Leben König Sigmunds. Kap. 52—56. 41 mst «11 teil vir 5h- es, ,en >aß 4e, mz ser eil in MI it- id NI ,t. IN n, II II 11 te d ii s ii oder nach Konstanz zu kommen. Sobald ich, Eberhard Windecke, das erfuhr, zog ich gen Konstanz und als ich auf dieser Reise nach Straßburg gekommen war, vernahm ich, daß Herzog Friedrich von Oesterreich den Papst Johann aus dem Konzil und von Konstanz hinweggeführt hätte, wider Ehren und wider Gelübde und Eide, die für das Bleiben geleistet waren. Hierüber ward der König sehr zornig, rief das h. Konzil und die christlichen Fürsten im römischen Reiche an und klagte in allen seinen Briefen und Schriften allen Reichsfürsten und Städten solche große Gewaltthat und solches Unrecht, das Herzog Friedrich von Oester reich an der Versammlung des h. Konzils der h. Kirche des römischen Reiches snnds der Christenheit durch Hinwegführung des Papstes Johann zugefügt hatte. Auch begehrte er Hilfe um den Herzog Friedrich zur Rechenschaft zu ziehen und den Papst Johann wieder in das Konzil funds in seine Hand zu bringen. Als er so handelte, fand eine große Versammlung der Reichsfürsten und aus den Städten statt, und Herzog Friedrich ward mit solcher Macht überzogen, daß er den Papst Johann wieder in das Konzil nach Konstanz überantworten und Land und Leute und sich selbst in des Königs Hände auf dessen Gnade ergeben und dies in Urkunden schriftlich anerkennen mußte, wie man unten finden wird. 56. Wie Herzog Ludwig und viele Herren und Städte dem Herzoge von Oesterreich Ensisheim abgewannen. H Während der Herzog von Oesterreich so mit dem Könige verhandelte, hatten ihm die Reichsfürsten und Reichsstädte und besonders die Schweizer viel Land abgewonnen. Denn der Herzog Ludwig von Heidelberg, Herzog Stephan, sein Bruder, der Bischof von Straßburg, die von Basel und die ganze Landschaft lagen mit Macht im Elsaß dem Herzoge feindlich vor Ensisheim und eroberten Heiligkreuz. Da ergaben sich alle die andern Städte 1) Kap. 55 enthält eine in allen Handschriften in Kap. 63 wiederholte und in der Ueber- Pehung dort wiedergegebene Urkunde.