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Leipziger Lageblatt. vlenstsg. l. vezemver 1914 Amtliche Helmnntmachnngen. >7 in .V) 55 in in Ulv» 226 215 Seue ü. ur. svs. Morgea-Ausgaoe. 54 56 andere übersteigen in: ... 217 ./L ... 216 . . . 216 .. . . . 204 „ ... 214 „ . . . 216 „ 59 61 212 217 219 204 206 218 221 2>>7 22.1 >>>> 218 217 Hamburg . . Hannover . . Hirt .... Königsberg i. Pr Leipzig . . . Magdeburg . , Mannheim . . München . . . Polen .... Rostock . . . Saarbrücken Schwerin i M. Stettin . . . Straßburg i. Els. Stuttgart . . Zwickau . . . den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreutzen, Posen. Schlesien. Pommern Brandenburg, in den Grogherzoglümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft Schmalkalden, im Königreiche Sachen, im Großherzogtume Sachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in Len Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachjen-Koburg. Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i Fr., Anhalt, in den Fürsten- tiimern Schwarzburg-Sondershaujen, Schwarzvurg-Rudolstadt, Rcuß älterer Linie, Neun jüngerer Linie den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen ohne den Regierungsbezirk Arnsberg und den Kreis Recklinghausen, im Kreise Graischaft Schaumburg, un Großherzogtume Oldenburg ohne das Fürsten tum Birkenfeld, im Herzogtums Braunschweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amr Calvörde, in den Fürstentümern Schaumburg-Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen. Hamburg den übrigen Teilen des Deutschen Reichs - - - . in _ ... . Die Lar^desrentralbehörden können den Sorten Daber, Imperator, Magnum bonum, Up ro date Sorten bester Speisekartoffeln gleichstellen. Die Höchstpreise gelten nicht für solche mit Konsumenten. Konsumentenvereiniaungen oder Gemeinden abgeschlossenen Verkäufe, welche eine Tonne nicht übersteigen. Sie gelten ferner nicht für Saatkartoffeln oder für Salatkartoffeln. Dem Produzenten gleich steht jeder, der Speisekartoffeln verkauft, ohne sich vor dem 1. August 19l4 gewerbsmäßig mit dem An- oder Verkauf von Kartoffeln befaßt zu haben. 8 2. Die Höchstpreise <8 1) gelten für gute, gesunde Speiseiartoffeln von 3,4 em Mindestgrötze bei sortenreiner Lieferung. 8 3. Die Höchstpreise eines Bezirkes l8 1> gellen für die in diesem Bezirke produzierten Kartoffeln. 8 4. Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang: wrrd der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei Prozent Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Höchstpreise schließen die Kosten des Transports bis zum nächsten Eüterbahnhofe, bei Wasser transport bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes und die Kosten der Verladung ein. 8 5 Die Höchstpreise die'er Verordnung lind Höchstpreise im Sinne von 8 2 Absatz 1 des Gesetzes, betreffens Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Neichs-Gesetzbl. S 339) in der Fahling der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 28 Oktober 1914 tReichs-Geietzbl S. 458). 8 6. Diese Verordnung tritt am 28. November 1914 in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 23 November 1914 Der Stellvertreter Les Reichskanzler». Delbrück. 220 205 21>> 22 t 210 2: ;> Nachstehend wird 1) die Bekanntmachung de» Stellvertreters de« Reichskanzler« über die Höchstpreise für Hafer vom 5 November 1914 (R. G Bl. S. 469). 2) die Bekanntmachung de» Stellvertreters de« Reichskanzler» über die Regelung de» Absätze» von Erzeugnissen der Knrtoffeltrockneret vom L November 1914 (R. D. Bl. S. 47 i), und 3) die Bekanntmachung de» Stellvertreter» de» Reichskanzler» über die Höchstpreise für Speise« kartoffeln vom 23. November 1914 lN. G. Bl. E. 483), noch besonder» zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Leipzig, den 30. November 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. 