Eberhard Windccke. 268 Zeichen sder zollfreien Einfuhr^ bitten, so sollen und wollen wir und diese Rentmeister dieselben ohne Verzug gewahren und nichts in den Weg legen. Auch sollen wir kein Entgelt) fordern von geistlichen Personen, welche Maaren kaufen oder verkaufen, wenn diese an dem Gefäße deutlich mit jenem Zeichen versehen sind.') Ebenso sollen und wollen wir für die Bäcker zu Mainz anordnen, daß sie den genannten Herren Geistlichen und Leuten geistlichen Standes für das Getreide, das diese ihnen in den Kasten geliefert haben, recht und billig Brod nach der Menge des KorneS, daS sie ihnen verbacken, geben, jedoch mit Vor behalt des gebührenden Lohnes. Sollten die Bäcker nachlässig werden, wie es nicht sein soll, so soll und kann sie der Rath zu Mainz deshalb strafen und den Beschädigten, die klagbar werden, behilflich sein, daß ihnen ihr Schade und ihr Verlust ersetzt werde, so oft als es nöthig sein sollte, oder man soll der Geistlichkeit die Backhäuser, die sie von Alters her gehabt haben, wieder überlassen. Auf daß ferner die oben genannten ehrwürdigen Herren Geistlichen und Leute geistlichen Standes?) an den Kirchen in und außerhalb Mainz und ihre Nachkommen, ihre Gesinde und ihr Eigenthum zu ewigen Zeiten bei uns und unfern Nach kommen sicher sein, wohnen und bleiben können, haben wir sie jetzt ausgenommen und nehmen sie in unfern und unserer Stadt sicheren Schutz und Frieden, dergestalt, daß wir und unsere Nachkommen sie, ihre Nachkommen, ihr Leben und Eigenthnm und Gesinde treulich und redlich schützen und schirmen wollen und sollen in der Stadt und im Bnrgbanne von Mainz auf ewige Zeit. Wir und unsere Nachfahren und die Stadt Mainz wollen und sollen auch solchen Schutz und Schirm ihnen, ihren Nachkommen und ihrem Gesinde weder allen noch einzelnen auf ewige Zeit jemals aufsagen, abstellen, verletzen oder verweigern 1) Der letzte Satz ist nur ungefähr dem Sinne der Handschrift! Ueberlieferung ent sprechend. - 2) Die Kirchen werden hier noch einmal wie oben aufgezählt.