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Nr. 232. — 3. 10. 36. Sächsische Volkszeitung Seite 8 Luch FamilieliunierWuna für zwei Zahre Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige. Auf Grund der Verlängerung der Dauer der aktiven Dienstpflicht bei der Wehrmacht auf zivei Jahre l»at der Reidrs- und preußische Innenminister im Einvernehmen mit dem Reichs finanzminister ungeordnet, daß auch die Unterstützungsberechti- gung Ser Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen für zwei Jahre bestehl. Gleichzeitig hat der Minister die Bestimmungen über die Familienunterstützung in wesentlichen Punkten geändert und verbessert. Hinsichtlich des Lebensunterhaltes, den der Ein berufene mindestens zur Hälfte getragen haben muß, um einen Anspruch aus Unterstützung zu begründen, wird bestimmt, daß für Anjzehörig«, die bis zur lOenxihrung der Familienunterstüt- zung öffentliche Fürsorge, Arbeitslosen- oder Krisenunterstützung empfangen haben, als Lebensunterhalt der für sie maßgebende Richtsatz der öffentlichen Fürsorge gilt. Im übrigen wird für die Angehörigen bestimmt, daß bei Einberufungen zu kurzfristi ger Ausbildung oder Uebungcn als Lebensunterhalt der Richt satz der Familienunterstützung gilt uitd bei Einberufungen zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht oder der Arbeitsdienstvflicht von den tatsächlich aufgewcndeten Kosten des Lebensunterhaltes auszugehen ist. Ellern sind während der Dauer der gleichzeiti gen Einberufung mehrerer Söhne auch dann unterhaltsberech- tigt, wenn diese Söhne gemeinsam mindestens die Hälfte des Lel>ensunterl)allss der Eltern getragen lmben. Von besonderer 2K>deutung sind die neuen Bestimmungen über eine Wirtschafts beihilfe. War ein zu kurzfristiger Ausbildung oder zu einer Ilcbung Einberufener bis zur Aushändigung des Gestellungs befehls Unternehmer eines Geiverbebetriebcs oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder übte er einen freien Beruf aus. und hat er hierauf die Mittel zur Deckung des Lebensbedar fes für sich und seine Angehörigen gewonnen, so ist zur Fort setzung des Betriebes oder des freien Berufes während der Dauer der Einberufung an Stelle der Familienunterstützung ein« Wirtschaftsbeihilfe zu gewähren, soweit ohne sie die Erhaltung der wirtschaftlichen Lage des Einberufenen während der Dauer der Einberufung gefährdet ist. Die Wirtscl-aftsbeihilfe ist ins besondere zur Entlohnung einer als Ersaßkraft für den Ein berufenen eingestellten notwendigen Arbeitskraft und zur Dek- kung der Miete für gewerbliche Räume zu gewähren. Sie kann auch Einberufenen gewährt werden, di« unterstützungsberechtigte Angehörige nicht haben. Die Wirtschaftsbeihilfe darf das Dop pelte des Gesamt-FU-Richtsatzes für die unterstützungsberechtig- ten Angehörigen nicht übersteigen, und ivenn der Einberufene keine Angehörigen hat. nicht das Doppelte des Richtsatzes für eine Einzelperson mit eigenem Haushalt. Von den »veiteren Aenderungen ist von Bedeutung, daß künftig für unterstützungs berechtigte Angehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, der FU.