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Montag, 14. Juni 1S87 Söchfische Volkszeitung Nummer ISS, Seite < Das,Uolner Ereignis^ von ^85^ Line Schrift über -ie Verhanölnngen zwischen dein Hl. Stuhl «nd -ein Vevlinev Hof über -ie konfessionell gemischten Ehen Das Kölner Ereignis vom Jahre 1837, die Verhaftung des Erzbischofs Clemens von Droste zu Vischering, nimmt in der deutschen Geschichte eine ganz eindeutige Stellung ein. Es ist der erste große Konflikt zwischen Staat und Kirche seit dem West fälischen Frieden. Dieser Konflikt wird zum ersten Male nicht mehr zwischen Kurie und Staatsgewalt allein ausgefochten, son dern es kommt zu einer katholischen Volksbewegung, deren mächtigster Wortführer Görres in München ist. Und da im da maligen Zeitalter des Liberalismus jede Volksbewegung die Tendenz hat, zur politischen Bewegung zu werden, sich der da mals üblichen Mittel der Presse, der Flugschrift, der Rede, der Organisation zu bedienen, so geht mit einer gewiß nur zeitbe dingten Notwendigkeit aus dem Kölner Ereignis der politische Katholizismus in Deutschland hervor. Die Vorgeschichte dieses so weithin wirkenden Konsliktes war bisher »och nicht völlig bekannt. Und aus Grund dieser unzureichenden Kenntnis klafften die Urteile über den Streit je nach dem weltanschaulich konfessionellen Standpunkt weit auseinander. Auf protestantischer und liberaler Seite war Droste zu Vischering derjenige, der sein eigenes gegebenes Ver sprechen brach und den Konflikt durch starres Betonen extrem katholischer Forderungen provozierte. Auf katholischer Seite glaubte man, daß der Streit aus der bewußt antikatholischen Kirchenpolitik der Preußischen Regierung hervorgegangen war, welcher der Vorgänger Drostes, Gras Spiegel, nicht genügend Widerstand entgegengesetzt oder die er sogar in sträflicher Gleich gültigkeit begünstigt habe. Auf Grund des vorliegenden Ma terials war man sich noch im unklarer über die Haltung der päpstlichen Kurie, mit welcher über di? heikle Frage seit 1828 verhandelt worden mar So schrieb der Bonner Historiker Schrörs in seinem Buch „Die Kölner Wirren": Was die In struktionen an Bunsen besagen und wie der Gang der Verhand lungen In Rom war, ist noch ein Geheimnis der Akten des Aus wärtigen Amtes und der römischen Quellen, jedoch dürften sie kaum etwas Neues von Wichtigkeit enthalten." (S. 123.) In zwischen hat sich die G ö r r e s ge se I l s ch a f t dieser noch aus stehenden Aufgabe unterzogen. Der stellvertretende Direktor ihres Historischen Institutes in Rom, der Benediktiner P. Beda Bastgen legt auf Grund eingehenden Studiums der einschlä gigen Akten des Preußischen Außenministeriums, des Kultus ministeriums. des Preußischen Geheimen Staatsarchivs und des Vatikanischen Geheimen Archivs die Resultate dieser Arbeit vor. „P. Beda Bastgen. Die Verhandlungen zwischen dem Berliner Hof und dem Hl. Stuhl über die konfessionell gemisch ten Eh en. Veröffentlichungen der Görresgcfellschaft zur Kir chen- und Papstgeschichte der Neuzeit. 