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Sächsische Volkszeitung : 21.07.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193707216
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19370721
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19370721
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1937
-
Monat
1937-07
- Tag 1937-07-21
-
Monat
1937-07
-
Jahr
1937
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 21.07.1937
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Mittwoch, 81. Juli 1SS7 Sächsische Volkszeitung Nummer 188, Seite S 7«tzes..Daneben gibt es noch einen strafrechtlichen und einen haftungsrechtlichen Begriff des Beamten, die beide durch das Beamtengesetz unberührt geblieben st, X Beide Begriffe sind wesentlich weiter gefatzt, als der st afrechtliche Beamtenbegrisf. Zur Verdeutlichung des Unterschiede» nennt die Literatur ein Beispiel aus neuester Zeit. Der Beigeordnete einer Gemeinde wurde vom Bürgermeister ohne Beachtung der zwingenden Formvorschriften ernannt. Veamtenrechtlich ist der Akt nichtig. Uebt der Beigeordnete dennoch im guten Glauben seine Funktionen aus, so wird . er trotzdem, wenn er etwa eine Amtsunterschlagung be gangen haben sollte, nach den verschärften Strafbestim mungen für Beamte abgeurteilt, er ist im strafrechtlichen Sinn ein Beamter. Wenn er bei Ausübung seines Dienstes einen anderen widerrechtlich geschädigt hat, so haftet die Gemeinde für ihn nach den Vorschriften eines Gesetzes aus dem Jahre 1910. Auch der freiwillige Feuer wehrmann ist ein „haftungsrechtlicher Beamter", sofern ihn „der Staat oder eine mit staatlicher Gewalt ausge- ftattete Körperschaft mit der Ausübung öffentlicher Gewalt betraut hatte", um eine neuere Formulierung des Reichs gerichts anzuführen. Die Gründe für diese Unterscheidungen sind keineswegs juristische Haarspaltereien oder Spitzfindig keiten, sondern ganz einfach Erwägungen der Rechtssicher heit. Für jeden, der zu Recht im Namen des Staates auf tritt und öffentliche Gewalt ausübt, mutz der Staat haften. Denn man kann cs dem Publikum nicht zumuten, datz cs sich zunächst erkundigt, ob sein Partner, dem er in der Be hörde gegeniibcrtritt, auch wirklich formgerecht ernannt wurde. Datz der Staat seinerseits wieder ein — neuerdings im übrigen eingeschränktes — NUckgriffsrecht gegenüber dem Beamten hat, versteht sich von selbst. Während sich diese Fragen um den Beamtenbegrisf, so grotz ihre praktische Bedeutung auch immer sein mochte, im wesentlichen innerhalb der unmittelbar interessierten Kreise regelten, wurde über die Beamtenbesoldung in der' grotzen Oefsentlichkeit diskutiert. Dies war besonders da mals der Fall, als im Jahre 1927 die Veamtengehälter erhöht und als sie 1931/32 durch die Notverordnungen mehr fachen Kürzungen — insgesamt etwa ein Fünftel — unter worfen wurden. Die Beamtenbesoldung regelt sich nach eigene» Grundsätzen. Sie ist kein Arbeitsverdienst im all gemeinen wirtschaftlichen Sinn, sondern eine Unterhalts zahlung, die dem Beamten die Sorge um sich und um seine Familie abnimmt. Die ihn aber auch weitgehend von der wirtschaftlichen Konjunktur unabhängig macht. Einen festen Matzstab für die Besoldung der Beamten gibt es nicht. Die allgemeine Wirtschaftslage, die Finanzen des Staates und Ueberlegungen wie Sicherung der Beamten stellung, Gefühl der Zufriedenheit und die Ermöglichung der Teilnahme am kulturellen und geistigen Leben der Nation, sind