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Sächsische Volkszeitung : 08.07.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193707083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19370708
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19370708
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1937
-
Monat
1937-07
- Tag 1937-07-08
-
Monat
1937-07
-
Jahr
1937
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 08.07.1937
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Donnerstag. 8. Juli 1937 SSchslsche Volkszeitung Nummer 187, Seite 8 Oie Auslandsreisen Jugendlicher Ausreisegenehmigung nur mit Bescheinigung der zuständigen SZ.'Dlenfistellen Der Zugendsührer des Deutschen Reichs hat eine Verord nung Uber die Auslandsreisen von Angehörigen der Hitler- Jugend erlassen, die alle bisherigen Bestimmungen aus diesem Erbiet aushebt und durch neue ersetzt. Die Verordnung, die a m 15. Juli in Krast tritt, lautet: I. Angehörige der Hitler-Jugend bedürfen für Auslandsreisen der Zustimmung des Jugendsiihrers des Deutschen Reichs oder der von ihm ermächtigten Dienststellen. Die Zustimmung ist nicht er forderlich bei Reisen, die Angehörige der Hitler-Jugend in Begleitung ihrer Eltern (Elternteil) oder ihres gesetzlichen Ver treters unternehmen; bei schulamtlich veranstalteten Fahrten unter Leitung von Lehrern; bei Erholungsfahrten, die von der Reichszentrale „Landaufenthalt für Stadtkinder" durchgefiihrt werden. Die Zustimmung ist ferner nicht erforderlich innerhalb des sogenannten kleinen Erenzverkehrs. II. Die Erteilung der Zustimmung ist bei Einzel reisen grundsätzlich zehn Tage, bei Eruppenreisen grundsätzlich zwei Monate vor dem Tage, an dem der Paß beantragt werden soll, oder — wenn der Antragsteller bereits einen für das Aus land gültigen Paß besitzt — vor Antritt der beabsichtigten Aus- Vestimmungen für Aichtangehörlge der AI. Zur Ausführung der Verfügung des Jugendsiihrers des Deutschen Reiches über die Auslandsreisen von HI.-Angehörigen hat Stabssührer Lauterbacher folgendes bestimmt: Die Anträge aus Erteilung der Zustimmung zu Auslandsreisen von HZ.-Angehörigen werden in Zukunft für Einzelreisen und Eruppenreisen ge trennt behandelt. Die bisher unter der Bezeichnung „Blauer Ausweis" bekannte Zustimmungsbescheinigung zu einer Aus landsreise Jugendlicher wird in Zukunft bei Einzelreisen vom zuständigen Eebietssllhrcr im Auslrage des Jugendsiihrers des Deutschen Reiches ausgesertigt. Die Be scheinigung-über die Zustimmung bei Eruppenreisen wird nach wie vor von der Rcichsbehörde Jugendsllhrer des Deutschen Reiches ausgestellt. Nichtangehörigc der Hitler-Jugend, die von der Verfügung des Jugendsiihrers des Deutsche» Reiches über die Auslandsreisen von HI.-Angehörigen nicht betrossen werden, müssen sich für die Ausstellung ihres Passes und für den Erenzubertritt eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, daß sie nicht Alitglieder der HI. sind. Zur Aus stellung dieser Bescheinigung sind die zuständigen Bann führer der HI. ermächtigt. Ein Rundrrlaß des Reichsinnenministers. