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Sächsische Volkszeitung : 30.12.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193612308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19361230
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19361230
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1936
-
Monat
1936-12
- Tag 1936-12-30
-
Monat
1936-12
-
Jahr
1936
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 30.12.1936
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Nr. 303. — 30. 12. 30. Sächsische Volkszeitung Seite k wilkelm Stapel üben die neuen „Neiiglonen" Wilhelm Stapel weist im Dezemberheft seiner Zeitschrift „Deutsches Volkstum" auf die beachtliche Tatsache hin, daß sämtliche „ncuhcidnischcn", „völkischen" usw. Religionsvcrsuche nicht Volksbewegungen sind. Sie stammen weder aus dem Dauernvolk noch aus der Arbeitermasse und sind auch nicht in sie eingedrungen — höchstens haben sic sie ein wenig angefres sen, und zwar nur dort, wo Volk und Intelligcnzschicht ein ander berühren. Die „neuheidnischen Religionen" werden „ge stiftet" von Professoren und Literaten, werden ausgenommen von solchen Gebildeten, die, ohne Verhältnis zur christlichen Kirche, religiöse oder religionsphilosophische Interessen haben, und finden dann ihr Agitationsfeld unter den Scharen der Halb gebildeten. Im Bereiche der Halbbildung erhalten sie schließlich die Plattheit, die unfreiwillige Komik und das Verworrene, an dem sic über kurz oder lang dahinsicchen. Denn die arbcttsun- lustigc Halbbildung ist steril. Weil es unter den „neuheidnischen" Religionen keine gibt, die nicht In sich unfruchtbar wäre, darum leben alle diese Versuche von nichts anderem als von der Polemik. Gäbe es keine christliche Kirche, gegen die sie „Kämpfen" könnten, so könnten sie nicht leben. Man denke sich die christliche Kirche weg — sofort verlöre das Neuheidentum seinen Reiz und da mit seine Existenz, denn es lebt nur aus dem Reiz. Die „Le benskraft" des Neuheidcntums Ist. biologisch gesehen, parasitärer Art. sllm Mißverständnissen vorzubeugen: Ich sehe nicht etwa christliches oder gar kirchliches Leben mit gesundem Leben gleich. Aber das gesunde unkirchliche Leben k>efriedigt sich in Weltanschauung, Philosophie und Kunst, es hat nicht den hoff nungslosen Drang zum „Kultischen" und zu einem außerkirch- ltchcn Sakramentallsmus). Das Lcbenselcment eines polemisierenden „Ncuheiden- tums" ist die ununterbrochene Aufregung Je sensationeller die Polemik ist, um so „lebendiger" ist die Scheinreligion. Es ist sreilich immer nur eine Schcinlebendigkeit. Denn Sensation Ist nicht Nahrung, sondern Aufpulverung. Auch die blödsinnigste Broschüre flaut nach einiger Zeit ab. Die dauernde Wirkung allein erweist, was substanzlose, fiebrige Aufregung und was „Brot des Lebens" ist. Vie Unierutei»kung des kas!mru Mit der Festnahme von Ras Jmru und der Entwaff nung seiner Anhänger kann man den Vorhang über dem Schau platz der militärischen Operationen im westlichen Aethiopien als gefallen betrachten, und auch die Organisation des letzten noch sortdanernden Widerstandes gegen Italien hat damit einen harten Schlag erhalten. Die Unterwerfung des Ras und der ihm unterstellten Anführer samt einer Reihe abessinischer Ossi- ziere, die stolz darauf waren, ihre militärische Ausbildung in Oletta erhalten zu habe», bedeutet, daß die am hartnäckigsten widerstrebenden Elemente die italienische Herrschaft über Abessi nien als eine historische Tatsache hingenommen haben. Ras Jmru war der moralische Mittelpunkt des bisherigen Wider standes als ehemaliger Kommandant der abessinischen Nord armee und als Beherrscher des Dodscham. Die italienischen Operationen, die seine Gefangennahme zum Ziel hatten, wurden nach einem von General Graziani am 28. November entworfenen Plan ausgefiihrt. Der Kolonne Princivalle wurde darin befohlen, von Gimma nach Eabesu Vogga