254 Eberhard Windecke. Ketzer wohl vertrieben sein — womit sie ihm doch Unrecht thateu, wie Du unten wohl hören wirst?) 313. Wie Herzog Wilhelm von Baiern, genannt von München, an Stelle unseres Herrn, des Kaisers, das Konzil zu Basel abhielt. Während der König in Italien war und römischer Kaiser ward und während das Konzil zu Basel gehalten ward, wie Du oben theilweise gelesen hast, hatte der König einen Fürsten er nannt, das Konzil zu Basel zu beschirmen und an seiner Stelle Statthalter zu sein. Der war ein frommer Fürst von Baiern, hieß Herzog Wilhelm von München und war Herzog Ernsts Bruder. Dieser Herzog Wilhelm hielt das Konzil zu Basel an des Kaisers Statt gar würdig und herrlich und indessen nahm er ein Weib, die Kältestes Tochter des Herzogs von Cleves aus Nieder land, welche zu Basel einen Sohn bekam. — Als der Kaiser angekommen war, ließ er, wie Du oben^) gelesen hast, an alle Fürsten, Prälaten und Pröpste ein Schreiben richten, zu ihm in das Konzil zu Basel zu kommen zu Nutz und Frommen der ganzen Christenheit. Doch kamen wenig Fürsten dahin. Der Herzog von Heidelberg war ein kranker blinder Herr, doch sandte er Vollmacht dahin, der Bischof Konrad von Mainz wahr lahm und krank, der von Trier war nicht bestätigt, der von Köln wollte nicht dorthin. Doch kamen der von Würtemberg, der Markgraf von Brandenburg, Herzog Hans und Stephan von Baiern und viele andere Fürsten. Der römische Kaiser Sigmund hielt zu Basel viele Gerichts sitzungen ab und sonderlich ward ein großer Prozeß geführt gegen Herzog Ludwig von Baiern, Herrn von Ingolstadt, der 1) Hierauf folgt in H: Nun sollst Du merken, wie ich Dir zu verstehen gebe: es war königlich (?) von der Geistlichkeit und den Domherren zu Mainz, die viel Unfug daselbst ge trieben hatten, und ssoüst merken) warum sie aus Mainz gezogen waren, aus ihrer Be quemlichkeit und aus der göttlichen Ordnung und aus schöner Wohnung und des All mächtigen Gottes Dienste: Ihr Gesang und ihre Tagzeiten wurden beseitigt durch ihren Eigentvillen, durch Geiz und Hoffahrt. — 2) Margarethe am 11. Mai 1433. — 3) K. 310.