-Richtsatz für Erwachsene maßgebend ist. Den zu kurz fristiger Ausbildung oder Hebungen Einberufenen, die keine An gehörigen haben, kann beim Vorliegen der sonstigen Voraus setzungen zur Deckung ocs berechtigten Wohnbcdarss eine Miet- bcihilse gewährt werden, ivenn sie eine Wohnung mit eigenen Möbeln lzaben, deren Aufgabe ihnen während der Dauer der Einberufung nicht zrrgemutet werden kann. Die neuen Bestim mungen gelten mit Wirkung vom 1. Oktober an. Erweitertes oder einfaches Zeugnis? Ein Beitrag zum Wahlrecht Im Zeugniswesen und zur Wahrheit des Zeugnisses. Bei Beendigung des Dienst- und Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten in der Regel das Recht, vom Unternehmer die Erteilung eines Zeugnisses zu erfordern. Dabei ist zwischen einem einfachen und einem erweiterten Zeugnis zu unterschei den. Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben Uber die Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Tas erwei terte Zeugnis erstreckt sich darüber hinaus auch aus die Füh rung und die Leistung. Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften hat der Be schäftigte das Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem erweiterten Zeugnis. Die Wahl muß grundsätzlich bei Anforde rung des Zeugnisses getroffen werden. Später kann ein Be schäftigter die Ausdehnung des Zeugnisses aus Führung und Leistung in der Regel nur dann verlangen, wenn besondere Gründe dieses Begehren gerechtfertigt erscheinen lassen. Das Zeugnis hat insbesondere auch den Zweck, dem Be schäftigten bei der Bewerbung um eine neue Stelle zu dienen. Die Angaben über die bisherige Art der Beschäftigung müssen daher so genau sein, daß der neue Unternehmer mit Sicherheit feststellen kann, mit welchen Arbeiten der Bewerber in seiner früheren Stellung beschäftigt worden ist. Fordert der Beschäftigte ein erweitertes Zeugnis, so muß es der Unternehmer auf die Führung und die Leistungen ous- dehnen. Er kann dies selbst dann nicht verweigern, wenn da- durch das Zeugnis für den Beschäftigten ungünstig aussallen sollte. Der Umfang der Erweiterung eines Zeugnisses war bisher Gegenstand des Streits. Es war zweifelhaft, ob die Beschüß tigtcn das Recht haben, auch ein nur teilweise erweitertes Zeugnis, d. h. ein Zeugnis z» fordern, das sich nur aus die Führung oder nur auf die Leistungen erstreckt. Durch Entschei dung des N e i ch s a r b e i t s g e r i ch t s ist diese Frage end, gültig dahin beantwortet worden, daß sich ein erweitertes Zeug nis sowohl auf die Führung als auch auf die Leistungen er strecken muß. Ein nur teilweise erweitertes Zeugnis ist unvoll, ständig und hat daher insoweit keine rechtliche Wirksamkeit, als seine Angaben über die Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinausgehen; es besitzt lediglich den Wert eines einfachen Zeugnisses. Diese Entscheidung dient der Wahr, hcit des Zeugnisses und liegt zugleich im eigenen Interesse der Beschäftigten. Sie verhindert, daß aus dem Fehlen des einen Teiles der Angaben unrichtige, den Beschäftigten nachteilige Schlüsse gezogen werden. Das Gnadenrecht im Arbeitsdienst Berlin, 2. Okt. Der Reichsminister des Innern hat die Befugnisse zu Gnadenerweisen und ablehnenden Entschließungen in Gnaden lacl>en für die gegen Angehörige des Rcichsarbeits- dienstes erkannten Dienststrafen dem Reich sarbeitsfüh» rer übertragen. Kanptschrlstleiter: Georg Winkel, v-ronlw-nlltch sür Inhalt und Bilder: T««rg Winkel in Dre^rie Verantwortlicher Anzeigcnlelter: Theodor Winkel in Dieeden. Druck und Verlag: Kermanla Buchdruckerei Dresden. Polierltrah« l7. D. A. Vlll. 36: über 4200. — Z. Zt. Ist Preisliste Nr. 4 gültig. Lckcvolns- teopf InLoioo ZÜS> Vorrtar- Scklnlrvn gskoctit, 122 g iunMImel gskro-on, ohne varm, L00g Oobronnks tVlancteln irZg . 