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A-en-«uSoa»e 77. ssaheganv. -lr. 4»s Mtltvoch, is. vktober 1S3S V»aV»niLUfti Nachricht« gernwncher-Lammeliiummei! »»»11 «u» für Nachlgelprich«! «r. »0011 VchiyUrilun, u. HauptgeschLsttstell«! rreldnr-H. 1, Viartknstra-« »S/1» »leiden. V,M«eck.«N». io«» Dieldea N-chdruS nnr ml« deutl.Ouellen-ngLb« t»reN>n. «achr.) »ulLMs- UnveNangl« GchUItltas, »erden ntcht «ilbemadtt lohn), durch vofitetu, ».»0 ML elnlchltehlich »« VI» Vostgeiühr lohn» P»fl«ustelIung»»-bLH«> bei »mal wdchenUtche« «nl-nd. «n-elnummer 10 Ps» «ntetzenprelle! »I« et-yvEs« mm »rett« Seil« 3» Psg., für auiwürli 10 Vtg., die »0 mm breit« «eNomeieile »00 VIg., außerhalb »L0 Pf». «»». «Mlenabfchla- lt. Lmtf. gamMenanieiaen nnd Stellen«efuche ohne Rabatt 1» Psg.» auher- h«l» »» Vs» ofsertenirdüh, »0 Pf» Aulwürtt,« «ultrüge ge,ei» Voroulbeiahlun» Der Anhalt -er Sezial Notveror-nung Die ReiMMm »er dem SKWMn Landtag Reichs» ^r als knnogetan Die ftan-esamtttche Trauung tn Koburs Koburg, IS Okt. Am Mittwochvormittag fand Im Horii- zimmer der Feste Koburg die standesamtliche Trauung des Prinzen Gustav Adolf von Schweden mit der Prinzessin Sybille von Sachsen-Koburg und Gotha statt. Die Trauung wurde vom Ersten Bürgermeister Schwede in seiner Eigenschaft als oberster Standesbeamter vorgenomincn. Mar-onal- B-rsitzen-er -er Weltwirtschaftsk-nferenz London, IS. Oktober. Im Unterhaus teilte Premier« Minister Macbonald mit, datz er ersucht worden sei, den Vorsitz der ReltwirtschastSkonserenz zu übernehmen. Er werde das Ersuchen annehmen. Neuer Abrüstunvsappell am Mat-onal- DaS Trommelfeuer der englischen Oessentlichkeit hält an London, IS. Okt. Dem englischen Ministerpräsidenten Macdonald ist eine Denkschrift zur Abriistungöfrage über- rcicht ivordcn, die von 330 hervorragenden englischen Per sönlichkeiten unterzeichnet ist. Sic enthält in erster Linie die Forderung, dast die englische Regierung den Abrü st n n g 8- plan Hoovers grundsätzlich annehnicn solle, da dies ein erster Schritt znr Gleichberechtigung in der Abrüstung sein würde. Unter den Unterzeichnern befinden sich der Erz bischof von ?)ork und 27 Bischöfe, die Führer der drei Kirchen Englands, Lord Cecil, Vlscount UllSwater, Lord Allen of Hurtwood, mehrere Parlamentsmitglieder bei der Häuser, darunter der Oppositionsführer Lansbury und der frühere Vcrgwerköministcr Isaac Food, die Bürgermeister von zehn englischen Städten, Sir Walter Lay ton, Gilbert Murray, der Präsident des englischen Gewerk- schaftSverbandes, usw. DI» «»«sprach» Ab«. Sttgert sD.-N.) wendet sich gegen die Sozial- bemokrate», deren republikanischen Entrttstnngsrnniincl man nicht sehr ernst nehmen könne. Zwei Jahre hätten »lese ein Kabinett toleriert, das nnr mit einem einzigen Artikel der Weimarer Verfassung regierte, setzt mache diese Partei ausgerechnet Front gegen einen Kanzler, der den Satz aus gesprochen habe: „Sobald wieber stetige und normale Ber- hältnisse herrschen, wird auch kein Anlaß mehr sein, den! wenn sie di« Deckung -er Negelleistungen gefährdet. Die Invalidenversicherung wird dagegen leider an die Einführung von Mehrleistungen zur Zeit noch ntcht denken können. Hier kann sich aber die Lage ändern, wenn die finan ziellen Unterlagen der Invalidenversicherung in Ordnung gebracht sind. Km- 70 Rtlliomn Mark Mehrausgaben Berlin, IS. Okt. Zu der neuen Verordnung zur Er gänzung von sozialen Leistungen wird von zuständiger Seite darauf hingewiesen, baß es sich nicht um eine Notverord nung des Reichspräsidenten handelt, sondern um eine Verordnung