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat im Reichsministerialblatt sür die innere Ver waltung einen Runderlaß über die paßtechnische Behand lung der Reichsangehörigen vom vollendeten 10. bis zum vollen deten 20. Lebensjahr bei Auslandsreisen veröffentlicht, die eine Ergänzung der allgemein geltenden Paßbestimmungen dar stellen. Danach dürfen Einzelpässe an diese Jugendlichen nur ausgestellt werden, wenn sie eine Bescheinigung des Jugendsiihrers des Deutschen Reiches oder einer der von ihm ermächtigten Dienststellen darüber verlegen daß der Auslandsreise zugcslimmt wird oder der Jugendliche nicht der Hitler-Jugend angehört. Diese Bestimmungen des Reichsinnenministers finden auch Anwendung aus die Ausstellung von Kinderaus- weisen, von Sammellisten als Paßcrsatz und der im A u s f l u g s v e r k e h r eingesührtcn Ausweise. Die Be stimmungen finden dagegen keine Anwendung aus den kleinen E r e n z v e r k e h r, d. h. ans den paßlcchnisch be sonders geregelten Verkehr der ortseingesessenen Bevölkerung in den Grenzbezirken. — Die Bestimmungen gelten ferner nicht sür die Ausstellung von Familienpässen. Der Paß wird regel mäßig nur auf ein Jahr ausgestellt; bei Wehr pflichtigen und Arbeitsdienstpslichtigen darf die Ecllungsdauer nicht über den öl. Dezember des Jahres hinauslauscn, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden. Die mit der Paßnachschau und Ercnzübcrwachung be trauten Dienststellen haben den Auftrag, auf Jugendliche, die landsreise bei der Bannfllhrung zu beantragen. Zuständig ist die Bannsührung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. Für den Antrag sind die vom Jugendsllhrer des Deutschen Reichs herausgegebenen Vordrucke zu benutzen, die von jeder Dienststelle der Hitler- Jugend gebührenfrei bezogen werden können. III. Wenn die Zustimmung erteilt wird, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung nach den von dem Jugendsllhrer des Deut schen Reichs bestimmten Mustern. Die Bescheinigung ist wäh rend der genehmigten Reise mitzuführen und auf Verlangen den mit Vesehlsgewalt ausgestattcten HJ.-Ange- hörigen sowie den deutschen Erenzbehörden vorzulegcn. IV. Wer den Bestimmungen dieser Anordnung zuwidcrhandelt, seht sich der Gefahr eines HJ.-Disziplinarversahrens aus. V. Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1937 in Kraft. Gleichzeitig treten meine bisher erschienenen Anordnungen über die Auslandsreisen Jugendlicher außer Kraft. gez.: Baldur von Schirach. das Reichsgebiet verlaßen wollen, besonders zu achten, und sie an der Ausreise zu hindern, wenn sie nicht die vorgeschriebcne Bescheinigung des Jugendsiihrers des Deutschen Reiches besitzen. Es liegt im Interesse, so schreibt der „Reichsjugendpresfe- dienst", jedes einzelnen Jugendlichen, der eine Reise ins Aus land unternehmen will, seine Papiere rechtzeitig in Ordnung zu bringen und sich die Bescheinigung des Jugendführers des Deutschen Reiches oder der von ihm beauf tragten Dienststelle frühzeitig zu beschossen. Die erlassenen Bestimmungen zur Regelung der Auslandsreisen stellen keine Erschwerung des Reiseverkehrs dar, sondern sind nur die not wendigsten Maßnahmen, die erlassen werden mußten, um das Ansehen des Deutschen Reiches und der deutschen Jugend im Ausland zu wahren. Alle jugendlichen Auslandsreisendcn, die die notwendigen Papiere besitzen, können aus die Unter stützung der Jugendsiihrung des Deutschen Reiches und der Be hörden rechnen. Die Verleihung von Orden Ein neues Ersetz Im Reichsgesrtzblatt vom 6. Juli, Teil I, Nr. 77, verliindet die Rcichsregierung ein „Gesetz über Titel, Orden nnd Ehren zeichen. Bom 1. Juli 1037". Danach werden Titel, Orden und Ehrenzeichen nur nach Maßgabe dieses Gesetzes