30 Eberhard Windecke. schwere Ursachen zu Streit und Krieg entstanden sind, haben wir erkannt, daß daraus unnütze Werke, Mord und Schaden für das christliche Volk entstanden ist. Um deswillen, daß wir nach Gottes Schickung und dem christlichen Volke zu Dienste das h. römische Reich auf unsere Schultern genommen haben, haben wir uns mit einander ins Einvernehmen gesetzt Kränkungen ganz zu verhindern, alle Streitigkeiten beizulegen, Nachstellungen ab zuwenden, Zwietracht zu schlichten und sollen ewiglich aller Orten bedacht sein auf den Frieden der Gläubigen und aus fröhliche Ruhe. Die genannten Dinge haben wir mit Verstand und der nöthigen Sorgfalt bedacht und haben darum die göttliche Hilfe angefleht, mit der wir wohl die große, sichtliche Ver derbtheit der Gläubigen umgehen und unsere Entscheidung beiden Parteien gegenüber aufrecht erhalten konnten. *) 42. Wie Herzog Friedrich den König Sigmund mit seiner Begleitung gar herrlich empfing und ihn nach Jnsbrnck ge leitete, und wie ein schönes Hoffest veranstaltet wurde. Als König Sigmund im Jahre 1415?) von Friaul nach der Lombardei zog, wie man nachher wohl finden wird, kam er zum Herzog Friedrich von Oestreich nach Innsbruck im Jnnthale. Da veranstaltete Herzog Friedrich dem Könige Sigmund ein Hof fest, wie es Fürsten Wohl geziemt. Bei diesen! gedachten Feste 1) Schluß abgekürzt. Die folgenden Kapitel enthalten die bei Kerler „Deutsche Reichstags- Akten unter König Sigmund" 1 399 ff. abgedruckten oder registrirtcn Aktenstücke in deut sch er Sprache, also die beiden Anlaßbriefe des Hochmeisters vom 19. Juli und vom 24. Sep tember 1419, die entsprechenden deS Polcnkönigs vom 8. Mai und 29. September und Sigmunds Schiedsspruch vom 6. Januar 1420. Derselbe ordnet die Wiederherstellung fried lichen Verkehrs zwischen dem Orden und seinen Feinden an und setzt eine Buße von 10000 M. Gold für den fest, der sich der Entscheidung nicht unterwirft: diese Summe soll zu gleichen Thcilen an den Kaiser, den Papst und die sich fügende Partei gezahlt werden; der Orden hat dem Könige mehrere Orte auszuliefern; binnen zwei Jahren 25000 Gulden zu zahlen; die Grenzen zwischen dem Ordenslande und Massovien werden nach einem zwischen dem Hochmeister Ludolf König und dein Fürsten Scmaßko getroffenen Uebcreinkommen geregelt; die beiderseitigen Gefangenen sind loszugebcn; die alten Bestimmungen betreffend Samaiten bleiben in Kraft; der König hat dem Orden binnen zwei Monaten die Festung Jeßnitz aus zuliefern. Die aufgeführten Zeugen sind sehr zahlreich. Vergl. Aschb. Hl, 30. — 2) Viel mehr 1413, vergl. 28, 1.