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^vklTSN was uns riss tto!r, ist 6em Zspunei» «lie ttokne Es scheint von der Schöpfung so eingerichtet zu sein, dah jedes Land ein besonderes Produkt auszuweisen hat, das ihm im Rahmen seiner Volkswirtschaft besondere Dienste erweist. So ist das Schicksal des deutschen Volkes in besonderem Mähe an den Wald gebunden. Der Wald liesert uns nicht nur Stoss zum Dichten, sondern auch Stoss zur Arbeit; sein Rauschen wärnit nicht nur unser Gemüt, sein Holz nicht nur unsere Oesen, sondern es kleidet uns heute, es nährt uns heute und es treibt unsere Autos und Maschinen. Seine Verwendungsmöglichkeiten für Nähr- und Futtermittel, als Zell- und Faserstoff lassen uns das Holz nicht minder wichtig erscheinen als seine Benutzung als Brenn- und Kraftstoff. Durch Vergasung ersetzen 2,5 Kilo Holz einen Liter Benzin und durch Verflüssigung von Holz wird ein wichtiger Zusatzstoff zum Kohlebenzin und vor allem ein hoch wertiges Flugzeugbenzin gewonnen. Welch vielseitige Verwen dungsmöglichkeit! Wohl den Meister wollen wir loben, der uns den „Wald so hoch da droben" aufgebaut hat. Hinter dieser Vielseitigkeit will nun die japanische Soja bohne nicht Zurückbleiben. Denn es ist ein Kitzchen viel aus ein mal, was sich aus ihr machen lätzt, wie ihre „Nutzungsliste" be weist: menschliches Nahrungsmittel, Oelrohstoff, Ersatz für Speck, Futter, Gummi, Petroleum, Hilfsmittel für die Herstellung von Farben, Schellack, Lack, Glyzerin, wasserdichte Stosse, Leim, Tunkenwürzen, Kleister, Mehl, Kandiszucker, Quark, Zelluloid, medizinische Artikel und, wie soeben gemeldet wird, sogar Milch und Kunstseide! Wenn eine Nation in ihrem Lebensraum behindert wird, dann scheint die Schöpfung dadurch ihr einen gerechten Aus gleich zu verschaffen, dah sie den Kindern dieser Nation die nötige Intelligenz gibt, um aus Kleinem wirklich Gröhes zu machen. Und wenn die Menschen sich untereinander wie Stief brüder behandeln, dann will unser gemeinsamer ewiger Vater sich wenigstens nicht als Stiefvater erweisen. 25 Regierungen um Krankenbett «les Lucker preises Die Ankündigung, dah am 5. April eine neue Zucker konserenz zur Sicherung eines wirtschaftlichen Preises und zur Regelung der Erzeugung nach London zusammengerusen wird, hat auf dem Weltzuckermarkt sprunghafte Preissteigerun gen hervorgerusen. Zwar konnten sich die anfänglichen Preis erhöhungen nicht halten, aber immerhin ist diese Erscheinung auf dem Zuckermarkte ein Zeichen dafür, dah man sich von dieser Zuckerkonserenz einigen Erfolg verspricht. Ein Ausschutz unter Leitung des Wirtschaftsberaters der britischen Regierung, Leith Roh, hat 25 Regierungen nach London eingeladcn. Wohl gemerkt: die Regierungen, und nicht etwa die Erzeuger verbände! Man hofft, dah die Regierungen, welche die Macht mittel in der Hand haben, ihre Entschlüsse durchzusetzen, zu wirk sameren Abmachungen kommen werden, als sie bisher auf den Zuckerkonferenzen erzielt worden sind. Hierin liegt schon ein groher Teil des Vertrauens, das man offensichtlich zu der neuen Zusammenkunft hat, begründet. Zudem erleichtern aber noch andere Gründe einen Erfolg. Einmal haben die Zuckervorräte in den einzelnen Erzeugerstaaten in der letzten Zeit abge nommen; dann hat die rege Werbung für einen gesteigerten Verbrauch erreicht, dah jetzt in der Welt Verzehr und Er zeugung sich die Waage halten. Der Weltverbrauch an Zucker beträgt etwa 25 Mill. Tonnen. Es