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Nummer 813, Sette 5 Söchsische Volkszeitung Sonnabend Sonntag, 11./12. September 1837 ^IvtlLSN die Aufsehenerregende Giftmorde in Wien Wien, 11. September. Eine ungeheuerliche Kriminalaffäre hält augenblicklich ganz Wien in Atem. Es handelt sieh um die Getttin des Ingenieurs Emil Marek, die unter der Veschuldi- gung, vier heimtiicliische Giftmorde ausge führt zu haben, in Hast genommen wurde. Martha Marek tränt einen in der Wiener Kriminalgeschichte bereits berühmt gewordenen Namen. Vor zehn Jahren stand sie zusammen mit ihrem Gatten unter der Anklage des abenteuerlichsten Betrugs, der sich in Oesterreich jemals ereignet hatte, vor einem Wiener Gericht. Emil Marek war damals eine nahezu eine Million Schilling betragende Lebcnsversick-ernng eingegangen und wenige Tage später vor seiner Villa in der Stadt Mödling bei Wien mit einem fast völlig vom Rumpfe gehackten Bein ausgesunden worden. Baid tauchten Verdachtsmomente auf, das; es sich hier um einen gigan tischen Bersiclierungsbetrug handelte. Die raselw Aufeinander, folge von Versicherung und Unfall, die TUtsacl>e, daß Marek am Tage vor dem Unglück große Mengen Verbandsstoff gekauft hatte usw., veranlaßten die Behörden, zur Verhaftung zu schrei- ten Dabei verstärkten sich die Vermutungen, daß Mareks eigene Gattin die furchtbaren Hiebe ausgesiihrt habe. Es kam schließ lich zu einem tagelang andauernden Prozeß, in dem der Stant-r- anwa t vor allem mit der raffiniert klugen Krau des Ingenieurs Marek einen atemberaubenden Kampf aussocht. D-as Schöffen- geeicht konnte sich zu einem Cchuldspruch nicht entschließen. Das Ehepaar ging frei aus und erhielt kurze Zeit darauf die Vcr- siä>erungssum»ie ausbezahlt. Wie gewonnen, so zerronnen. Schon ivenige Jahre danach waren die Mareks wieder arme Leute. Vor einiger Zeit nun hob im Bekannten- und Berwand- tenkreis der Martha Marei» ein rätselhaftes Sterben an. Erst verschied ein finanzieller Gönner der Familie Marek, dann die Permieterin, dann eine Schwägerin, dann ihr Töchterchen und schließlich ihr Gatte. Bei allen verlies die Todcskrankheit ziem lich gleichförmig Sie verschieden nach einem furchtbaren Sieel)- tum und grauenvollen Qualen. Alle Verstorbenen aber hatten eine Lebensversicherung abgeschlossen, die bestimmungsgemäß bei ihrem Ableben an ihre ..gütige Pflegerin", Martha Marek ausgezahlt werden sollte. Nun griff die Polizei zu, verhaftete die Marek und ließ die Leichen enterdigcn. Bei vier Leichen wurden einwandfrei Spuren des Giftes Thallium, das sich in der als Rattengift vcnvendeten Zeliopaste findet, naci^ewicscn. Nur t^i der fiinften Leiche zeigte die Untersuchung ein negatives Ergebnis: die Sachverständigen vermuten aber, daß sich die Giftmengen verflüchtigt haben könnten, weil die Leiche bereits zu lange in der Erde lag. Es ist im übrigen bemerkenswert, Chorden erwägen, in Zukunft Zestopaste nur mehr M'ivillignng oussolgen zu lasse», da mit diesem u Zeit eine Reihe non Morden ausgesiihrt Matten '5?