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Amtliche Bekanntmachungen Aül-WsSeklMMchW Nr. V. I 210/12. 16. K. R. A. M der Bekanntmachung Nr. I. 761I1L. 18. K. N. A., vom S1. De- zember ISIS, betreffend Deräuße- rnngs-, Berardettungs- und Be wegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne. Vom IS. Sabrnar 1917. Nachstehend« Bekanntmachung wird auf Ersuchen das Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur all gemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, dotz, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschiagnahmevorschriftcn nach j? 8 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegs bedarf vom 24. Zunt 1015 <ReichS-Gesetzbl. S. 357) in Verbindung mit den Ergänzungsbekanntmackungen vom S. Oktober 1915. 25. November 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 645 und 778) und vom 14. September 1916 tAeichS-Gesetzbl. S. 1019) betlraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemätz der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuvcriäisiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 tRelchs-Gesetzdl. S. M3) untersagt werden. Artikel l. 8 4 der Bekanntmachung, betreffend Beräusie- rungS-. BerardeitungS- und Bewegungsverbot ,ür Wed-. Trikot-. Wirk- und Strickgarne, vom 31. De zember 1915 — IV. I. 761/12. 15. K. R. A. — erhält folgende Fassung: 8 -t. Ausnahmen vom Veräuherungsverbok. Ausgenommen von den im 8 3 getroffenen An- ordnungen sind: 1. von den im ß 2 unter aufgeführten Web-, Trikot- und Wirkgarnen alle Noppen. Schleifen (Loopgarne) und solche Garne, welche mit einem oder mehreren aus pflanzlichen Fasern hergestelllcn Fäden gezwlrnt sind; 2. von den im tz 2 unter v aufgeführlen Strick garnen ») alle im Haushalt und tn Hausgewerbe betrieben zum Zwecke der eigenen Ber- arbeitung befindlichen Mengen; d) M vom Hundert der Borräte, die sich am 31. Dezember 1915 bereits in Waren häusern oder in sonstigen offenen Laden geschäften zum Kleinverkauf oder zum Ber kaus an HauSgcwerbebetriede befanden, mindestens jedoch 25 k«. Diese Ausnahmen von dem Veräutzerungsverbot greisen jedoch nur hinsichtlich der In Ziffer 1 bzw. 2d näher bezeichneten Gegenstände und Mengen Hann Platz, wenn »«) die Gegenstände, welche in Ziffer 2d dieses Paragraphen näher bezeichnet sind, zum Kleinverkauf unmittelbar für die Ber- arbeitung im Haushalt und zum Berkaus an HauSgewerbebelriebe auch weiterhin wirklich fellgehalten werden; dd) der Verkaufspreis der einzelnen Sorten der in Ziffer 1 und 2d dieses Paragraphen näher bezeichneten Gegenstände jeweils nicht höher bemessen wird als der zuletz! vor dem 31. Dezember 1915 von demselben Verkäufer erzielte Verkaufspreis. Wer trotz dieser Vorschriften die von dem Ver- äutzerungSverbot auSgenommenen Mengen zurück hält oder HSHere BerkaufSprelse fordert, hat die Enteignung der Waren zu gewärtigen. Wettere Freigaben von Vorräten der Im ff 2 unter k näher bezeichneten Strickgarne, soweit sie sich am 31. Dezember 1915 in Warenhäusern oder sonstigen offenen Ladengeschäften rum