werden etwa 14 bis 15 Millionen Tonnen Rohrzucker und rund 10 Mill. Tonnen Rübenzucker erzeugt. Aus dem Weltmarkt herrscht der Rohr zucker fast unumschränkt, während die RUbcnzuckerländcr sich meist mit der Eigenversorgung begnügen. Vor dem Kriege schien «In hundertjähriger Kampf zwischen Rohr und Rübe sich zu gunsten der Rübe entschieden zu haben. Aber der Krieg schloh Deutschland, das weitaus erste Rübenzuckerland, vom Welt märkte aus. Da auch nach dem Kriege die deutsche Zuckerwirt schaft nur schwer In Tritt kam, ergriffen die Rohrzuckerländer die Gelegenheit und bauten ihre Erzeugung aus. Dabei aber gingen sie weit Uber das Matz des Bedarfs hinaus, der Ver brauch konnte die Erzeugung nicht mehr fassen. Die Folge war, dah die Preise von 1820 bis 1830 auf ein Zwölftel zu sammenschrumpften und 1831 Vorräte von 8,7 Mill. Ton nen sich angesammelt hatten, für die keine Käufer vorhanden waren. Die Zuckererzeuger muhten sich zusammensetzen und schlossen 1831 das „C h a d b o u r n e - A b k o m m e n" ab. Zwar ist es dieser Abmachung gelungen, den Verzehr zu heben — er stieg z. B. im letzten Jahre In England um 100 000 Tonnen aus 2,54 Mill. Tonnen — und ihn dem Anbau anzupassen, weiter die Vorräte auf 3,5 Mill. Tonnen Ende des Wirtschaftsjahres 1835M herabzusetzen; nicht aber gelang es, den Preis zu festigen und überhaupt die Zuckererzeugung wirtschaftlich zu machen, ob wohl seit dem Tiefstand 1831—1833 der Preis auf das jetzt Zweieinhalbfache wieder angestiegen ist. Deutschland, dem im Chadbourne-Abkommen.ein Ausfuhrkontingent von 600 000 Ton nen zugesprochen wurde, hat auch nie dieses Kontingent ausge nutzt; denn eine Zuckerausfuhr zum Weltmarktpreise hätte nur schwere Zu buhen für uns bedeutet. So hat die Rübe es dem Rohr überlassen, die Welt zu versähen, und sich auf die Versorgung ihrer Erzeugungsländer beschränkt. Der Zweck der neuen Konferenz ist, die heutigen Anbauverhältnisse zu festigen und den Preis zu heben. Die Haupterzeu gungsländer sind Kuba und Java. Am schwersten leidet heute noch die javanische Zuckcrwirtschaft. Der Ausbau der Indischen Rohrfelder hat ihr einen grohen Teil der Ausfuhr abgenommen, so dah sie noch seit 1832 auf 880 000 Tonnen fast gehälstet wurde. Kuba hat immer an den Vereinigten Staaten einen sicheren Kunden, die britischen Dominien und Kolonien liefern vorzüglich dem Mutterland. Holland aber kann seinen Kolonien nicht genügend Mengen des siihen Stoffes abnehmen. Die An sprüche der Kolonien, Dominien oder sonstwie abhängigen Staatswesen auf den Markt der Hauptverbraucherländer, der Vereinigten Staaten und Englands, sind auch schon zur neuen Konferenz angemeldet. Man hofft aber sür die javanische Aus fuhr den chinesischen und japanischen Markt mehr öffnen zu können. Zwar kann auch uns der Ausgang der Konferenz nicht gleichgültig sein, aber doch ist unsere Anteilnahme nur zweitgradig, da wir zuerst darauf bedacht sein müssen, innerhalb unserer Wirtschaft den Zuckerverbrauch zu steigern und ihm die Erzeugung folgen zu lassen, und erst dann wieder an eine Zuckerausfuhr denken können. Sollend flaggt M-WelS-SIan Den Haag. 10. Febr. Nach einer Mitteilung der Regierung In der Ersten Kam mer steht die gesetzliche Festlegung der Farben Rot-Weiß-Blnu als Nationalfarben binnen kurzem bevor, um der auf diesem Gebiet bis heute herrschenden Unsicherheit ein Ende zu machen. Bei festlichen Gelegenheiten wurden bisher auch die Farben des Herrscherhauses Oranien-Nassau sOrange) gezeigt. Oer zweite Maniura-Prozeß in Kattowih 24 meist polnisch sprechende Angeklagte zu Gefängnisstrafen verurteilt vdlv. Kattowitz, 8. Februar. Bier Tage »erhandelt« da» hiesig« Bezirksgericht gegen 86 Angeklagte in einem neuen Maninra-Prozetz. Di« Anklage lautete «ns Hochverrat nach z »7 de» polnischen Strafgesetz buches. van den 8« Angeklagten waren sieben nicht zur Ver handlung erschienen. 