Suche löschen...
Sächsische Volkszeitung : 10.10.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193610104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19361010
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19361010
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1936
-
Monat
1936-10
- Tag 1936-10-10
-
Monat
1936-10
-
Jahr
1936
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 10.10.1936
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^lotiLSN kxpei»iment mit einem voilai» Nach dem Muster des bisher nur in einer österreichischen Landgemeinde versuchten Schwundgeld-Expcriments hat die Re gierung des kanadisckzcn Staates Alberta jetzt den „Prosperity- Dollar" ausgcgeben, der eine neue wirtschastlickze Blüte cinleiten soll. Auf der Rückseite des „Prosperity-Dollars" ist der Raum in 105 Abteilungen geteilt, di« die Daten jedes Mittwochs zwi schen dem 12. August 1936 und dem 3. August 1938 tragen. Die beiden ersten Felder sind mit je einer Eincentmarke von Alberta versehen. Vom augenblicklickzen Besitzer des Scheines mutz an jedem Mittwoch eine Eincentmarke stuf den vorgedruckten Platz geklebt werden, sonst verliert der Schein seine Gültigkeit. Was will man in Alberta mit diesem „Prosperity-Dollar" bezwecken? Die Idee, die dahinter steckt, ist klar: jeder wird sich beeilen, den Säzein auszugeben, damit nicht er die Marke auf kleben mutz. Er wird ihn also möglichst schnell weitergeben, das heisst, er wird den Dollar ausgeben. Und das ist alles, wcts die Regierung des kanadischen Provinzstaates Alberta erreickzen will. Man hofft, -atz durch einen rascheren Umsatz des Geldes Handel lind Industrie einen Aufschwung nehmen und so der Wohlstand gehoben wird. Am 3. August 1938 wird der „Prosperity-Dollar" INI Marken zu einem Cent trägen, und an diesem Tage wird er kür einen Dollar von der Regierung ausgetauscht werden. Die Regierung von Alberta wird dabei nichts verloren haben, denn sic hat inzwischen für jeden Sckzein Marken im Werte von einem Dollar und vier Cent verkauft, also das Geld bereits zwangs weise erhalten. Die „Prosperity-Scheine" sollen im Werte von 250 000 Dollar ausgegeben werden, der Anfang wurde mit 50 000 Dollar gemacht. Sie wurden an Staatsbeamte ausbezahlt, diese wieder zahle» damit ihren Fleisckzer, Bäcker und ihren sonstigen Liefe ranten. Manche Geschäfte weiger» sich noch, die Schein« anzu nehmen, andere nehmen sic nur dann In Zahlung, wenn der Einkauf mehr als einen Dollar beträgt. Kauft jemand bei- svielswcise um achtzig Cent, so in ätzten die Geschäftsleute den Restbetrag in barem Geld ausfolgen. Die Regicrungsmitgliedcr von Allwrta, also die obersten Beamten des Staates, haben ihr halbes Gehalt in „Prosperity- Dollars" bekommen. Sie gehen mit gutem Beispiel voran. Na türlich gibt es genug Leute, die diesem Experiment ein schlechtes Ende voraussagen: sie weisen vor allem daraus hin. datz die neue Währung nicht genug weite Kreise erfassen wird, um die ge wünschte» Resultate zu zeitigen. Aber die Regierung von Al berta hat zum „Prosverity-Dollar" volles Vertrauen, und »ran bars gespannt sein, ob sie mit ihrem Optimismus recht behalten wird. kniete, 6ie ikn nickt enceickten , . . Täglich 117 000 Bricfsendungcn, darunter 70 000 Briese und Postkarten, können allein bei den grotzen Postämtern des Reiclzes wegen mangelhafter Anschrift zunächst nicht zugestellt werden, weil ihretwegen erst Ermittlungen -»gestellt werden müssen. Mehr als 30 000 von diesen