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Morgen-Ausgabe. für Leipzig «n» Vorort« »urG unser» driig« "»AUAVprkifll» un» Spediteur« LmaitSgN» In» Hou» gebracht: »»notltch 1.U M., »ierteyöhrlich,.7r M. Sei Srr ch«schäft»st«Ue, unser» ZUiolen un»Nu»gad«NeUen abgcbolt: monatlich lM.,vt«rt«lI»hrUch r m. durch unsere au»«brtig«n Ziliolrn In» hau» gebracht: monatlich 1.« M., viertrljübrlich 4.S» M. kurch »le Post: tanerhotd deuts». tan»» un» »rr »eutschrn Kolonien monatlich I.S0 M., vlertetsährlich 4.SSM., auoschliehttch PostdesteUgel». Preis »er «lnzeinummer >4ps. 2a Letp-ig, »en Na»darort»n unü »en Erlen mit eigenen Filialen wir» »I« stdenüauogad« noch am sidrnS »eo Erscheinen» in» Hau» aeliefert. tzcurdelsFeituns /trntsblockt des Rates und des pokzernrntes der Stadt Lerpzrg Ne-aktion un» GeschilftrsteUe: Zohannisgost« Nr. I. » Zernsprech-hnschiuZ Nr. I4»»4. N»»r un» 14»»«. Nr. 536. Mittwoch, »en 2l. vkioder. WS. Jahrgang Änr»k^»ermi»ollo» ""»"«»« au» Leipzig UN» Umgebung »I« Anzeigenpreise. >spaMg«p«ttt,eti»r»p,.,»>eN.Namei^le,M., vonauowart»Zopf-, Reklamen i.rsM., Kleln« Nnzeigen üiepetitzril«nu« «ps.d.wi«»,rbol.Nad.,stn;e»sen oon V«k»r»«n im amtlichenreil »iepetitz, zelle ro ps. ch»sch<tst»anziigrn mit plaftvorschrtst im Preis» erhbkt. NodaO na» Laris. Seilagen: chesamtausl.r m.üa» Laufen» au»schl.postgedüb» Mazeigrn'stnnakm«: ^obonniogossr», bei l»mtli»«n jiliolen Se» Leipziger Tageblatt«» un» allen stnnoncen-ExpeSilionen »«» In» un» Ruslan»»». da»LeipzigerLag«dlatt erscheint werktags rmal,Sonn»u.Zeirrtogs»mal. S,rlin«e Rlüakiion:In»raAell«n I7, zrrn>pre»«rl^s»luS: Hansa llr. 447. 1914. Amtliche Denkschrift «der die Kriegsgreilkl der Frnnmsen. Die Kämpfe bei Nieuport. — Das Totenfeld von przeniysl. — Verstärkung der englischen Truppen in Aegypten. — Die islamitische Bewegung. — Die ersten Inder in deutscher Gefangenschaft. Erfolge der Gesterreicher in Galizien und Ungarn. Vie Schande. Hr Ter Krieg ist ein rauhes Handwerk. Jeder, der hinauszieht wider den Feind, muß das Gebot: Tu sollst nicht töten! vergessen. Gr muß töten. Man lej)vt ihn, den Mann aufs Korn zu nehmen. Gr darf nicht abwarten, bis ihn der Nahkampf zur Notwehr zwingt. Gs ist seine Pflicht, an seinem Teil die Zahl der Feinde zu mindern, wo immer sie ihm als Feinde entgcgentrctcn. Auch auf die Fliehenden muß er schießen, wcnu es dem Grfolgc der Schlacht gilt. Tic srommen Buren meinten, es sei wider Gottes Gebot, auf Fliehende zn schießen; sie er fuhren aber bald, wie sehr sie im Nachteil waren und wie wenig geneigt die Gngländcr waren, diese Schonung zn vergelten. Unzählige Dichter haben diesen Gewissenszwiespalt geschildert und die Gefühle wicderzugebcn versucht, wie sie na- mentlich jüngere, den Krieg noch nicht Kennende, etwa bei dem Zwang, ans der Deckung heraus eine ruhig daherziehende Vorhut unter tödliches Feuer zu nehmen, befallen, bis dann solche An wandlungen ein für allemal unter dem eisernen Druck der Notwendigkeit verschwinden. Feind ist Feind, und Krieg ist Krieg. Und doch — wer liest es nicht aus unseren Feldpostbriefen heraus? — behält die Menschlichkeit ihr Recht. Tie da draußen vor dem Feinde stehen und sich schlagen, werden rauh, aber sie verrohen nicht. Ja, ost übermannt sie eine Weichheit des Gefühls, als wären sie Kinder. Ter verwundete Feind ist ihnen nicht mehr verhaßt. Auf dem Schlachtfelde neben- cinanderliegcnd helfen sie sich gegenseitig ihre Not lindern und l^len den letzten labenden Schluck mit dem Feinde. Wie oft ist das geschil dert worden, nicht bloß von Dichtern, die die Not des Krieges verklären, sondern von Tausen den, die dies selbst erlebt oder gesehen! lind diese Menschlichkeit ist ein Trost. Mit Berach- tung schauen wir aus die wilden Bölkerschaften, die diese Menschlichkeit nicht kennen. Sobald ein Volk in den Kreis der gesitteten Gemeinschaften tritt, nimmt es diese