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Sächsische Volkszeitung : 19.02.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193802191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19380219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19380219
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1938
-
Monat
1938-02
- Tag 1938-02-19
-
Monat
1938-02
-
Jahr
1938
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 19.02.1938
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SonnabendSsnntag, t»^20. Februar 1«S e mit dem Führer hat aber auch befruchte,id auf andere Wirtschaftszweige gewirkt. Wir meinen nicht nur die zahlreichen Zubehör industrien, die ihre Belegschaften vervielfachen konnten, da sie wieder mit sicheren und langfristigen Auftrags eingängen rechnen dursten, sondern wir meinen auch gerade die sogenannten Schlüsselindustrien, die Erzeu gung von Kohle und Eisen. Sie haben die belebende Wirkung der Wirtschaftsinitiative, die von der Eröff nungsrede des deutschen Reichskanzlers im Jahre 1933 ausging, am ersten zu spüren bekommen. Zahlreiche Hochöfen in Westdeutschland konnten wieder angeblasen werden, die Zahl der Feierschichten im Ruhrrevier und im oberschleslschen Bergbau ging rasch zurück, da die deutsche Automobilindustrie Kokle und Eisen in einem bis dghin nicht gekannten Umfang brauchte. Die zu nehmende Motorisierung Deutschlands stellte dann frei lich auch Probleme, die angesichts unserer mangelnden Rohstoffe und der angespannten Handelsbilanz nicht ein fach zu lösen waren: die Einfuhr von Leicht- und Schwerölen stieg in den ersten Jahren der Wirtschafts ankurbelung ganz erheblich, so daß nach Mitteln und Wegen gesucht werden mußte, ein weiteres Ansteigen der Kurve zu verhindern. Nun: heute sind wir soweit, daß trotz anwachsender Motorisierung der Einfuhrbedarf nicht mehr zunimmt, und im Zuge des Vierfahresplans wird bald der Zeitpunkt erreicht ein, von dem ab überhaupt die Einfuhr von Treibstoffen entbehrlich sein wird. Das ist eine Leiftung, auf d e mit dem Führer das ganze deutsche Volk stolz sein kann. Gesichtspunkte für den Religionsunterricht in Hessen Berlin, 19 Februar. Der Reichsstatthalter in Hessen hat, wie die „Frankfurter Zeitung- heute meidet, tn einem Erlaß Grundsätze zur Gestaltung des Religionsunterrichts in den Schu len veröffentlicht. Darin ivird gesagt, es sei dem Grundsatz, datz die Erziehung der deutschen Jugend einheitlich im Geiste des Nationalsozialismus vor sich gehen solle, in allen Schul fächern strengstens Rechnung zu tragen. Da Religion als ordent liches Lehrfach der Schule gelte, müsse auch hier dieser Grund satz berücksichtigt werden. Stoffe, die dem Sittlichkeitsempfin den der germanischen Rosse widersprächen, seien nicht zu be handeln. Große Teile des Alten Testaments könnten daher für den Unterricht nicht in Frage kommen, die übrigen würden stark in den Hintergrund treten müssen. Der Zeitpunkt sei heute noch nicht gekommen, «ine ins einzelne gehende stoffliche Regelung für den Religionsunterricht zu treffen. Der Reichs- statthalter erwarte aber, daß di« Lehrer und Lehrerinnen den richtigen Weg zur Neugestaltung der religiösen Unterweisung im nationalsozialistischen Sinne fänden. Soweit veraltete Be stimmungen dem entgegenständen, sollen diese als ausgehoben gelten. Vorzeitige Schulentlassung in Hamburg Berlin, 19. Februar. Die Hamburger Kultur- und Schul behörde hat angeordnet, daß die Entlassung der Schüler und