der Reichsregierung, die auf Grund der in der Notverordnung vom 4. September.enthaltene» Ermächtigung erlassen worben ist. Insgesamt belaufen sich die durch die Notverordnung entstehenden Kosten für die nächsten fünf Monats ans rund 70 Millionen RM. Im einzelnen seht sich diese Summe zusammen aus den Beträgen, die für eine Erhöhung der Arbeitslosenunter stützung im Winter bis -um 1. April nächsten Jahres vor gesehen sind und die man mit monatlich etwa 11 Millionen Reichsmark veranschlagt, also in fünf Monaten etwa 65 Mil lionen RM. Darin sind auch die Mehrkosten der neuen Ort-klgsseneinleiluna und die zum Ausgleich von Härten für besondere Fälle -er Bemessung von Unterstützungen aus gesetzten Betrage enthalten. Zu diesen KS Millionen RM. kommen noch rund 4 Millionen NM. hinzu, -le als Kosten für die Verbesserungen -er Unfallrenten ausgesetzt sind, un weitere IS bis 11 Million«« NM. für die KriegSbcschäbigten- versorgung. Berlin, 10. Oktober. Die „Verordnung zur Er gänzung von S o z i a l l e i st u n g « n" erscheint heute tm „Neichsanzeiger". Sic bringt an erster Stelle eine Er höhung der A r b e t t S l o s e n u n t« r st ii tz u n g für den bevorstehenden Winter. Arbeitslose, die in der Zeit vorn 81. Oktober bis 1. April 1338 versicherungsmäßig Unter stützung oder Krisenunterstützung nach den Lohnklassen 1 bis 6 mit mindestens einein Famtltcnznschlag beziehen, er halten zu der Unterstützung eine wöchentliche Zulage. Diese beträgt ohne Unterschied nach Lohn, und Ortsklasse für je sechs UnlerstützungStage bei Arbeitslosen mit ein oder zwei zuschlagSberechtig, «en Angehörigen S Mark. Sie erhöht sich bei drei oder vier Zuschlagsberechtigten auf 8 Mark und bei mehr als vier Angehörigen auf 4 Mark. Arbeitslose, die einer höheren Lohnklasse als S angehören, erhalten die Zulage, wenn der bisherige Unterstützungssatz den Satz der Klasse 0 einschließlich -er Zulage nicht erreicht. Als Zulage wird in diesem Falle -er Unterschieds betrag gewährt. Besonders wichtig ist, daß -le Zulagen bet der Prüfung der HilsSbedürstigkett für die versicherungs mäßige Unterstützung und Krisenuntersttttzung außer Be tracht bleiben. Die neue Verordnung beseitigt ferner Schwierigkeiten und Härten, die sich aus der OrtS- klasseneintetlung der Notverordnung von« 14. Juni ergeben. Künftig werben alle Orte, die mehr als liö SV» Sin, wohner haben, der sogenannten Sonderklasse »der der Ortsklasse ä zngerechnet. Ferner: Bisher waren für die Arbeitslosenunterstützung die Ort« der Klasse n in zwei Gruppen geteilt, je nachdem sie mehr als 10 nm Einwohner oder weniger haben. Jetzt fällt diese Teilung fort. In allen Orten der Klasse U beträgt die Unterstützung künftig so viel, wie sie bisher nur in Orte» mit mehr als in nnn Einwohnern betrug. Jin NeichSarbeits- ministerium berechnet man die Mehrausgaben dieser Regelungen für die Erwerbslosen monatlich auf 11 Mil lionen Nia rk. Die Neichöregierung «var im Sommer wegen der trost losen Finanzlage des BersicherungSträgerS zu starken Einschränkungen -er Arbeitslosenversicherung gezwungen. Sie hat damals die harte«« Maßnahmen nicht vermeide«« können. Sie begrüßt cs, daß jetzt in gewissen« Umfange die Möglichkeit gegeben ist, die Leistungen zu ergänzen. Die Reichsregierung läßt erklären, daß sie in dieser Hinsicht noch mehr zu tun gedenkt, sobald die finanzielle Lage es zuläßt. DI« neue Verordnung erhält bann eine weitere Vorschrift, wonach zum Ausgleich von Härten, die sich in besonderen Fällen aus -er Arbeitslosenunterstützung nach Ortsklassen und Gcmeindegrößc in der weiteren