Achtung vor der Menschen würde auf, eben als Zeichen dafür, daß der Krieg nicht der Mordlnst wegen geführt werden darf, sondern des höheren Zweckes halber. Gr soll für ein gesittetes Volk nur das letzte Mittel sein, wenn kein anderes mehr verfangen will. Darum ist nichts so traurig wie das Unter liegen des sittlichen Willens da, wo die Mensch lichkeit am lautesten nach ihm ruft. Und wenn eS etwa zuviel verlangt ist, daß die Ethik zu Worte kommen soll — gebietet es nicht die Ver nunft, da menschlich und gut zu handeln, wo das Gegenteil, die Barbarei, der zum Wahn sinn gesteigerte Haß und Blutdurst ja doch an den Geschehnissen nichts mehr ändern können? Jedes Volk, das auf Ehre hält, betrachtet die Kriegsregeln wie sie sich im Laufe der Zeit herausbildcten, nicht als überflüssiges Beiwerk oder als scheinheilige Verpflichtungen, die man nach Wohlgefallen hält oder nicht hält, sondern als Gesetze, die zu mißachten Schande macht. Obenan stehen die Genfer Verein barungen zum Schutz des Roten Kreuzes. Die heutige Veröffent lichung des „R e i ch s a n z e i g e r s" über die Denkschrift, die die Kaiserliche Regierung an die französische Regierung wegen der Ver letzung der Genfer Konvention richtete, ist für Frankreich tief beschämend. Wir haben ja über die von französischen Soldaten und Freischär lern verübten Kriegsgrcuel manches Entsetzliche zu lesen bekommen. Mancher wird geglaubt haben, cs seien da und dort Ucbcrtreibungen untergelaufcn. Wer weiß nicht, wie ungeheuerlich selbst die unbedeutendsten Erzählungen, von Mund zu Mund getragen, ausarten, wie sich eine aufgeregte Phantasie der Schrecknisse der »Schlachtfelder bemächtigt! Vieles ist ja auch mittlerweile berichtigt worden. Gin Teil un serer Presse ist von dem Vorwnrf, ungenaue oder gar erfundene Nachrichten kurzerhand zu Der Tagesbericht der österreichischen Heeresleitung. wie», 20. Oktober. Amtlich wird verlautbart am 20. Oktober, mittags: Die Schlacht in Mitte g ittzien hat namentlich nördlich des Ltrwiazflusscs noch an Heftigkeit zugenommen. Unser Angriff gewinnt stetig Raum nach Osten. Um einzelne besonders wichtige Hohen wurde auf beiden Seiten mit äußerster Erbitterung gekämpft. Alle Versuche des Feindes, uns die Magiers wieder zu entreißen, scheiterten, dagegen eroberten unsere Truppen die vielumstrittcnen BanmbSben nor. östlich Lvszkorviee. Südlich der Magiera wurde der Gegner aus mehreren Ortschaften ge- worfen. In diesen Kämpfen wurden wieder vi.le Russen, darunter ein General, gefangengenomnren und auch Maschinengewehre erbeutet. Die Ge- fangcnen berichten von der furchtbaren Wirkung unieres Artilleriefeuers. SüLl ch der Strwiazslusser, wo unsere Front über Stary Sambor verläuft, steht die Schlacht. Stryj, Ttörermezö und Sereth wurden von un seren Truppen nach Verteidigung durch den Feind in Be/etz genommen. Ueber die Ereignisse an der Adria wurde dem Armeeoberkommando be richtet: Am Morgen des 17. d. M. fand seewärts von der Spitze von Ostro ein Schar ützel zwischen einzelnen Torpedo- und Unterseebooten nebst einem Luftfahr- zeug und dem französischen Rreuzer „Waldeck-Rousseau" statt. Trotzdem der Kreuzer unsere Einheiten heftig beschoß, rückten sie unversehrt ein. Tas Leucht- seuer an der Spitze von Osiro wurde vom französischen Kreuzer ebenfalls beschossen, doch nur an der Galerie unbedeutend beschä.igt. Das seewärts beobachtete sranzösische Gros verlieh nach Sichtung der Unterseeboote schleunigst unsere Gewässer. Die eigenen Torpedofahrzeuge unternahmen früh am Morgen des 18. Oktober einen Raid ans den Gegner bei Antivari und zerstörten aus nächster Rühe einige Magazine und beladene Waggons durch Geschützseucr. Der stellvertretende Ches des Generalstabes von Hoefer, Gen.