1« AngrNagt« wurde« aus der Unter suchungshaft vorgeführt, in der sie sich seit Monate« befanden. Bei de« Angeklagten handelt« es sich durchweg um polnische Staatsangehörige, die sich zum überwiegenden Teil zum pol- Nische« Bolkstum b«k«««e« und ihr« Aussage« a«ch in polnischer Sprach« machten. Die Anklage warf den Beschuldigten vor, dem Geheimbund des Maniura angehört und dessen Bestrebungen unterstützt zu haben, Gebietsteile aus dem polnischen Staatsgefüge abzu trennen. Die nachträglich« Verhandlung gegen diese 36 Ange klagten wurde damit begründet, daß sie „aus technischen Grün den" in dem ersten Prozeß, der die Verurteilung von über hundert Angeklagten mit sich brachte, nicht erfaßt werden konn ten. In verschiedenen Fällen sei die Verhaftung zu spät erfolgt, andererseits hätte die Zugehörigkeit zum Geheimbund des Maniura erst nach Abschluß des ersten Prozeßes aufgedeckt wer den können. Die meisten der jetzt Angeklagten standen vor Gericht, weil ihre Namen in einer List« verzeichnet waren, die bei einem Angeklagten aus dem ersten Prozeß gefunden wurde. Alle Angeklagten erklärten vor Gericht, nicht zu wissen, wie ihr« Namen auf diese Liste gekommen seien. Sie hätten von dem Bestehen des sogenannten Gehcimbundcs erst Kenntnis erhalten, als die Zeitungen über die ersten Verhaftungen berichteten. Einige andere Angeklagte, die dem sogenannten Geheimbund angchörten, sagten, ebenso, wie die Angeklagten im ersten Maniura-Prozeß aus, daß sie den Angaben des Maniura Glau ben geschenkt hätten, der ihnen Arbeit und Brot versprochen hätte. Die Bestrebungen des Maniura seien ihnen nicht be kannt gewesen. Die Zeugenvernehmung brachte nicht viel Neues. Einige Kriminalbeamte machten ihre Aussagen im Sinne der Anklage schrift. Als „Belastungszeuge" trat ein Bergmann Morzek aus, der nach seiner eigenen Aussage Mitglieder für den Geheim bund des Maniura geworben hatte und dennoch als Zeuge und nicht als Angeklagter vor Gericht erschien. Aufschlußreich war die Aussage des Angeklagten aus dem ersten Prozeß, bei dem di« Namenlist« gefunden worden war. Er erklärte, daß es sich dabei um die Liste einer legal bestehenden deutschen Organi sation gehandelt hab« und nicht, wie die Anklage behaupte, um eine Mitgliederliste des Geheiinbundes des Maniura. Die auf der Liste verzeichneten Personen säßen unschuldig aus der An klagebank. Der Staatsanwalt war jedoch der Ansicht, daß sämtliche Angeklagten schuldig seien. Ein Teil der Angeklagten hätte eingestanden, daß sie dem sogenannten Eeheimbund angehört hätten. Für die übrigen Angeklagten seien die Schuldbeweise hinreichend, er laste jedoch mildernde Umstände gelten, da Not und Arbeitslosigkeit, aber auch mangelndes Nationalgesiihl die Angeklagten bewogen hätten, dem Eeheimbund des Maniura beizutreten. Der Strafantrag lautete durchweg auf Gefängnis strafen von 2 bis 5 Jahren. Merkwürdig berührt es, daß von den acht den Angeklagten gestellten Verteidigern nur drei erschienen waren, die für ihre Mandanten ein niedrigeres Strafmaß und die Zuerkennung von Bewährungsfrist beantragten. In ihrem Schlußwort baten di« Angeklagten durchgehend um Freispruch. Am Montag nachmittag verkündete das Gericht das Urteil. Bon den 28 Angeklagten, die sich zur Verhandlung gestellt hatte«, wurden 24 sür schuldig befunden, während süns sreigcsprochen wurden. Der Hauptangeklagte Johann Schasferrzyk-Kattowitz erhielt 2>L Jahre Gefängnis. 