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Eberhard Windecke. 218 Hussiten gemacht hatten, bezüglich dessen Du nun weiter der Fürsten Rath, die Urkunden und den Anschlag svernehmen sollst). Freilich ward damals gar nichts daraus.') 2s2. Du sollst wissen, daß im Jahre l429, als der römische König Sigmund, der nachher Kaiser wurde, in Ungarn war, und als die Kurfürsten und andern Fürsten gen Nürnberg beschieden waren, Niemand wegen der böhmischen Ketzer nach Nürnberg kam außer dem Markgrafen von Brandenburg, Burggrafen von Nürnberg, und außer dem Herzog von Baiern-Sulzbach und den Räthen der andern Kurfürsten. Diese machten daselbst wieder einen Anschlag vorbehaltlich der Billigung durch die Räthe der übrigen Kurfürsten, der unten folgt: Es ist durch die hochgeborenen Fürsten und Herren Friedrich Markgraf zu Brandenburg rc. und Herzog Johann von Baiern und die Räthe der Kurfürsten vorbehaltlich der Zustimmung der andern Kurfürsten berathschlagt worden wie folgt: Erstens sollen unsere Herren sämmtlich ihre Räthe bevoll mächtigt und ihre Gesandten den nächsten St. Georgstag zu Nürnberg versammelt haben. Zu derselben Zeit sollen alle Bischöfe, Provinzen, Lande, die der Anschlag angiebt, und die Städte Köln, Straßburg und Breslau ihre bevollmächtigten Gesandtschaften 1) Hiernach läßt Minderte das Anschrciben der Kurfürsten vom Donnerstag nach St. Andrcastag 1427 folgen, in dem die Rcichsstände aufgefordert werden, sich Sonntag nach Martini in Frankfurt einzufindcn, wo auf Grund des beigefügten Anschlags über den nächsten Hussitcnzug berathcn werden soll. Dieser umfangreiche, auch Kap 252 theilweise mit um fassende Anschlag setzt vor allem die Vertheilung und Aufbringung der Hussitcnsteucr fest: Geist liche zahlen fünf Proccnt ihres Jahreseinkommens, Laien bürgerlichen Standes über fünfzehn Jahre mit weniger als 200 Fl Vermögen einen Groschen, bei einem Vermögen bis 1000 Gulden einen halben Gulden. Bei noch mehr einen Gulden. Höher und zwar nach Ständen verschieden wird der Adel besteuert. Eine Kopfsteuer von je einem Gulden trifft die Juden. Diese Steuer haben sechs Einnehmer zu erheben, über deren Zusammensetzung und Thätigkeit sehr genaue Be stimmungen gegeben werden. Das eingekommene Geld ist bis Georgcntag an eine der Central sammelstellen Köln, Salzburg, Breslau, Erfurt und Nürnberg abzuliefern, denen auch längst nicht mehr zum Reiche gehörige Gebiete, wie z. B. Polen, Dänemark, Genua u. a zugcwicscn werden. In Nürnberg soll ein Ausschuß zusammen treten, der über die Verwendung des Geldes nach Stimmenmehrheit beschließt. Heerführer sollen der Kardinal von England und der Markgraf von Brandenburg sein. -- Lateinisch ist der Anschlag gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge Nr 492; deutsch bei Troysen, Berichte Seite 174 Vergl. Bezold II, 127.