2. Band." (Verlag Fer dinand Schöningh, Paderborn 1336.) Er kommt zu dem Ergeb nis, daß von irgendeiner Gehässigkeit der preußischen Religions politik nicht gesprochen werden kann, daß die ganze Frage der Mischehen zwar heikel und äußerst kompliziert war u. wohl immer sein wird, daß es aber in den langen Verhandlungen auf beiden Seiten bestimmt nicht an gutem Willen und Entgegen kommen gefehlt habe. Vie R«llg!sii«4>olrttk bev Hshenzsllevir Man kann die Haltung der preußischen Regierung in der Mischehenfrage nicht verstehen, wenn man nicht die traditionelle Religionspolitik der Hohenzollern zugleich betrachtet. Denn das Eingreifen des Staates in die Frage der Mischehen war die leßte konsequente Handlung, die sich aus dieser Politik ergab. Seit der Konversion der sächsischen Kurfürsten zum Katholizis mus fühlte sich Preußen als die protestantische Vormacht Deutsch lands. Das hat aber nicht gehindert, daß die katholischen Unter tanen der Hohenzollern. wenn auch nicht gerade mit Liebe, so doch mit Gerechtigkeit behandelt wurden. Dabei muß beachtet werden, daß die Grundsätze der landesherrlichen Kirchenhoheit, also des Rechts nicht nur „circa saera", sondern auch „In sacris", nicht nur in ihren protestantischen, sondern auch In Ihren aktholischen Ländern galten. In Cleve war bereits unter den katholischen Herzögen der Grundsatz aufgestellt: dux Cliviae papa in terris suis. Der Herzog non Cleve ist Papst in sei nen Ländern. Das landesherrliche Summ-Episkopat ist keines wegs ein Erzeugnis der Reformation, sondern wurde von der selben nur ausgenommen. In ihren katholischen Gebieten übten die Könige von Preußen die geistliche Gerichtsbarkeit aus, worunter auch die Streitfälle In Ehesachen fielen. Sie ließen dieses Recht allerdings durch katholische Beamte und Offizialate ausüben, um die zugesagte Gewissensfreiheit der Katholiken nicht zu beeinträchtigen. Seit der Eroberung Schlesiens, der polnischen Teilungen, kamen eine ganze Reihe von Bischofs sitzen unter preußische Hoheit. Die Praxis in Ehesachen, die sich unter Friedrich II. her ausbildete, sah folgendermaßen aus: itm katholische Ehen küm merte sich der Staat grundsätzlich nicht, wohl aber um Misch ehenstreitigkeiten. Die Entscheidung über die konfessionelle Er ziehung der Kinder blieb den Eltern vorbehalten, entstanden darüber zwischen ihnen Zwistigkeiten, so wurde die religiöse Erziehung nach dem Geschlecht der Eltern bestimmt, Söhne nach der Religion des Vaters. Töchter nach der der Mutter. Trauen sollte der Pfarrer der Braut Um überhaupt Mischehen mög lich zu machen, hatte für die Niederlande Papst Benedikt XIV. eine mildernde Verordnung erlassen, die Benedictlna: diese wurde zuerst auf Cleve, dann auf Schlesien übertragen 1777 gab Pius VI durch ein besonderes Breve weitere Erleichte rungen Allmählich bürgerte sich aber In Preußen noch über diele Milderungen die Praxis ein, daß Mischehen kirchlich, und zwar feierlich getraut wurden, ohne Bedingung der katho lischen Kindererziehung, und ohne besondere Dispens. Man überließ die Entscheidung dem Gewissen der Pfarrer. Vie rMschehsnfvage untev Friedrich Wilhelm III. Durch den Frieden von Wien waren Rheinland und West falen zu Preußen gekommen, das damalige Preußen zählte bet 12 Millionen Einwohnern 5 Millionen Katholiken. Die Entwicklung dieses Staates zur modernen Großmonarchie brachte es mit sich, daß man daran ging, die verschiedenen Sonderrechte der einzelnen Teile der Monarchie auch auf kirch lichem Gebiete zu beseitigen und einen einheitlichen Rechts zustand für die ganze Monarchie herzustcllen. Das galt auch für die Fragen der Mischehe. Eine bewußte Absicht der Regie rung. durch ihre Mischehcnpraxis die katholische Kirche zu schädigen, läßt sich nicht nachweisen. Nur verordnete der König gegen den Rat seiner Minister, daß In Streitfällen nicht nach der Religion der Eltern, also getrennt, sondern nach der Religion des Vaters erzogen werden solle. Tatsächlich lief diese Maßregel In den meisten Fällen zugunsten der Protestan ten aus. da die