verliehen, und nur der Führer und Reichs kanzler kann sic verleihen. Akademische Grade satten nicht unter dieses Gesetz, wohl aber die Treudienstabzcichen, die als Ehrenzeichen gelten. Die Voraussetzungen, unter denen Titel, Orden und Ehren zeichen verliehen werden, nnd unter denen ein Deutscher die von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländi schen Regierung annehmcn darf, bestimmt der Führer und Reichskanzler. Diejenigen Orden und Ehrenzeichen, die außer den nach Maßgabe dieses Gesetzes verliehenen getragen werden dürfen und die staatlich anerkannt sein müssen, werden vom Gesetz näher bezeichnet. Es sind dies die Orden und Ehrenzeichen, die s) von einem ehemaligen Landesherren, einer Landes regierung oder mit deren Genehmigung bis zum 1V. November 1935 verliehen sind; l>) von der Reichsrcgierung oder der Ne gierung eines ehemals verbündeten Landes sür Verdienste im Weltkriege verliehen sind, sowie der „Schlesische Adler" und das Baltenkrenz; c) von eine n ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Negierung verliehen sind und deren An nahme genehmigt wurde; d) das Ehrenzeichen des Deutschen Auren Kreuzes; o) vom Reichsprustvciuen oder Führer und Reichskanzler seit dem 7. April 1933 gestiftet oder mit seiner Genehmigung geschossen wurden; t) die von der Neichsregiernng genehmigten Spsrlchrcnzcichen. Die Ehrenzeichen der nationalsozialistischen Bewegung werden von diesem Gesetz nicht berührt. FlnanzwlrWastllche Umschau Der Monat Juni beschließt dcks erste Halbjahr des neuen Vierjahresplanes. Die Entwicklung läßt sich kurz in folgenden vier Merk- malen charakterisieren: Ein anhaltend flüssiger Geldmarkt ermög- licht eine weitere reibungslose Finanzierung der nationalpoli- tischcn Aufgaben; ein stetig erstarkender Kapital markt fördert die Konsolidierung der kurzfristigen Verschul dung; die öffentlichen Haushalte zeigen eine zuneh mende Besserung, und im Außenhandel macht die im Jahre 1936 «insehende Belebung bemerkenswerte Fortschritte. Obgleich in den letzten drei Jahren umfassend« Investitio nen in Höhe von über 33 Milliarden RM. stattgesunden haben, von denen etwa 15 Milliarden aus Neuanlagen und 18 Milliar den auf Ersntzanlagen entfallen, zeigte auch im abgelauscnen letzten Halbjahr der Geldmarkt das gewohnte flüssige Bild. Die bankmäßigen Wcchselbestände haben infolgedessen eine weitere Ausdehnung erfahren. Seit April 1933 bis zum April 1937 ist eine Zunahme von rund 7 Milliarden festzustellen, an der die privaten Banken mit 1,7 Milliarden beteiligt sind. Die Finckn- zierung der mit öffentlickzen Aufträgen versehenen Unterneh mungen erfolgt demnach wie bisher weiterhin hauptsächlich im Wege des W« ch se l k re d i ts. Der anhaltende Wirtschafts aufschwung hat die Rückzahlungen von früheren Krediten und Reseroenansammlungen der gewerblickzen Unternehmungen in einem Umfang ermöglicht, daß in den Bilanzen der Banken die recht erhebliche N e u k re d i tg e w ä h r u n g noch immer verdeckt wird . Die geldlickze Flüssigkeit der Wirtschaft spiegelt sich ferner in dem stetigen Anwachsen der Kreditoren einschließlich der Spareinlagen bei den Kreditbanken wider. Allein bei den Ber liner Großbanken beträgt die Zunahme vom Januar bis Mai rund 180 Millionen. Diese Flüssigkeit erlaubte es dalzer auch, ohne Schwierig keiten die Konsolidierungspolitik durch Auslegung neuer R e i ch s a n le i he n und