Zett bis zum 1. April 1983 ergeben, aus den Mitteln -er Reichsanstalt ein Betrag bis zur Höhe von 8 Millionen Mark verwendet werden kann. In der Krankenversicherung hat die Notverordnung vom 8. Dezember 1031 sämtliche Mehrleistungen beseitigt. Die Wiedergewährung «var nur zulässig, wenn der Höchstbetrag «ine bestimmte Grenze sim allgemeinen 5 Prozent des Grundlohnes) ntcht über steigt. Die neue Verordnung läßt In beschränkten« Umfange Mehrleistungen zugunsten der Angehörigen der Verst^ernng, auch bei Uebcrschrciten des Höchstsatzes, «vtedcr zu. Es soll gestattet sein, die KrankcnhauSpfleae für Familien- angehörige oder einen Zuschuß an Stelle -er Krankcnhaus- pslege zu gewähren, ferner das Hausgeldzu erhöhen, das bet Ausnahme eines Versicherten im Krankenhaus für seine Familie zu zahlen ist. Beitragserhöhungen werden dafür im allgemeinen nicht notwendig sein. Die Notverordnung wn« 14. Juni 1932 minderte auch die Renten für Unfälle der Gegenwart und Zukunft. Die neue Verordnung schreibt nun vor, baß die Renten für Unfälle, die sich nach dem »1. De« zember 1932 ereignen, nicht mehr gekürzt «erden. Die Rente richtet sich bei diesen Unfällen wieder lediglich nach dem IahreSarbeitSv « rdienst. Ferner sieht die Ver- orbnung Milderungen hinsichtlich der Kriegsopfer rente vor. Nach der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 bleiben von den auf die Sozialrenten anzurechnenden Ver- sorgnnaSbezügcn 25 Mark In, Monat für die Anrechnung frei, soweit cs sich um Renten handelt, die vor dem 1. Ja nuar 1932 frstgestellt sind. Diese Freigrenze soll nun auch für die nach dein Stichtage fcstgestellten Renten gelten. Schon die Notverordnung von« 14. Juni 1932 hatte in Aus sicht genommen, daß in der Rentenversicherung di« Möglich keit geschaffen werden sollte, die gesetzlichen Reaetleistungen durch Mehrleistungen zu ergänzen. Zur Ausführung dieser Vorschrift trifft die neue Verordnung jetzt die Bestimmungen. Danach wird die widerrufliche Gewährung von Mehrleistun gen durch die Selbstverwaltung a l l g e m e i n zugelassen. Ueber die Mehrleistung bestimmt die Satzung. Sie bedarf der Zustimmung bex Anssi chtSbehörd«. ES wirb auf Grund der neuen Vorschriften namentlich der An ge st elltenverstcherung die Erfüllung ihres Wunsches möglich sein, di« Gewährung «on Waisenrenten «nd Kinder« zuschvssen über das 15. Ledensjahr hinaus fortzusetzen. 4>de Einfiihrnng von Mehrleistungen ist »«»«lässig, Erklärung -tt RtntitrrvrSitdenten Schielt Dresden, den 13. Oktober 1332 In der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages werben zunächst die Abstimmungen nachgeholt, die gestern infolge der vorgerückten Zeit unter blieben waren. Mit den Stimmen der Linken und der National- sozialisten wird beschlossen, die Regierung zu beauftragen, bet der ReichSrcgierung die Aushebung der Ver ordnung znr Belebung der Wirtschaft vom 4. September und der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom K. September 1332 zu fordern, sowie jeden Lohnabbau zu verbiete«, und zu verordnen, baß bet Herabsetzung der Arbeitszeit ein voller Lohn ausgleich erfolgt. Einstimmig beschließt sodann der Landtag, die Regierung zu beauftragen, Anordnungen zu treffen, daß die Zahlung der Beamte «geh älter für die Beamtenschaft am Monatsersten zum vollen Gehaltssatz er- folgt; eine Hinausschiebung der Gehaltszahlung unbedingt zu unterlassen nnd bereit- «„geordnete Maßnahmen in dieser Beziehung rückgängig zu machen. Keine Mehrheit findet der Antrag der Koni- munistcn ans Zusammenlegung der Gemeinde wahlen mit