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Freitag, »en w. gunl iss» «r.LS Menn inan über clie Gvenren Ul)vt Die Reiselust liegt uns Deutschen tm «lut, und letzt, zur beginnenden Ferienzeit, regt sie sich mächtig. Biele werden diese Wochen be nutzen, um mit Auto und Motorrad aus grobe Fahrt zu ziehen. Aber ist das nicht sehr umständlich? Man braucht zum Grenzübertritt mit -em Krastfahrzeug 1. einen Reisepaß sPret» 8 Reichsmark) für alle Uber 14 Jahre alten Insassen. Der Pas; ist bet der zuständigen Polizeibehörde deö Wohnortes zu beantragen: Famtlienpässe, in die auch die Ehefrau und Kinder unter 14 Jahren eingetragen werden, können be antragt werden; 2. einVtsumnurnochfürsolgenbe Länder: Frankreich, Belgien, Polen, Li tauen, Rußland, Bulgarien. Albanien, Grie chenland, TUrkei, Aegypten; 8. a) einen Internationalen Zu lass ungSsch ein fitr bas Kraftfahrzeug. Preis 8 Reichsmark; d) einen Internationalen Füh rerschein für den Fahrer. Preis 8 Reichs- mark. Beide Dokumente haben je ein Jahr Gültigkeit. Die Anträge auf Ausferti gung dieser Dokumente sind aus vorgeschrte- benem Formular an die höhere BerwaltungS- behörde zu richten, die für den Mohn- ober Aufenthaltsort des Antragstellers zuständig ist. Den Anträgen sind beizufttgen: für n) der Zulassungsjchetn für das Kraftfahrzeug, für tsi der Führerschein beS Fah rers und ein Lichtbild lunaufgezogen, 4A Zentimeter im Quadrat). Die Bestimmungen zu 8a und d haben auch für Kleinkrafträder Gültigkeit. Der Fahrer eines solche» Kraftrades hat also vor Antritt einer Auslandsreise den deutschen Führer schein I isiir Motorrad) zu erwerben. Für Personen unter 18 Jahren wird ein Inter nationaler Führerschein nicht ausgestellt. 4. Das NattonalitätSzeichen „v". K. Einen Grenzpassierschetn (Trip tyk), wenn man nicht den Wagenzoll an der Grenze in bar hinterlegen will. Will man mehrere Länder besuchen, so läßt man sich mehrere Triptyks zu einem Heft zusammen stellen iEarnctj. Triptyks und Carnets be kommt man auch als Nichtmitglted bet den großen Automobilklubs Als Mit glied ist die Beschasfnng besonders leicht, außerdem erhält man wesentliche Ermäßi gungen. lieber dieDevtsenverorbnung muß der Reisende folgende» wissen: Jeder deut sche AnSlandSreisende darf einen Betrag von 200 Reichsmark oder dessen Gegen wert in Devisen mit über die Grenze nehmen. Eine Familie von zwei Personen darf also 400 Reichsmark auf die Auslandsreise mit- nehmen, und zwar pro Monat, wobei der Kalcndcrmonat gilt. Wenn also jemand am 20. eines Monats absährt, ko darf er sich 200 Reichsmark einwechseln und kann sich nach zehn Tagen, also am Ersten des folgenden BundeSstraße St. Veit—Lend, wo recht» gefahren bzw. links überholt wird. Außer halb geschlossener Ortschaften ist die Fahr geschwindigkeit für Personenkrastsahrzeuge nicht begrenzt. In geschlossenen Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 85 Kilometer pro Stunde, innerhalb von Kur orten 25 Kilometer. Krastwagen und mehr spurige Motorräder müssen an der Vorder seite mitzwet Lampen versehen sein, welche die Brette des Fahrzeuges erkennen lassen. Außerdem müssen sie mit Schein werfern versehen sein, welche aber bet Be gegnung mit anderen Fahrzeugen oder mit geschlossenen Aufzügen, Bichtretben, abzu blenden sind und in geschlossenen Ort schaften nur verwendet werden dürfen, wenn die Straßenbeleuchtung unzureichend ist und wenn sie nicht aus das Auge blendend wirken. Ausländische Personenkraftfahrzeuge ent richten in Oesterreich keine Krast- wagenabgabe, wenn sie sich in einem Kalenderjahr in Oesterreich nicht länger als 00 Tage aufhalten. Mauten sind in Oesterreich mit Ausnahme einiger Brücken, die über die Netchsgrenze