20 ttourkolk- mlrclrung m. gv»5o6<nv»sn kfbron, »1, l)oro fell-knton L00g Kind- koulorts t. Ouo!., LOO g 1.20 »,»<»Nuak>«N fi86n-v. NLvencnmncn «otti-nuirkn 12s« ssinn. Sclnvsirsrkäse BALL vollieN, 450« f. i. 1r. »5 h MÜSbl 47 duilaninsn Zoog 48- 34-, 26? üllclellngs . . . LOO g ^olrrslsn,gerLueli.500g klseleksrlngs . . 500 g Sssaol . . .12Sg kckt« lllslsr Sprotten 125 g Souurkrouk . . . kollniop» ... , Srstrollsn oüsr Heringe Stück 18 z Dow aiLmorcklisrlngs Stück 18z Xroneorrilnsn LOOg 28z krkssn mit gscv. 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Stück 1.85 ^lslranmslil I/ps 7L0 18z Hlomburgsr,grobv.tein2.28 Asirsnmskl, xlsttii. nult», 7.M 24Z Vleirengriell, grob od. lein 25z I- L I 8 ( H 500 g I-Inrsn . .. 28z 28z 28z - krdssn, decke pokert . . . 27? itinil Kooktleisck . . I. l)usl. 88Z VIKtorla-krlrssn . . .22z Schmorfleisch I. yuel. o.dn. 1.10 Scknittnullslnsii.kriicd-Usilllpsiii 27? lismmslkochtleisek, II. (>«l. 1.18 kisr vruch K4olekc>ronl 42z Kolbrksuls . . ll. 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Schallplatten: 6.30 Aus Breslau: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde: dazm. nm 7.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes; S.40 Kleine Turnstunde für die Haussräu: 10.00 „Am Ende der Welt" (Hörspiel): 10.30 Fröhlicl)«r Kindergarten: 11.15 Deutscher Seewetterbericht: 11.30 Die Wissenschaft meldet; 11.40 Der Bauer spricht — Der Bauer hört: anschl. Wetterbericht: 12.00 Aus Karlsrul)«: Buntes Wochen ende: dazw. 12.55 Zeitzeichen der Deutschen Seewarte: 13.45 Neueste Nachrichten: 14.00 Allerlei — von Zivei bis Drei! 15.00 Wet ter- und Börsenberichte und Pro- graminhinweisc: 15.10 Ruf der Jugend! 15.15 Hier lacht der Pimpf! 15.30 Wirtschaftswocl)en- schau: 15.45 Von dcutsd)er Arbeit; 16.00 Heiter und bunt lSchallpl.); als Einlage: Bastclstunde bei den Wellenbrechern; 18.00 Volkslied r - Volkstänze: 18 45 Sport der Wacl>e. Vorscl-a» und Rückblick: 1S.00 Neichslendung: Feierabend vor dem Erntedankfest: 20.00 Kernspruch: anschl. Wetterbericht und Kurznachrichten des Draht losen Dienstes; 20.10 Aus Dres den: Indigo und die vierzig Räu ber. Operette in drei Akten nach einem Märchen aus „1001 Nacht"; 22.00 Wetter-, Tages- u. Sport nachrichten; anschl. Deutschland echo: 22.30 Eine kleine Nacht musik: 22.45 Deutscher Seewelter- bericht: 23.00 bis 0.55 Wir bitten zum Tanz! Nelchssender Leipzig Sonnabend, 3. Oktober 5.50 Wetter und Nachrichten für den Bauer; 6.00 Aus Berlin: Morgenruf, Reichswettcrdienst; 6.10 Aus Berlin: Funkqymnastik; 6.30 Aus Breslau: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde: dazm. 7.00 bis 7.10 Nachrichten: 8.00 Aus Berlin: Funkgymnastik, 8.30 Aus Berlin: Froher Klang zur Arbeitspause; S.30 Heute vor . . . Jahren; 9.35 Für die Frau; V.50 Wochenbericht der Mittel deutschen