfach verdienten und das Kapital weitgehend unabhängig machten von der ab und zu immer wieder auf begehrenden „Arbcitermasse". Amerikanische Ingenieure haben z. B. berechnet, baß bei Verwendung modernster Maschinen fünf Ziegeleien mit insgesamt kaum hundert Arbeitern genitgen wtirden, um den Gcsamtbcdars der USA. zu decken. Beträgt doch die Leistung einer solchen Ziegelei bei AuSnittzung „techno kratischer" Methoden ENNO Ziegel pro Kopf und Tag. Legt man bei durchschnittlicher Arbeitsleistung mit der Hand 4Nü Ziegel für den Arbeitstag pro Mann fest, so sieht man einerseits, wie ungeheuer sich für den Unternehmer die Anschaffung einer solchen Maschine „rentieren" kann, und anderseits, zu welcher Verwüstung des Ar beit Sm ar ktcS die ohne Hemmung gesteigerte Kapazität der Wirtschaft führen muß. Wir kennen ja das Elend aus eigener Erfahrung: die Maschine scheint ein dämonisches Eigenleben zu erhalten, sie macht den Menschen arbeitslos, wirft ihn auf die Straße, verbittert, ohne Hoffnung, baß er semalS wieder in den Arbettsgang eingeschaltet wird. Der noch bleibende Arbeiter wird zu einem winzigen, mechanischen Rad in einem Riesenbetriebe, den er nicht überschaut und versteht. Seine Arbeitsfreude, sein Berufs stolz müssen schwinden, und znm Schluß wird auch er wie sein arbeitsloser Genosse ein Opfer der marxistischen Irr lehrer, die ihren persönlichen Nutzen suchen, indem sie ein ganzes Volk verhetzen und zersetzen. So war cs in Dentschland. Schon seit Jahrzehnten, besonders nach dem Kriegsende, haben sich tiefer denkende Wirtschaftler immer wieder die Frage vorgelegt: Wie halten wir die Wertvernichtung der menschlichen Arbeits kraft auf? Wie verhindern wir, daß der Mensch Sklave der Maschine wird? Wie machen wir ihn zum Herrn der Maschine? Erinnert sei hier u. a. an einen Brief, den Wilhelm II. im vergangenen Jahre an den ehemaligen amerikanischen Generalkonsul in Dresden, John Goff ne y, richtete, in dem er forderte, daß eine verantwortliche StaatSftthrung eingreifen müsse, wo planlose, unorganische Vermehrung der Maschinen Unheil anzurtchten und die Arbeitslosigkeit zu vergrößern drohe, so daß aus einem Segen ein Fluch werde. Man hat Zeitschriften und Bücher über dieses Problem vollgeschrieben. Heute erkennen wir, baß keine Grübelei und keine geistvolle Diskussion, auch keine gutgemeinte Einzelmaßnahme mit ihm fertig wirb, sondern nur — wie in so vielen Dingen — der einfache, große und mitreißende Wille eines wahren BolkSführerS, ein Wille, der aus sich heraus Entwick lungen dort Grenzen setzt, wo sie wie Wucherungen im GolkSkörper ohne Rücksicht auf das große Ganze selbstsüchtig überhanbnehmen und das Leben des Ganzen zerstören. Rationalisierung muß im nationalsozialistischen Staat etwas anderes bedeuten als Profitsteigcrung des einzelnen Unternehmers. Nationalisierung als Arbeitsschulung wird selbstverständlich besaht, denn der Nationalsozialismus ist nicht Reaktion oder Romantik, und lächerlich ist jede Art von Maschinenstürmerei. Aber Rationalisierung darf nur statthaben, wo der WirtschastSkörper des ganzen Vol kes — als große Einheit aufgefaßt! — cS erlaubt und fordert. BIS der letzte deutsche Arbeitslose wie der untergebracht ist, wird da viel zu bremsen und zu hemmen sein, wo optimistische „Technokraten" gern babylonische Turmbauten errichten wollten. Das hat die nationalsozialistische Regierung, die alle ihre Maßnahmen immer vom Ganzen her trifft, mit aller Klarheit erkannt. Der Technik wird ihre dämonische Eigengesetzlichkett, die so viel Verwirrung und Unheil in der ltberalisttschen Wirtschaft