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Gegründet 18S6 Druck «. «Mo,! «rpstd a «etchmin, Dr««den. yoMcheck-INo. l0>» DeOde» Nachdruck nur mV deull.0uellrnan,ab, tDrOdn. Nachr.) ,ul«IIIg. Underlangl« LchrtMLcke werde« nicht aulbewahr« ^^AErOde« ^^AEieri»»»«, A^»t Nr,oo» Va»vl«elch»,»stell« «t-rtenstrate «/L» wd^^ ^üu, etnIckstteMch d« Dosta-büd- ohne «°st»ust.llun,„.dühr> d^ , «al «dchenNtchem «erland. «lnjelnummer >0 Vs,., ansterhald Sachten» l» Vl«. «n»el^n»r«lle: Dl« elnlpalllge »o mm drelle Nelle -» I»r °»«w-r» «o Wg-, »le «o mm breit. «,ll»m-»ell. »0» m«., «uberbald I«S «la. ab», »rllenablchla, l«. Larll, lsamlltenan,eigen und Liellengeluch« <chne «abalt U p!g„ au»echalb »» «I«. Ollertengebühr »o «l» «u»n>«rtige «ultrckge gegen »°,au«de,»dlun^ Zwei neue Reichsmlnlster vereldigt Ser Malt »er PrMen-Berer»num » erIi«, 81. Oktober. Dl- preußisch« Kommissariats, regier««« hat die angekündigte VerwaltungSresorm aus dem Wege einer Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung in «ras« gesetzt, und »war aus Grund der Dietramszeller Notverordnung des Reichspräsidenten vom dk. August 1981, wonach die Länderregiernngen »ie Ermächti gung erhalten haben, Matzregeln zur Sicherung des Etats zu «ressen. Die Verordnung bestimmt, daß die bereits eingeleitetc Umbildung der Staatsverwaltung durch die Umbildnna der Ministerien nach Maßgabe der jetzigen Vorschriften sort- gesührt wird. Ss bestehen künftig folgende Fachministerien: 1. Das Innenministerium, 2. das .Finanzministerium, 8. das Justizministerium, 4. das Ministerium ftlr Misien- schast, Kunst und Volksbildung, ö. das Ministerium für Wirt schaft und Arbeit laus Handels- und WohlsahrtSministerinm ncugebildetl, 8. das Ministerium für Landwirtschaft Do mänen und Horsten. Das Ministerium für Bolkswohlfahrt wird auf. ««hoben. Ausgaben und Zuständigkeit«« des Mi- «ifterpräfldenten bleiben unberührt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des bisherigen VolkS- IvohlsahrtSministerlums sind ausgeteilt worden zwischen LandwirtichaftSminifterium, dem neuen WtrtschastS. und Ar- bettSmitzMrrium, dem Kultusministerium, dem Finanzmtni- steriüm und dem Innenministerium. Braun protestiert verli«, 1. Nov. Das alte preußische Staatsministerium veröffentlicht zu der Verordnung über die Auslösung des preußischen Wohlfahrtöministerinms eine Erklärung, in der eS heißt, daß die Verordnung ohne Fühlungnahme mit der StaatSregteruug erlassen sei. Damit sei die vom StaatsgerichtShos gewünschte lonale Zusammen arbeit mit der StaatSrcgicrnng außer acht gelassen, auch sei ein unveräußerliches Hohe itö recht der preußischen StaatSregierung verletzt worden. Die Berufung des Reichs- kommissar» aus die Dietramszeller ErniächtigungSverord- nung sei unzulässig, i>q diese Verordnung nicht dem Reichs kommissar, sondern n i> r der Landesregierung das Recht gebe, Notverordnungen zu erlassen. Bracht und Popttz veret-tst Berlin, Sl. Oktober. Der Reichspräsident hat heute die durch das RcichSmintstcrgcsctz vorgcschriebcne Vereidi gung der neuernannten NcichSmtntstcr ohne Geschäfts bereich, Dr.