vorzurückcn, in dein man den Aufenthaltsort des Ras vermutete. Die Kolonne Tessitore setzte ihren Morsch auf Guma fort und suchte an die erstgenannte Truppe Anschluß zu finden, während eine dritte aus Vonga, die Hauptstadt von Kajsa, gerichtet war. Der Ras sollte von diesen Truppen bestandteilen in das Rechteck Saka, Kieccio, Nerka, Arghebba getrieben werden. Der einzige, eventuell noch mögliche Ausweg hätte ihn nach Giggica und Maggi geführt. In diesem Falle hatten die drei Kolonnen den Befehl zu sofortiger Verfolgung bis an den Rudolfsee, was mit der Verdrängung des Ras aus abessinischem Gebiet gleichbedeutend gewesen wäre. Die Ausführung des Planes war mit erheblichen Schwie rigkeiten verbunden, weil sie in eines der unwegsamsten Ge biete von Aethiopien fiel. Dazu kamen unerwartete Ne- genfälle, die die Versorgung mit Munition und Nahrungsmitteln aus dem Hinterland bedeutend erschwerten. Anfang Dezember war der Kreis der drei Kolonnen schon erheblich verengt. Die Eingeborenen, die man den italienische» Soldaten unter Leitung hervorragender Offiziere oder auch eigener Anführer, die ihre Ergebenheit bewiese» hatten, bei gegeben hatte, bewährten sich vorzüglich. Am 13. Dezember besetzte die Kolonne Malta Vonga und schnitt Ras Jmru damit den einzigen Ausweg nach Maggi ab. Von der Hauptstadt des Kassa aus erreichte eine italienisch« Abteilung Eogeb und be setzte die einzige Brücke, die an dieser Stelle über den Fluß führt. Der frühere Gouverneur von Kaffa, der sich mit Ras Jmru zu vereinigen dachte, ergab sich angesichts der italienischen Uebermacht. Wenige Stunden später ergab sich auch der in Genfer Kreisen als letzter Vertreter der angeblich in Eorö er richteten abessinischen Regierung angesehene Bituodded Uoldcsadik. Die Truppen des Ras hatten das jenseitige Flußufer be setzt und antworteten den ersten Angriffen mit heftigem Ma schinengewehrfeuer. Am Nachmittag ging er zu mehreren Aus fällen über, die jedoch entschlossen zurückgewiesen wurden. Das Gefecht dauerte bis zum Abend an und brachte dem Ras — wie durch die spätere Verfolgung ersichtlich wurde — zahlreiche Verluste bei. Am 15. Dezember traf die italienische Vorhut von neuem aus die Bewajsneten des einstigen Anführers in der Schlacht von Echireh und zwang ihn mit seinen 800 Leuten zur Uebergabe. Dadurch ist für Italien der Weg nach Maggi und von dort zum Rudolfsee freigeworden. Die bis in die letzten Einzelheiten gelungene Durchführung des Kriegs planes von General Graziani hat mit der In europäischen Kreisen lange herrschenden Ueberzeugung gebrochen, daß in Abessinien das Einschließen eines Feindes, der dazu mit dem Gelände aufs beste vertraut ist, bei der natürlichen Beschaffen heit des Bodens unmöglich sei. Das Seengebiet ist heute eben- salls in unbestrittenem italienischem Besitz. 82 Tage sind nach dem Ende der Regenzeit vergangen, und schor» konnten die Ver hältnisse in den entferntesten Gebieten des eroberten Landes, zu deren Ordnung es nach der Meinung des Sachverständigen zum mindesten zweier Jahre bedurfte, geregelt werden. In kleineren Teilgebieten, -. V. in Bale, halten sich noch wenige widerstrebenden Elemente, deren Stellung man jedoch in kurzer Zeit durch die Betätigung der Kolonialpolizei zu erschüttern gedenkt. Oie eihnachtsansprache -es Papstes Der Vürgerkrieg ln Spanten: Eine äußerlte Probe -er AerstSrunasmittel des Volschewismus Sln Aufruf für Gerechtigkeit und Frieden Am Heiligen Abend richtete Papst Pius XI. durch den Rundfunk Worte der Mahnung an die katholische Weltfamilie. Der Papst wandte sich, nachdem er aus den Sinn des Weih nachtsfestes eingcgangen war, mit besonderer Eindringlichkeit gegen den Vernichtungswillen derjenigen, die, irregeleitet, ge gen den Willen Gottes ankämpften. Der Heilige Vater sprach dabei voll Schmerz von den vielen großen Uebeln, welche in der heutigen Zeit auf der Menschheit, den Staaten und der Kirche lasteten