310 Eberhard Windecke. sollten. Bischof Konrad aber blieb Bischof, dieser liegt auf dem Chore des alten Stiftes begraben. In der Sühne ward auch ausgemacht, wenn zu Mainz ein Bischof gewählt werden sollte, so sollten die vier besten und edelsten ^Bürgers von der Stadt wegen in das Kapitel zu den Geistlichen gehen und ebenso gut Berechtigung haben, den Bischof mit zu Wahlen, wie die andern im Kapitel. Darüber stellten sie der Stadt eine offene Urkunde aus. — Später kamen diese vier Bürger einmal in das Kapitel und konnten sich smit den Geistlichen^ nicht einigen. Die Laien wählten einen Bischof, den man Bischof Linenhose nannte, und der aus der Ritterschaft von Mainz stammte, die Pfaffen aber wählten einen Namens Helbling, welcher stets zu Bingen war. Als man Helbling zurückwies, beriefen sich die beiden auf die Entscheidung des Papstes. Da half ein Pfaff dem andern, denn der Papst entschied, daß der Bischof der Pfaffen bleiben solle. — Später kam Bischof Siegfried. Diesem leistete die Stadt Mainz so gute Dienste, daß er der Stadt laut einer offenen Urkunde die Juden schenkte. Derselbe Bischof Siegfried gab den Bürgern von Mainz ein außerordentliches Privilegium, daß Niemand als die Bürger wollenes Gewand zerschneiden dürfte und auch an keiner andern Stelle in der Stadt als in dem Scheerenhause, was jetzt ein Wohnhaus sein soll. Welcher Mainzer Bürger darin ein Haus hat, der kann wollenes Tuch schneiden. Derselbe Bischof richtete das Linnen-Haus ein, daß keiner saußerhalb dcsselbenj Linnen verschneiden sollte. — Die Corduan- und Lohgerber haben Freiheiten und die Handwerker haben Zünfte von ihm. 355. Wie die Kurfürsten ihre bevollmächtigten Räthe zum König Friedrich von Oestreich schickten. Zu Halbfasten deS Jahres 1440 sandten, wie Du oben ge schrieben findest, die Kurfürsten: Erzbischof von Mainz, Köln und Trier und demnach alle übrigen ihre Räthe dem König Friedrich, dem Sohne Herzog Ernsts von Oestreich. Im fol-