Schülerinnen, die mit dem 31. März ihre Schulpflicht beenden oder die Schule aus anderen Gründen verlassen, bereits am 19. März stattfinden soll. Professor Theodor Vahlen Wegen Erreichung der Altersgrenze «ntpslichtet. Berlin, 19. Februar. Ministerialdirektor i. R. Dr. Theo dor Bahlen, bis 1937 Leiter der Hochschulabbeiluno im Reichserzlehungsmimsterium, ist nun mich von seinen Pflichten als ordentlicher Professor in der mathematisch-naturwissenschaft lichen Fakultät der Universität Berlin wegen Erreichung der Altersgrenze entbunden worden. Bahlen wirb in Kürze siebzig Jahre alt. Dienstwohnungen und MeiprelSreaeluna Berlin, 19. Februar. Das Verbot der Preiserhöhungen vom 26 November 1936 und die zur Verhütung unangemesse ner Mieterhöhungen erlassenen Bestimmungen des Roichskom- missars für die Preisbildung finden, wie der Reichssinanzmim- fter in einem Erlaß sagt, auch auf DIcustwohnungsverhältnisse Anwendung, obschon diese öffentlich-rechtlicher Natur sind und di« Dienstwohnung dem Wohnungsinhaber ohne Abschluß eines privatrechtlichen Mietvertrages auf Grund seiner össentl.-rechtl. Anstellung zugewiesen wird. Wenn die Erhöhung der Dienst wohnungsvergütung auf einer Neufestsetzung des örtlichen Mietwertes der Dienstwohnung beruht, so ist die Erhöhung nur unter Zustimmung der Prvisbildungsbehörde zulässig. Dies gilt, roie der Roichsfinanzmimster im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung feststem, jedoch nicht, wenn der Dienstwohnungsinhaber in eine höhere Tarisklasse des Wohnungsqeldzuschusses einrückt, wenn die Dienstwohnung einem anderen Beamten, dem «in Höherer Wohnungsgeldzuschuß zusteht, zugewiesen wird, oder wenn ein Ort in eine höher« Ortsklasse eingestuft wird. Neuer Unruheherd in Palästina Omnibus auf der Küstenstcaße beschossen — Englischer Ossizier getötet Jerusalem, 19. Februar. Bei Atlit südlich von Haifa wurde ein Omnibus und eine Kraftdroschke von Freischärlern beschossen, wobei ein britischer Offizier getötet, eine Englän derin und «in jüdischer Chauffeur verletzt wurden. Da die stark befahrene Küstenstraße, auf der der Ueberfall erfolgte, bisher kaum in das Unruhrgebiet elnbezogen war, herrscht hier große Beunruhigung über den Borfall. Der Friede zwischen orthodoxer Kirche und Staat in Zusoflavlen Belgrad, 19. Februar. Di« jugoslavifche Regierung ver- öffentlicht ein königliches Dekret, durch das die Schwierigkei ten, die zwischen Staat und Kirche während der Konkordats- ftrrtttgketten aufgetreten waren, jetzt auch nach außen beseitigt und der Friede hergestellt wird. Durch dieses königliche De- kre« wird für den 21. Februar das Wahlkonztl der »rthodoxen Kirchen etnberusen, um einen neuen Patriarchen an Stelle des verstorbenen Patriarchen Barnabas zu wählen. Der Entschluß zu dieser Wahi ist im Einvernehmen mit der Bischofs konferenz gefaßt worden, die noch immer in Belgrad tagt. VevSllenmg-zuvach- In Polen nm 20V.S. gesunken Warschau. 19. Februar. In einer Red« vor dem Seim wie» der Minister für soziale Fürsorge, Koscialkowskt, aus die beunruhigende Entwicklung des Bevölkerungszuwachses in Polen hin. Die natürlich« Zuwachszifser sei in den letzten Jahren um 20 v. H. oesallrn, wahrend die Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr immer noch 13 v. H. betrage. Vammbruch auf Aeuseeland 8 Tot«? London, 19. Februar. Wie au« Wellington <Reus«elanbf gemeldet wird, brach aus der Halbinsel Mahia sHawkes Bay), der Damm «Ines Flusse». Man beslirchtet, daß dabei acht Ar« beit.r den Tod gesunden haben. 