Leben König Sigmunds. Kap. 63 u. 64. ZZ Zu voller Sicherheit hiervon haben wir mit unserer fürstlichen Treue gelobt und bei den Heiligen geschworen und geloben und schwören in Bezug auf den Inhalt dieser Urkunde, alles was oben geschrieben steht, ganz und kurz und gut zu thun, aus zuführen und zu vollenden. Zur Beglaubigung dessen haben wir mit vollem Wissen unser eigenes Siegel hieran gehängt und da wir alles was oben gesagt ist aus eigenem freien Willen gethan haben, so haben wir deshalb die hochgebornen Fürsten, Herzog Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Gras zu Morty, unseren lieben Schwager, H und Burggraf Friedrich zu Nürnberg gebeten, so daß sie beide zur Beglaubigung der oben erwähnten Dinge ihr Siegel an diese Urkunde gehängt haben, doch ohne Nachtheil für die genannten Fürsten, was wir denselben ausdrücklich bekunden. Gegeben zu Konstanz am Donnerstage vor unsers Herren Auf erstehungstage 1415. 64. Wie Graf Ludwig von Oellingen vor dem Herrn von Brandenburg und dem Konzile zu Konstanz alle die Lehen forderte, welche der Herzog von Oesterreich hatte, und daß all dessen Land der Reichskammer verfallen solle. Als die obige Urkunde im Gerichte verlesen und angehört war, gab uns unser Herr und König durch seinen Fürsprecher kund, wie er in seinem Majestätsbriefe?) allen Grafen, Rittern und Gemeinden aller Städte und Dörfer in den Gebieten zu Schwaben, im Elsaß, am Rhein und im Breisgau, welche Lehen oder Pfänder von dein genannten Friedrich gehabt haben, oder künftig zu haben meinen, ernstlich und dringend befohlen habe, daß sie, wegen des wichtigen schädlichen Schrittes — wie derselbe Friedrich den Papst Johann hinweggeführt und einige Zeit unter stützt hat gegen die h. Kirche, welche das ganze Papstthum hat, gegen das damalige Konzil und gegen das Reich — sowie wegen 1) „Und — Schwager" schlt, L v. Seine erste Gemahlin war Elisabeth, Ludwigs jüngste Schwester. — 2) In dein in der Uebersehung weggelasscnen Schlüsse dieses Altenstückes wird angegeben, daß dieser „Brief" zu Konstanz am St. GcorgStage ausgestellt sei.