einige Anhaltspunkte, die den Rahmen für die Besoldung abgeben. Der Gesichtspunkt, nach dem die Beamtenbesoldung vorgenommen wurde, war nicht immer einheitlich. „Stcllenprinzip — Leistungsprinzip" lautete die Fragestellung. Die Beamtenschast vertrat in den Nach- kriegsjahren in ihrer Mehrheit die Auffassung, datz die§ Einnrdnnna in die Besoldungsgruppen nach den Merkmalen der Tätigkeit vorgenommen werden solle. Matzgebend und gesetzlich festgelegt ist jedoch das S t e l l e n p r i »z i p, das allerdings auch seinerseits im weiten Umfang das Bestre ben hat, Beamte mit gleichartiger Tätigkeit gleich zu be solden. Der Beamte hat einen Rechtsanspruch auf Dienst bezüge und Versorgung, die ihm nur durch ein Dienststraf verfahren aberkannt werden können. Seine Bezüge sind nach Besoldungsgruppen abgestust. Die Grundgehälter der einzelnen Gruppen steigen alle zwei Jahre bis zum End grundgehalt. Zum Gehalt kommt ein Wohnungsgeldzuschutz sowie Kinderzuschläge. Gegenüber allen Zweifeln und im Gegensatz zu manchen vorgebrachten Meinungen hat es das Deutsche Beamten gesetz, das zu Beginn dieses Jahres erlassen wurde, ein deutig klargestellt, datz sich auch der Nationalsozialismus zum Berussbeamtentum bekennt. Es wäre allerdings falsch, annehmen zu wollen, datz das Beamtentum wie einst in der Vergangenheit, ein politisch tragender Stand wäre. Diese Aufgabe ist heute in die Hände der Nationalsozialistischen Partei und ihrer Amtstrüger gelegt. Politische Funktionen übt der Beamte in diesem Sinn nur noch sehr bedingt und nicht mehr als selbständiger Faktor aus. Sehr treffend wurde daher einmal seine Funktion mit dem Wort um schrieben: Untadeliger Facharbeiter. -ReichSvel-and der Kriegsteilnehmer - Akademiker" verboten Berlin. 21. Juli. Aus Grund von Par. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat hat der Reichssührer SS und Ches der deutscl>en Polizei im Reichs- Innenministerium den „Rcichsverband der Kriegsteilnehmer-Aka demiker e. V.. Berlin" mit sosorligcr Wirkung für das gesamte Reichsgebiet aufgelöst und verboten. Kleins Lkronilc Um die deutsch« Schachmeisterschaft. , Bad Oeynhausen, 2t. Juli. In der dritten Runde des Schachturniers um die Meisterschaft von Deutschland im Kur haus von Oeynhausen setzte Schmitt-Breslau seine Siegesserie fort: er gewann gegen Ernst-Gelsenkirchen. Der Titelverteidiger Kurt Richter-Berlin spielte in einer schottischen Partie gegen den Berliner Schachmeister Ncllstab unentschieden. Der Pom mer Dr Lachmann kam zu seinem ersten Sieg über den Ham burger Rodatz, der sich sranzösisch verteidigt hatte. Der Düssel dorfer Engels errang einen Alitzsieg. Der Ludwigshascner Heinrich mutzte nach 16 Zügen gegen den Vertreter vom Nieder rhein aufgeben. Michel-Nürnberg gewann in 26 Zügen gegen Reinhardt-Hamburg. Der Hamburger Krankt gewann gegen Kohler-München. In der spanischen Partie Kieninger-Köln ge gen Zöllner-München behiejt der Anziehende die Oberhand. — Schmitt-Breslau siihrt setzt mit 3 Punkten knapp vor Michel- Nürnberg und Kieningcr Köln mit je 2.6 Punkten. Dann fol gen Engels Düsseldorf, Kranki Hamburg und Rellstab-Berlin mit se 2 Punkten Die Sittlichkeitsprozesie. Koblinz, 21. Juli. Vor der Koblenzer Straskammer hat ten sich gestern wieder drei Angehörige der Waldbreitbacher Bruderschaft wegen sittlicher Vergehen zu verantworten. Der erste Angeklagte Opitz, der ursprünglich evangelisch ,var und erst mit 28 Jahren katholisch