Klclnverkaus oder zum Verkauf an HauSgewerbcoetriebe befanden, sind in Aussicht genommen. Einzelanträg« auf Frei- gäbe sind zu Unterlasten, weil sic nicht berücksichtigt werden können. kk2528 Artikel U. Diese Bekanntmachung «ritt mit dem 15. Februar 1917 tn Kraft. Dresden,^ , Leipzig, den 15. Februar 1917. Slellv.Generalkommandos XN u.XIX. Die kommandierenden Generale: v. Broizem. v. Schweinitz. Bekanntmachung, betr. die Schüler der hiesigen höheren Schulen. Die Primaner und Sekundaner der hiesigen Königlichen und städti schen höheren Lehranstalten, sowie die Schüler der ersten Klassen der städtischen Realschulen haben sich heute, Donnerstag, 15. Febr., vormittags 10 Ahr, ur Leistung von Kriegshilfsdienst Schneebeseit. grrng) mit entsprechen der Kleidung versehen in ihrer Schule einzufinden, soweit sie nicht bereits anderweit vom Kriegshllfsdienst in Anspruch genommen sind. Leipzig, am 15. Februar 1917. Die Letter der hiesigen Königlichen nnd städtischen höheren Lehranstalten. Dl« für Mittwoch, den 21. Februar sAschsr- Wittwoch) angeletzle Vorprüfung ber künftige» Sextaner wird an alle» höheren Lehranstalten Leipzigs »«rschoden. Der Zeitpunkt dsr Prüfungen wird bnrch desondere Anzeige dekanntgegeden. Leipzig. am 14. Februar 1»17, K17S7 Dl» Lettee dm, Küniglichen «ch fiTdSfchw» hlltzmm» Lehrmfflallan. * Leipziger Oorinesse zu der Musterlager «.Musterkollektionen von Porzellan und anderen keramischen Waren, Glas-, Metall-, Leder-, Holz-, Korb-, Papier-, Japan- und China-Waren, Puppen- und Spiel- tzchen, optischen Artikeln, Musikinstrumenten, Schmucksachen, Seifen, Parfümerien, Sport- und Luxusartikeln, Nahrung-- und Genu Mitteln, Haus- und Wirlschaftsgeräten aller Art sowie verwan'len Waren aller Gattungen ausgestellt werden, beginnt Montag, den 5. März 1V17. Die meisten Ausstellungen sind von da an nur eine Woche geöffnet, obwohl es zwei Wochen gestattet ist. Auskunft erteilt der Metzausschuh der Handelskammer Leipzig. Die Gportartikelmesie findet vom 5. bis 10. März 1917 im N. und M. Obergeschoss des Mehhauses von Mey <L Edlich, Neumarkt Nr. 20 22, statt. Auskunft erteilt Herr Th. Amberg, in Firma Amberg üc Walting, Hildburghausen. Die NahcungsinittetMeffe im Zeißighaus, Neumarkt 18, beginnt am 5. März. Auskunft erteilt der Verband von Nahrungsmittel-Inter essenten, E. V., Leipzig, Neichsslrahe 4—6. Mejzwohnungen vermittelt die Geschäftsstelle des Verkehrs-Vereirrs Leipzig, Handelshof. Leipzig, den 30. November 1916. Der NaL der Stadt Leipzig. Der von uns mll Zustimmung der Herren Sladt- verordnelen errichtete, die Erhöhung der Hunde steuer betreffend« Nach'rag zur Steuerordnung für di« Stadt Leipzig vom 22. fluni 1815 ist von d«r Königlichen Kreishauplmannschast hier mU dem KreiSausschusse genehmigt worden. Wir veröffentlichen diesen Nachtrag nachstehend mit dem Hinzusügcn. datz diejenigen Beitrags pflichtigen, die den Nachweis erbringen, bah ihre Hunde am vierzehnten Tage nach dem Erscheinen d eser Bekanntmachung nicht mehr vorhanden sind, die Hundesteuer auf die Monate Januar nnd Februar noch nach den bisherigen niedrigeren Sätzen zu entrichten haben. fln diesem Falle ist ein entsprechender Antrag unter Beifügung des er wähnten Nachweises beim öladlsieueramt, Hunde steuerkanzlei, Nonnenmühlgaffe 10, 11^ einzureichen. Leipzig, am 14. Februar 1St7. Der Nat der Stadt Leipzig. Ltsuvrrvg. 