Börse; 10.00 Aus Stuttgart: Drei Reiter im Busch; 10.30 Wetter und Wasserstand, Tagesprogramm; 11.30 Zeit und Wetter; 11.45 Für den Bauer; 12.00 Aus Karlsruhe: Buntes Wochenende: dazw. 13.00 bis 13.15 Zeit, Nachrichten und Wetter; 14.00 Zeit, Nachrichten u. Börse; 14.15 Vom Dsutschlandsendcr: Allerlei — von Zwei bis Drei! 15.00 Arbeit — eine neue Volks gemeinschaft: 15.20 Kinderstunde: Zeitnngspapier als Spielzeug; 16.00 Aus Saarbrücken: Frohok Funk für Alt und Jung; 18.00 lOegenivartslexikon; 18.15 Das Reichsheer singt; 18.50 Ruf der Jugend; 19.00 Reichssendung aus Hamburg: Vom Bückeberg: Feier abend vor dem Erntedankldg; 20.00 Nachrichten: 20.10 Aus Dresden: Indigo und die vierzig Räuber. Operette in drei Akten: 22.00 Nachrichten und Sportfunk: 22.30 bis 24.00 Und morgen ist Sonntag! Dresdner Theater Opernhaus: Freitag Die Hochzeit des Figaro (7.30) Graf Almaviva Ahlersmeyer, Gräfin: Marg. Teschemacher, Che- ruöin: Marta Nohs, Figaro: Schäffler, Susanna: Maria' Cebo- lari, Marcellino: Helene Jung, Bartolo: Böhme, Basilio: Tessiner, Eurzio: Lanae, Antonio: Biissel, Barbarin«: Elfr. Trötschel, Braut jungfern: Alice Liel»eskind, Su sanne Wapner. Sonnabend Madame Butterfly (8) Schauspielhaus: Freitag Peer Gynt (7.30) Wiv. Ohs«: Stellck David, Peer (gynt: Kleinoschegg, Alte Weiber: Ellen Hora, Carla Hacker, Aelte- rer Mann: Bauer, Seine Frau: M. Seemann, Aslak: Epshamp, Hägstadbauer: Jacobi, Ingrid: G. Volckmar, Olas: Geldern, Olafs Vater: Scdrla, Der Koch: Helden- maier, Solveig: Antonia Diet rich, -Helga: Charl. Strauch, Sol veigs Vater: Ostwald, Cotton: Paulsen, Ballon: WaltlM, von Eberkopf: von Smelding, Truin- peterstrohle: Klingenberg, Anitra: Lotte Gruner, Schiffskoch: Liedt ke, 1. Sennerin: Manja ilkchrens, 2. Sennerin: Gerda Basarke, Der Dovrealte: Kottenkämp, Die Grüngckleidctc: Alice Verden, Der große Krumme: Lindner, Dr. Begrisfenfeld: Ponto, Irrenwär ter: Jacobi, Schifsspassagier: Rai ner, Der Magere: Hofsmannn. Sonnabend Wallensteins Tod (8) Komödienhaus: In 6er Freitag stellt bei Ibnen Besuch um Mitternacht (8.15) so mancber tie- Sonnabend Besuch um Mitternacht (8.15) l»«N8tand nutr- >08. - lAit Hille Central-Theater: einer 71nroir»e Freitaa Geschlossen Sonnabend können 8io ibn vvrteiltialt ver kanten. Ball der Nationen (8) „Bei uns findet nicht feder gemöhnlicl;« Hand- zettel, jede x-bel'.ebige schlechte Werbedruck- racl)e Anklang. Was soll man denn von der Ware halten, die einem mit minderwertigem Druckzettel angeboten wird. Eine schlechte Werbedrucksache zeugt doch am wenigsten da von, daß die Ware g u t sein könnte. Eigen tümlich, daß trotzdem Geld für schlechte Drucksacl)en ausgegcben wird, wo man doch aus eigener Erfahrung weiß, daß schlechte Drucksachen stets unbeachtet, ungelesen in den Papierkorb wandern." Es stimmt! Eine Drucksache, die im Satz aufbau, im Druck und im Papier mangel haft ist, hat keine Wirkung. Dctrum: Wählen Sie nicht immer die billigste und primitivste Ausführung bei Ihren Geschäfts- und Werbe- drucksacl>en. Mit einer guten Ausführung er- rcicl)en Sie stets mehr niemals ist das sür gute Drucksachen angelegte Geld umsonst. Germania Buchdruckerei Das Haus für gute Druckarbelten Dresden A 1. Pollerstraße 17. Ruf 8161«