wurde und in Waldbreitbach ein trat, ist bereits wegen seiner sittlichen Vergehen im Alexianer- Orden, In den er einlrat, nachdem er von den Franziskaner brüdern weggeschickt worden war, zu 21 Monaten Zuchthaus verurteilt worden. Lr wurde setzt zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Der zweite Angeklagte Theodor Stallwerk gehörte gleichsalls früher der Waldbreit bacher Genossenschaft an. Da seine Verfehlungen im Orden bekanntgeworden waren, wurde er zu den ewigen Gelübden nicht zugelassen. Daraufhin trat er aus d«m Orden aus und wurde später verhastet. Das Gericht verurteilte den Ange« Das neue Kabinett Hobza nur eine Notlösung? Prager preffestimmen zur Lösung -er Regierungskrise Prag, 21. Juli. Di« Lösung der tschechoslowakischen Regierungskrise scheint unter merkwürdigen und ungewöhnlichen Umständen erfolgt zu fein, denn die Presse der Rechten und Linken seht die gegen seitigen Angriffe mit unverminderter Heftigkeit fort. Die tschechisch-nattonale »Lldow« Nvviny" fchreibt, datz die Einigung mehr d«r fortgeschrittenen Somm«r»z«lt und dem Fe- rienhunger als dem wirklichen Willen zur loyalen Einigung und Zusammenarbeit zu verdanken sei. Die Agrarier hätten einem Kompromitz zustimmen müssen, der aber auch durch di« Nach giebigkeit der übrigen Parteien möglich wurde. Alles führ« zu der Uebcrzeugung, datz die neugebildcte Regierung nur vorläufigen Cha.rakter habe. Der tschechisch-agrarische „Venkov" stellt fest, datz cs sich bei der Krise um einen Frontalangriff der tschechischen Linken aus die tschechisch-agrarischen Positionen gehandelt habe. Man stritt um die Getreidcpreise und wollte dadurch eine Schwä chung der tsäjechisch-agrarischen Partei herbeiführen. Es wäre ein falscher Optimismus, wen» man meinen würde, datz die ietzi-'e Lösung endgültig wäre. Solche Frontalangrisfe iviirde die Linke Immer wieder versuchen. Anderen tschechischen Blättern ist zu entnehmen, datz die Streitfrage der Aufteilung der einzelnen Ministerien eine grotze Rolle gespielt habe, namentlich die Forderung der Linkspar teien nach Besetzung des Verteidigungsministcriums durch einen General und die Führung des Innenministeriums ebenfalls durch einen nicht der Agrarpartei angehörcnden Politiker. Die innere Lage der Regierungsmehrheit lätzt, wie aus allem her- vorgeht, neue Krisen im Herbst erwarten. Ausbau und Aufgaben der deutschen Aelchskrlmlnalpollzel Berlin, 21. Juli. Ter Ncichsministcr des Innern hat soeben Ausführungs bestimmungen zu seinem Erlatz über die Neuordnung der staatlichen Kriminalpolizei verfügt. Danach wird das bisherige Preussische Landcskriminalpolizeiamt zum „Reichskrimi nal p o l i z c i a m t" gestaltet, das dem Chef der Sicherheits polizei unmittelbar untersteht. Die regionalen Nachgliederun nrn sind Kriminalpolizeileitstellen, Kriminalpolizcistellen und örtliche Kriminalabteilungen. Das Reichskriminalpolizeinmt, das Innerhalb seiner Zuständigkeit im Reichsgebiet polizeiliche Amtshandlungen oorzunchmen befugt ist, kann in die Bear beitung von Straftaten eingreisen: 1. durch Uebernahme der Ermittlungen, 2. durch Beauftragung der Kriminalpolizeileit stellen mit den Ermittlungen, 3. durch Einsatz von besonderen Beamten. Die bereits bestehenden Reichszentralen zur speziellen Bekämpfung besonderer Verbrechen, z. B der Homosexualität und der Abtreibungen, üben ihre Tätigkeit für das gesamte Reichsgebiet aus. Jede der Nachgeordnete» Gliederungen des