Sendungen müssen tagtäg lich zurückgesandt werden, weil die Wohnung in Adressbüchern, buch Nachfragen usw. trotz aller Mühe nicht festzustellen ist. Sm grotzer Teil dieser Sendungen fällt sogar der Vernichtung anheim, weil auch der Absender wegen fehlender oder unzu reichender Angaben nicht ermittelt iverdcn kann. Im letzten Fahr waren nahezu 5 Millionen Stück Postsendungen unan dringlich. Wieviel Hunderttausende von Absender mögen ge glaubt haben, die Sendungen seien bei der Post verlorengegan gen, ohne zu wissen, datz sie selbst es der Post unmöglich gemacht haben, die Sendungen auszullefern oder zurückzugcbcn. Man stelle sich einmal vor, welche ungeheure Mühe und welchen Aufwand an Zeit und Kosten es erfordert, tagtäglich laiche Massen von Sendungen mit mangelhaften Anschriften zu bearbeiten. Hinzu kommt als Nachteil für den Postbenutzer, datz bei den Sendungen meistens auch eine kiirzerc oder längere Verzögerung in der Zustellung eintritt. Bei einigem guten Willen lätzt sieb dem Uebelstand leicht abhelscn. Jeder Volksgenosse kann dies ohne weiteres, wenn er bei Postsendungen stets die Wohnung des Empfängers nach Stratze, Hausnummer, Gebäude teil. Stockwerk und bei Sendungen nach Städten mit mehreren Zustellpostanstaltcn dazu noch die Nummer der Zustellpostanstalt, angibt. Wie die Geschäfte Karteien über die genauen Anschriften ihrer Kunden führen, sollte sich jeder, statt sich auf sei» Ge dächtnis zu verlassen, ein ähnliches Verzeichnis mit den Anschrif ten der Personen anlegen, mit denen er im Briefwechsel steht. Auch auf Url-ubsreiscn sollte man das Verzeichnis mit sich führen. Zur richtigen und vollständigen Anschrift und damit zur richtigen und unverzögerten Ankunft der Postsendungen kann autzerdem jedermann viel beitragen, wenn er bei seinen aus gehenden Postsendungen sowohl aus den Schreiben, Rechnungen usw. als auch arif den Umschlägen autzer seinem deutlich ver merkten Namen stets den Ort, die Stratze und Hausnummer und bei grösseren Städten die Nummer der Zustellpostanstalt ongibt. Ohne diese vollständige Absenderangabe sollte über haupt keine Postsendung eingcliefert werden, damit sie wcnig- fstns dem Absender znrückgegcben werde» kann, wenn die Zu stellung an den Empfänger aus Irgendeinem Grunde nicht mög lich ist. Cs wäre eine grotze Erleichterung für die Post und eine dcr Volksgemeinsckzast zugute kommende Ersparnis, ivenn diese beweise von den Postbenutzern lxcherzigt würden, dann würde c? künstig keine Briese mehr geben, die ihn — sowohl den Empfänger als auch de» Absender — nicht erreichten. Viktor Emanuel besucht eln Kloster König Viktor Emanuel von Italien besuchte in diesen Deen ganz überraschend das Kloster des Monte Vergin« bei ssucllinn, während er die Manöver in Lucania abhielt. Dieses klo'lcr. das sich mitten in der lzerrlichsten Natur aus einem Berg Fntz über dem Meeresspiegel erhebt, Ist Im Besitz des be rühmten byzantinisckzen Gemäldes der Muttergottes mit dem tbrd. das Katlzcrina von Valois im Jahre 1310 hierher bringen list. Es liegt wie ein Ndlcrnest zwisclzen zwei Felsen versteckt, »G reu Trümmern des ehemaligen Temz'els der Cybele. Der kimia war In Mglcitnng von zwei Offizieren. Er trug eine S'nueiisckntzbrille und wurde Insolgedesten von dem jungen 5- ch, der das Tor öffnete, nicht erkannt. Erst als der Abt Geholt wurde, enthüllte sich die ljlersönlichkeit des Besucher». König lies, sich die kostbare» Religuien des in seiner Art < maligen Heiligtums, dos aus