de«« NeichStagSwahlcn. Abg. Edel ISoz.) begründet sodann eine Anfrage seiner Fraktion wegen der Stellungnahme der sächsischen Ne gierung zur Frage -er Reichsreform. Gleichzeitig beantragt der Redner, 1. schärfsten Protest gegen die versaffungswibrigen Pläne der NeichSregterung etnzulegen, 2. im NeichSrat gegen alle verfassungSänbcrnden Gesetz entwürfe zu stimmen,, sofern die in der Verfassung vor gesehene Zweidrittelmehrheit des Reichstages ntcht vor handen ist. sDrncksache 1388.) MtnWrprüsi-ent GchieS führt hieraus folgendes a«S: Die Anfrage geht »on der Annahme a«S, die Reichs» regier««« hätte einen Ausschuß der Ländcrregierungen ge« bildet, der die RSichSrefor« berat«« «nd »orbereiten falle. Diese Annahme ist an-«treffend. Allerdings ist ans der letzten «nter dem Vorsitze des Herrn Reichssinanz» mtnifterS tagende« Konferenz der Länderfinanzminifter ein ans Finanz« «nd Sachreserenten des Reiches «nd der Situ» der zusammengesetzter AnSschnß bestellt »orden. Mit ver» fasfnngSnmgeftallenden Pläne« hat aber dieser AnSschnß nichts»« t««. Sr hat die Ausgabe, im gegen» fettigen SedankenanStansche »ei Reich» Länder« «nd Ge» meinden nach wetteren Sparmöglichkeiten z« juchen» deren Ausnutzung angesichts der Lage der össcntlichen Finanzen geboten ist. Ueber die hochpolitischen Fragen, die in dem Anträge und der Anfrage berührt werden, ist in den Beratungen dieses Ausschusses auch nicht mit einem Morte gesprochen worden. Ueber die ReichSresormpläne der regiernng weiß die sächsische Regierung nicht mehi daS, «aS die Reichsregierung darüber össentlich knndt. hat. Diese Kundgebungen haben ein erirenliches Be« kenntntS zum föderativen Gedanken gebracht, dem hoffentlich die entsprechenden Täte«« folgen werden, haben sich aber bisher doch nur in allgemeinen Ge, danke na ängen bewegt. WaS die Tagespreise sonst noch an Einzelheiten verössentlicht hat, das sind Bern« „tun* gen und Kombinationen. Auf meine Anfrage ist mir von maßgebender Stelle erklärt worden, daß die Reichs, regiernng selbst noch keine fest Umrissen en Pläne habe. Für eine Stellungnahme der sächsischen Regierung ist deshalb bisher keine auch nur einigermaßen sichere Grund» läge vorhanden. Wenn es Prefleäußerungen gibt, die empfehlen, bei der Reichsreform aus einem anderen als dem verfassungsmäßig vorgezeichneten Wege vorzngehen, so kann man doch der Reichsregiernng nicht die Verantwortung dafür znschreiben, solange nicht feststehl, baß solche Presscänßerungcn unter der Mitwirkung oder der Billigung der Reichsregierung ent, standen sind. Ich bitte Sie deshalb, davon abznschen, einen Beschluß im Sinne von Zisser l der Drucksache 1088 zu sassen. Ich bitte Sie aber auch weiter, keinen Beschluß im Sinne von Ziffer 8 dieser Drucksache zu sassen. Ich würdige durch, a«S die Tatsache, daß ein Umbau des Weimarer BersassungSwerkS nnr bann Festigkeit «nd Dauer verheißt, wenn er vor« der Zustimmung einer überwiegenden Mehrheit des beutlchen Volkes getragen ist. Wenn der BerfassungSresormentwurs im NeichSrate beraten werden wird, wirb die sächsische Regiernng bas ganz gewiß nicht auS dem Auge lassen. ES ist aber schlechterdings nicht möglich, bei feder Abstimmung im Reicksrate die Erwägung anzustellen, ob der Beschluß später im Reichstage eine Zwei, brtttelmehrheit finden wird. Der «ersuch, der LandeSregie, rung eine solche ganz anßergewöhnliche Bindung auszu erlegen» könnte die Wirksamkeit ihres Auftretens im Reichs« rate zum Nachteile des Landes empfindlich beeinträch tigen. Sie ArbeiMsrnimtrrMma wird erWt vrablinolckullg unooror Korttoor SostrUtlottuug