Leben König Sigmunds. Kap. 110—118. 97 heiligen Blutes nicht geschmähet noch verketzert werde, sondern daß diese Einrichtung bestätigt werde. 114. Daß kein Priester in ein weltlich Amt eingesetzt werden solle. Kein Priester soll in ein weltliches Amt eingesetzt werden, oder mit weltlichem Gerichte, Gütern, Werthen und Leuten etwas M schaffen haben oder über sie gebieten, sondern sie sollen nach Gottes Ordnung und Gebot ihre Nothdurft von allen Leuten nehmen und haben. 11L. Daß man kein Geld, keinen Kauf, keine Schatzung für die Kirche nehmen soll. Man soll weder Kauf noch Schatzung für die heilige Kirche, noch für Briefe ans dem Palaste des Erzbischofs nehmen, und das soll von Priestern weder heimlich noch öffentlich geschehen. 116. Von der Ketzerei der Meister Huß und Hieronymus. Meister Huß und Meister Hieronymus sollen von Niemand im Lande Ketzer genannt werden, denn wenn das geschähe, so würde großer Krieg unter dem Volke entstehen. Die, welche ge schworen haben wider diejenigen, welche sich Wyclifiten und Hussiten nennen, sollen uns mit Recht unterweisen oder von der Lästerung lassen, wo nicht, soll mau sie nicht im Lande dulden.') 117. Daß kein Fremder in ein geistliches oder weltliches Amt eingesetzt werden soll. Die Ausländer, geistlich oder weltlich, sollen in kein Amt, in keine Würde oder in keinerlei Pfründe zugelassen werden, sonderlich sollen in Städten die Deutschen in kein Amt eingesetzt werden, dem die Böhmen selbst vorstehen können. Die Gerichts verhandlungen und Klagen sollen in böhmischer Sprache gehalten werden und die Böhmen sollen in dem Gerichte und im König reiche die ersten Stimmen haben. 118. Daß keine Vorladungen außer Landes stattfinden sollen. 1) Text an dieser Stelle korrnmpirt Geschichtschreiber, Lfrg. 79. Eberhard Windecke. 7