Reichskrlminalpolizeiamtcs bekommt vom Minister genaue An- rveisungen und spezielle Ausgaben für ihre Mitwirkung in dem unerbittlichen Kampf gegen das Verbrechertum, der im nationalsozialistischen Staat ausgenommen worden ist. So haben unter anderem die Kriminalpolizeileitstellen für den Aus- und Ausbau von Kriminalberatungsstellen zu sorgen. Ein sorgsames System von Verbrecherkarteien geht bis zur Spitznamen Kartei und M e r k m a l s k a r t e i. Zur Durchführung einer einheitlichen Bekämpfung des Ver brechertums haben alle Polizeibehörden, soweit Ihnen Straf taten oder Täler bekannt werden, nach einer besonderen Dienst anweisung für de» kriminalpolizeilichen Meldedienst zu ver fahren. Die Straftaten und Verbrecherkarteien der Reichs kriminalpolizei ordnen das gesamte Verbrecher- und Ver- brcchensunwesen in zehn grotze Klassen ein. In der Klasse Einbruchsdiebstähle werden allein 26 verschiedene Diebstahls arten ausgeführt, in der Klasse Diebstähle sogar 46 Spezial fälle einfacher Diebereien. Autzcrdem sind unter anderem 73 Untergruppierungen des Betruges und verwandter Straf taten sowie 14 Unterteilungen der Triebvcrbrcchen erfolgt. Handschriften von Erpressern, Drohbriesschreibern, Schreiber» unsittlicher Briefe usw. werden In einer besonderen Reichs handschriftensammlung geordnet. Die Bestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Le-Haster Vesuch im Saus der Deutschen Kunst Die ersten Verkaufserfolge München, 21. Juli. Das Intereste für die Kunstausstellung München 1937 im „Haus der Deutschen Kunst" ist autzerordentlich stark. Seit der Eröffnung am Sonntag ist nicht nur ein sehr reger Besuch, sondern auch ein guter Verkaufserfolg festzuftellcn. Wie diö Leitung des Hauses der Deutschen Kunst auf Anfrage mitteilt, erreicht die Gesamtsumme der bis jetzt abgeschlossenen Ver käufe ausgestellter Kunstwerke die Hölw von annähernd 286 060 RM. Dr. Schacht: WirttchastsvoM und Hachaus- bllduna gehören tu eine Sand Berlin, 21. Juli, Der Oberregierungsrat Im Reichs- wirtschaslsministerium, Dr. A. B. Krause, hatte in der Zeit schrift „Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe" In einer Ausfatz- solge eine erschöpfende Uebersicht über die bis zur kommenden gesetzlichen Gesamtregelung für jeden verbindlichen Bestimmun gen zur „Berufsausbildung und Berufserziehnng in der ge werblichen Wirtschaft" gegeben. Diese Aussntzfolge ist nun niit einem Geleitwort des R-ichswirtschastsministcrs Dr. Sct-acht als Sonderdruck erschienen. sOtto Elsner-Verlag, Berlin.) Der Reichswirtschastsminister sagte einleitend, datz das Zusammen wirken von Wissenschaft und vraktischer Arbeit das grotze Ge heimnis des Ausstiegs der deutschen Wirtschaft sei. Mit der sachlichen Ausbildung der Arbeiter und Angestellien stehe und falle daher die Zukunft unserer Wirtschaft. Es handele sich bei der Verussausbildung und der mit ihr zusammenhängenden Be- russerziehung um eine Existenzfrage des deutschen Volkes. Das sei der Grund, weshalb staatliche Wirtschaftspolitik und sachliche Berufsausbildung und - crziehung unter allen Umständen in einer Hand liegen müssten. Die Uber das Fachliche hinausgchende weltanschauliche und cha rakterliche Erziehung, die alle Deutschen erfasst und ihren Leistungswillen zu entfalten und zu steigern hat, werde im Dritten Reich von der nationalsozialistisären Bewegung, also der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Berbänden getragen. Das