führen, aus öffent lichen Straßen abgeschasst. Nur einige nicht öffentliche KunstlBergjstraßen, die für den Genuß von Naturschönheiten erbaut wurden, haben ein Mautrecht. Die österreichischen Straßen sind in den letzten Jahren wesentlich ver bessert worden und tm allgemeinen auf einen den modernen Anforderungen ent sprechenden Stand gebracht worden. Ausschluß hierüber geben die ossiziellen Straßen zustandskarten des Ocsterretchischcn Automobilclubs, die kostenlos an Interessen ten abgegeben werden. Auch ist in den an den Hauptgrenzstationen errichteten Kios ke n der österreichischen Automobilklubs über alles Wissenswerte Auskunft zu erhalten. Die besten Reiserouten nach Wien sind von Pastau längs des DonautaleS über Linz und die Wachau, ferner die Routen Prag —Wien, BrcSlau, Olmütz, Nikolsburg, Wien und endlich die Arlbergroute mit Wcitersahrt über Innsbruck, Salzburg, Wien. Für Wien gel ten eine Reihe besonderer Verkehrsvorschrif ten. Eine Anzahl Straßen dürfen nur in einer Richtung befahren werden. Außerdem ist das Parken nur an bestimmten Plätzen gestattet. Darüber gibt Auskunft eine Bro schüre „Das Parken in Wien", welche beim Oe. A. C. Wien!, Kärntner Ning 10, zu erhalten ist. Dort bekommt man auch kosten los andere'nützliche Net lebe Helle, wie das Hotelbuch.welchcS auch dieAbressen von Garagen und Reparaturwerkstätten enthält, ein Merkbuch über die Krastfahrgesetze und Verordnungen und eine sehr praktische Bro schüre „Nach Wien im Auto- und noch viele» andere, was dem Kraftfahrer von Nutzen sein kann. Jeder Kraftfahrer, der nach Wien kommt, sollte also dem Oe. A. C. einen Besuch abzu st alten nicht unterlassen. Monats, wieber 200 Reichsmark nachsenden lassen. Man wechselt die Devisen am besten in seinem Heimatsorte in einer großen Bank ein, und zwar unter Vorlage des Reisepasses, in dem die Aushändigung der Devisen von fetten der Bank bescheinigt wird, so daß man auf der Grenzstation keinerlei Schwierigkeiten zu befürchten hat. * ssüv Kelsen nach Oestevveleh gelten bekanntlich Sonderbe st tmmungen. Ma» darf über die ländischen Behörde nachgewtesen wer den muß. In Fällen, wo die Besorgung eines Triptyks oder Carnets nicht mehr möglich war, kann beim österreichischen Grenzzollamt« ein „Zehntagevormerkschein* gegen Entrichtung einer Gebühr von 5 Schil ling gelöst werden. Die Vorweisung des zwischenstaatlichen Fahrausweises ist jedoch auch in diesem Falle unbedingt erforderlich. Muß die zehntägige Frist infolge höherer Gewalt iMotordesekt usw.) Heiltgenbim, genehmigten 200 Reichsmark hin aus in Oesterreich noch 500 Schil ling, also rund 800 Reichsmark, verzehren. Das wird mit dem so genannten Postsparkassenbuch ge macht. Das „Wie" erklärt einem jedes Reisebüro. Man kümmere sich jedoch srith genug darum! Di« Besonderheiten für «in« Auto reise ttüch Oesterreich ^schiU dert der Wiener Korrespondent der Dresdner Nachrichten tm einzelnen, wie folgt: Unbedingt ist Ein- bzw. Ausreise aus dem Triptyk ober Carnet durch das Zollorgan bestätigen zu lassen. Das Fehlen einer solchen Bestätigung, insbesondere der AnStrtttSbestätigung, zieht unangenehme Fol gen nach sich, da in einem solchen Falle der erfolgte WiedcrauStritt aus Oesterreich durch eine amtliche AufcnthaltSbcstättgung der aus Glocknerstraße überschritten werden, so muß dieser Umstand durch amtliche Bescheinigung nach gewtesen werben, widrigenfalls seitens der österreichischen Zollbehörde mit einer Geldstrafe bzw. Beschlagnahme des Fahr zeuges vorgegangen wird. Als Reisegut sind zoll- und ab- gaben frei die für den persönlichen Ge brauch oder zur Ausübung des Berufes .während der Reise mitgesührten gebrauchten, auch neuen, dem Stande des