angertchtet hat, genommen; sie wird etngesügt in den Dien st an derNation. So ist eS zu verstehen, wenn nach der Durchführungsverordnung vom 28. Juni Darlehen und Zuschüsse an Betriebe davon abhängig gemacht werben, daß die Arbeit durch Menschen kraft verrichtet wird; so ist es zu verstehen, daß in den letzten Tagen ein „Gesetz über Einschränkung bet Verwendung von Maschinen in der Zigarren» tndustrte" Unterstützungen für solche Firmen vorsieht, die Maschinen nicht mehr verwenden oder solch« Maschinen nicht mehr Herstellen. ES bestand die Gefahr, baß in dieser Industrie, die in Deutschland im wesentlichen ein mittel- ständisches Gewerbe ist, durch die Verwendung neuer Maschinen fünf Sechstel der Arbeitskräfte, das sind rund Mvvo Arbeiter, entbehrlich gemacht würben. In dieselbe ' Ui' <" -!i sein müßen. Das beste und überzeugendste BeweiSmaterial kann ohne Nutzen sein, wenn es nicht im Interesse der An geklagten verwendet wird. JchpersönlichhabenichtbaS alleinige VersügungSrecht über das BeweiSmaterial des Unter suchungsausschusses. Ich zweisle aber nicht daran, daß der Untersuchungsausschuß in Uebereinstimmung mit den von mir bereits dargelegteu Anschauungen das gesamte Material de« Verteidigern sofort zur Verfügung stellen «ird, salls genügende Voraussetzungen für eine srete und unabhängige Berteldigung der Angeklagten gegeben sind. Als solche Voraussetzungen sehe ich iu diesem Falle a«: 1. Freie Wahl der Verteidiger durch die Angeklagten. 2. Zulassung der von den Angeklagten bestellten aus ländischen Verteidiger. 8. Unbeschränkte Einsicht der Akten durch die Verteidiger und Ucbersendung der Anklageschrift an die von den An geklagten bestellten ausländischen Verteidiger. 4. Volles Recht der Angeklagten zur Aussprache mit ihren Verteidigern ohne Anwesenheit Dritter. V. Oesfentltchkeit der Verhandlungen des Gerichts während der ganzen Dauer des Prozesses. «. Menschenwürdige Behandlung der Angeklagten, so daß sie körperlich und geistig imstande sind, ihre Ver teidigung vor Gericht zu führen. 7. Freies Geleit und Sicherheit des Lebens für die von der Verteidigung oder vom Untersuchungsausschuß be nannten Zeugen, sowie Gelegenheit zur ungehinderten Aussage. 8. Sicherheit des Lebens sstr die Verteidiger und Sicher heit der ungehinderten Möglichkeit zur Verteidigung durch sie. 5. Labung der von der Verteidigung benannten ober noch zu benennenden Zeugen. Ist. Genehmigung der uneingeschränkten Aussagen für die Zeugen, soweit sic sich im Dienste des Deutschen Reichs oder eines deutschen Staates befinden oder befanden. Wie notwendig cS ist, diese Garantien zu fordern, geht beispielsweise aus einem Artikel hervor, den der partei amtliche nationalsozialistische „Dortmunder General anzeiger", das Blatt der Regierungspartei, am 12. August im Zusammenhänge mit Ihrem Schreiben an Romain Rolland und mich veröffentlichte. In diesem Artikel heißt eS u. a.: . . Jedes gesunde Volk wird dasselbe Not ¬ wehr recht für sich in Anspruch nehmen, das die deutsche Nation längst durch die Tat für sich in Anspruch genommen hat, nämlich die Rote Pest mit Stumpf und Stil aus zurotten. Der Staat, der seine Hand dazu bieten würde, auch nur den Versuch zu unternehmen, sich schützend vor Mordbrenner zu stellen, müßte sich in den Augen der Welt selbst richten. Wenn sich heute marxistische Kreaturen mit ihren Komvltccn solidarisch erklären, so könnte das nur zu einer Konsequenz führen, und zwar gleich wo: sie gleichmäßig zu behandeln." Ich habe mich für verpflichtet gehalten, Ihren Brief dem Untersuchungsansschuß zu übergeben. Ihrem eigenen Bei spiel folgend, übergebe ich diese meine Antwort der Presse. — Ich erwarte Ihre Antwort, die ich alsdann dem Unter suchungsausschuß weiterleiten werbe. Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung gez. Georg Branttng." Auf das vorstehende Schreiben des Rechtsanwalts Vranting gab -er Oberretchsanwalt felven-e Antwort: „Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Ich bestätige er- gebenst den Empfang Ihres Schreibens vom 18. d. M. Ihre darin zum Ausdruck gebrachte Ansfassung, meine Bitte um Ueberlassung des im Besitz der Kommission befindlichen Ve- weiSmaterials berechtige zu dem Schluß, daß ich das gegen die Angcschulbigtcn vorliegende BeweiSmaterial selbst nicht kür ausreichend halte, geht fehl. Nach den mir zngcgangcnen Mitteilungen über die Ziele der Kommission habe ich nicht erwartet und konnte ich auch nicht erwarte», daß ich Material zur weiteren Belastung der von mir verfolg ten Personen erhalten werbe. Bei meiner Ritte bin ich vielmehr, soweit bi« von mir angeklagten Personen in Frage komme», von dem von allen deutschen Staatsanwaltschaften von jeher als vornshme Pflicht empfundenen Bestrebe« auS- gegangen, möglichst restlos alle siir die Beurteilung der Schnldsrage bedeutsame« Tatlachen, also anch die etwa zur Entlastung bienenden Momente» dem Gericht zur Kenntnis zu bringen. Darüber hinaus mußte Ich nach den Pressemeldungen an nehmen, Material erwarten zu können, das geeignet sei, den Verdacht der Beteiligung am Reichötaghbrand gegen Personen zu begründen, gegen die bisher ein Verfahren nicht anhängig geworben ist. Ich war der Meinung, daß der Sinn meiner Bitte nicht mißver standen werben könne. Mit voller Deutlichkeit ist er jeden falls aus meinem Schreiben an Herrn Romain Nol- land ersichtlich, dessen Inhalt Ihnen, wie ich aus Ihrem Schreiben entnehme, bet besten Abfassung bekannt war. Sie selbst kennzeichne« dementsprechend auch t« Ihrem Berlin, 28. Aug. Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wirb, hat der schwedische Rechtsanwalt Vranting auf das an ihn gerichtete Schreiben des OberrctchSanwalts in der NeichStagvbrandsache folgendes erwidert: Ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom IN. August. Ich benutze die Gelegenheit, Ihnen mitzutcilen, daß sich in der Tat ei« Untersuchungsausschuß zur Ansktiirung des Reichstagsbrandes gebildet hat, dem außer mir nachfolgende Juristen angehören: England: D. N. Pritt, KingS Counsellor; Frank reich: Caston Bergcry; Amerika: Arthur Garsteld Laos, Clarence Dcrrow; Dänemark: Dr. Bald Hutdt; Schweiz: Dr. Johannes Huber,- Holland: Frau Dr. Bakker-Nort,- Belgien: Pierre Bermeylcn; Italien: Francesco Ntttt. Bei dem Sekretariat dieses Ausschusses befindet sich tatsächlich reiches Material in Sachen der Reichstagsbrand stiftung, das in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses behandelt werden wird. — Ich möchte zuerst Stellung nehmen zu folgendem Passus Ihres Briefes: „Da weder mir noch dem Untersuchungsrichter des Reichsgerichts trotz der in der Oesfentltchkeit ergangenen Aufforderung zur Mitteilung aller der Aufklärung der Sache dienenden Um stände und trotz Aussetzung einer hohen Belohnung für die Mitwirkung bei der Ermittlung der Täter andere als die m den Akten verwerteten Angaben zugegangcn sind, die Anklagebchörde und das Gericht aber das allergrößte Interesse daran haben, alle Umstände kenncnzulcrne» und bei der Bildung des Urteils zu verwerten, die für die Anf- klLrung deö Sachverhalts dienlich sein können, wär« ich Ihnen, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, zu