19 Arbeiter «erden vermißt. Dir Rettungsarbeiten sind in aller Sil« ausgenommen worden. Sächsische Volkszeitung Wer gefährdet de« Stra-euverkehr? Erklärungen de« amtlichen Kommentar«. Rechtzeitig zu der gewaltigen Leistungsschau der deutschen Motorisierung ist soeben der amtliche Kommentar zur Neuord nung unsere« Straßenverkehrs erschienen. Dao Erläuterungs buch ist unter dem Titel „Strahenverkehrsrecht- von den maß gebenden Ministerial-Sachreferenten Oberreglerungsrat Dr. Schoor vom Reichsinnenministerium und Ministerialrat Galle sowie Regierungsrat Dr. v. Unruh al» Gemeinschaftsarbeit ge schaffen worden (Verlag Franz Bahlen, Berlin). Da sich das neue Berkehrsrecht ausdrücklich an „jeden- Teilnehmer am öf fentlichen Straßenverkehr wendet, sind auch dl« Erläuterungen der wichtigen Neuerungen für ieden von Bedeutung. Das gilt insbesondere für das Kernstück der Neuregelung, das Gefähr- dungsprinzip. Es wird danach jedes Verhalten unter Strafe gestellt, durch das der Verkehr gefährdet werden kann. Nicht mehr erforderlich ist, daß ein anderer da ist, der gefährdet wurde. Allein das Verhalten, das gefährden kann, unterliegt der Beurteilung. Der Kommentar sagt dazu, daß z. B. ein Fahrer, der eine unübersichtliche Kurve schneidet, rücksichtslos handele und empfindlich bestraft werden müsse. Fahre er dagegen auf einer Landstraße auf völlig übersichtlicher und freier Strecke an einer Straßenkrümmung nicht rechts und schneide eine Kurve an, so sei sein Verhalten nicht ohne weiteres geeignet, den Ver kehr zu gefährden. Durch die Einführung des Gefährdungstat bestandes werde die Polizei in die Lage versetzt, ihre vor nehmste Aufgabe zu erfüllen, nämlich vorbeugend und n n - fallverhütend tätig zu sein. Im Einzelfall bleibe cs Sache Nummer «, Sette 2 de» polizeilichen Takt«, bei geringfügigen Verstößen von Stra fen abzuseben und damit die verkehrsfreundliche Einstellung varzutun, die der Zielsetzung der Verordnung gerecht werde. Die Beurteilung der Frag«, ob und wann ein Verhalten ver-' kehrsgefährdend ist, werde als Tatfrage von den Umständen de« Einzelfalles abhängen. In der Praxis werde diese Ent scheidung nicht so große Schwierigkeiten bieten, wie gemeinhin angenommen werden könnte. Die Erfahrungen böten den not wendigen Anhalt. Berkehrsgefährdend sei z. B. auch das Los - lassen de» Steuer» eines fahrenden Kraftwa gen». Während eine Gefährdung des Verkehrs als solche j>ur Strafbarkeit genügt, gehör« zu den Tatbeständen der Schädi gung, Behinderung oder Belästigung, datz dieser Erfolg einen „anderen^ trifft. Anderer in diesem Sinne sei z. B auch der Wegeunterhaltunaspfltchttae, der durch Beschädigung des Weges oder seines'Zubehör» geschädigt wird, der Strahenaniicger, der durch Lärm oder Erschütterungen belästigt wird, der Eigentü mer einer zertrümmerten Schaufensterscheibe. Auch das Be schmutzen einer Sacke sei unter Umständen Beschädigung. Für die Feststellung einer Belästigung werde es in erster Linie auf subjektive Momente ankommen. Es müsse ein körperliches Un behagen hervorgerufen sein. In der Praxis werde es sich da bei meist um Belästigungen durch Geräusch, Rauch oder Geruch handeln. Es müsse hier aber jeder die Belästigungen ertragen, die sich notwendigerweise aus dem Verkehr ergeben, so z. B. aus der Bauart von Fahrzeugen und deren zulässiger Benutzung oder aus dem Zustand der Straße. Die Anwendung von Mit teln zur Vermeidung oder Herabsetzung der