Industrieobli gationen erfolgreich weiter zu betreiben. Eineinhalb Milliarden vier einhalbprozentig verzinsliche Reichsschatzanwcisungen konnten allein in diesem halben Jahre durch Vermittlung des Kredit gewerbes untergebracht iverden! Hinzu kam noch ein befrie digender Absatz von Industrieanleihen zur Errichtung von Treib- stosfwerken, zum Ausbau der Elektrizilätswirtschaft, im wesent- sichen also für Aufgaben des zweiten Vierjahresplanes. Das kursmäßig« Bild des Kapitalmark tes ist durch Festigkeit gekennzeichnet. Die Kurse der vicr- cinhalbprozcntigen festverzinslichen Werte übertreffen den ver gleichbaren Vorjahresstand um zirka 3,5 Prozent und stehen durchweg dicht vor dem Paristanü. Auch der Aktienmarkt zeigt einen ständigen Anstieg. Auch hierin zeigt sich die ersolgreickze Wikischaftsentwicklung, das wiederhergestellte Vertrauen und die günstige Zukunstsbeurteilung der Unternehmungen. Auch im deutschen Außenhandel hat das laufende Jahr eine weitere kräftige Besserung gebracht. Bei der Steigerung der deutsche» Ausfuhr stehen die Fcrtigwnrenerzeugnisse im Vor dergrund, ein Zeichen, wie sehr dentsclze Ouaiitätsarbeit ckuf Absatz rechnen kann. Die Schwierigkeiten, die die Finanzierung des Außenhan dels mit sich bringt, sind zu bekannt, als daß sie hier noch be sonderer Erwähnung bedürfen. Exporteure und Importeure so wie die mit ihnen in enger Verbindung zusamnienarbcitcnden Kreditbanken, denen die Beratung und Finanzierung des Außen handels obliegt, warten daher in erster Linie daraus, das der 9. Kongreß der Internationalen Handelskammer auf seiner ülerliner Tagung mit seinen Beratungen und Vorschlägen auch praktischen Widerhall bei den verantwortlichen politischen Stel len der Völker findet, um den so notwendigen freieren Güter austausch zwischen den Nationen zu ermögliclzen. Der allge meine Konjunkturanstieg, der sich zahlenmäßig auf den ver schiedensten (gebieten der Weltwirtschaft lx'iuerkbar macht, zeigt, daß hierfür die Gelegenheit günstiger als je zuvor ist. Wer unbefugt in- oder ausländische Dienstbereich, nungcn, Titel oder Würden führt in- oder ausländische Ehren zeichen und solche der Nationalsozialist»«»»«» Bewegung trägt, und wer Abzeichen, die den obengenannten ähneln, trägt, her stellt oder irgendwie in den Verkehr bringt, wird mit Gefäng nis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder einer dieser Strafen bestraft. Mit der Verkündung des neuen Gesetzes über Titel, Orden nnd Ehrenzeichen treten das Gesetz vom 7. April 1933 und das Ergänzungegesetz vom 15. Mai 1931 außer Kraft, doch bleiben die auf Grund ihrer Bestimmungen erlassenen Verordnungen aufrcchtcrhaltcn. Uiitcrstoatssekrclär Welles hielt im Institute of Public Asfairs in Charlottesville (Virginia) eine bedeutsame Rede zur politischen Lage in Europa, in der er aussührte, daß der Ver trag von Versailles die Grundlage für alle europäischen Schwie rigkeiten schuf. Kleinoschegg; Brigitte: David; Kunigunde: Verden; Rosalie: Gruner; Friedeborn: Kotten kamp; Käthchen: Strauch; Maxi milian: Klingenbcrg; von Wald stätten: Schmieder; Rhcmgras vom Stein: Decarli; Jakob Pech: Ostwald. Freitag Ian und die Schwindlerin Theater des Volkes Donnersiao Wenn der Hahn kräht (8.15) Freilaa Geheimnis einer Nacht (8.15) !ie niiiM » Ihren Kunden selbst saßen, vlie billiß uncl doch put Ihre Waren sind. Wimn!ie M der /Znreiße, dieden ^zveck bat, slck an Ihre