meisten Mischehen Ehen protestantischer Be amten und Militärs mit kathosischen Frauen waren. Dem König kam es aber darauf an, in den Familien möglichst Frieden zu stiften. Der grundlegendste Irrtum der preußischen Regierung bestand wob? darin, daß man sich aus den Mischehen eine Versöhnung der konfessionellen Gegensätze versprach, und sie daher begünstigte, während die Kirche der Mischehe grund sätzlich Immer ablehnend qegenüberstand. Erst später hat man auch staatlickerseits cingcsehen. daß durch die Mischehen weder die evangelische Religion, noch der konfessionelle Friede, son dern einzig und allein die religiöse Indifferenz den Gewinn davontrage. Eins konnte man allerdings der Preußischen Regierung unbedingt zugestehen: bei der konfessionellen Schichtung der preußischen Bevölkerung mußte die Frage irgendwie geregelt werden. Die Verhandlungen führte der preußische Gesandte beim Hl. Stuhl. Bunsen. Sic begannen unter Leo XII. und führten unter Pius VIII. zu einem pävstlichen Breve, das den preußischen Wünschen weithin entgegenkam. Auch auf preußi scher Seite hatte man für den grundsätzlichen Standpunkt der katholischen Kirche volles Verständnis. Die katholische Kirche konnte, wollte sie sich nicht selbst aufgeben, nicht die evange lische Religion als gleichberechtigt anerkennen, aber man forderte und erreichte, daß die Ausdrücke Häresie und Häretiker wegfielen. Noch in der Nenedietina hatte man die preußischen Länder als: „loca ubi impune haerelis grassatur. Orte, an denen ungestraft die Ketzerei wütet", bezeichnet. Man wußte, daß die katholische Kirche die Mischehe mißbilligte, und man kannte ihre drei Forderungen für das Eingehen einer konscssi- ncll gemischten Ehe: daß der katholische Teil im Ausüben seines Glaubens nicht behindert werde, daß er sich bemühe, den anders gläubigen Teil von seinem Irrtum abzubringen und daß sämt liche Kinder in der katholischen Religion erzogen würden. Ein Abgehen von dielen Grundsätzen wäre aus dogmatischen Grün den nicht möglich gewesen und wurde auch seitens Vreußcns weder von der Kurie noch von den Bischöfen und Pfarrern verlangt. Es handelte sich vielmehr darum. In welcher Form diese Forderungen erhoben werden sollten, ob in juristischer oder nur in seelsorgerisch-moralischer Form. Wogegen sich die vreußische Regierung wandte, das war gegen die juristische Form, die auch dem protestantischen Teil eine Bindung auferlegte. Hier glaubte der Staat, der die Sachen der Mischehen als zu seiner Rechtssphäre gehörig ansak. keine juristische Einmischung der Kurie dulden zu dürfen. Außerdem war Bunsen zu der Ueber- zeugung gelangt daß die ganze Frage der Mischehen keine grundsätzlich dogmatische, sondern eine diszivlinäre Angelegen heit sei, In der Rom auch eine mildere Praris cinschlagcn konnte... Ein Teil der Bunsen persönlich bekannten römi schen Prälaten und Kardlnäle schloß sich, wenn auch nicht In verbindlicher Form, dieser Ansicht an. Die Verhandlungen, die sich sehr lange Zeit hinzogen, endeten schließlich mit der Breve vom 27. März 1836. Cs enthielt folgende Anweisungen: 1. Die gemischten Ehen werden von der tridentinischen Form entbunden, auch die vor dem protestantischen Prediger oder nur bürgerlich abgeschlossenen Ehen sind gültig, wenn auch für den katholischen Teil sündhaft. 2. Auch früher auf diese Weise geschlossene Mischehen werden für gültig erklärt. 3. Von der Forderung und Abgabe eines Versprechens Uber die katholische Kindererziehung wird abgesehen, aber an einer passenden Sicherstellung wird festgehaltcn. dazu und zur Erfüllung der beiden anderen Bedingungen soll aber ermahnt werden. 