dem 12. Jahrhundert stammt, und wanderte I» dem ganzen Kloster uinlzer. Sehr herz- ü plauderte er mit den suigzen Novizen und trank so<zar . mit ihnen. Es lässt sich vorstetten, datz ihn julxlnde T rmrufe au» 100 jungen Kehlen lregleitel-n als er schliesstich 7 ed nahm. Auch der Duce lzat dieses Kloster, zu dem jedes ui Monat Seplenstvr Zehntausende von Pilgern herauszu- i«::crn pflegen, vor einiger Zeit besucht. Waffenfunde bei sozialdemokratischen Funktionären in Danzig Ms Abgeordnete vom Schnellrlchler verurteilt vbM. Danzig, 8. Oktober. In einer Verhandlung vor dem Danziger Schnellgericht kam es am Donnerstag zu aufsehenerregenden Feststellungen Uber die illegale Tätigkeit der Danziger Sozialdemokratie, die nach dem Verbot der kommunistischen Partes hier die Rolle der „Volks front" spielt. Gegenstand der Verhandlung war die Aussin- dung grotzer Mengen von Waffen, Munition, Spreng mitteln und Tränengas in den Geschäftsräumen und bei den leitenden Funktionären der Danziger SPD. Der Schnellrichter verurteilte sUns sozialdemokratische Abgeordnete und Funktionäre zu Eesängnis- und Geldstrafen. Der Parteivorsitzende, Volkstagsabgeordneter Brill, und zwei seiner Eehilsen hatten sich durch die Flucht ins Ausland rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Der Umfang der illegalen Tätigkeit der Danziger sozial demokratischen Partei wird eindeutig durch die Menge und Art der Vorgefundenen Massen usw. erwiesen, die im Eerichtssaal als Beweisstücke vorgesiihrt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, datz diese Sammlung zweifellos nur unvollständig ist, da sie lediglich das Ergebnis zufälliger Haussuchungen an einigen wenigen Stellen darstellt. Es wurden aus dem Parteibüro der SPD. ferner unter Zeitungen versteckt auf dem Boden und in den Redaktionsräumen der sozialdemokratischen „Danziger Volksstimme", sowie bei sechs Abgeordneten bzm. Funktionären, darunter dem geflüchteten Parteivorsihenden Abg. Brill, sol- gendo Massen usw. von der Polizei beschlagnahmt: zahlreiche grotzkalibrige Pistolen, darunter mehrere Armcepistolen 08, Mauser-Schastpistolen und Gewehre, Patronen verschiedener Maliber, ferner Sprengkapseln, Eierhandgranaten, Spreng pulver, Tränengas usw. Zn der Verhandlung vor dein Schnellrichter gaben die An geklagten den Masscnbcsih zu, über die illegale Herkunft der Missen wollten sie jedoch leine Angaben machen. Zm Verlauf der Verhandlung vor dem Echnellrichter er gaben sich folgende Punkte: Beamte der Politischen Polizei, die vor einigen Tagen den Auftrag erhalten hatten, in der sozialdemokratischen „Danziger Volksstimme" die Exemplare einer verbotenen Zeitschrift zu beschlagnahme», stell ten zu ihrer Ucberraschung fest, datz sich aus dem Boden des Zcitungshauses, unter Zeitungen versteckt, die erwähnten Massen usw. befanden. Es wurden daraufhin weitere Haus- Buchungen im Parteibüro der SPD. sowie bei verschiedenen Parteifunktionären durchgcsiihrt, wobei die Polizei in allen möglichen Verstecken weitere Schutzlvassen usw. zutage förderte. In einzelnen Privatwohnungcn fand man Pistolen in den Sofamatratzen versteckt. Die betreffenden sozialdemokratischen Funktionäre wurden daraufhin von der Polizei scstgcnommen sind am Donnerstag dem Schnellrichter vorgesiihrt. Die Angeklagten wurden von den jüdischen Rechtsanwälten Dr. Abraham und Kamnttzer verteidigt. Da die über führten und geständigen Angeklagten auf Grund der Danziger Gesetze nur wegen Uebertrctung der Wassenbestimmungen