Kunden ru wenden. Dresdner Theater Opernhaus: Geschlossen bis mit 21. August 1937 Schauspielhaus: Donnerstag Das Käthchen von Heilbronn (8) Der Kaiser: Rainer; Gebhardt: Walther; Welter vom Strahl: Portloff; Gräfin Helena: Jam rath; Eleonore: Vraxis; Ritter Flammberg: Geldern; Gottschalk: Amtliche Vekanntmachungen vefftütilch« Eelanirvnp. Mit dkr schriftlich«» Mahnung der Mittzins st «per für Ault »7, dl« bis zum ü. Juli lM7 zu entrichten war, wird am IL. Juli 1VS7 begonnen, giür Rückstände, dl« erst nach dem l0. Jull tM7 beglichen weiden, find 2 v. H. Säumniszuschlag zu bezahlen. »«l-nd«,e «egenftitnde. la» Verzeichnis über dl« ln den städtische«! «SefchSftsstellen im -weiten Biertellahr 1SZ7 gesundrnen und noch nicht abge hoben Gczenständ« ist im Rathaus, Eingang Ring strab«, angeschlagen. Entnahm« der lSegenständ« gegen Ausweis in der Rathauswache bis zum M. Sepiember tM7. Alsdann findet Versteigtrung statt. In da» Handeloeegifte« ist eingetragen word«n: «uo», ». E«. «iesellsch-st mit beschriinlter Haft»,, In Dre-chen: Der Justitiar Dr. jur. Walter Ahl- bürg ist nicht mehr Gtfchäftssühikr. — Holt« ». Pahl »«,». «. PI«rs«n in Dresden: Der Buch händler Werner Pehhokt ist au, der TeseNschasi ausgeschied«n. An sein« Stell« ist der Buchhändler Wilhelm Schweizer in Dresden al, persönlich haf tender Geftllschafler in di« Gesellschaft eing«Iret«n. — Johann«, HLIftr» In Dresden: D«r Kandilar Richard Paul Johann«, Hülse«! ist ausgeschteden. De» RechlEwalt Dr. jur. hrrhert Geisl« in Dresden ist Inhaber. Er hastet nicht siir di« im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich keiten des bisherigen Inhabers; es gehen auch die in diesem Beirieb« begründeten «Jorderungen nicht aus ihn über. Der Rechtsanwalt Dr. sur. Herbert Geisler ist ausgeschieden. Der Kasfeehausbestster Johann«, Meuschk« in Dresden ist als Pächter In haber. Er hastet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bishe rigen Inhabers; es gehen auch di« in diesem Be iriede begründeten Forderungen nicht aus ihn über. — Donndors ». KI,»fing in Dresden: Gesellschafter sind die G»Ichäst«teilhab«rin Frieda Käthe l«d. Danndorf und der Kaufmann Osmar Arthur Kietz- ling, beide in Dresden — Friedrich Fisch«« in Dresden. Der Schuhwarenhändler Friedrich Fischer in Dresden ist Inhaber. Der Kaufmann Richard EA in Dresden ist als persönlich haftender Gesell- schasler in das Handelqzeschäsi eingetreten. DI« Gesellschaft hat am 1. Januar IM2 begonnen. Der Schuhwarenhändler Friedrich Fischer ist infolge Ab lebens ausgeschieden An seine Stell« ist di« Kauf mannsehesrau Frieda Lindner geb. Fischer in Dres den als persönlich haftend« Gesellschafterin in dl« Gefellschast eingetr«t«n. Sl« ist von der Vertre tung d«r Gesellschaft ausgeschlossen. — Kurt DM«, in Dresden: Die Kaufma'nnsehefrau Marie Marga ret« DM«» geb. Lt«b«l ist ausgefchietxn. Der Kaufmann Karl Heinrich Kurt Dittes In Dresden ist Inhaber. - Ditte, ». Risch «ochf. in Dr«-d«n: Di« Firma ist erlosch«». »osßosc, ^"""„"«777-7 3 8 kalallna »25- -sr. L o 12 Wlllmö rot 125 s l.-. 6vl.1t 0 15 ee?lr»n-81nne.-rimt. 1?5- 1... l>^. o IO ttausknlt-lloppel-ksslkr . . . 0 28 kleines Doppel-VVeinessle . vir. 0 60 Mo8e1->VeIn.N«s,kr. ' , kl 61. O 60 N>mbee'»irup> «uslfe^oten. Sc-Og 0.65 rolt Kir» 1> / 1/z kt. ivlrl 6l», 1.25 MOMesoZ» rum Isgssppsls ^om«1lr«Kum, Verlern . , is, 2 JA -Ur Nert»ckil!