thüringische Staatsmlnisterium hat eine Aende- rung des Gesetzes Uber das SteuerrechtderReligions- gesellschaften beschlossen. Neu ist u. a. bestimmt worden, datz Zuschlagssteuern in Form von Zuschlägen zur Einkommen steuer nur die Religionsgesellschaften selbst erheben dürfen. Das Finanzministerium kann Ausnahmen zulasten. klagten nach Paragraph 174, Abf. 1 und 3 und Paragraph 178 StGB, in zwei Fällen zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Im dritten Fall wurde der frühere Fran- ziskancrbrudcr Ruperlus (Karl Lipp) zu zwei Jahren sechs Mo naten Gefängnis verurteilt. Dieser Prozetz erhielt eine beson dere Note durch die Aussagen des Kapuzinerpater Columba», der bereits In einem früheren Prozetz als Zeuge ausgetreten war. Pater Columban hatte einen sehr genauen Einblick in die Zustände der Niederlassungen der Waldbreitbacher Genossen schaft erhalten. In Berichten und Unterredungen hat er seine Eindrücke dem Generaloberen und dem Bischof von Mainz ge schildert. Es sei jedoch von diesen Stellen nichts unternommen worden. Ermittlung der Sportaufwendungen der Gemeinden. Berlin, 21. Juli. Um einen Ueberbiick Uber die Ausivendungen der Ge meinden und Gemeindevcrbände und Zweckverbände für sport liche Zwecke zu gewinnen, wird das Statistische Reichsamt, wie der Rcichsinnenminister bekanntgibt, eine sportsinanz- statistische Erhebung durchführen, der die von den Gemeinden im Rechnungsjahr 1936 gemachten Aufwendungen zugrunde lie gen. Es handelt sich um den Neubau sportlicher Uebunas- ftätten aller Art. um Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb von Uebungsstätten und für Beihilfen und Darlehen an Sportvereine und Organisationen, die Leibesübungen be treiben. Ausländer ln pelplns außer Gefahr Pelping, 21. Juli. Di« Entwicklung dek Lage am Mittwochvormittag lätzt irgendwelche Gefahr für Leben und Eigentum der Ausländer In Peiping ausgeschlossen erscheinen. Selbstverständlich haben alle diplomatischen Vertretungen Vorkehrungen für den Fall einer Wendung zum Schlimmsten getrossen, doch ist man allge mein der Ueberzeugung, datz sie nicht angewendet zu werden brauchen. -- Auch die chinesisch« Bevölkerung ist sehr ruhig. Einheitliche Prüfung für Kaufleute und Facharbeiter Mit Zustimmung des Reicl-swirtschastsministers hat di« Reichswirtschaftskammer einheitlich)« Satzungen für die bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Prüsungsämter für Lehrlinge erlassen, die Nus den in den letzten Jahren gesammel ten Erfahrungen für di« zweckmässige Durchführung der Prüfun gen ausbauen. Es gibt Prüsungsämter für Kaufmannsgehilfen- prüfungcn und Prüsungsämter für Industriefacharbeiter- und Gehilfenprüfungen. Die ergänzende Bezeichnung „Gehilscnprii- sungcn" wurde wegen des graphischen Gewerbes hinzugesügt, das den Begriff Facharbeiter nicht kennt. Jedes Prüfungsamt setzt sich aus Betriebsführern und Mesolgschastsmitgliedern sowie je einem Vertreter der DAF., des Berufs- und Fachschulwesens, der Arbeitsämter und der Hitlerjugend zusammen. Den Vorsitz führt «in Betriebssichrer. Für jeden in Frage kommenden Ge schäftszweig wird mindestens ein Prüsungsausschutz zur prakti schen Durchführung der Prüfungen gebildet, der aus einem Vor fitzenden und mindestens einem fachkundigen Betriebssichrer und Gefolgschaftsmttgiied sowie einem Fach- oder Berufsschullehrer als Beisitzer besteht. Jeder Lehrling soll bei Schluss der Lehr zeit angehalten werden, sich der