^" Tagen ist eine Iran, die ihren worden ' vergütet hatte, zum Tode verurteilt kinkelMcke Nausksl»8or6nung iiir 6le verneinten Auf allen Gebieten der Verwaltung geht die Vereinheit lichung vorwärts. Die Vorschriften des Reiches treten an die Stelle der bisherigen Landesgesetzgebung. Damit verschwinden die Unterschiede, die die Kenntnis der in jedem Lande anderen Verwaltungspraxis zu einer nur von wenigen Fachleuten be herrschten Gcheimwissenschast machten. Auch aus dem Gebiete der Finanzwirtschaft befinden wir uns mitten in der Entwick lung zum nach einheitlichen Grundsätzen regierten Reich. Die Realsteuerresorm und der Umbau des Finanzausgleichs werden diese Arbeit Im allgemeinen zum Abschluß bringen. Ein Teil stück der sinanzwirtschaftlichen Vereinheitlichung ist die neue Verordnung über die Ausstellung und Ausführung des Haus haltplans der Gemeinden mit mehr als AM Einwohnern, die kommunales Reichsrccht an die Stelle der Landesgesctze seht und eine Ausführung der in der Deutschen Gemeindeordnung enthaltenen Grundsätze bedeutet. Betrachten wir den Haushalts plan der Gemeinden als ein wichtiges Mittel, um der Ein wohnerschaft Ausbau und Leben ihrer Gemeinschaft verständ lich zu machen, so gewinnen die Bestimmungen besondere Be deutung, die eine Erläuterung des Etats vorschreiben. Dies geschieht durch die Verpflichtung, dem Haushaltsplan einen Vor bericht voranzusetzen, der einen Ueberblick über die Finanzwirt- schast der Gemeinde unter Berücksichtigung der Vergangenheit und Zukunft gibt. Er muß besonders auf die Bedeutung des kommenden Rechnungsjahres in der gesamten Finanzplanung der Gemeinde eingehen und die wesentlichen Posten der Aus gaben und Einnahmen erläutern. Auch soll der Vorbericht die Veränderungen der Vermögens-, Schulden- und Kassenlage dar legen. Wichtig für das finanzielle Gesamtbild ist die Vorschrift, daß die Wirtfä-astspläne der Gemeindebetriebe und eine Ver- möacnsbilanz einschlicßlick der Bürgschaften dem Haushalts plan belgefiigt werden müssen. Erhebliche Abweichungen gegen über dem Vorjahre bei Einnahmen und Ausgaben sind zu er läutern. ebenso nicht veranschlagte Einnahmen und Reste, die bekanntlich die Klarheit des Voranschlages beeinträchtigen kön nen, weil sie die Kasscnlage beeinflussen. Ueber Verträge, die Leistungen über ein Jahr hinaus festlegen, wird genaue Bericht erstattung verlangt. „Die Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplans sind mit den Einnahmen auszuglcichen." Dieser leitende Grundsatz ent spricht der kommunalen Finanzwirtschaft, durch Sparsamkeit dem Reiche die Durchführung der größeren Ausgaben zu er leichtern. Ist das Gleichgewicht des Etats gefährdet, so dürfen Mittel für freiwillige und neue Aufgaben nur eingesetzt werden, wenn es das allgemeine Interesse oder die besondere Lage der Gemeinde erfordern. Läßt sich durch diese Einsparungen das Defizit nicht beseitigen, dann müssen Steuern erhöht werden, wobei die wirtschaftlichen Kräfte der Steuerpflichtigen zu be rücksichtigen sind. Der Ausgleich des Hgushnltcs soll also nicht durch eine Ueberspannung der Gemeindesteuern hcrbcigcsührt werden. Während Im ordentlichen Etat ausnahmsweise ein Fehlbetrag möglich ist, der aber spätestens im zweitnächstcn Rechnungsjahr abgcdeckt werden muß, darf der außerordent liche Haushalt nur solche Ausgaben enthalten, die voll durch Einnahmen gedeckt sind. Bauten können erst dann im Etat erscheinen, wenn die Kostensrage völlig geklärt worden ist. Entstehen bei der Verwendung von Darlchn für außerordent liche Aufgaben Ueberschüfse, so sind sie zur zusätzlichen Schul dentilgung, in anderen Fällen zur Verstärkung der Rücklagen zu verwenden. Damit der Bürgermeister und damit auch die Aussichts behörde über die Finanzlage der Gemeinde stets genau unter richtet ist, müssen Haushaltsübcrwachungslistcn