-Jng. e. h. Bracht und Dr. Popttz. vor genommen. Der Reichskanzler als Ncichökommissar für Preußen hat Staatssekretär z. D. Dr. Popttz zu seinem Stellvertreter für den Gcschastöbcretch des F i n a n z m i n t st e r t u m » er nannt, für den Geschäftsbereich des LandwtrtschaftS- mtnisteriums den NcichSministcr Frhrn. v. Braun und für das Kultusministerium UnivcrsitätSprosessor Dr. Kähler. * Professor Wilhelm Kaehlcr wurde geboren in Halle dm v. Februar 187l. Er studierte in Halle und GrcisSwald Nationalökonomie und war später Privatdozent an der Uni versität Halle und sodann Professor au der Technische» Hoch schule Aachen und an der Universität GrcisSwald. Er ge hört« als d e n t s ch n a t io » a l c r Abgeordneter der ver fassunggebenden preußischen Laudcöversammlung an. Im Preußischen Landtag war er später Vertreter des Wahl kreises P o m m c r ». Professor Kaehlcr besitzt den juristischen und philosophischen Doktorgrad sowie den theologischen Doktor h. c. Bayrische Mißverständnisse Die Antwort des Reichspräsident«« München, 8l. Oktober. Amtlich wird mitgeteilt: Dem Reichspräsidenten v. Hindenburg wird folgender Beschluß des bäurischen G c s a m t m i n i st c r i u m S zur Kennt nis geleitet: Der Ministcrrat hat sich soeben aus Grund der ihm zngegangeucn Mitteilungen mit den Plänen der Reichs regierung wegen der Neugestaltung Preußens befaßt. Nach seiner Ucberzcugnng enthalten die Pläne schwere Ein griffe in die verfassungsmäßige Stellung aller deutschen Länder gegenüber dem Reiche und untereinander. Das Vor gehen der N e i ch S r e g i c r n n g bildet eine schwere Enttäuschung für alle, die im Vertrauen auf die Er klärungen der NclchSrcgierung damit gerechnet haben, daß eine ReichSrcform nur ans gesetzlichem Wege und nur nach Verhandlungen mit den Ländern eingeleitet werde. Der Ministcrrat bittet daher den Herrn Reichspräsidenten, keine Entscheidung zu treffen, bevor nicht mit den übrigen Ländern verhandelt worden ist. Der Reichspräsident hat daraufhin dem Reichs kanzler aufgetragen, der bayrischen Regierung mitzuteilen, G»ß ihre veschlüsse von falschen Voraussetzungen äNSgtngeck. Dte geplanten Maßnahmen der RetchSregierung hielten sich durchaus innerhalb der Ausgaben, die dem Staatskommissar durch das Urteil des StaatögerichtS- Hofes zugewiesen worden seien. Held in schärfster Opposition Stuttgart, 31. Okt. In zwei ZcntrumSversammlungen sprach am Montagabend der bayrische Ministerpräsident Dr. Held. Er wandte sich zunächst gegen H ugenberg, den er als den bösen Geist des deutschen Volkes bezeichnete, und führte dann gegenüber den Plänen der RetchSregierung aus, er habe nicht die tteberzcugung, daß diese Re gie r n n g f ö d e r a l i st i s ch eingestellt sei. Die vom NeichS- kabinett geplanten Reformen müsse er entschieden ablchncn. Der RcichSrat dürfe nicht zu einem Präsidialrat herab gedrückt werden, sondern müsse vielmehr die Rechte des alten BundcSratS wieder erhalten. Die Bestellung und die Tätigkeit des Reichskommissars in Preußen halte er nach wie vor als nicht der Verfassung entsprechend. Ent- gegen dem Rat des StaatsgcrichtShofcs gehe die NeichS- regtcrung gerade heute daran, ihren Willen in Preußen durchzudrttcken, und zwar ohne die Einwilligung der Länder. Dieses Vorgehen bedeute, so behauptete Dr. Held, das Ende des Rechtsstaates. Die Tage seien so ernst wie kaum jemals seit 1018. Was man wolle, sei offenbar geworden, nämlich die Berprcußung des Reiches. „Ich habe setzt", sagte Dr. Held, „den Glauben