Prüfung zu unterziehen; in neue Lehrverträge ist ein entspreel)«nder Vermerk aufzunehmen. Der Prüfling soll durch die Prüfung den Nachweis erbringen, datz er sich in seiner Lehrzeit einen bestimmten Grundstock kaus- männischen bzw. fachlichen und lechnisci)en Wissens und Könnens angeeignet hüt, ferner, datz er sich seiner Verantwortung gegen über dem Berufsstand und gegenüber Volk und Vaterland be müht ist und damit den ernsten Willen beweist, im Geiste des Nationalsozialismus seine Pflicht zu tun. Gewerbeaufstchtsbebörden 'Nmien Geld« und Sastflrafen verhängen Berlin, 21. Juli. Von grosser sozialpolitischer Bedeutung ist die unlängst den Geiverbeoufsichtsämtern verliehene polizeilich« Strasbesugnis, wie Gewerberat Derdock in der „Sozialen Praxis" mitteilt. Di« Gcwerbeoussichtsbehörden sind nunmehr vollgültige „Sonder polizeibehörden" im Sinne von Par. 8 des Polizelverwaitungs- gesetzes. Es fehlt ihnen für ihr Gebiet allerdings noch das Recht zum Erlatz von Polizeiverordnungen. Die ihnen jetzt zugebilligt« polizeiliche Strasbesugnis berechtigt die Gcwerbeaufstchtsbeam- ten, ohne weiteres Uebertretungen zu ahnden, d. h. Handlungen, die mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder Hast bis zu 14 Tagen bedroht sind. Es kommen dafür u. a. in Betracht Uebertretun gen nach der Genrerbeordnung hinsichtlich der Bestimmungen über Lohnbücher, Arbeits- und Lohnzcttel, aber auch Verstötze von Arbeitern gegen die Arbeitsschutzbestimmungen. Aus der Arbeitszettordnung kommen Aushänge und Anzeigen über Pau- sen und Arbeitszeit in Frage. Wohl di« grösste Bedeutung der Strasbesugniss« liegt aus dem Gebiet des Gesetzes über die Ar beitszeit in Päckereien und Konditoreien. Hier können die Ge werbeaufsichtsbeamten Verstötze besonders wegen der Früh- und Sonntagsorbeit nunmehr unmittelbar ahnden. Ihr« Stratbe- sugnisse erstrecken sich aber auch auf das Gebiet der Heimarbeit hinsichtlich der ListenfUhrung, Entgeltverzeichnisse usw. sowie aus das Kinderschutzgefetz und das Gaststättengesetz. Parker Willis gestorben Im Alter von 63 Jahren starb In seinem Landhaus in Massachusetts Dr. H. Parker Willis, der Uber die Vereinigten Staaten hinaus als Finanzpolitik«!, Wissensä-astler und Jour nalist bekannt geworden ist. Mieldeutsche VSrse vom 21. M (Eigen« Drohlmeldung.) Freundlich. Zu Beginn setzte die Börse etwas schwächer ein. Im Verlaus wurde sedoch die Grundstimmung wieder freundlicher, so datz die Kursgewinne überwogen Am Anleihe markt waren Reichsanleihe Altbesitz etwas fester. Auch Stadt anleihen zogen überwiegend eine Kleinigkeit an. Am Aktien markt kam es zu einer ganzen Anzahl Aenderungcn im Rahmen von 1 bis IX Prozent nach beiden Seiten. Darüber hinaus notierten Mittweidaer Baumwolle plus 3 Prozent, Leipziger Kammgarn plus 2 Prozent, Mech. Weberei Zittau plus 3 Prozent, Etzold u. Kietzling plus 2 ein Viertel Prozent, Heine u. Co. 2 drei Viertel Prozent, Ammendorfer Papier plus 1 drei Viertel Prozent, Biblio plus 2X Prozent, dagegen Dres dener Schnellpressen minus 1 drei Viertel Prozent, Hugo Schneider minus 2 Prozent, Grotzenhainer Webstuhl minu« 4 Prozent, Kahla minus 2X Prozent und Triptis 3 ein Vier tel Prozent. Reichswetterdlenst, Ausgabeort Dresden. Wetter vorhersage fllr Donnerstag, 22. Juli: Mäßiger, anfangs nördlicher, auf West ri> " "kiender Wind. Heiter bi» wolkig. Oertlich schwache G ltterneigung. Warm.
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