1 ftr. 46 6s».-L 195. 8 41 Ads. 2. flahressteusr beträgt 36 «L. Fär ff. Nachtrag zerr Steaerorunung für die Stadt Leipzig vom 22. 2 uni ISIS. I. Abs. 2 und 45 Abs. 1» bis e werden vom 1. flanuar 1917 selgeudermatzen Die 88 41 mit Wirkung adgeändert: Die voll« ,, - j«d«n zweiiea Hund, der innerhalb eines Haushalts, gleichviel, ob von besten Vorstand oder seinen An gehörigen oder Bediensteten, gel-alten wird, erhäht sich di« Steuer aus 48 für jeden dritten und folgenden Hund auf 72 8 45 Abs. 1 a bis e. Die Steuer kann aus schriftlichen Antrag bis auf 18 bei besonderer Bedürftigkeit des Steuerpflichtigen bis auf 6 ermätzigl werden für n) Zug-, Wach- und Dient! Hunde, di« ihren Br- flgern »nenkbehrtich sind, d) Hund«, di« zum Broierwerb benutzt werden, «) Hunde, di« der Führung oder Bewachung blinder oder tauber Personen dienen, zu a bis o, sofern öaS ocmelndefleuerpflichkige Jahreseinkommen Les Sieucrpflichligeu 3109 nick', übersteigt. Le ipzig, den 3. Januar 1817. K901 Der Stal d«r Stadt Leipzig. (1^8.) Vr. Dilirich. D.e Stadroeroldaete«. (v k».) vr. Nolhe. vr. Merkel. Negetung des Ms-KleiM-Mses aas den Wüsche« Gaswerken. Zn unseren Gaswerken wird bis aut weiteres Koks tm Kleinverkauf nur gegen Vorzeigung des LedcnSmittelkarlcnumschlages, und zwar für die ein zelne Haushaltung und Woche 1 KI, abgegeben, soweit die verfügbaren Vorräte es gestatten. Dl« Abgabe erfolgt auch nur dann, wenn auf den Lebensmittelkartenumschlag nicht schon in der selben Woch« di« nach der Vekanntmachuug üb«r „Negelang d«s Verkaufes für Briketts und Kohl« für Hausbrandzweck« vom 13. Januar 1917- zn- lässig« Menge Briketts oder Kohlen entnommen worden ist. KokSgrus» der sich ln Mischung mit Kohl« oder BrikellS als Feuerun.smoterial für gewiss« Oefen eignet, wird dis auf welteres zum Preis« von 50 Pfg. für 1 kl ohne Vorzeigung de« Lebens- millelkarlenumschla-es verkauft. Leipzig, am 14. Februar 1917. N. 161L K1768 Ser Rat der Stadt Leipzig, KSnigl. Lehrerjeminar Leipzig-Connewitz. Zur Ansädung vaterländischen Hilfsdienste« werden all« tn Leipzig und Vororten wohnenden S«mlnartst«n d«r III., IV. und V. Klais« veranlatzt, sich h«ut« Spnneratag, 1U. De-ruau, vormittag« ^,10 Uhr, mit f«st«m Schudwerk zu Schn«,arbeiten perseden, lm Seminar etnzufinden. Letpztg^Eonnmpttz, 14. Februar w>7. 5«290 Die SemiWNchdmdUpa. Jentral-Wurftsabrik. Heute — Donnerstag—den 15. Februar 1917 Ausgabe von Wurft vorm. 11 Uhr Nr. Li)1—830 j mittags 12 . . 331—330 nachm. I » » . 2 , 391—420 . 3 , 42l—Schlahs Wur ibrühe nachm. 5 Uhr Nr. 441—Schluß , der . Vr« . - 1—15 t der Berechtigungs ausweise. Berechftgangs- auswelse. Knochen »ach». 