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i M- : vol und ldwiS ; und öraÄ ud cht '" >gle>^ zst- r cl Ack-'^ ^ > nd l if V-- g lag^ v« u ut"^ On> i< sci" s, d- ge!« er E ei, as'' Leben König Sigmunds. Kap. 94—96. 83 Willens mit seinem Bruder Hans ein Bündniß gegen den König zu schließen. Da antwortete der Markgraf, der Pfalzgraf thäte ihm unrecht, er habe das nicht gesagt, der Pfalzgraf möge sich besser erkundigen, wer das gesagt habe; er sei unschuldig daran; übrigens seien beide Brüder des Pfalzgrafen, die Herzöge Stephan und Otto bei der Berathung zugegen gewesen, wo man es gesagt habe. Wenn der Palzgraf meine, daß er bei einer Versammlung nicht erschienen sei, wie er gesollt habe, so sei das nicht seine Schuld, sondern Gottes Wille gewesen, denn sein Proviantschiff sei aus dem Wasser gescheitert; dies habe er nicht zurücklassen können. So endigten die Verhandlungen, und der Markgraf von Brandenburg und der Bischof von Trier, die sie mit angehört hatten, unterhandelten und brachten eine Aussöhnung auf drei Jahre zustande, bis ein neuer Krieg zwischen beiden Fürsten aus brach, wie Du unten H finden wirst. 96. Wie Hnß und Hieronymus zu Konstanz vor zahlreichen großen Herrn verbrannt wurden. Das Konzil zu Konstanz hatte am aller Heiligen Abend 1414 seinen Anfang genommen?) Einige Jahre vorher war zu Prag in Böhmen einer ausgetreten Namens Meister Hnß, der zu Prag gewaltig und viel von einem neuen Glauben und von Ketzereien Predigte und den König Wenzel und die Königin Elisabeth, eine bairische Fürstin aus München, Schwester des Herzogs Ernst, und viele Räthe des Königs in einigen Punkten und Artikeln, von denen unten die Rede sein wird, zu seinem Glauben bekehrt hatte. Daher besprach König Sigmund die Sache mit dem hlg. Konzil, schickte nach Meister Hnß und gab ihm sicheres Geleit öon Prag bis Konstanz, um ihn da zu prüfen und zu verhören, rb er in seinem Glauben gerecht oder ungerecht sei. Demnach >vard Meister Hnß da verhört und gab zuerst an, daß die Geist lichen Unrecht thäten durch Hoffart, Geiz und Unkenschheit, durch überflüssige Pfründen und Einnahmen, die zu behalten ihnen 1) S, zu Kap. 184 g. <?., vergl, Aschb. II, 3S4. — H S. zu Kap. 54 Anfang,