-Maj. tobenden Entrüstttngskundgebungen benutzt zu haben, nicht freizusprcchen. Wir erinnern z. B. an das Gcwüte wegen der fünfzig (!) im Ant werpener Hafen versenkten deutschen Schiffe. Heute spricht man nicht mehr davon. Man ist eben durch eine leichtfertige Berichter stattung betrogen worden. Hier aber, angesichts dieser amtlichen Denkschrift fehlt jedes mildernde oder entschuldigende Wort. Was noch im besten Falle gesagt werden könnte, wäre: diese Schand taten sind von Verbrechern begangen, für die die französische Regierung und erst recht nicht das ganze französische Volk verantwortlich zu machen sei. Und doch — wie schlecht steht es um diesen Einwand! Diese Verbrecher trugen das Soldatcnkleid der Repu blik; sie waren eingereiht in das fran zösische Heer; sie standen unter dem Befehl fran zösischer Offiziere. Wo waren diese, als diese Schandtaten ohnegleichen begangen wurden? Und die Freischärler — sind sie etwa alle von Hause aus verbrecherische Naturen, wie sie in jedem Volke vorhanden sind, Verbrecher, an denen keine Erziehung, keine Kirche, keine Schule, kein Gesetz etwas zu bessern vermögen. Nein, zum allergrößten Teile sind es Leute, Bürger, Bauern, Arbeiter, die erst durch den Blutgcruch des Krieges, einen an Irrsinn grenzenden Fein deshaß alle Menschlichkeit verloren. Tie Ge sittung, die sie in einer langen Fricdenszeit leidlich zur Schau trugen, war eben nicht stark genug, dem wilden Anreiz kriegerischer Zügel losigkeit zu widerstehen. Darum war es keine echte Gesittung, es war nur eine Ucbcrtünchung der Roheit und Gemeinheit. Mehr noch: von einem Niedergang, einer Entartung des französischen Volkes darf gesprochen werden. Diesen Eindruck wird auch die gebildete Schicht Frankreichs, die sich dieser Denkschrift schämen wird, nicht wegzunlgcn im. stände sein. Tie französische Regierung aber wird — das sehen wir voraus — das einfachste Mittel wählen; sic wird Gegcnlnnchuldigungcn veröffentlichen. Aber was sie auch tun mag — die Ehre Frankreichs hat gelitten. Tie Schande bleibt. Denkschrift über die Verletzung -er Genfer Konvention. Der „Reichsanzeiger" schreibt im amtlichen Teil: Die Kaiserliche Regierung ließ nachstehende Denk schrift über die Verletzung der Genfer Kon vention vom 6. Juli 1906 durch franzö- sjlche Truppen und Freischärler, worin gegen deren völkcrrechrswidriges Verhalten schar fer Protest erhoben wird, der französischen Regie rung sowie den Regierungen der neutralen Mächte zugehcn: Im gegenwärtigen Kriege haben französische Truppen und Frcijchärier die zur Verbesse rung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren getroffenen Bestim mungen der Genfer Konvention vom 6. Juli 1906, die von Deutschland und Frankreich ratifiziert worden ist, in flagranter Weise verletzt. Aus der großen Zahl der bekanntgewordencn Fälle werden in den Anlagen diejenigen aufgcführt, die bereits durch gerichtliche Vernehmungen oder dienst liche Meldungen einwandfrei fest gestellt worden sind. An der Spitze der Genfer Konvention steht als einer der ersten Grundsätze im Kriegsrecht, daß die Verwundeten und Kranken des feindlichen Heeres ebenso wie die Verwundeten und Kranken des eigenen Heeres geachtet und versorgt werden sollen (Art. 1, Abs. 1). Diesem Grundsatz haben franzö sische Truppen und Freischärler ins Gesicht geschlagen, indem sie deutsche Verwundete, die in ihre Hände gefallen waren, nicht nur roh behandelt, son dern auch beraubt, ja sogar teilweise in bestialischer Weise verstümmelt und ermordet haben (Anlage 1 bis 8). Für die beweglichen Sanitätsjormatjoncn sehen die Artikel 6 und 14 der Gens-- Konvention einen besonderen Schutz vor. Diesen Bestimmungen zu wider haben französische Truppen deutsche Auto mobile mit Verwundeten angegriffen (Anlage 6) und Sanitätswagen beschossen (Anlagen 11 u. 11), obwohl das Rote Kreuz deutlich erkennbar war. Auch wurden deutsche Laza rette überfallen und Personal und Aus rüstung beraubt (Anlage 7). In völkerrechtswidriger Weise vergingen sich ferner französische