Belästigung sei nur insoweit als zumutbar anzusehen, als sie verkehrsüblich seien. Verminderte Geschwindigkeit bei Vlendvng! Di« Blinkzeichen, die sich «inander begegnende Autos auf nächtlicher Straß« machen, bis sie sich zum Abblenden, häufi ger aber löider auch zu rücksichtslosem Blenden entschließen, sind gelegentlich der Gegenstand von bissigen Glossen. Für den Autofahrer bedeutet der Mangel an „Derkehrshöflichkeit", das Weiterfahren des anderen mit eingeschaltetem Scheinwerfer, immer «ine Gefährdimg. Er muß dann dieser Rücksichtslosig keit durch Verdoppeln der eigenen Vorsicht Rechnung tragen. Dazu ist er nicht nur in seinem eigenen Interesse verpflichtet, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 13. Dezember 1937 feststellte. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Vorfall hatte von zwei einander begegnenden Kraftfahrzeugen mir der Fahrer des einen abgeblcndct. Trotz der dadurch noch verstärkt wirkenden Blendung durch den anderen Wagen war er mit 46 bis 45 Kilometer Geschnündigkeit weitergefahren: er hatte, als plötzlich und zu spät bemerkt vor feinem Wagen ein Fußgänger auftaucht«, bet dieser Fahrgeschwindigkeit nicht schnell genug abstoppen und einen Unfall nicht mehr vermeiden können. Das Gericht stellte fest, daß — trotz eines Mitverschuldens des Fuß gängers, der statt des Fußweges den Fahrdamm neben diesem benutzt hatte, auch der Kraftfahrer schuld an dem Unfall hatte. Ein Verschulden traf ihn insofern, als er trotz des entgegen kommenden Wagens und dessen Blendwirkunq, mit der zu rech nen war, die Geschwindigkeit seines Wagens nicht genügend herabmlnderte und nicht so vorsichtig suhr, daß er den Fußgän ¬ ger rechtzeitig bemerkte. Selbst unter Berücksichtigung, daß der Fährverkehr aus einer Provinzialstraße nach Möglichkeit kein« Beeinträchtiglmg erfahren soll, hat der Kraftfahrer ander seits den Sichterschwerungen Rechnung zu tragen, die durch einen entgegenkommenden Wagen vintreten. Das trifft um so mehr zu, wenn er selbst — wozu er auch im fließenden Ver- kehr verpflichtet war — abblendete und der entgegenkommende Wagen, wie er selbst angibt, nicht oder noch nicht abgeblendet hatte. Dadurch wurden seine eigenen Lichlverhältnisse noch un günstiger, und er konnte die Fahrbahn vor sich nur auf kürzere Entfernung übersehen. Er mußte daher so fahren, daß er den Ueberblick über die Fahrbahn behielt, den Gefahren der Blend wirkung begegnen konnte und allen Verkehrshindernissen, die in der Dunkelheit vor ihm austauchen konnten, gerecht wurde. Er mußte dafür sorgen, auf geringste Entfernung den Wagen zum Abstoppen bringen zu können, wenn ihm die Sicht nach vorne behindert war, und hatte dementsprechend langsam zu führen. Hätte er das getan, so hätte es ihm möglich sein müssen, rechtzeitig die Gefahr, die sich ihm plötzlich durch das Auf tauchen des Fußgängers «ntgegenstcNte, zu erkennen. Dement gegen ist er mit einer Geschwindigkeit von 46 bis 45 Kilometer weitergefahren, die nach der Verkehrslage zu hoch war. Damit ist «Ine Haftung des Beklagten nicht nur aus § 7 KraftsG.» sondern auch aus KZ 823 ft. BGB begründet. Bet Abwägung des Verschuldens von Kraftfahrer und Fußgänger und unter Berücksichtigung, daß die Haftung des ersteren nach dem Gesährdungsgrundsatze des KraftsG. an sich die schärfere ist, erschien eine gleichwertige Verteilung der Sachlage entsprechend und angemessen. Vie Gauletter vel Rudolf Heß Berlin, 19. Februar. Der Stellvertreter des Führers