Donk ver pflichtet, wenn Sie mir Kenntnis von dem angeblich im Be sitz der Kommission befindlichen BcwetömatertalS gebt« würden." AuS dieser Mitteilung, wie aus Ihrem Brief über haupt, glaube ich, schließen zu können, baß Sie selbst, Herr Oberreichsanwalt, der Meinung sind, daß das in Ihren Händen befindliche BeweiSmaterial nicht ausreichend ist. Ich erkläre mir dadurch Ihren außergewöhnlichen Schritt, daß eine Anklagebchörde «ach Abschluß der Voruntersuchung und sogar noch nach Fertigstellung der Anklageschrift bei nicht direkt am Prozeß beteilig ten Personen wegen weiteren Beweismaterials an fragt. Ich erkläre mir auch damit die ungewöhnliche Tatsache, baß Sie Ihr Schreiben an mich durch Wolsss Tclegraphenbttro verbreiten ließen. Ich darf erwarten, daß Sie auch meine Antwort der deutschen Oessentlichkett auf dem gleichen Wege bekanntgcben. Selbstverständlich muß man das größte Gewicht darauf legen, daß alles Material, das zur Ermittlung der Wahr- heit dienen könnte, dem Reichsgericht vorgelegt wird. Aber ich halte es auch für selbstverständlich, daß Material, das zur Verteidigung der Angeklagten dient, nunmehr, nachdem die Anklageschrift abgeschlossen und dem Gericht übergeben ist, nicht durch die Anklagebehörde, sondern durch die Ber- tcibigcr dem Gericht vorgelegt wirb. Ich konstatiere überdies, daß die vöm Gericht bestellten Verteidiger sich nicht an mich gewandt haben. Auch Sie, Herr Oberreichsanwalt, werden zugeben, baß Garantien für eine vollständige und objektive Ver wendung des Materials durch die Verteidigung gegeben Schreiben das im Besitz der Kommission befindliche Mate rial als zur Verteidigung der Angeklagten dienlich. Im übrigen entnehme ich Ihrem Schreiben mit Genug tuung Ihre Zustimmung zu meiner Auffassung, daß auf die Vorlage des gesamten, der Ermittlung der Wahrheit bienenden Materials an das Reichsgericht bas größte Ge wicht gelegt werden müsse. Wenn Sie dabet erklären, daß Sie eS für richtig halten, das Material dem Gericht nicht durch die Anklagebehörde, sondern durch die Verteidigung vorzulegen, so darf ich bemerken, baß der Weg, aus dem baö Material dem Reichsgericht zugänglich gemacht wird, für mich von untergeordneter Bedeutung ist. Ich bi« auch damit vollständig einverstanden, baß das Material durch Vermittlung der Verteidigung zur Kenntnis des Gerichts gebracht «ird. Zum wetteren Inhalt Ihres Schreibens gestatte ich mir, folgendes zu bemerken: 1. Den Angeklagten steht nach den Vorschriften der Strafprozeßorbnung (8 188) freie Wahl des Ber- tetdtgerS aus ber Zahl ber bet einem deutschen Gericht zugelasseuen Rechtsanwälten sowie der Rechtslehrer an deutschen Hochschulen frei. r. Die Zulassung ausländischer Verteidiger unterliegt nicht meinem vesinde«, sondern ist von der Genehmigung des Gerichts abhängig. Ausländische Verteidiger können nach gesetzlicher Vorschrift (8 188 Abs. 2 StPO.) nur in Gemeinschaft mit einem deut schen Verteidiger zugelasten werden. Das Einverständnis des deutschen Verteidigers, die Verteidigung gemeinschaftlich mit einem ausländischen Verteidiger zu führen, ist deshalb Voraussetzung der Zulassung. (Fortsetzung auf Seit« S) Gegründet 18S6 Druck u. Verlag r Liepsch L Reichard», Dresden-A. l, Marien- «nzelgenprette: »a mm »rette »» W», straß« ZS/». Fernruf 25241. Postscheckkonto loSS Dresden «-"Lru ea P,». au,.n-blch!-g u. «ab.ue n-» Die- Blatt enthält die amtlichen Äekann.machuno.n der Amt-Hauptmannschakt Dr»»den und de» Schted-amte» beim „u Oum.n->n»°b- L»-dnn -n. «Vbrrverstcherungsamt Dresden unverlangte Schlimme« werden nick» -ufbewah.»