21 Angeklagte wurden z« j« 2 Jahre« «nd zwei Angeklagte zu je 1)4 Jahren Gefängnis ver urteilt. Sämtlichen Angeklagten wurden die bürgerlichen Ehren rechte aus di« Dauer von fünf Jahren aberkannt. 18 Verurteil ten wurde die mehrmonatige Untersuchungshaft ungerechnet. Mit Rücksicht auf die Notlage der verurteilten wurden di« Kosten des Verfahrens der Staatskasse auserlegt. Außerdem wurde noch «in Angeklagter «us de« erste« Prozeß, der seinerzeit flüchtig war «nd erst vor kurzem feftgenommen werden konnte, abgrurteilt. Er erhielt sechs Monat« Gefängnis. In der Urteilsbegründung beschränkte sich das Gericht haupt sächlich auf die in der zweiten Instanz des ersten Prozeßes ge gebene Begründung. Die Urteile seien deshalb niedriger al» im ersten Prozeß ausgefallen, weil die Angeklagten des neue« Prozesses in dem Eeheimbund des Maniura keine größere Roll« gespielt hätten. Pressestelle als Sparkasse Die Aussagen im Düsseldorfer Betrugs-Prozeß. Düsseldorf, 10. Febr. Der Aufsehen erregende Prozeß gegen den früheren Leiter der Gaststätten- Wictschaftsgruppe Rheinland. Robert Schöp- winkel, und gegen seine beiden Geschäftsführer, Dr. Johan nes Schmidt und Otto Josef Rademacher, sowie einen vierten mitangeklagten Gastwirt, der zur Zeit vor der Düs seldorfer Großen Strafkammer abrollt, hat noch einen größeren Umfang angenommen, als man ursprünglich er wartete. Die Klärung teilweise lange zurückliegender Tatbe stände — bekanntlich wird den Angeklagten zur Last gelegt, rund 100 000 RM. zum Schaden der Wirtschaftsgruppe verun treut zu haben — und die Prüfung der Zulässigkeit mancher Handlungen im Licht der Sachverständigengutachten nimmt einen erheblichen Raum des Prozesses ein. Bei der Vernehmung ergibt sich, daß die Angeklagten die Gründung der Pressestelle, die ihnen rund 80 000 RM. einbrachte, als reines Privatgeschäft betrachtet haben. Dabei berufen sich die Angeklagten auf eine Verfügung aus dem Jahre 1833, nach der jede Bindung von Wirtschaftsgruppen mit Zeitungen ver boten ist. Man habe damals den Vertrag vom Wirteverband auf Schöpwinkel persönlich umgewandelt. Tatsächlich ist jedoch Schöpwinkel beim Abschluß des Vertrages mit dem Düsseldorfer Verlag als Gauwalter aufgetreten. An die Höhe seiner persön lichen Entnahmen will der Angeklagte sich nicht mehr genau entsinnen können. Bezeichnend ist die Aeußerung eines Ange klagten während des Prozeßes: „Die Pressestelle war eine Sparkasse für uns drei". B. T. Die Roulette-Schule im prateraafihaus Gerichtliche Nachspiele des Wiener Spielbankskandals Wien, 10. Febr. Die geradezu katastrophalen moralischen Auswirkungen des Spielbetriebcs In Baden bei Wien werden grell beleuchtet durch mehrere Prozesse, die soeben ihren Anfang genommen haben. So unglaublich es klingt, so ist es doch Tat sache, daß In einem Gasthaus des Wiener Praters eine eigene Roulette-Schule errichtet wurde, die es sich zur Aufgabe machte, ihre Teilnehmer für den Besuch des Wiener Spielkasinos vorzu bereiten. Der Betrieb ließ sich außerordentlich gut an und bald