1) Bekanntmachung über dir Höchstpreis« für Hafer. Vom 8. November 1914 Auf Grund von 8 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 tReichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 tReichs-Gesetzbl. S. 458) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen: 8 1. Der Preis für die Tonne inländischen Hafers darf im Großhandel nicht Aachen 221 Hamburg . . 8 3. Erzeuanisse der Kartoffeltrocknerei im Sinne dieser Verordnung sind» ») Kartoffel-Trockenschnitzel und -Krümel. >) Kartoffel-Flocken, c) Kartoffel-Walzmehl. Streitigkeiten darüber, ob ein Erzeugnis der Kartoffeltrocknerei zu den unter » bi» a aufgefllhrte« Gegenständen gehört, entscheidet der Reichskanzler. 8 4. Die Trockenkartoffel-Verwertungg-Gesellschaft untersteht der Aufsicht de» Reichskanzler». Sie darf den Betrieb nur mit Erlaubnis des Reichskanzlers beginnen: der Reichskanzler kann die Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter im Gesellschaftsvertrage fest ulegender Voraussetzungen abhängig machen. 8 8. Wer der Vorichrift de» 8 1 zuwider Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei in anderer Weis» al« durch die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft m. b. H. absetzt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. 8 6. Fabrikanten von Kartoffelstärke sind auf Verlangen des Reichskanzlers verpflichtet, einen von ihm zu bestimmenden Anteil ihrer Erzeugnisse zum Zwecke der Brotbereitung durch die Trockenkartoffel-Ver- Wertungs-Gesellschaft abzuietzen, die Bedingungen werden vom Reichskanzler festgesetzt. 8 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung rn Kraft. Berlin, den 5. November 1914. Der Stellvertreter de» Reichskanzler». Delbrück 3. Bekanntmachung über die Höchstpreis« für Lpeisekartoffeln. Vom 23. November 1914. Auf Grund des 8 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4 August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 lReichsgesetzbl. S. 458) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen: 8 1 Der Preis für die Tonne inländischer Speisekartoffeln darf beim Verkaufe durch den Produzenten nicht übersteigen bei den Sorten bet Daber, Imperator, alle» Magnum bonum anderen Up to date Lorten Berlin . . . Braunschweig . Bremen . . . Breslau . . . Bromberg . . Cassel .... Cöln .... Danzig . . . Dortmund . . Dresden . . . Duisburg . . Emden . . . Erfurt.... Frankfurt a. M. Gleiwitz 202 .. I Zwickau .... Der Höchstpreis gilt nicht 'iir Saathaser: das Nähere bestimmt der Bundesrat. 8 2 In den im 8 1 nicht yenannten Orten lNcbenorte) ist der Höchstpreis gleich dem des nächst, gelegenen im 8 1 genannten Ortes <Hauplort>. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchnpreis festietzen. Ist für die Preisbildung eines Nebenorts ein anderer als der nächst, gelegene Hauprort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinaufictzen Liegt dieser Haup.ort in einem anderen Bundesstaate, jo ist die Zu- stimmung des Reichskanzlers erforde lich. 8 3. Ein nach den 88 1 und 2 in einem Orte bestehender Höi stpreis gilt für die Ware, die an diesem Orte abzunebmen ist 8 4. Als Großhandel im Sinne der 88 1 bis 3 gilt insbesondere der Verkehr zwischen dem Erzeuger, dem Verarbeiter und dem Händler 8 5 Die Höchstpreise bleiben bis zum 31. Dezember 1914 unverändert, von da ab erhöhen sie sich am 1. und 15 jeden Monats um eine Mark tünszig Pfennig sür die Tonne 8 6. Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang: wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei Prozent Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlaaen werden. Sie schließen die Kosten der Verladung und des Transport'- bis zum Güterbahnhof, bei Wasser« transport bis zur Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes des Abnahmeorts in sich. 8 7. Diese Verordnung tritt am 9. November 1914 in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeit punkt des Außerkrafttreten». Berlin, den 5. November 1914 Der Stellvertreter de» Reichskanzler» Delbrück. 