Lebe» König Sigmunds. Kap. 251 u. 252. 219 dort haben zum Nachweise, wie viel Geld in jeder Stadt ein gekommen ist, damit dies ausgezahlt werde, wie der Anschlag ausweist. — Wer Sold nehmen will, um Ritter und Kriegsvolk anzuführen, soll an dem genannten Tage auch zu Nürnberg sein mit Heeresmacht, darauf eingerichtet, daß er mit seinen Kameraden antreten soll und thun und fsiej anführen soll, wie das unten von den Söldnern geschrieben steht, und sich vorsehen und Vorrath bestellen. Auch soll dafür gesorgt werden, daß dieses Geld in allen Bezirken, Bisthümern, Provinzen, Städten und Gebieten, wie der zu Frankfurt gemachte Anschlag angiebt, zur genannten Zeit auf St. Georgstag unverzüglich ebenfalls nach Nürnberg überantwortet werde. Mit dem eingetragenen Gelde soll man Söldner gewinnen und besolden, wie unten geschrieben steht. Erstens soll man für einen Gewappneten und mit Pferd und Harnisch Gerüsteten alle Monate acht rheinische Gulden geben. Dies macht auf drei Gewappnete mit der angegebenen Ausrüstung monatlich vierundzwanzig Gulden. — Unserer Herren und Freunde Rathschlag wäre, daß man auf vier Pferde drei Gewappnete und einen Knappen halten soll und für diese vier Pferde soll man vierunddreißig Gulden geben. Wer mit neun andern gewappnet und angemessen und gut ausgerüstet, wie oben erwähnt ist, kommt, dem soll man alle Monate für elf Sold zahlen. Und wer als zwanzigster gewappnet kommt, wie oben geschrieben ist, dem soll Man zweiundzwanzig besolden. Wer mehr brächte, dem soll man auf je zehn desgleichen thun bis zu einer Anzahl von hundert Gewappneter. Jederzeit foll man auf vier oder fünf Gewappnete einen Edeln haben. Durchweg foll auf drei Gewappnete ein gerüsteter Schütze kommen. Die Oerter und Grenzbezirke an Böhmen sollen Reiterei zum kleinen Kriege aufstellen an den Stellen wo es nöthig sein sollte und beim Zuge. Dem obersten Hauptmann soll man zwei geeignete Grafen, Herren oder sonst zwei ehrbare redliche Männer auswählen und ihn: zusenden, damit sie nach ihrem besten Können und Vermögen dem obersten