hatte das eigenartige Unternehmen einen großen Kreis von ..Schülern" nm sich versammelt. Nun griff die Polizei zu und schloß das Lokal. Der Inhaber der Roulette-Schule hatte aber noch die Kühnheit, den Staat auf Herausgabe der beschlagnahm ten „Unterrichtsbchelfe" zu verklagen. Allerdings bezeichnete das Gericht die Erziehung zum Roulettespiel als sittenwidrig. Großes Aufsehen erreat im gleichen Zusammenhang ein anderer Prozeß, in dem ein Rcgierungsbaumeister wegen Unter schlagung von 50 000 Schilling Amtsgclder angeklagt ist, die er am Rnulettetisck in Baden bei Wien verloren hat. Bezeichnend Ist schließlich noch ein drittes Gerichtsver fahren, das die Witwe eines Mannes, der sich wegen großer Spielverluste das Leben genommen hatte, gegen die Kasino gesellschaft anstrengte. Die Frau erklärt, daß ihr Mann sich zu einer Zeit, wo Inländern das Spiel noch verboten gewesen sei, mit dem Paß eines befreundeten Ausländers den Eintritt in die Spiel- bank zu verschaffen gewußt habe. Da die genaue Prükung der Lichtbilder unschwer die Fälschung hätte ausdeckon müßen, sei die Spielbankgesellschaft verpflichtet, ihr eine monatliche Rente von 100 Schilling zu zahlen. DevlsenfchmuMl im Pferdemagen Gdingen, 10. Febr. Die Zollbehörden in Gdingen sind einem raffinierten Devisenschmuggel ans die Spur gekommen. Die Schmuggler kauften alte Pferde auf und zwangen die Tiere, in Wachstuch eingewickelte Geldrollen herunterzuschlucken. Diese Tiere wurden dann Uber die Grenze nach Danzig oder Zonpot gebracht und dort geschlachtet um aus dem Magen der Tiere die Devisen hcrvorzuholen. Wie verlautet, soll ein derartiger Schmuggel schon längere Zeit durchgcsllhrt worden sein. Pferde als Lebensretter Dirschau, 10. Februar. Wie das ..Pommereller Tageblatt" berichtet, bemerkte ein Besitzer aus Nowawies auf der Fahrt nckch Stargard einen aus der Straße liegenden Mann.. Da er ihn für einen Landstrclck)er hielt, wallte er meilerfahren, jedoch weiger ten sich die Pferde, von der Stelle zu rücken. So blieb dem Be sitzer nichts anderes übrig, als nach dem Manne zu sehen. Wie groß war sein Erschrecken, als er feststellte, daß der Mann sein Vater war. Er nahm den Ohnmächtigen auf den Wagen und brachte Ihn nach Hause. Dort stellte sich heraus, daß der in der Stadt wohnende Vater sich zu Fuß zu seinem Sohn aufgemacht hatte und unterwegs zusammengebrochen war. Die Pferde hat ten jedoch ihren alten Herrn gewittert, und ihre Treue rettete ihm das Leben. Die Folgen des Parieiausschluffes Ein Erlaß de» Stellvertreters des Führers. Der Stellvertreter des Führers hat in einem Erlaß an die Parteidienststellen darauf hingewieseu, daß ausgeschiedene Par teimitglieder, die sich gegen die größeren Pflichten, die der Par teigenosse bei seinem Antritt in die Partei auf sich nimmt, ver stoßen haben, selbstverständlich auch ihre etwaigen Führerstellun gen oder Arbeitsstätten in der Partei und allen ihren Organi sationen sowie alle im Auftrag der Partei übernommenen Ehrenämter im Staat und den Gemeinden bei ihrem Ausscheiden aus der Partei automatisch verlieren. Ebenso selbstverständlich sei es, daß das Ausscheiden eines Parteigenossen, der Beamter sei und als solcher besondere Pflichten gegenüber dem nationalsozia- listisck)en Staat habe, sür ihn auch schwer« Folgen hinsichtlich seiner Beamteneigenschaft haben müsse. Die Entfernung aus der Partei und ihrer Gliederungen sei aber — so fährt der Erlaß des St-'llverlreters des