2. Bekanntmachung, betreffend Regelung de» Absatzes von Erzeugnisse» der Kartoffeltrocknerei. Vom 5 November 1914. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt schaftlichen Maßnahmen uiw. vom 4 August 1914 tReichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. Wer Erzeugnisse der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Kartoffeltrocknerei herstellt, oder durch andere Herstellen läßt «Trockner). darf die Erzeugnisse dis zum 39 Septeinber 1915 nur durch die Trocken kartoffel-Verwertungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin absetzen. Jeder Trockner ist berechtigt, der Trockenkartoffel-Verwertungs-Gescllschaft m b H. unter den Be dingungen de» Gesellschaftsvertrage, beizutreten. 8 2 Hinsichtlich der Verwertung der zur Verfügung gestellten Erzeugnisse durch die Gesellschaft unter liegt der Trockner, der von dem Rechte, Gesellschafter zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat, denselben Bedingungen wie die Gesellschafter, mit der Maßgabe, daß über Rechtsstreiiigkeiten zwischen ihm und der Gesellschaft di« ordentlichen Gerichte entscheiden. Nr. 101 und 102 de» diesjährigen Reichsgesetzblatte» sind bei un» eingeaangen und werden bis zum 28. Dezember dieses Jahre» im Erdgeschoß des Neuen Rathauses, Eingang an der Burgstrage, >ur Einsicht öffentlich aushängen. Sie enthalten: Nr. 48 >9. Zusatz zur Drisenordnung vom SO. Eep. temder 1909 tReichs - Gesetzblatt 1914 S. 278). Dom 28. November 1914. Nr. 4550. Bekanntmachung, betreffend Verbot de» Agiohandels mir Reichsgoldmünzen. Vom 23. November 1914 Nr. 4881. Bekanntmachung, betreffend weitere Ver längerung der Fristen de» Wechsel- und Echeckrrchts für Elsaß-Lothringen, Ost preußen usw. Vom 23 November 1914. Nr. 4582. Bekanntmachung über die Höchstpreise sür Speisekartoffeln. Vom 23. No- vrmber 1914 Leipzig, am 30. November 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Im Stiftsgute zu Leipzig-Dösen ist di« Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Gemäß 83 101 und 165 der Bundesratsvorschriften vom 7. Dezember 1911 zum Vlehseuchengesetze und 8 41 der sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 7. April 1912 wird da» Etiftsgut als Sperrbezirk und der 29. Polizeibezirk als Beobachtungsgediet bestimmt. Leipzig, den 30 November 1914. U:» Ges.-A. I. 2238. De» Rat der Stadt Leipzig. Vergeben worden sind und die Mobiliarliefrrung zu dem Umbau Otto-Schill- Straße 4. U-ä. 2980. Leipzig, den 27. November 1914 Der Rat der Stadt Leipzig. Mittwoch, den 2. Dezember IS14, vormittags von S Uhr an, fallen sür das Armenann im Lagerschuppen, Frank furter Straße 28. verschiedene Möbel, Wäsche. Kleidungsstücke, Haus-, Kuchen- und Wirtschaftsgeräte u. a. m. öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 30. November >914 llp«» Der Rat der Stadt Leipzig. Aönigin-Lszllla-Ktzmnslium. Anmeldungen zur Osterausnahme werden am 7. und 8. Januar 1915, 10—1 vorm, vorher in der Sprechstunde des Rektors an den Schultagen 10—11 vorm. in dessen Dienstzimmer, Elilenstratze 62. l., entgegengenommen. Vorzulegen sind Geburtszeugnis. Impfschein. Zeugnis über Vorbildung und Führung, von Konfirmierten der Konfirmationsschein. Auf nahmegebühren 15 ./t, Schulgeld 150 // Kai«» Der Rektor. Auslosung üer 4°/st§en unü üer 3'/-°/°ige» Anleihe üer Ssnüelsksmmer Leipzig. Don unserer 4"/»igcn Anleihe sind in diesem Jahre bei der noiariell vollzogenen Auslosung die Nummern 094, 117, 238, 303, 304, 308, 409, 510, 741 und von unserer 3'/,"oigen Anleihe die Nummern 064 und 487 gezogen worden. Sie werden den Inhabern mit