und erinnerte daran, daß er immer wieder aufmerksam gemacht habe auf die schweren drohenden Gefah ren, daß er alle aufgerufen habe zu tätiger Wachsamkeit und zur Vereinigung aller Gutwilligen gegen jene Werbungen feindlicher Mächte, die sich zum Schaden der wichtigsten Güter der menschlichen Gesellschaft, der Familie und des Einzelnen immer wieder erhöben. Mit folgenden Worten ging der Papst dann aus den Bürgerkrieg in Spanien ein: „Der Schmerz, der sich in diesem Jahre mit der Weihnachtssreude mischt, ist um so tiefer und drückender, weil immer noch mit allen seinen Greueln des Hasses, der Morde und der Verwüstungen der Bürgerkrieg in Spanien wütet, wo, so möchte man sagen, jene Propaganda und jene Mächte, auf die Wir oben hinwiesen, eine äußerste Probe der Zcrstörungsmittel machen wollten, die ihnen zu Diensten stehen und die sie in alle Länder gebracht haben. Das ist eine neue Mahnung, ernster und drohender als alle bisherigen, für die ganze Welt und besonders für Europa und seine christliche Kultur. Das sind Ereignisse, die mit er schreckender Gewißheit und Deutlichkeit ofienbaren und an kündigen, was für Europa und die ganze Welt bcvorstebt, wenn man nicht sofort und wirksam zu Schutz und Heilmitteln greift.« Der Papst wiederholte im Angesicht dieser Bedrohung der abendländischen Kultur durch den Bolschewismus seine Ein ladung und Bitte an den Episkopat, den Welt- und Ordens klerus und nicht zuletzt an die Laienwett, sich mit Eifer am hierarchischen Apostolat in den verschiedenen Sektionen der Katholischen Aktion zu betätigen. Der Papst ergriff dann aber auch, wie er erklärte, die Gelegenheit, um für die Beweise kindlicher Liebe zu danken die ihm zuteil geworden seien. Er zählte eine Reihe von freudigen Ereignissen auf, „die den Blättern des nunmehr seinem Ende sich zuneigendcn Jahres besondere Zeichen der Größe und Heiligkeit, der treuen und beständigen Bereinigung mit dem Stuhle Petri ausprägen" und erinnerte in diesem Zusammenhang an verschiedene Kongresse, an die Errichtung des neuen Palastes für die Kongregationen und a» die Grün dung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften. Die Erwähnung der beiden Iahrhundertgcdächtnisse des abgelaufenen Jahres — das 1900jährige Jubiläum der Be kehrung des hl. Paulus und das Ist. Zcntenarium des Todes des heiligen Papstes Silvester — gaben Pius XI. Gelegenheit, zum Schluß seiner Ansprache noch einmal eine eindringliche und ernste Mahnung zum Frieden an die Staatslcnker und Völker der Erde zu richten, „zur Aufrechterhaltung des Frie dens, wo er noch herrscht, zu seiner Wiederherstellung, wo er nur noch eine schmerzliche Erinnerung und eine tragische, bis her leider unbestimmte Sehnsucht ist." „Mit diesem Aufrus an die Welt", so schloß der Papst seine Ansprache, „verbindet sich unsere Bitte an Gott um jene Ruhe der Ordnung, in der allein der Friede bestehen kann, um die Verwirklichung jener Gerechtigkeit dem Einzelnen und der Gemeinschaft gegenüber, ohne die keine Ordnung möglich Mttwoch Staatsbegräbnis für Seeckt Achttägige Trauer bei der Wehrmacht. Berlin, 20. Dez. Die Beisetzung des Ge»eralobersten von Seeckt wird am Mittwoch als Staatsbegräbnis erfolgen. Das vom Führer und Reichskanzler angeordnete Staats begräbnis findet nm Mittwoch um 13 Uhr auf dem Inva lid c n f r i e d l, o s statt. Die Trauerparade, die ihren Weg vom Traucrhause in der Licchtensteinallee 2 a zum Invaliden friedhof nimmt, trifft dort um 1245 Uhr ein. Sie wird vom Kommandeur der 23. Division. Generalmasor Busch, geführt und bestehl ans einem Bataillon des Infanterieregiments 87 mit Musikkorps und Sviellenten, sowie den Fahnen des 1. Gardcregiments. einem Bataillon des Infanterieregiments 9, einer Schwadron des Kavallerieregiments 9 und einer Batte rie des Artillericregiments 23. die auch die bespannte Lafette für den Sarg des Verewigten stellt. Außerdem bilden zwei Kompanien