ver urteilt wurden, wurden nur Gefängnis- bzw. Geldstrafen gegen folgende Angeklagte verhängt: den Abgeordneten Wilhelm Godau, den Parteisekretär und Volkstagsabgeordnetcn Jo hannes Mau, den Parteifunktionär Willy Hoppe und den Ver leger der „Danziger Volksstimme", Anton Fooken. Sämt liche Angeklagten nahmen die Strafen an. Die Slaalslelstungen an die Klrche Rechtsentscheidung gegen den evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart, 9» Okt. Der Vcrwaltungsgerichtshos hat in dem seit Mürz 1935 schwebenden Verwaltungsrechtsstreit der evangei. Landeskirche gegen den württembcrgischen Staat wegen Kürzungen seiner Lei stungen zum Einkommen der Geistlickzen seine Entscheidung ge troffen. Das Urteil weist die Rcchtsbesckpverde des Oberkirchen rates gegen die Verfügung des Kultusministers als unbegründet zurück. Di« Beschwerde der Kirckze erfolgte seinerzeit, als durch den Staatshaushaltplan 1935 die bisher üblichen Sätze sür das Dienst- und das Vevsorgungseinkommen der evangelischen Geist lickzen von 6,2 auf 5,7 Millionen gesenkt wurden. <Die Sätze für die katholisckzen Geistlickzen wurden damals im oleichen Ver hältnis heral»gesetzt.> Gegen diese Verfügung der Kürzung der Bezüge hatte der Evangelisckze Oberkirchenrat bei dein Ber- waltungsgerichtc-hos Rechtsbeschwerde eingelegt. Das Urteil stützt sich auf ausführliche geschichtlickze Dar legungen des Verhältnisses zwischen Kirckze und Staat in Würt temberg. Es wurde in den Untersuchungen bis auf 1806 zurück- gegckngen, um zu erweisen, -ah ein Recht der Landeskirckzen auf Leistungen des Staates nicht bestehe. Jin ehemaligen Herzog tum Württemberg habe die Kirckze weder ein Recht zu geistlichem Eigentum noch ein Recht aus seinen Ertrag gehabt. Bei der Ein ziehung des geistlickzen Gutes im Jahr« 1806 sei die Landes kirche noch gar nicht rechtsfähig gewesen. Der König habe ihr auch keine bindenden rechtlichen Zusicherungen gegeben. Weder -ie wiirttembergisckze Verfassungsurkund« von 1819, noch die Verfassung von 1919 hätten den Kirchen ein Recht aus Slactts- leistungen eingeräumt. Da's Urteil entschied, datz der Kirckze kein subjektives Recht aus Staatsleistungen zustehe, zu der Beschwerde habe sie also keinerlei Anlatz. Von der Seite der Kirche ist dein wiirilem» bergifckzcn Staate übrigens einmal am 31. Oktober 1848 be stätigt worden, „datz der Staat im allgemeinen keine rechtliche Verbindlichkeit habe, für die Bedürfnisse der Kirche zu sorgen". Weiler wird die Vorstellung, datz das Staatsministerin»! durch seine Verordnung vom 28. März 1924 über die Staatsleistungen zu dem kirchlichen Besoldungsbcdars dem Staate vier Fünftel des Bedarfs in gleitenden Beträgen auicrlegt habe, abgelehnt. Di« Verneinung dieser von kirchlicher Seite vorgebrachten An sicht wird damit begründet, datz dieses Verhältnis des staatlichen Anteils nur für die damaligen niedrigen Bedarsszisiern und jedenfalls nur für das Rechnungsjahr 1924 gegolten habe. Den Zusickzcrungen des einstigen Staatspräsidenten Bazille vom De zember 1924 für die Zukunst, aus di« sich der Evangelisch« Oberkirckzenrat ausdrücklich berufen hat, wurde jede rechtlickze Bedeutung aberkannt. „Was soll dabel eln Strafbefehl?" Berlin, 9. Oktober. Ein alter Kraftfahrer mit Führerschein, der nicht weitz. datz er sich durch einen groben Verstotz gegen die Reichsstratzen- vcrkchrsordnung neben der zivilrechtlickzcn Haftung für die Folgen auch strafbar macht im Sinne des lstesetzes. sckzeint kaum