1 Uhr Ar. 130—150 1 der Berechklgangs- , 2 . , 151—165 l aaswelse. Meh- und Neifchvertetlrrngsstelle Les Kommunalverbandes der Stadt Leipzig. Ausgabe von Kälbern (geschlachtet) und Schweinefleisch mittags 12 Uhr Nr. 301—350 s der nach«. 1 » , 351—400 , Berechtigmras- » 2 . » 401—Schlotz s ousweise. Ausgabe »an Kindsköpfen vor«. 10 Uhr RrL44—495 der BerechtigungSaasweffe. Dl« Lehrlinge habe« stch zur Schlachtung von Hammel» und KN »der» früh S Uhr ans de« Schlachthof« «iazufiadea. K1284 Das 2. Stück des diesjährigen Gesetz und Ver ordnungsblattes für das Königreich Sachse» ist bet an« eingegangen und wird bis zum 5. März dieses Zähre« tm Erdgeschof, des Neuen Nathauses, Ein gang an der Burgslrahe, zur Einsicht öffentlich aus- häng«». Es enlhäit: Nr. 7. Verordnung, bi« wettere Ausführung beS Gesetzes über den Un'erstützungSwohnsttz vom S. Zun« 1870 in der Fassung vom 30. Mat 1908 betreffend: vom 1. Zanuar 1917. Ar. 8. Verordnung über das Schlachten: vom 20. Zanuar 1917. Nr. 9. Verordnung, betreffend Aenderung der P,«rde - Aushebung« - Vorschrift; vom 26 Zanuar 1917. Nr, 10. Verordnung, die Vewährvnavon Teuerungs zulagen an Geistlich« und HufSgeistttche be treffend; vom 30. Januar 1917. Leipzig, am 12. Februar 1917. AÜ00 Der Not der Stadt Leipzig. Zn Ergänzung der RatSbekanntmachung, betr. die Negelung des Verkaufs von Briketts und Kohlen für HauSb andzwecke, vom 18. diese« Monats wird noch folgendes bestimmt: Soweit der einzelne Haushalt mehr al« drei er wachsen« Personen umfatzt, kann für jede weitere erwachsene Person je 4 Zentner Briketts oder Kohlen wöchentlich mehr abgegeben werden. Die Zahl der erwachsenen Mitglieder eine« Haushalt« ist aus dem Lcbensmiltelkarlenumschlag zu ersehen. Zm übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Bekanntmachung. Aul gswerbiiche, geschäftlich« und industriell« Betrieb«, insbesondere auf Gastwirtschaften und Fremdenheime tPenstonen) findet dies« Verordnung keine Anwendung. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffent lichung in Kraft. Leipzig, am 14. Februar 1917. Sew.-A.In. K1766 Der Nat der Stadt Leipzig. 3» der stüdttfchen Earolaschule, Beethovenstrahe 1k soll etn einmütiger Kochburslls filr KartoMoche». «ab MrLdeagert-te nb«»bn».> «erde». Anmeldungen »erb«» in de» genannten Schul« «» Freitag, den 10. Februar, vormittags 9—12 nnd nncbmlttags A—0 Uhr, »nlgageagaaommm». «mMksimMe Llrrettmltivtz. Unter Bürgschaft der Gearelnde. Etnlegerguthaben: 1S S52 7S7 4S H Rücklagen: 1066 0« . — . LägNche Verzins»», der Einlagen »it »'/, Kostenlose Verwahrung and Berwaltang von Wertpapieren. Geschäftszeit: Montag« dis Freitag« vormittags oo» 8—12'/, und nachmittags von 2'/, —4 Uhr. Sonnabend« nur vormittag« von 8—12'/, Uhr. Geschäftszeit der ZweiggeschäftSstellea: Oelzschau: jeden Laa. Probstheida junmitteldar an der Haltestelle d« elektrsichen Stratzenbayn): jeden Tag. Gohren: jeden Tag. Zweinaundorf: Montag« bis Freitags vormtttaas von 9—1 und nachmittags von 3—5 Uhr, Sonnabends von vormittags 9 di« nachmittags 3 Uhr. Giro-Konto bet der Flttat« der Sächsische» Bank zu Dresden ln Leipzig and dem Gtroverdande Sächsischer