Reisenden ange messenen Gegenstände, auch Mundvorrat, Arzneien zum Neiscgcbrauche und an Tabak 10 Zigarren oder 100 Zigaretten ober 50 Gramm Tabak. Die allgemeinen VerkehrSvor» schrist en besagen: Links fahren bzw. rechts überholen, ausgenommen in Vorarl berg, Tirol iieboch ohne Osttirol) und Salz- bürg westlich des Kilometer 25,080 der Ms dsr Herr ^uto- u. ^lotovvactiÄ)au Pavk Der die»i»hrige Pariser Automobilsalon st end gültig aus die Zeit vom S bi« IS Oktober festgesetzt worden Im Gegensatz zu sicheren Jahren, in denen die Motorradschau zwei bi» drei Wochen später stattsand, wird diele gleichzeitig mit der Automobilau-Pellung abgeZlten, uuscir lOMkMNAMö cllk somms Nach den Schleusen Dresden—Pillnitz—Lohmen—Hohn stein—TteferGrund—ÄadSchandau— Rtrntyschral —Hinterhermsdorf—(von hier ;u Fust nach den Schleusen)— Saupsdorf—Sebnitz—Vad Schandau —Rönigstein—Pirna—Dresden, ca. IZokm Uebcr ptllniy—Lohmen aus guter Straße (aussichtsreich)' nach Hohnstein. Dur; vor Hohnstein interessante cNurrung de» Polen,- tales auf großen Nehren Von Hohnstein durch den walderfüllten Tiefen Grund nach Aad Schandau. Da« Ntrniyschtal auswärts vorbei an den Wasserfällen, nach Hinterhermsdors. (parken!, Fußwanderung nach der Oberen Schleuse Grüne u «gelmarkierung zur r'oots- station. rioowrahr» durch die Schleuse Zu Fust nach der Nirniyschschenk«. Von da gelb markiert nach Hinterhermsdorf ca. 2)4 Seb. Von Hinierhermsdorf dir Saupsdorfer Straße hinaus kurvenreich über Saupsdorf—Herttg« walde nach Srbniy. Auf aussichtsreicher HSHenstraßc über Lichtenhain nach Bad Schandau. Elbe überschreiten, über R-nig stein—Pirna nach Dresden Gelegentlich clas Photo irn ss(Ll)vevläbein evneuevn Wie lange gilt Ihr Führer- schein? Lebenslänglich! Wie lange hält Ihre Schönheit unverändert an? Höch stens doch zehn Jahre! Bewahre, Sie sind dann nicht häßlich geworden — man altert heute überhaupt nicht, und häßliche Leute gibt es in unserem von Sport und Körperpflege durchpulsten Jahrhundert gottlob schon gar nicht mehr! Aber Sie haben sich doch ver- ändert: Sehen St« mal, wenn Sie sich Photos angucken, die vor etwa kür >eden Personenschaden, auch wenn durch em und denselben Schaden mehrere Personen Schäden erlitten. Da» ist eine sehr wichtige Einschränkung, denn die Haftung de» Autobesitzer» gegenüber seinen Injaisen erstreckt sich nicht nach dem Krastfahrzeug. geietz, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, da» bedeutet, sie ist in ihrer Höhe unbegrenzt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, entweder der Erhöhung der Hastpslicht-Deckungssummen oder de» zusätzlichen Abschlüsse» einer Jnsasien-Unsallver- sicherung für solche Autobesitzer. die regelmäßig oder östers prominente Insassen mit hohem Ein kommen zu befördern Pflegen. Die gesetzliche Haftung gegenüber den Insassen setzt ein Bersch ulden des AutobesitzerS voraus, und nur im Falle seines Verschuldens zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Hiernach mußten also solche Autobesitzer eine Jmasien-Unsall- ver Sicherung abichließen, die über ihre gesetzliche Ver pflichtung hinaus ihre Insassen für einen in ihrem Wagen erlittenen Unsatt auch dann entschädigen möchten — oder aus geschästlichen und Prestige- gründen auch müssen —, wenn ihnen an dem Unsall keine Schuld nachgewiesen werden kann. Die Hastpsbchtverßcherung sch sieht Hastpflich - aniprüche von Angehörigen des Versicherung«- nehmers aus. — Die Jmasien-Uniallversicherung deckt auch Uisiattschäden der Angehörigen. Ist eine Gesellichast oder «uristische Person der Versicherungsnehmer, so deckt die Hastpflichtversiche rung keine Ansprüche von deren gesetzlichen Ver tretern nebst Angehörigen. — Besonders