vorstellbar. Führen Behörden. Organisationen und Presse doch schon feit geraumer Zeit einen Aufklärungsfeldzug über alle verkehrsrechtlickzcn Fragen. Uno liest man nicht täglich in den Zeitungen Prozetzberichte Uber vom Gericht zur Rechen schaft gezogene fahrlässige Kraftfahrer? Von alledem wollte Herr B. nichts wissen, der wegen eines Verstotzes gegen die Rcickzs- stratzenverkchrsovdnung ein Strafmandat erhalten lzatte. B. war eines Tages mit seinem Wagen, dem er einen zwei rädrigen Anlzängerkarren angekuppclt hatte, den Berliner Kur- fürstendamm entlanggefahren. An einer Stratzenkreuzung sah er mit einem Male links vor sich drei haltende Krastivagen. die ihm zum Ueberlzolen auf der vorgeschriclrenen linken Seite kei nen Raum Hetzen. B. machte sich keinerlei Kopfschmerzen, son dern fuhr rechts an den Wagen vorbei. Während dieses vor ¬ schriftswidrigen Manövers geriet sein Anhänger ins Schleudern und verletzte einen des Weges kommenden Futzgängcr. Glück- lickzeriveise war die Verletzung nur unbedeutend Der leichtfertige Kraftfahrer erhielt «inen Strafbefehl über 10 RM. Er hält« sich freuen müssen, so glimuilich -avongekom- men und nicht in Anklageuistaub wegen fahrlässiger Kürz»«-Ver letzung versetzt zu sein. Stattdessen erkob B. Einspruch gegen den Strafbefehl; und so kam die Auzelegenkeit vor den Richter. Also begründete vor Gerickst Herr B.. der alte Krastfabrer, sei nen Einspruch: „Datz ich die drei Holtensen Wagen auf der ver botenen Seite überholt habe, gelx' ich zu. Ebenso ist es richtig, datz beim Ueberlzolen mein Anhänger ins Schleudern kam und den Futzgänger verletzt« Aber was soll dabei ein S ! ra f ix'fehl? Das Ganze ist doch eine reine Zivilsache. Der Verletz!« mag mich vor dem Zivilgcricht verklagen, aber strafbar habe ich mich doch nicht gemacht." Die Antwort des Richters auf diesen verbohrten Stand punkt des Kraftfahrers bestand darin, datz er zunächst einmal di« zu zahlende Geldstrafe aus das Zehnsackze erhöhte und datz er in der Begründung seines Urteils dem ansstzeinend hinter dem Mond wohnenden B. ein sehr auftchlutzreiches Kolleg zum Thema „Strafbar« Fahrlässigkeit im Stratzenverkehr" hielt. Großfeuer lm Kloster Mrla-Aosenberg Die Ernte von 170 Morgen Land vernichtet. Pirmasens. 9. Oktober. Am Sonntag brach im Kloster Maria-Rosenlx'rg Feuer aus, das sehr rasch uni sich griff und beim Eintreffen der Wehren solckzcn Umfang angenommen hatte, -atz von den Fnttrr- und Kornsireickzern nichts mehr gereitet werden konnte. Der grotze RindvielzlZestond und auch die etwa 100 Tiere umfassende Schwcinelzeroe. soivic dic Pferde konnten rechtzeitig in Sicherheit gebracht iverden. Di« Bekämpfung des Feuers litt zunächst unter sehr grotzcm Wassermangel. Schlietz- lich konnte die Waldfischbackzer Wehr mit der Motorspritze ge nügend Wasser beibringen. Die Walofischbachcr und Burgalber Wehr, die Wehr von Donsieders arbeiteten sielx-rhaft. Auch die Bevölkerung hals sleitzig mit bei der riergung der Wohnungs einrichtungen. Dem tatkräftigen Einsatz der Feuerwehrmänner ist cs zu verdanken, datz das Feuer auf die landwirtsckzasllickcn Gebäude beschränkt iverden konnte. Der gan.ze Dachstuhl der landwirtsckzaftlickzen Gebäude und mit ihm oi« gewaltigen Fut ter-, Korn- und sonstigen landwirftckmftlickzen Erzeugnisse von 170 Morgen Land verbrannten vollständig. Uel»er die Brand- ursackze kzerrscht keine Klarlzeit. Die Gendarmerie Waldfilcküxich erschien bald nach ^kanntwerden des Brandes am Brandlzerd und nahm umfangreickze Ermittlungen vor. Der Sachsckzaden dürfte sich auf rund 150 000 RM. belaufen. An l>le unrichtige Adresse gekommen Znatm, 9. Oktol-er Vor dem hiesigen Kreisgericht lzattc sich der Pfarrer Franz Bayer aus Gräfendorf zu verantworten, iveil er in -er Religionsstunde etwas von einen, „Böhmisckxm Zirlx-I" >ze- sagt haben soll. Der Angeklagte kann!