der Wachtruppe Spalier. Verschärftes Einfuhrverbot für Reichsmarl- noten und Scheidemünzen Der Leiter der Rcichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat durch Runderlaß Nr. 181/36 D. St. 86/36 Ue. St. unter Auf hebung des Runderlasses Nr. 74/36 D. St. — 24/36 Ue. St. neue Ausführungsvorschristcn zu den bestehenden Einfuhrver boten für Reichsmarknoten und Inländische Scheidemünzen er lassen. Durch die mit Wirkung vom 1. Januar 1937 verfügte Aenderuug des Abschnittes II Nr. 83 der Richtlinien für die De visenbewirtschaftung haben die für den Reiseverkehr zugelasse nen Ausnahmen von dem Reichsbanknolen- und Scheidemün- zencinfuhrverbot eine Einschränkung erfahren. Während aus ländische Reisende bislang Reichsmarknoten bis zu 30 RM. und deutsche Scheidemünzen bis zu 60 RM. einbringcn durften, wird ab 1. Januar 1937 die Einbringung von Reichs- marknoten gänzlich in Wegfall kommen und die Ein bringung von Scheidemünzen nur noch bis zum Betrage von 30 RM. zugelassen werden. Klrchenbrand in Aordhannover Freiburg fElbe), 29. Dez. In der 600. Jahre alten Kirche in Balje entstand am zweiten Weiknachlsfcicrtag ein Feuer, das in unmittelbarer Nähe der Orgel ausgebrochen mar und sich schnell über das Gestühl ausbreitete und das Gebälk er faßte. Bald stand die Kirche in ikrer ganzen Ausdehnung in Hellen Flammen. Die Kirche brannte vollkommen aus. Etiva eine Stunde nach Ausbruch des Feuers stürzte der Turm In sich zusammen. Das Altargerät konnte geborgen werden. Die Feuerwehren konnten die benachbarten Gebäude vor dem Ucbcrgreifen der Flammen bewahren. Die Kirche in Balje war eine der ältesten Kirchen der nordhannoverschen Elb- marsch. Der Oberstaatsanwalt aus Stade begab sich alsbald nach Ausbruch des Feuer» an die Brandstelle und leitete die ersten Ermittlungen über die Ursache des Brandes ein. Nach de» bisherigen Feststellungen war eine Kerze, die zur Beleuch tung des Orgel-Pedals diente, nach Schluß des Gottesdienstes nicht ausgelöscht worden, so daß sie hcruntcrbrannte und das Pedal in Brand setzte. Großseuer delm Nürnberger Nordbahnhof Groß« Mehlvorritte vernichtet. Nürnberg, 29. Dez. Am Montagabend entstand in der großen Ladehalle der Firma Transport- und Handelsgesellschaft beim Nordbahnhof ein Feuer, das sich so schnell ausbreitetc. daß binnen kurzer Zeit die ganze aus Holz errichtete Halle in Hellen Flamme» sta»d. Die Feuerwehr erhielt um 21.45 Uhr die erste Brandmeldung. Kurze Zeit darauf wurde Groß feueralarm gegeben, so daß fast sämtliche Feuerwehren von Nürnberg ausriickcn mußten. Die Bekämpfung des Brandes wurde dadurch erschwert, daß die Schlauchleitungen über eine Entfernung von über 500 m gelegt werden mußten. Drei Eisenbahnwagen, die mit Mehl belade» vor der Halle standen und bereits Feuer gefangen hatten, konnten noch rechtzeitig rangiert werden. Einige in unmittelbarer Nähe der Halle lagernde Benzinfässcr konnten ebenfalls im letzten Augenblick beiseite geschafft werden. Durch den Brand sowie durch die ungeheuren Wasser massen dürtte der größte Teil der in der Halle lagernden Mehlvorräte vernichtet sein. Neben der Lagerhalle, in der sich auch die Büroräumlichkeiten befanden, sielen dem Brande ein kleiner Lagerschuppen sowie zwei Auloeinslellrämne zum Op fer. Die Löscharbcitcn waren gegen Mitternacht beendet. Der Oberbefehlshaber des Heeres hat anläßlich des Ab lebens des Generalobersten von Seeckt für die Offiziere und Beamten des Oberkommandos des Heeres und des Infanterie- Regiments Nr. 67 das Anlegen von Trauerabzeichen auf die Dauer von acht Tagen angeordnet. Trauerbeflaggung ist befohlen vom 28. 12. bis 30. 12. aus dem Reichskriegsminislerium und den Kasernen des Infanterieregiments 67. Am Tage der Beisetzung, dem 30. 12. 