Gemeinden. Postscheck-Konto Nr. 11430 Sparkaffe Leutzsch. Unter Garantie der Gemeinde. Reserven über 1 100000 „F. Geschäftszeit: Wochentags 8—1 und S—8 Uhr, Sonnabend« durchgehend von 8—2 vhe. GrsMMill: ^<ee«p,eL tUl> Os Di« Verglasung der Eta- S sr sO* lagen ersolat täallch. Haltestelle der Straheabahnltnie» S and Postscheckkonto Leipzig Nr. 8307. »6020 Girokonto del der Allgemeinen Deutschen Tredtt- Anstalt und der GemetndeoerbandSgtrokasse Leutzsch. Sparkaffe Wahren. RalhauS. at>023 Geschäftszeit: 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Einiegerguthadea: 13 Willi»»«» Mark. Täglich« Verzlnsang »U 3^2 Ojg. Aafbewahraag and Berwattaag von Wertpapieren. WM- Postscheckkonto: Leipzig «762. Fernsp. 500372 Oetzsch Gemeindeamt Oetzsch, Näh« Staats- n. Stratzen bahn. Fernspr.: 35771. Postscheckkonto Leipzig 14999 Mlilr-kki'enbei'g I StraLoadndn/2» Haupt- an kok l^pm, OULTl Ouuäort. 15KU°utsa e. vakakok l,«ulraek u. äen l,in1«ll v a. IZ. OsSltuot 8—i u. 8—5, 8ouo- abenct» 8—2 vkr. TLgl. Varrlaeu»,, Llasta» 3'/, KootrollmLri.su. 3uld»«»krau, »aä Vorvaltaa, von VsrtpLpisrvll. ?ost»ehsekKonto Lmlpaig 9191. kerneprsedor 341«. »6019 GeminWMffe - Oetzsch-MMleeöerg. Seschäftsstellea: E Markkleeberg: Rathaus Markkleeberg 7 NU». »»» d. Endstatton L-DSUtz.—Llnl«0«.c».-. Fernsp.: S347S. Postscheck konto Leipzig 5 )S57. Einlegerguthaben: 10 083880 Mk. Zins,utz 3 V,Tägliche Berztujung. Geschäitszeit: 8—1 u. S—ö. Sonnabend« 8—2 Uhr SMksssr Pamrdorf. Geschäftsstelle: Rathaus. Erdgejchoh rechtil. Zins satz sllr Einlagen: 3'/,Lägt. Verzlnsang. Postscheckkonto Leipzig Nr. 12221. Daakkonio b. d. AUg. Deutsch. Lredll-Anfk. Leipzig. Slahl!chll«tzfäch«r. — Kontrollmarke». Fernsprecher Nr. «0367. SeschäftSzett; Montags oiS Freitags 9—1 und 3—5 Uhr, Sonnabend« 9 bis 2 Uhr. Stratzenbahnoerdtndang Linie 4. a«17d Kti-IiM« kmjtki'I-kiiilii'Ilff-lslUi. Zinssutz 3'/,°/,. Tägliche Ver,iasa»z. Expediert wird jeden Werktag vor- and nach mittags in Engelsdorf, Sommerteld and RZlkaa. Stilistische Ssirluffk Srn)i«. Täglich Ein- und Nückzahtanzen. Tägi. verzinsairg. ZlnSjutz S'/, Postscheckkonto «73t. Fernruf 3« Gemeindeaml,a.Bahnh.,8-1u.3—5Uhr, öoanab)s.8-S. Stadtsparkaffe Zwenkau. Neues Rathaus. Täglich« Verzinsung na- S'/,'/» Ln.» Geschäftszeit 9—12 und 2—4, Sonnabend« 9—1 Uhr Kontrollmarken. Postscheckkonto 8143. Schlletzfächer Sparkaffe Markranstädt. Unter Garantie der Stadtzemelnde. Liniegerguthaden 11 Mtsiionea Mark. Rücklage ca. 600«) -Kark. Tägliche Verzinsung der Spareinlagen mit N'/, ^e- Geschäftszeit: 8—1 Uhr merktägllch. Fernsprecher 1. Postscheckkonto Leipzig Nr. 182S7 GemeindeperdandSatrokont» Rr. 1. Bankkonto: Allgemeine Deutsch« Lredlt-Anffait, Deposttenkaff, Markranstädt. Kontrollmarken, Staolfchli«htä-«r. Sn SMSllffe der SMt Sri»«». Geschäftszeit jeden Werktag »on vorm. 8—1 Uhr, Sonnabends durchgehend von 3—2 Uhr. Einlagen werde« mit -1, v» täglich verzin/t. s«. Vie Sparknffe verkehrt au-lchrtlMch. UeheNrnaungmt nach hi« spesenfrei. 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