<»rtef, 2 20 Kuncifunk Deutschlandsender Freilag, 9. Juli 6.00 Glockenspiel, Morgcnruf, Wetterbericht; cmschl. Ausnahm.; 6.30 Fröhl. Morgenmusik; daziv. 7.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes; 10.00 Nun wird zu eng das weite Land . . . Ein Dorf wandet aus. Hörszcncu; 10.30 Durch Training zur Leistung. Gespräch mit dem Olympiasieger Lutz Lang; 11.15 Deutscher See wetterbericht; 11.15 Was lehrt uns der Waagstock? Fehler und Erfolge in der Bienenzucht; anschl. Wetterbericht; 12.00 Aus Bremen: Musik zum Mittag; dazw. 12.55 Zeitzeichen der Deut schen Seewarte; 13.15 Neueste Nachrichten; 11.00 Allerlei von zwei bis drei; 16.00 Wetter- und Börsenberichte, Programmhinw.; 15.15 Kinderlicdersingen; 15.10 Die alte Glockcnsd,miede. Hör szenen; 16.00 Musik am Nach mittag; in d. Pause 17.00—17.10 Einmal Grundbesitzer. Von Ioh. Trojan; 18.00 Ein kleines Haus konzert; 18.25 War Goethe be gabt? Eine tröstliche Plauderei für verkannte Genies; 18.15 Treffpunkt: Rundsunkausstellung; 19.00 Und jetzt ist Feierabend! 19.15 Delllschlaudccho; 20.00 Kern spruch; anschl. Wetterbericht und Kurznachrichten des Drahtlosen Dienstes; 20.10 Alis München: Variete siir Orchcskr; 21.00 Deutscher Kalender: Juli; 22.00 Wetter-, Tages- und Sportnach richten; 22.20 Aus Washington: Worüber man in Amerika spricht; 22.30-Hl.00 Vom Ultra- kürzwellensnd. Witzleben: Musik zur Unterhaltung; dazw. 22.15 bis 23.00 Deutscher Seewetterber. Reichosender Leipzig Freitag, 9. Juli 5.50 Friihnachrichlen; 6.00 Aus Berlin: Morgenruf, Reichswetter dienst; 6.10 Aus Berlin: Funk gymnastik; 6.30 Ans Königsberg: Frühkonzert; dazw. 7.00—7.10 Nachrichten; 8.00 Ans Berlin: Funkgymnastik; 8.20 Kl. Musik; 8.30 Aus München: Froher Klang z. Arbeitspause; 9.30 Der kleine Maler mil der großen Mappe; 9.55 Wasserstandsmeldung.; 10.39 Wettermeldungen und Tagespro gramm; 11.35 Heute vor . . . Jahren; 11.55 Zeit und Wetter; 12.00 Aus Krostitz: Musik für die Arbeitspause; 13.00 Zeit. Wetter und Nachrichten; >3 15 Aus Saar brücken: Mittagskonzert; 1100 Zeit, Nachr'chtcn ». Börse; 11.15 Musik nach Tisch; 15.10 Deutsche Backsteinbattkunst des Mittel alters; 15.30 Musikalisches Zwi schenspiel; 15.10 Blick in die Zeitschriften; 16.00 Vom Deutsch- landsendcr: Musik am Nachmit tag; 17.00 Zeit, Wetter u W'rt- schaftsnachrichten; 17.10 Unter haltungskonzert; 1710 „Kame radschaft", „Der Ritt über den Eamp". Erzählungen von Paul Böhme; 18.00 Musik a Dresden; 19.10 Kunstbericht; 19.50 Funk berichte von der Internationalen Turnierwochc Insterburg-Trakch- nen 1937, 20.00 Ans Dresden: Militärkonzekt; 21.00 Abendnach richt.; 21.15 Sommertagsklänge; 22.15 Aus dem Schrifttum der Bewegung; 22.30 Zweite Abend nachrichten, Sportfnnk u. Wasscr- Wächtcr-Dienst; 22.50 bis 21.00 Vom Ultrakurzwellensender Witz leben: Musik zur Unterhaltung. 8 cftsmnii« M KUSPPSKH Pnelsveptl HvSkä. i^WW Ismmsp WMW Otzttzti-. 24/26 «»tätlicher ' « Pfg. Ti« Pvstllberwelft EI»z«I.N«. 1 Abbestellung« V«j»»-Rlt st lrä-tt »Li -chrifil«ltu Lelchästsst« Verla- U Postsch««: Ger „Times" der Fr Als Grui und daß fehle, un klärte w Bolschew Mächte, ständigen Der Klärung portugies Haltung angedeut der S , 3» meint dc die cngl machen i zusammc Pe Da am Frei Stellung Krlegsm die Sch scher L blnett bi Möglich» Aenderu Ereignis aus. S den köi sapan nahm: Ar sich stäi bereit z Zapai ternacht fisch« < Kwantr Paris I. 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