4. Wird eine Sicherheit über die Bedingung der Kindercrziehung gegeben, so kann die kirchliche Trauung statttinden, wird sie verweigert, so kann die passive Assistenz geleistet werden, je doch unter Vermeidung aller kirchlichen Zeremonien und irgend einer Handlung, die eine Billigung solcher Ehen einschließt. Ein gewiß sehr weitgehendes Entgegenkommen Roms, mit dem aber Preußen noch nicht ganz zufrieden war, da cs bei jeder Mischehe die kirchliche Trauung erreichen wollte. Diese Praxis hatte sich in den Ostprovinzen eingebürgert, sie wider sprach aber jedem kanonischen Recht, und Versuche, diese Praxis In Rom sanktionieren zu lassen, schlugen fehl. Man konnte sich Ehrenpreis Dr. Fricks für die Grünaurr Ruderregatta 1337. Zu der bevorstehenden großen internationalen Ruderregatta In Grüna» hat der Reichs- und Preußische Minister des Innern, Dr. Frick, einen wertvollen Ehrenpreis gestistet, eine geschnitzte Holzschale, in deren Mittelteil in Bernsteinmosaik die kraftvolle Figur eines Ruderers dargestellt ist. Die Schale wurde in den Werkstätten der Staatlichen Bernstein-Manufaktur Königsberg gearbeitet. (Weltbild, Zander-M.) !!1W!W>j!!WW!!j!!W!WWWWWWWW1UWM höchstens mit der Hossnung trösten, daß Rom das dulden würde, was es nicht ändern konnte, und man glaubte sich zu dieser Hoffnung berechtigt, weil in der Revolution von 1836 Preußen mit anderen europäijchen Mächten wieder einmal den Kirchen staat gerettet hatte. Aber die Zeiten in denen die Kurie politische Vorteile mit religiösen Konzessionen einzuhandeln pflegte, waren endgültig vorüber. Die großen katholischen demokratischen Bewegungen in Belgien und in Irland ließen zum erstenmal die wenn auch nur leise Möglichkeit auftauchen, daß die Kurie nicht auf jeden Fall mit den konservativen Mäch ten gehen müsse. Was man aber in Rom nicht erreichte, gelang bei den preußischen Bischöfen In langen Verhandlungen, die freilich sowohl vor Rom wie vor der weiteren Oeffentlichkeit geheim gehalten wurden, gaben auch die Bischöfe in den Wcstprovinzen zu, daß das Breve in sehr liberaler Weise ausgelcgt werde. Es sollte alles der Entscheidung des Pfarrers überlassen wer den. der auf den katholischen Test, also die Brant in den meisten Füllen, nur mit Ermahnungen einwirken solle und nur bei offenbarer Verstocktheit die feierliche Trauung verweigern dürfe. Die nur passive Assistenz sollte nur onttreten, wenn trotz aller Mahnungen die Braut ausdrücklich sich leichtsinnig und blindlings über die Vorschriften der Kirche hinweqsetzle mit vollem Bewußtsein, daß alle Kinder protestantisch erzogen würden und sie gar keinen Einfluß ausüben wollte. Die Nachrichten von diesen Vereinbarungen sickerten durch allerlei Quellen, besonders durch die belgische katholische Presse, nach Rom durch, und cs kam wieder zu neuen Verhandlungen. Peinliches Aussehen erregte cs, daß der Bischof Hammer von Trier auf dem Sterbebett bekannte und in einem Vries an den Papst schrieb daß er durch seine Mischehenpraxis schwer die katholische Religion geschädigt habe, nachdem er kurz vorher wie sämtliche preußischen Vischöfe in ausdrücklichen durch die Gesandtschaft übermittelten Briesen der Kurie mitgeteilt hatte, daß in der Mischchensrage sich alles in schönster Ordnung ent wickele. Trotzdem gelang es, alle diese Schwierigkeiten beizulegen, und im Frühjahr 1836 waren die Beziehungen zwischen Staat und römischer Kurie wirklich herzlich und