empfängt heut« und am Montag all« Gauleiter der Bewegung in Einzelbesprechungen über Fragen de» Aufgabenbereiches der NSDAP. Am Sonntag abend werden die Nelchsleiter, dl« Gauleiter, deren Stellvertreter und dl« führenden Parteigenossen des Stabes Hetz Gäste des Stellver treters des Führers fein. Rom in Erwartung der Rede des Führers Rom, 19. Februar. Trotz des lebhaften Interesses, das die italienische Oefsentlichkeit für die Entwicklung der deutsch österreichischen Beziehungen und für die aus Berlin und Wien kommenden Nachrichten weiterhin erkennen läßt, steht doch bereits die Reichstagsrede des Führers im Mittel punkt der politischen Ereignisse. Man ist in Rom überzeugt, daß die Rede von grundlegender Bedeutung fein wird. Im übrigen verzeichnet di« italienische Presse weiterhin mit Genug tuung die günstige Entwicklung der deutsch-österreichischen Beziehungen. Seyß-Znquatt bei Dr. Frilk vdtS. Berlin, 18. Februar. Der österreichische Bundesminister des Innern Dr. Seyß- Znquart stattete heut« dem Reichs- und deutschen Minister de» Innern Dr. Frick einen Besuch ab und solgte im Anschluß daran »««er Einladung de» Reichsminifter« zu einem Frühstück im kleinen Kreis«. Reue Verfassung ln Rumänien MInlsterrat unter Borsttz be» König». Bukarest, 19. Februar. Am Freitagabend trat im König lichen Palais unter Vorsitz des Königs der Ministerrat zusam men, um den Entwurf einer neuen Verfassung zu prüfen. Sowjetspanischer Vomber greift französisches Krlegsschlff an Ueberfall ln französischen Hoheitsgewässern. Paris ,19. Februar. Wie man aus EerbSve erfährt, ist am Freitag in der Näh« des Kap Cerdire das französische Kriegs schiff „La Eordellevie- Gegenstand eines sowjetspanischen An griffes geworden. Es wurde von einem bolschewistischen Flug zeug mit Bomben beworfen, die jedoch fehlgingen. Das fran zösische Kriegsschiff befand sich zu dieser Zeit in französischen Hoheitsgewässern und steuerte auf Port Bendres zu. «leraxdrowfly soll retten, war zu retten ifi Bukarest, 19. Febr. Der Prager sowsetrussische Gesandte Alexandrowsky ist am Freitag tn Bukarest eingetroffen und will sich mehrere Tage der Sowjetgesandtschaft annehmen, obwohl diese bereits nach Budenko» Flucht «inen neuen Geschäftsträger erhalten hat. In maßgebenden rumänischen Kreisen erregt die Tätigkeit eines in Bukarest nicht beglaubigten Gesandten große Verwun derung, da es allen diplomatischen Gepflogenheiten «tdersvricht. Alexandrowsky» Aufgabe, so erklärt man hier, bestehe darin, nachträglich au» der Affäre Budenko zu retten, was zu retten ist und zu diesem Zweck di« rumänisch« Regierung trotz der ein wandfreien Aufklärung de» Falle» mit seinen „Wünschen- zu belästigen. Man oersteht e» hier nicht, wa» Alexandrowsky noch für „Aufklärungen- zu erhalten wünsche, und aus welchem Grunde er auf weitere Ermittlungen dringe, da es einfach nicht« mehr aufzuklären gibt und die Angelegenheit sür Rumänien abgeschlossen ist. Die Sowjets wünschen den Schein aufrechtzuerhalten, al» ob sie Budenko, der durch seine Handschrift, durch Bilder und durch den.hiesigen Vertreter der Agenzia Stefan!, der zü Viesen; Zweck eigens nach Rom abgereist ist, einwandfrei al» Budenko wiedererkannt worden ist, nicht für dtn Wichtigen Budenko haft «en. Klarheit über Tafelwässer Der Reichslnnenminister und der Reichsernährungsminister haben eine gemeinsame Verordnung über Tafelwässer erlassen, deren Zweck vor allem der Schutz des Verbrauchers durch Schaffung möglichster