Führers fort — für jeden noch ehrliebenden Vo'ksgenossen eine so harte Etrase, daß — ganz besonders schwer gelagerte Fälle ausgenom men — davon abzusehen sei. aus der Bewegung Ausgeschieden« mnh etwa ihrer privaten Arbeitsstelle verlustig gehen zu laßen. Die im Hinblick auf die Ewigkeitsaufgabe der Bewegung unentbehrliche Disziplin müße stets eisern ausreckterhalten wer den, trotzdem aber sei darüber zu wachen, daß allein schon Im Interesse der Familie ein Ausgeschiedener nickt ohne zwingend« Notwendigkeit wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als jeder airücre Volksgenosse. 33 Gewerbe unter Grrichlungsverbot Das „Ministerialblatt sür Wirtschaft", hcrausgegeben vom Reicks- und Preußischen Wirtschastsministcrium. enthält in sei ner Folge 2 ein Verzeichnis der Gewerbe, deren Errichtung, Wiedereröffnung oder Erweiterung verboten oder von einer Einwilligung abhängig ist. Das Verzeichnis ist mit dem Stand vom 1. Januar 1837 aufgestellt. Von diesen Verboten lausen chon vier Ende März d. I. ab. Es sind dies die Anordnungen iir die Krawaltenstofsweberei, für die Rußhcrstellung. sür Hohl- ßao und die Reisebüros. Weitere zwei Anordnungen enden n der Mitte des Jahres, während die anderen 27 bis Ende die- es Jahres, sa selbst bis zum Herbst 1840 befristet sind Diese Eingriffe sollen den verschärften Wettbewerb und die damit ver bundene unwirtschaftliche Preisgestaltung verhindern, damit nicht volkswirtschaftlich wertvolle Unternehmungen vernichtet werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, daß Kapital in Un ternehmungen eingesetzt wird, wo die bereits vorhandenen An lagen ganz offensichtlich für die Bedarfsdeckung genügen. Die Anordnungen und vor allem die Einschränkungen sind nicht starr, was schon aus der verschiedenen Befristung hervorgeht, sondern es soll den Unternehmungen der einzelnen Gcwerbezweige Zelt und Gelegenheit zur eigenen Ordnung der Verhältnisse in ihren Gewerbezweigen gegeben werden. pwzeß um einen Schallplattenschlager Istanbul. 10. Februar. Eine seltsame Gesellschast von An geklagten steht vor dem Richter in Istanbul: ein Licderkompo- nist, ein Violinspieler, drei Sängerinnen, ein Sänger di« Ver treter der Türkischen Schallplatten-Gescllschaft, von „Odeon", „Columbia" und von „Die Stimme seines Herrn". Seit Mona ten geht ein derb-erolis<i>cs Lied Uber di« Bühnen der in der Türkei sehr beliebten nolkstümlick)en Gaststätten mit Musik betrieb. Zchntausende von Zuhörern haben dcks Lied gehört und Ihm Beifall gespendet — besonders dann, wenn die Sängerinnen In den höchsten lairggczogenen Diskanttönen der sogenannten „türkischen Musik" die Herzen mitrisscn. Natürlich mußte die ses Lied des Dichters und Komponisten Kaynak auf die Schall platte gebannt werden, und alle In der Türkei vertretenen Schallplattenfirmcn haben es sich angelegen sein lassen, diesen Schlager zum fetten Geschäft werden zu lassen. Da hat sich aber der Staatsanwalt elngemischt und Anklage wegen Erregung öffentlichen Acrgernisses erhoben. Die bekannteste Soubrette Istanbuls. Bayan Safiye. erklärte dem Gerlchtsvorsitzcnden, cs Handke sich um ein Volkslied aus der Küstengegend des Schwar zen Meeres. Es erzählt von einem jungen Fischer, der einen guten Fischfang getan hat, und in der Freude über das Glück besingt nun der Fischer die Schönheiten einer verflossenen Gelieb ten... Dem Ausgang des Prozesses sieht die Istanbuler Oesfent- lichkeit mit Spannung entgegen.