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220 Eberhard Windecke. Hauptmann in diesen Sachen helfen und rathen. Van den beiden obersten Hauptleuten, die dazu geschickt werden, wie oben gesagt ist, soll jeder zehn Gleven haben und zu jeder Gleve zwei Pferde und zwei Gewappnete. Jedem von diesen soll man für zwanzig Gleven monatlich Sold geben, weil std des obersten Hauptmanns Beistand sind und sich nach seinen Befehlen richten, damit sie desto besser auskommen können. ES sollen diejenigen, die zwanzig, dreißig oder vierzig Fähnlein oder mehr Gewappneter mitbringen, wie oben erzählt ist, über die sie dann Hauptleute sind, sammt denen die sie mitbringen, Gelübde ablegen dem obersten Hauptmann und seinen Beauftragten, das heißt den beiden oben erwähnten Herren oder einem seiner Unterhauptlente, falls dieser nach irgend einein Punkte geschickt wäre, gehorsam zu fein und sich ohne Gefahr nach ihm zu richten, wie das als das beste erkannt und beschlossen wird. — Falls einem oder mehreren der genannten Söldner ein Pferd oder mehrere verloren ginge, wie das auch immer zu ginge, so soll derjenige, den: das Pferd verloren gegangen ist, eins oder mehrere, wie es sich gebührt, an der Stelle des verlorenen binnen der nächsten vierzehn Tage wieder anschaffen. Falls er es in vierzehn Tagen nicht wieder beschafft haben sollte und ferner doch im Felde bliebe, so soll ihm für das eine oder die mehreren Pferde nach der Anzahl eine Summe an seinem Solde abgezogen werden, als wenn sie geborgt wäre, bis er wieder ein Pferd anschafft oder kauft. — Jeder Hauptmann soll monatlich die Seinigen, wo sie auch immer sein mögen, einmal mustern und dies weder in guter noch in böser Absicht unter lassen und auch dem obersten Hauptmann geloben dies zu halten. Alle, denen inan Sold zahlt und die uni Sold reiten, seien es Hauptleute oder Söldner, Fußgänger oder Reiter, sollen auf eigene Kosten und eigenen Verlust reiten und gehen, ausgenommen, wenn man Schlösser, feste Städte oder Burgen erobert hat. Die reisigen Gefangenen, die hierbei oder sonstwie geinacht werden, sollen, wie viele ihrer auch geworden sein mögen, beim Eide und