an das Kabinett v. Papen verloren. Ich muß bekennen, daß ich heute aus das schwerste enttäuscht bin. ES ist unmöglich, auch nur eine einzige Minute dazu stlllzuschweigcn. Wenn ich mein« Pflicht als bayrischer Ministerpräsident, als An hänger verfassungsmäßigen Lebens erfüllen will, dann bin ich gezwungen, öffentlich gegen v. Papcn auf zutreten und zum Kampf gegen seine Maßnahmen auf- zufordcrn." Ser ReMrat zum 1». November ctnberutcn vrabtwoliluug uuoorar SorUosr SvkrUtlottuug Berlin, 31. Oktober. Der Nctchstnnenmtnister hat, nach dem nunmehr die Entscheidung in Preußen gefallen ist, den ReichSrat -um 10. November et « berufen. Aller dings wird von zuständiger Stelle deutlich betont, daß auf der Tagesordnung lediglich eine Reihe lausender sach licher Angelegenheiten stehe, daß aber besondere politische Fragen darin nicht enthalten seien. Die Tatsache der Einberufung des Rcichörats zu einer Sitzung «ach den Reichstagswahlen durch den Reichsinnenmintstcr ist insofern bedeutsam, als dte frühere preußische Regierung Braun-Severtng nach Mitteilung der Linkspresse offenbar bestrebt ist, eine frühere Einberufung des ReichSratö noch im Lause dieser Woche durchznsehen. um ihrem Protest gegen dte preußische Verwaltungsreform einen stärkeren Widerhall zu verschossen, das heißt also, um noch nach Kräften vor dem 6. November für die Sozialdemokratie Wahlpropa- ganüa im ReichSrat treiben zu können. Rechtlich liegen die Dinge so, daß der ReichSrat binnen zwei Tagen etnberusen werben muß, wenn ein Drittel der Ncichsratsmitgltcder eine entsprechende Aussorberung an den Ncichöinnenminister richtet. SS könnte also sei«, daß «S in dieser Woche doch «och zu edeer ReichöratSsttzung kommt, weu« es nämlich der früheren preußischen Regierung gelingen sollte, die für einen Etnbernsnngsantrag notwendigen Stimmen zu erlangen. Zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der NeichSratS- arbeiten hat der RclchSinnenministcr den ReichSratS- aus schuß slir Verfassung und Geschäftsordnung aus den kommenden Donnerstag einberufen. In dieser Sitzung, die vertraulich ist, sollen auch die schwebenden politischen Fragen, die sich aus dem Urteil des StaatSgerlchtShosS für den ReichSrat ergeben, besprochen werden. NeichSkommissar Dr. Bracht hat dte preußischen Ober präsidenten, NcgtcruugSpräsidcuten und den Berliner Poltzetprästdeuten für Freitag, den 4. November, zu einer Sitzung im preußischen Innenministerium eingelabcn. Neben einer Aussprache über die politische Lage dürfte der Zweck der Zusammenkunft vor allem auch in einer Erörterung der sich aus der Neuregelung der politischen Verhältnisse in Preußen und der VcrwaltungSrefvrm ergebenden Fragen bestehen. Der größte Dampfer der Welt läuft vom Stapel. In St. Nazaire lies der französische Ueberseeriese „Nor mandie" vom Stapel. Dte „Normandie" hat 7ö 000 Ton nen Wasserverdrängung. Erlolgivse Aussprache SIndenbmo-Bmu« Berlin, SO. Oktober. Ucber den Empfang Brauns durch Hindenburg am Sonnabend wird amtlich mttgetetlt: Reichspräsident v. Hindenburg empfing den Reichskanzler v. Papen und den preußischen Ministerpräsidenten Braun zur Aussprache über die durch daS Urteil des SiaatSgertchtshoseS geschassenc Lage. Der Serr ReichSprSfi-ent führte einleitend aus, daß der Streit zwischen Reich und Preußen Uber