Truppen gegen Artikel 9 der Genfer Konvention, der das Sanitätspersonal der kriegführenden Heere schützen, ja sogar als neu tral behandelt wissen will. Wie sich aus den An lagen ergibt, wurde ein Führer einer Sanitäts kolonne von einem fran,zwischen Truppenführer ver haftet und weggeschleppt (Anlage 9). Ein Arzt, der einem Verwundeten helfen wollte, wurde von fran zösischen Truppen erschossen (Anlage 10); auch wurden Aerzte und Begleitmannschaften eines Sanitäts wagens unter Feuer genommen (Anlage 11) sowie Krankenträger bei der Bergung von Verwundeten durch französische Truppen und Freischärler an- gegrissen, verwundet und getötet (Anlage 12 bis 14) oder zu Kriegsgefangenen gemacht (Anlage 15). Ebenso wurde ein deutscher Feldgeistlicher von fran zösischen Truppen gefangen und wie ein gemeiner Verbrecher behandelt (Anlage 8). Die Kaiserliche Regierung bringt mit Entrüstung diese dem Völkerrecht und der Menschlichkeit hohn sprechende Behandlung deutscher Verwundeter, deutscher Sanitätssormationen und deutschen Sani tätspersonals zur ösfentlichen Kenn nis und legt hiermit feierlich Verwahrung gegen die unerhörten Verletzungen des oon allen Kulturstaaten geschloßenen Wcltvertrages ein. Berlin, 10. Oktober 1914. Es folgen die Anlagen' Anlage 1. Der Grenadier Hänseler (2. Komp. 3. Bat. Garde Ersatzbrigade) sagt über Vorgänge am 5. September 1914 an der Eisenbahnbrücke über die Meurthc nördlich Rehainviller aus: Die Franzo'en traten die licgcngcblicbencn Leute un- scres Zuges mit Füßen, und als sie Lebenszeichen durch Schreien oder Stöhnen gaben, hörte ich Schüße. Auch ich erhielt einen Fußtritt, verhielt mich aber völlig ruhig. Bei eintretender Dunkelheit sah ich mich nach meinen verwundeten Kameraden um und stellte sest, daß sie nach ihrer Lage tot sein mußten, während sie am Morgen nur leicht verwundet waren. Anlage 2. Franz Mevisen (4. Esk. Jäg.-Regt. z. Pf. Nr. 7) sah am 7. September südwestlich Arlons auf belgischem Gebiet aus seinem Versteck, wie die Franzosen in der Hellen Nacht auf dem Gefechtsfeld nmhergingen und verwundete deutsche Jäger mit Lanzen erstachen. Anlage 3. Der Musketier Theodor Mündel (9. Komp. Inf. Regt. 138) wurde am 25. August bei LunGnlle verwundet. Ein Franzose, der Revolver und Degen trug, fragte einen neben Mündel liegen den Gefreiten in gebrochenem Deutsch, wie er ver wundet sei. Der Gefreite antwortete: „Am Fuß!" Darauf schoß der Franzose den Gefreiten mit dem Re volver durch den Kopf. Bei der Rückkehr der Fran zosen erhielt Mündel selbst mit einem Bajoncttkolben einen S ch l a g gegen die rechte Schläfe und über die linke Schulter, obwohl die bereits er littene Verwundung an dem starken Austritt des Bluts durch die Uniform deutlich bemerkbar war. Anlage 4. Musketier Kämpen (8. Komp. Inf.-. Regt. 78) >ah am 29. August in der Nähe von Euise bei St. Quentin, wie ungefähr 50 französische Soldaten unter Führung mehrerer Offiziere im Zickzack über das Schlachtfeld gingen und mit dem Bajonett auf Verwundete einstacheu; so auf einen Verwundeten, der zehn Schritt von Kämpen entfernt lag. Als er um Hilfe rief, schoß ihn ein französischer Offizier mit der Pistole in den Mund. Kämpen, der sich tot stellte, erhielt neun leichte Verletzungen mit dem Bajonett. Anlage 5 enthält den Bericht der Oberärzte Neumann und Grünfelder eines bayerischen Pionierregimcnts über die Beraubung und Ver stümmelung deutscher Soldaten des 35. Landwehr regiments bei O r ch i e s. Aufgefundcnc Leichname waren der Schuhe und Strümpfe sowie sämtlicher Erkennungszeichen beraubt. Ein Mann «ar rück wärts niedergeschoßen, lag aber auf dem Rücke», Mund und Nasenlöcher waren mit Sägespäne» voll gepfropft. Einem andern war das linke Ohr glatt abgeschnitten, das Gesicht war blaurot, ein« Folge de» Erstickungstodes. Mund, Rase und Äuge« war«» mit Sägespänen vollgestopft; am Halse befand«» sich