hier ist die Notwendigkeit einer Jnlaslen-Unsallversicherung ge- geben. Die Höhe einer hiernach etwa notwendigen Jn- saisen-Unsallversicherung muß sich der Versicherungs nehmer nach der Art >emer Insassen — ich möchte sagen, „nach ihrem Wert" — errechnen und beantragen. ES können Entschädigungen sür den Todesfall, den Fall gänzlicher oder teilweiser Invalidität, Arzt- und Behand'ungskosten owie tägliche Entschädigung für vorübergehende Arbeitsunsähigkeil versichert werden. Jeder der Insassen ist anteilmäßig mit einer der jeweiligen Zahl der Insassen entsprechenden Teil summe des versicherten Pauschalbetrages versichert. Besteht z. B. eine Jnlassen-Unsallverjicherung von RM 100000.— sür den Todessall und der einzige Insasse verunglückt tödlich, so erhalten die Bezugs- berechtigten die vollen RM 100000.— ausbezahlt. War da» Kraftfahrzeug beispielsweise mit 4 Mit fahrern besetzt, von denen einer tödlich verun glückte, so gelangen nur RM 25000.— zur Aus- zahlung, denn der Versicherungsschutz der restlichen Versicherungssumme von RM 75000.— erstreckte sich aus die drei anderen Insassen mit je RM 25000.—. kvckotf öcsiror 20 Jahren gemacht wurden, an, bann lachen Sie! Warum? Nun, solche Hüte, Kleider, Ballonärmel und Turmsrtsuren hat man doch einfach nicht mehr! Sie tragen einen Bubikopf, lockeres, offenes Haar, der Backenbart ist längst dem Messer zum Opfer gefallen, der Schnurrbart ist weg, oder er wurde zur kleinen Fliege. Sie brauchen nun keine Brille mehr oder Sie haben sich eine zügelest, das quadratmetergrobe Plastron hat einem flotten Schmetterling Platz gemacht. Sie sind schöner, moderner geworben. Aber Sie sind nicht mehr Sie selbst! Nämlich: Kein Mensch kann Sie aus dem Lichtbild Ihres Füh rerscheins noch erkennen! Ein Paß gilt nur jeweilig fünf Jahre, aber den 1, 2 und 8b haben Sie „lebenslänglich". Nun dient das Lichtbild immerhin dazu, die Iden tität des Kraftfahrers mit der sür ihn er teilten Fahrerlaubnis zu beweisen. Bis heute kann Sie niemand zwin gen, ihren neuen Menschen auch auf dem Führerschein zur Schau zu stellen. ES gibt kein solches Gesetz. Aber etwas an de re- kann Ihnen passieren: daß nämlich die Polizei einfach Ihre Ueberetn- stimmung mit dem Menschenbilb- ntS aus Ihrer Fahrlizenz glatt leugnet und Sie nicht wett ersah- ren läßt. Und Sie mit zur Wache nimmt. Und Ihnen bann eine Verfügung ansgibt, das Photo zu erneuern, widrigenfalls . .. Na, also dann zahlen Sie entweder Strafe ober Sie geben das Fahren überhaupt auf. „Denn", sagt die Polizei, „das Fahren mit einem Führerschein, dessen Lichtbild nur schwer als ähnlich zu erkennen ist, ist ord nungswidrig!" Vorläufig gibt es noch keinen Yin* gerabbruck aus dem Führerschein. ES wäre praktisch: er bleibt immer gleich, in jedem Alter und in jedem Kostüm. Aber da» gibt eS eben noch nicht. Deshalb revidie ren Sie gelegentlich mal, ob Sie sich noch ähnlich sehen, sonst schnappt man Sie am Ende doch mal: „Das ist doch nicht Ihr Führerschein?!" U)ev braucht eine Intallen- Unfallvevstchevung r Von den verschiedenen Arten der Kraftfahrzeug versicherungen ist die Jnsasien-Unsallversiche- rung wohl dieiemge, übe» deren Zweck die Auto besitzer am wenigsten unterrichtet sind Viele Auto besitzer glauben, daß die Jmasien ihre» Wagens über haupt nur dann Versicherungsschutz gemeßen, wenn eine Jniaisen-Unsallversicherung besteht Das ist insofern nicht richtig, al» auch die Auto-Hast- vslichtversicherung solche Schäden deckt, für die der Autobesitzer von den Insassen geieplich haltbar gemach» werden kann allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten DeckungSimnmen, im allgemein üblichen Rahmen bi» zur Höhe von RM 100000.—