geführt werden, die monatlich aufzurechnen sind. Auch muß dabei sestgestellt werden, in welchem Umfange über die Haushaltsmittel verfügt wurde. Diese laufende Kontrolle war schon in sehr vielen Gemeinden üblich. Jetzt sind alle Gemeinden dazu verpflichtet. Die Ucbcrwachungslisten können auch durch monatliche Ab schlüsse der Gemeindekasse ersetzt werden. Die Verpflichtung des Bürgermeisters, den Gcmeinderäten und der Aufsichts behörde einen finanziellen Zwischenbericht nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres zu erstatten. Ist beibehaltcn worden. Diese Bestimmungen sichern eine rechtzeitige Anpassung der Ausgaben oder Einnahmen an die tatsächliche Entwicklung, die ja etwas anders verlaufen kann, als es Im Voranschlag vorgesehen ist. denn hier muß immer mit Schätzungen gearbei tet werden. Für die einzelnen Etatpositionen dürfen die Mittel nur soweit ausgegeben werden, als es die wirtschaftliche und sparsame Führung der Gemeindeverwaltung erfordert. Die Gemeinde muß ihre Einnahmen rechtzeitig und vollständig ein ziehen und darf nur In besonderen Fällen auf Forderungen verzichten. Dafür sind genaue Grundsätze ausgestellt worden. In den Schluhvorschriften der Verordnung wird eine Defini tion aller Begriffe gegeben, die für die Finanzwirtschast der Gemeinden eine Rolle spielen. AnmiWdliche Stschliifse poln. Journalisten Sie wolle» dl« ve,lehmige«, ,u Ihren deutschen Kollegen abbrechen. Die in der letzten Zeit häufig bedachtet« antideutsche Hal tung der polnischen Presse erfuhr durch einen am Mittwoch ge- fakten Beschluß des „Syndikats der polnischen Journalisten Schlesiens und des Dombrowaer Bezirks" eine neue außer ordentliche Verschärfung. Die in diesem Syndikat zusammen- geschlossenen polnischen Journalisten haben unter der Vehaup- tung daß der Presse der polnischen Minderheit in Deutschland die Vernichtung drohe, beschlossen, sämtlicheberuflichen Beziehungen zu den Schriftleitern der deut- scheu Presse — und zwar sowohl zu den Volksdeutschen wie auch zu den reichsdeutschcn Schriftleitern —, die in Polnisch- Ostoberschlesien als Ausländskorrespondenten tätig sind, abzu- brechen. Bei den volksdeutschen Schriftleitern werden ins besondere die Redaktionsmitglieder des ,^)berschlesischen Ku riers", der „Kattowitzer Zeitung" und des „Aufbruchs" ge- nannt. .... Der Vorstand des Syndikats erklärt weiter, daß seine Mit glieder zukünftig an keinerlei Konferenzen bei Be- Hörden teilnehmen würden.zu denen neben den pol nischen auch Vertreter der deutschen Presse ein geladen seien, und verpflichtet alle seine Mitglieder in Echle- sien und im Dombrowaer Bezirk zur genauen Beachtung der vorstehenden „moralischen Reaktion" al» „Protest gegen die brutal« Unterdrückung der polnischen Presse in Deuschland". Schließlich verlangt der Vorstand dieses auf das polnisch-ost- obrrschlesischen Gebietes beschränkten Syndikats, daß auch der grsamtpolnische Journalistenverband einen entsprechenden Beschluß fassen solle. Zu diesen demonstrativen Beschlüssen des polnischen Jour- nalistensyndikats nimmt der „O b e r s ch l e si sch r Kurier" (Nr. 207 vom 9. September) wie folgt Stellung: „Wie diese Beschlüsse des Syndikats der polnischen Journa listen zeigen^ scheint in Polen die Neigung, der sachlichen Klä- °rLÄ^ Xosium- unü o Hochzeit im dänischen Königshause Kopenhagen, 11. September. inäbl.n,^ wurde am Donnerstag die Ver- P? e sin^c^r^''^?'' 