« sich allerdings an di« M'rwendung dieses Ausdruckes nicht erinnern, und die Ze igen, drei klein« Bulxn, machten äutzerst unlx'stimmt« uno unklare Angaben Der Verteidiger wies darauf hin. datz die Vernx'ndung des Ausdruckes durch den Angeklagten nicht erwiesen sei und -atz zweitens der Angeklagte, selbst wenn er elnxi» von einem „Äiöhmisckzen Zirkel" gesagt lzalxn sollte, damit keinesfalls die Isck^chisckze Nation lvleidigen wollte. Auf Grund seiner For schungen — er ist zufällig,xrssionierter Svrackzensorscher — lx-. tonle er schlictzlich, -atz der Ausdruck „Böhmischer Zirkel" aus dem Dieitzigjährigen Kriege stamme, d. l, also mis der Zeit, in -er Söldnertrupzzen, die sich aus Angehörigen -er verschiedensten Völker zusammensetzten, vor allem in Böhmen furchtbar gehaust izalxm, und datz das Wort „Zirkel" in diesem Zusammenhänge auf die damals stark betriebene Astrologie zurückzusühren sei. Bekanntlich existierte über die Neutitsckzeiner ein Sprichwort von den „99 Juden uno einen, Zigeuner", das für die Stadt noch weniger schmeickzellzaft sei als der Ausdruck „Böhmisckzer Zirkel", und dennoch lzabe noch nie ein Neutitjcheiner deshalb geklagt. Der Senat sprach den Pfarrer frei. Wesentliche Änderungen der Beitrags zahlung zur DA? Berlin, 9. Oktober. Der Schatzmeister der Deutsckzen Arbeits front, Brinckmann, hat mit Wirkung vom 1. Dezemlx'r d. I. al' einige Tierordnungen erlassen, die hinsichtlich der Beitragszahlung zur DAF. wesentliche Aende» r ungen bringen. Es handelt sich dabei nicht um di« Beitrags höhe an sich, sondern um eine weitere nach sozialen und be« v ö l k c r u n g s p o l i t i s ckz e n Gesichtspunkten durchgeiührle Staffelung. So sollen nach den neuen Verordnungen erwerbslos« Mitglieder nur 40 Pf. Beitrag entrichten, auch wenn sie von der DAF Unterstützungen beziehen. Weiler gewährt di« DAF. Bei tragszahlern mit kinderreickzer Familie besonder« Bettrao.s- ermätzigung. Dafür fällt ein« Ermätzigung lx-i 'Mitgliedern, die nnr ein Kind halx-n, fort. Während früher die 2^'ftragsermätzi- gung vom 4. Kind an gleich blieb, ist jetzt «in« weiter« Staffe lung erfolgt. Für die Inanspruchnahme der Bxrgünsiiguug ist die Eintragung aui der Steuerkarte matzgelx'nd. Mitglieder der 8-SKOV. ,z-HIcn bis einschlietzlich Bettragsstuf« 13 den ihrem Einkommen entspreckxn-en nächstiiiedrüzen Beitrag. Fiir !«!> ständicie Genxrlx'tveitx'nd« in Hou del und Handwerk '.xtträat mit Rücksicht auf deren T^rpfl'.cklumxn »xxzenüber de» Fach organisationen der Tleilrag bei einem Monatseinkommen bi» 100 Mll. nur 80 Pf., während er normaler»'. ''« 1.40 RM lx- trchzen würde Die -XilrEpslicht zur DAF ruh! » a. bei Dienstleistuncien von über 8 W>xixn bei der Wehrmacht, be: Schullxsuck. »'obren- des Arlx-ttsdie istes »1»' Di« neu«» Ai- ordnuitzx» Ix'stimm«», datz di« DAF Mitglied«, sieb in solch«» Fällen ovdnunztsgemätz abmeldeii müssen Frankfurt a. Vl-, 9. Okt. Bei den Probefahrten der Nach- wuchssahrer von Daimler-Benz ist der Fahrer Schmitz am Nür burgring auf einem Trainingslourenwagen tödlich verunglückt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)