die Verordnung vom 2». Juli durch das Urteil des StaatsgerichtShoses erledigt sei und daß er und di« ReichSregterung sich in jeder Beziehung aus den Boden d«S Urteils stellten. Es müße beiderseits der loyale Ber» such gemacht werden, eine praktische Zusammen» Prof. Dr. Kaebler-Greifswal- der kommissarische Kultusminister in Preußen arbeit zu ermöglichen, die einerseits die dem »reußische« Staatsministerium zuerkannten Rechte berücksichtige, ander» seits die Befugnisse des Reichskommissars und die Rot» wendigkeit einer einheitlichen RcichSpolitik wahre. Miniftrrpräft-ent Braun erwiderte, daß das preußische Kabinett sich selbstverständlich ebenfalls auf den Boden des Urteils stelle. Er gab daraufhin eine Darlegung seiner Aussassung von den Folge rungen, dte aus dem Urteil zu ziehen seien. DaS StaatS- mtnisterium müsse in die ihm zucrkanntcn Rechte wieder eingesetzt werden. Die Befugnisse des Reichskommissars sollten, wenn sic überhaupt noch nötig wären, aus solche Maßnahmen beschränkt werden, dte zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung notwendig seien. Mit den perso nellen Veränderungen solle ansgchört werden. Ueber dte Vereinfachung und Zusammenfassung der Verwal tungen im Reich und in Preußen könnten alsdann Ver handlungen zwischen der NcichSrcgierung und der preußischen Negierung stattslnbcn. Reichskanzler von Papen erklärte zunächst, daß die NcichSrcgierung dte persönliche Integrität des preußischen Ministerpräsidenten und seiner Amtskollcgen nicht angczwciselt habe und daß nur staats» politische Erwägungen zu ihren Maßnahmen geführt hätten. Er legte dann seine Aussassung der Vage dar und b«» tonte, daß der Reichökommissar sich nicht daraus be schränken könne, nur für den Schutz von Ruhe und Ordnung zu sorgen, sondern weiter die ««samt« Exekutive einheitlich in der Hand behalten müsse. Daraus ergebe sich ohne weitere» dte Verpflichtung, die als notwendig erkannte Refor m der preußischen Verwal tung du rchzu führen und dann eine spätere endgültige Regelung dieser Frage durch die gesetzgebenden Körper schaften vorzubereiten. Personelle Veränderungen feien nur ans sachlichen Gründen vorgenommcn worden. Der NeichSkommissar werde der preußischen StaatS- rcgtcrung die Möglichkeit geben, die ihr zucrkannten Rechte auszuüben, Eingriffe in die AmtSbesngnisse des Reichs- kommissarö aber nicht dulden. Der preußische Ministerpräsident betonte, daß er demgegenüber aus seinem eingangs dargelegten Standpunkt beharre und insbesondere der Durchführung der VerwaltungSreform ohne Verständigung mit der preußischen StaatSregierung widerspreche. Sine Einigung hierüber wurde nicht erzielt. Im Laus« der Besprechung hob der Neichspr «sid « « t hervor, daß «S zur Wiederherstellung gefestigter verhältutffe weiterhin notwendig sei, die staatlichen Machtmittel Preußen« und des Reiches in einer Hand zu be halten und die Politik Preußens und des Reiche» in einheitlich« Bahnen zu führen. Zum Schluß gab er der Hoffnung Ausdruck, baß Über die Ausübung der Rechte, die der preußischen StaatSregierung nach der Ent scheidung de« StaatsgerichtShoses zuftänden, ein« Verständi gung erzielt werden möge. Es wurd« vereinbart, daß hierüber weiter« Verbindung zwischen der preußische» StaatSregierung und dem Reichskommissar gehalle« wer« den soll.