'n' Säxnnubura-Lipve mit der du,» l°Iu,u „„„ Miuderbcitenbeschwerden mit demonstrativen Aktionen liner Pott ik der Repressalien" vorzugreisen, von Tag zu Tag damit die in Berlin und Warschau nleickermaken erstrebte Entspannung aus dem Gebiet der Min?e2 die nach den Besprechungen zwische., dem polnischen Außenminister und dem TcuIschenVotschafter zu er bosten war nicht gesördert wird, liegt aus der Hand, Wo stt denn M Lnde abzusehen, wenn die „Politik der Vergeltung" un- bcarenzt fortgesetzt werden würde ? Zu den Vorgängen um die „Gazeta Olstzynska (eshoudelt sich um ein Verfahren gegen den polnischen Schriftleiter Pienienzny aus Allenstein. D. Schriftl.) und zu den Maß nahmen gegen ihren Schriftleiter können wrr nicht Stellung neh- men da uns die Gründe nicht bekannt sind. Wir können nur grundsätzlich folgendes bemerken: Selbstverständlich erkennen wir — nicht nur in« Hinblick aus unsere eigenen Forderungen, sondern aus Grundsatz - das Recht der polnischen Minder- heit auf die Erhaltung einer eigenen Presse uneingeschränkt an. Wir stehen auch auf dem klaren Standpunkt, daß Schriftleitern eine» Minderheitenblattes nicht etwa aus der Vertretung der Interessen seiner Volksgruppe Schwierigkeiten entstehen dürfen. Etwas anderes ist es, wenn der Schriftleiter eines Minder heitenblattes aus anderen Gründen in irgendwelche Konflikte mit den Behörden kommt. Auch wir deutschen Journalisten in Polen haben niemals eine Vorzngsbchandlung genossen, wenn unserer publizistischen Arbeit Verstöße gegen das Strafgesetzbuch zur Last gelegt wurden. Im übrigen nehmen wir die Beschlüsse mit aller Ruhe zur Kenntnis, so bedauerlich es auch ist, daß die wenigen beruflichen Beziehungen zu den polnischen Journalisten nun ganz «kreißen. Sachlich hat die deutsche Presse seit jeher die Erfahrung gemacht, daß sie nur dann zu gemeinsamen Besprechungen herangezogen wurden, wenn Behörden oder Selbstverwaltungen ein Interesse daran hatten, irgendwelchen Veranstaltungen oder Maßnahmen ein Echo in der Oesfentlichkeit zu verschaffen. Wir glauben, daß dieses Interesse auch weiterhin besteht, da man doch nicht darauf verzichten kann, die Deutschen in unserer Heimat über wichtige Maßnahmen oder Veranstaltungen zu unterrichten." «SS-»-»"' ' MKS-»--"' Uiuslontva . «marvrsavvv Das Ende einer Schmugqlerbande Zwei entzogen sich der Irdischen Gerechtigkeit. Ein ni^>» Krefeld, 11. September. ... Kaldenkttäxiw^Ä^,?^ Sch'Miggler, bei denen ZZWZSKW von der Waffe Gebrauch so daß die samten Bauchschuß wurde der Flächst st, a einem schiveven fert. Kurz da,,7ch sstjr, e list L° Krankenhaus eingelie- mord' mrübt<,L'^ch"ch' Krefelder Gerichtsgebäudcs Selbst- grüble. Der einzig überlebende Großschmuggler kalte M t.Ä 5 '.'" Wiederherstellung zusammen mit st ! » seiner L 'L ^,östenaerich, zu verantwor- hängte. fangnisstrafen ive,zen Vandcnschmuggcls ver» Einrichtung eines Devisenreferates bei der Aeichslulturkammer r'cht^L.^ Reichsbehöiden insbeso»zuständigen Möglichkeiten für Gaaen tteverweisungs- Musikern und die Ueberwcii '"^'"nltlern und rechten, aus ilebersekunm'n >,' 5 „Urheber- und kleinen Rechten" IN still, 's-",'5 sogenannten „großen" rats befinden sich Berlin M a rschnft-.-raume des Dcvisenrcfe- als öffentlich-rechtliche Verulk 7 . Re,cf>skullurkammer teres bei den Ein,e cka '! verbleibt bis auf wei- lnngnahnie der Einzelkammern gilt für die Stel- scnstcllen ei,^bracht .verdau Anträgen, die bei den Dcvi- M Li« l - F-MSM