der Aufforderung aekünoigt, den Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Schuldverschreibung und der dazuge hörigen Zinsleiste und Zinsscheine bei der All- aemeinen Deutschen Credit-Anstalt zu Leipzig am 31. Dezember 1914 in Empfang zu nehmen. Leipzig, am 21. Juli 1914. Ns» Die Handelskammer. Schmidt, IN. jur Wendtland, Vorsitzender. Syndikus. Aankursmssle-Verkauk. Das zum Konkurse l-nuk-r, Leipzig, Blücher- straße 5, gehörende Warenlager, bestehend aus Herren- und Damenwäsche, Handschuhen, Krawatten usw., im Fakturenwerte von ./L 3724,64. soll nebst dem Inventar im Schätzungswerte von308,— kommenden , Donnerstag, den 3. Dezember, nachmittags S Uhr, j im Gejchäftslokal öffentlich und meistbietend zu den vorher bekanntzugebenden Bedingungen im ganzer verkauft werden. Die Besichtigung des Lagers kann Donnerstag, von vormittag 9-1 Uhr erfolgen. >000.— Bietungskaution sind vorzuzeigen. Leipzig, den 30. November 1914, Ferdinand-Nhode-Straße 23. -uz«, Mar Tippm ann. Konkursverwalter. ' WiMS Mrsck. Gemeindeamt, nahe der Hofer und Plagrvitzer Staats- und der elektr Sternbahn <oon Halteitelle ..Schulstraße" 2 und „Forsthaus Raschwitz" 7 Min. entfernt). Geschäftszeit: 8—1 u. 3- 5, Sonnabends 8-2Uhr. Tägliche Ber»»iusu ri? mit 3°///g. Postscheckkonto 14801 Leipz g. ZMrlaßc ttr BußeiiizeiisSitzk äkitdciiilSttkr Leipzig. Querstraße 4. I. Mitte, Telephon 10880. Tägliche Verzinsung der Spareinlagen mit 4 Prozent. Dl« eingelegten Spargelder werden nur in dem soliden Grundbesitz der Baugenossenschaft angelegt. In den Geschäftsanteilen und Haftsummen der Mit- alieder in Höhe von 575 VOS sind ausreichende Garantien für die Sicherheit der anvertrauten Gelder geooten. Sparkaffenannahmestellen befinden sich in allen Teilen der Stadt. 8»r Oliiileiii ^Illülllsi 2üllö! Oilileli ^silüliik sankt verschieden. im 59. vedensjabrs. unseres Redens verbanden. Veixrig, 80. November 1914. veixriZ, 30. November 1914. pran ^argsrele verv. 2obs< xeb. pfilrm-mn, Professor vr. lulius bsiuenslein n. fsmilis, Professor vr. 08VLN 8pser n. film die, pränlein Antonie n. ^3rie Ko8t-2obel, pr»n USA krumdein-Zöllner xeb. Hüttsndseti. In der Nacbt vom 29. rum 30. November starb nach langem, scbverem beiden meine liebe, treue Lclvväßerin, unsere gute laute, vousine und treueste preundin Vie Trauerkeier mit un»cklies»encker LlnLvekerün^ tinstet Donnersbux ckeu 8. Dezember, mittuxz 19 Obr, in cker Huuptkapelle ckv» Lückkrivckkoks» »takt. l'reuvcklieket ruxeckaebte LIumeuspencken nimmt ckle I1oer«Il^u»^«»u8tr»It ttobert Hellen»»», 1I»ttliKlIt1r«:I»l>»f 21». ent-rexem vis Trauerkeier mit »u»eklle»»enckvr löiuüeeberuu^ timtet Donner, Ut^, ckeu 3. Dezember, mittag» 12 Obr, in üer Uauptkspellv cke» Lückkrieckiwkes statt. kreuulUIckt «uxeckackte Ülulven.peuckeu nimmt ckie It« vr«1lsk«»x»»»>»1»lt Re»l»«r1 Hatten»»», lR»1td»lle1reIid«»s 2V, evtxexvn Nack schweren, hoffnungslosen beiden ist in der Nacht ru gestern unser liebes Pran lVlzpie klaoliod, xeb. Lisner, vr. i>Iui. Hisller llseliod, r. 2t. im pelds, vr. phil. llrms ttslebod und prau l-ili geb. van llossslin, Oand. pbil. Leong ^Lokiod, r. 2t. im pelde. im 59. Vedensjabre IVir verlieren in idr die treueste, beste preundin, mit der uns dreissix ^abre zuGtschrnk.zwech-u, ÄUMer zur Unterhaltung. zum Studium wie für Lea lägt. Mbrauct: findet man bei l? I nerjno ktto-Schtll-Ltr.l, Mb, Sov! irnbav. Schrmltiye Arbeiten als Ltruel-Deilaratlnnen Rellnmation. Besuche, Abschriften, Mahnungen, Vla n«. Abrestenschreiben usw. u.w. finigt schnell, zauber u. billig Vv„» Leipzig-R., BemeinveNr 29, II, r. Schriftliche Arbeiten, Gesuche. Deklarationen Eingabe» an BebSrtrn u w werden gewissen, hast und bAigst erledigt Kant« raße 48, 111. IV ii,« 8vkl itt »vkuk- Ven n iv Irslu ng billigst stllr f«M, -ÄN"--"' Leliebvrd» kOkk. kavor»»»