1936, flaggen sämtliche Dienstgebäude der Wehrmacht halbmast. Die öffentl. Gebäude im Reich staaaen halbmast Der Reichs- und Preußische Minister des Innern gibt folgendes bekannt: Aus Anlaß der Beisetzung des verstorbenen Generaloberst von Seeckt slaggen am Mittwoch, dem 30. Dezember 1936, alle öffentlichen Gebäude im Reich halbmast. Es ist jedoch dem Umstand Rechnung getragen worden, daß in gewissen Fällen, z. B. auf Grund einer Dringlichkeitsbeschei- nigung oder Geschäftsreisebescheinigung. Sckeidomünzenbeträge bis zu 50 RM. ins Ausland überbracht werden können. Um die Wiedereinbringung der auf diese Weise ins Ausland über brachten Scheidemünzenbetrage über 10 RM.. soweit sic nickt im Ausland verbraucht worden sind, zu ermöglichen, wird dem inländischen Reisenden bei der Ausstellung der zur Mitnahme inländischer Scheidemünzen bereckttaenden Bescheinigungen ein Ausweis über die Wieder-Onbriugung nicktverbrauchtcr Scheidemünzen ausgchändigt werden Die Aushändigung dieser Ausweise wird bei den verschiedenen in Betracht kom menden Stellen sDevisenstellen. Industrie- und Handelskam mern, Ortspolizeibehörden usw.s erst ab 15. Iannar 1937 erfolgen Soweit vor diesem Zeitmmkt im Rahmen der deut schen Devisenbestimmungen inländische Scheidemünzen über den Betrag von 10 RM. hinaus ins Ausland überbracht wer den. ist durch besondere Anweisungen an die Grenzzollstellen sichergcstellt. daß die Wiedereinbringung etwa nickt ver brauchter Scheidemünzcnbeträgc aus keine Schwierigkeiten stößt. SA-Dienst kein Vertragsverhältnis Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München Für alle Angehörigen der SA. ist ein Urteil des Landes arbeitsgerichts München über die rechtliche Beurteilung der Dienstleistungen bei der SA. von Bedeutung, das den Charakter dieser Rechtsbeziehungen klarstem. Tas Urteil geht davon aus, daß die Zugehörigkeit zur SA. freiwillig ist, während die nach dem Einiritt zu vollziehenden Dienstleistungen Pflichtleistungen darstellen. Ausschließlich die Führung der SA. habe zu bestimmen, zu welchen Diensten der einzelne SA.-Mann hcrangezogen werde. Die Führung wähle die zu den einzelnen Diensten, insbesondere zum Perwaltungs- dienst geeigneten Angehörigen der SA. aus und fordere sie zur Meldung und zum Nachweis ihrer Befähigung aus Damit aber stelle die SA.-Führung kein Vertragsangebot aus, son dern stellt nur die Einstellung durch dienstlichen Beseh! den» sich meldenden, ihrer Besehlsgewalt unterworfenen SA.-Angehörigen in Aussicht. Auch das Versprechen der Einsetzung in plann.äßige Stellen bei Bewährung bedeute nicht, fo argumentiert das Urteil weiter, daß die SA.-Führung de» Eingestellten gegen über sich zu dieser Einsetzung und ihrer Aufrechterhaltung ver pflichten malle, denn das märe mit dem Führcrgrundsatz nicht vereinbar. Durch ihren Eintritt hätten die SA.-Münncr sich ver pflichtet, die Dienste zu verrichten, die ihnen zur Erreichung der Zieie der SA. befohlen werden. Es handle sich also beim Verhältnis zwischen SA.-Führung und dienstleistcnden SA.-An gehörigen. nicht um einen gegenseitigen Vertrag und auch nicht um ein Beschäsligungsverhältnis. Die NSDAP, mit ihren Gliederungen sei zwar ösfentiich- rechtliciw Körperschaft, leite aber ihre Befugnisse, Tätigkeit und Organisation nicht aus der Staatsgewalt ab. Die Dienstleistung der SA.-Angehörigen unterliege daher weder den Bestimmungen des bürgerlichen, noch denen des ölscntlichen Rechts. Es könnten vielmehr für die rechtliche Beurteilung nur die aus dem Wcfen und der Organisation der SA. selbst als eines mit der NSDAP, unlöslich verbundene» Teiles sich ergebenden Folgerungen ist Betracht kommen. Mit dieser Begründung wurde die Klage eines Im Verwal tungsdienst der SA. beschäftigt Gewesenen und feines Postens Enthobenen aus Bezahlung des Gehaltes während der gesetz lichen Kündigungsfrist abgcwiesen. B. T. Tirana, 29. Dez. Dao Aibanisck-e Pressebüro teilt mit, daß im Ausland verbreitete Meldungen über eine bevorstehende Heirat König Zogus jeder Begründung entbehren.
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