freundschaftlich. Mit dem Zeitpunkt bricht k Bastgensche Veröffentlichung ab; sie zeigt, daß bei gutem Willen auf beiden Seiten selbst in der heiklen und schwierigen Mischehenfrage ein erträglicher „modus vivendi" zwischen Staat und Kirche gefunden werden konnte. Gottlos von Staatswegen Wie der Sonderberichterstatter des „Schwäbischen Merkur* mittcilt, werden nunmehr die Gottlosenorganisationen Sowjet rußlands eine offizielle Staatseinrichtung. Den Funktionären der russischen Gottloscnvcrbände wird die Beamtencigenschaft zuerkannt. Allen Mitarbeitern und Leitern der verschiedenen Organisationen und Unterorganisationen der Gottlosenoerbänd« wird für den Fall des Aussäuüdens aus dem Dienste ein« Staatspension in Aussicht gestellt. Besondere Verdienste um die Gottlosenpropaganda sollen bei Bemessung der Pension berück sichtigt werden. Ferner ist zwischen dem Generalrat der staatlichen Organi sation „Ossoviachim", die die Aufgabe hat. die totale Militari sierung der Zivilbevölkerung vorzubereiten, und dem Präsidium der Poltlosenvcrbände ein Abkommen getroffen morde», welches am 1. Juli in Kraft tritt und durch welches die etwa sechs Millionen Mitglieder des Militärverbandes automatisch in di« Gottlosenverbände eingegliedert iverden. Wer sich dieser Maß- nähme nicht fügen will, wird aus „Ossoviachim" ausgeschlossen, da man ohne Zugehörigkeit zu den Gottlosen nicht zuverlässiges Mitglied einer bolschewistiscl^en militärischen Organisation sein könne. Dieses Geständnis verdient festgehalten zu iverden. Durch diesen Masscneintritt erhält der Propagandasonds der Gottlosen etwa 15 Millionen Rubel neuer Mitgliedcrbetträge. Aegyptens Bevölkerung dankt dem heimkehrenden Ministerpräsidenten Dem ägyptischen Minister präsidenten Nahas Pascha wurde bet seiner Heimkehr aus Montreux, wo er die Abschaffung der Kapitulatio nen, gewisser Ausländervor rechte in Aegypten, erwirkt und damit die völlige Unab hängigkeit Aegyptens herbei, geführt hat, ein begeisterter Empfang zuteil. — In einem Dorf auf der Fahrt von Alexandrien nach Kairo be kundet die Pevölkerung Nahas Pascha ihre Dank barkeit. (Weltbild, Zander-M.) Luxemburgisch«» AurstelluugspavMou eröffnet Paris, 14 Juni. Das luxemburgische Haus aus der Pariser Weltausstellung wurde am Sonnabend in Gegenwart des Präsidenten der Repu blik, Lebrun, des Prinzen Felix von Luxemburg, des luxem burgischen Regierungschefs Beck und zahlreicher sranzösisä-er und luxemburgischer Persönlichkeiten emgeweiht. Vorher hatte der Präsident der Republik den Prinzen im Elysee-Palast ossi» zie'I empfangen. V«r Ssterreichifche PavMsn Am vergangenen Donnerstag wurde auf der Wcltausstel- lung in Paris der österreichische Pavillon eröffnet. Er liegt un weit des Haupteinganges der Trocadero-Gärten. Seine Vorder wand Ist ganz tn. Glas gehalten. Im Innern fällt besonder» eine große Photomontage der Großglockner-Hochalpenstraße auf, ein Teil der Schau, die die österreichische Verkehrswerbung im Pavillon veranstaltet. Viele Bilder und Modelle zeigen die Hauptsehenswürdigkeiten der österreichischen Landschast. Im übrigen finden sich in den anderen Räumen Spitzen erzeugnisse des Wiener Kunstgewerbes und der Wiener Werk statt, so handgewebte Tuche und vieles andere mehr. Besonders originell ist eine Trachtenschau im ersten Stockwerk de» Pavillons. Hier haben die acht Bundesländer In Form-von Wachsfiguren die charakteristischsten Trachten ihrer Gegend zusammengestellt. In der Pariser Presse hat der österreichisch« Pavillon «in freundliche» Echo gefunden.