Klarheit aus diesem Gebiete ist. Für die Gefäße mit Mineralwässern und anderen Tafelwässern wird eine genaue Kennzeichnungspfltcht hinsichtlich der Quelle und ihres Eigentümers bzw. des Betriebsinhabers usw. vorgeschrie ben. Die Bestimmungen über irreführende Bezeichnung von Tafelwässern sind erweitert worden. Eine irreführende Bezeich nung, Angabe oder Aufmachung liegt insbesondere vor, wenn einem Tafelwasser entgegen den Tatsachen eine gesundheitliche oder diätetische Wirkung zugeschrieben wird oder wenn bei Mineralwässern Angaben über deren chemische Zusammensetzung gemacht werden, die den Tatsachen nicht entsprechen. Als irre führend gilt es auch, wenn ein künstliches Mineralwasser mit einer geographischen Bezeichnung außer Selters oder Selter wasser versehen wird. Ausgenommen ist künstliches Mineral wasser, das einem natürlichen Mineralwasser nachgebildet und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Namen dieses Was sers als künstlich bezeichnet ist. Bei mineralarmen Wässern oder künstlichen Mineralwässern sind Bezeichnungen wie Spru del, Säuerling, Quelle, Brunnen, usw. auch in Wortverbindun gen, ebenso entsprechende Phantasienamen oder Abbildungen unzulässig. Auch durch Wappen, Landschaften oder andere Ab bildungen darf bei künstlichen Mineralwässern nicht aus be stimmte Herkunft hingewiesen werden. Mitteldeutsche Vörie vom 19 Februar Fest. Zum Wochenschluß verkehrte die Börse in fester Grundstimmuna, wobei es mehrfach zu Gewinnen bis 2 Prozent, vereinzelt darüber hinaus kam. Am Rentenmarkt war die Grundstimmung ebenfalls freundlich, wenn auch hier das Ge schäft nur ln beschränktem Umsange vor sich ging. Vereinzelte Pfandbrief-Serien waren fest, von Stadtanleihen gewannen die Leipziger von 1928 gegen letzte Notiz VZS Prozent. Reichs anleihe Altbesitz waren ebenfalls um den gleichen Bruchteil höher. Am Aktienmarkt waren eine große Anzahl von Gewin nen zu verzeichnen, lieber 1 Prozent hinaus gewannen Eächs. Webstuhl 1 sieben Achtel, Greizer Eisen 1 ein halb, Schubert u Salzer 2 drei Viertel, Rosenthal 1 drei Blertel, Ammen- dorfrr Papier 1 «in halb, SSchs. Boden-Creditanstalt 1 «in Viertel, Reichsbank 2 «in Achtel, Stickerei Plauen 1 ein halb, Industrie Plauen 1 drei viertel und Wunderlich 2 Prozent. Nennenswerte Verlust« waren nicht festzustellen. Der Straßenwetterdienst Dresden teilt mit: Reich«» autobahnen: Festgefahrene Schneedecke, Schneeglatte, Fahrbahnen find gestreut, Strecke Dresden—Frankenberg schnee- und eisfrei. Nur in Waldgebleten vereinzelt Eiskrusten, die gestreut find. — Reichsstraßen: Im Flachland nur noch stellenweise Glatteis, im Gebirge srstgelahrene Schnee decke, Schneeglätte, Glatteis, Verkehr stellenweise Lurch Spur rinnen erschwert; Straßen find und werden gestreut. Reichswetterdienst, Ausgabevrl Dresden. Wetter vorhersage für Sonntag. SO. Februar: Nordwestlicher Mnd. Heiter bis wolkig. Rur vereinzelt geringer Schneefall. Temperaturen im Flachlande nachts 4 bis S Grad unter Gefrierpunkt, am Tage etwa» darüber. I« Gebirge allgemein niedriger« Temperaturen als an bett Vortagen. — Für Montag, 21. Februar: voraussichtlich stärker bewölkt und etwa» milder. SSmtNEKeKrRltfAck-, ^uto- und klesenluttbereikunxen teil« »d uncl knertrkAg »«lertwr. Rupmu* unä KnnckeeneuEenng«, vsräsn an nsisn stallengrvüen «ebne» uvci pnrtmmet »ustzetübtt. Kurt Lctnedsek, kollenälonst »uulrsn, vre,ckner «e. 8edttud«—<O» / Tel. Slv»
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