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Sächsische Volkszeitung : 07.03.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193703075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19370307
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19370307
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Seite 13: vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1937
-
Monat
1937-03
- Tag 1937-03-07
-
Monat
1937-03
-
Jahr
1937
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 07.03.1937
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^loflLSN Die Polspsorsckuirg von (Zenickt Die wissenschaftliche Welt wird vermutlich in einigen Wo chen einen gerichtlichen Kampf erleben. Es geht nicht um irgend welche Güter, um eine Erbschaft oder dergleichen, sondern um eine wissenschaftliche Behauptung, — nämlich um die Eroberung des Nordpols. Dr. Frederick Cook, der durch seine Arktis fahrten zwischen 1900 und 1908 berühmt gewordene Amerika ner, ist der Kläger. Verklagt ist der Herausgeber einer eng lischen Enzyklopädie, in der die Behauptung zu lesen stand, dak Dr. Frederick Cook ein Betrüger und Bluffer gewesen sei, der die Welt hinters Licht zu führen verstand, indem er behaup tete, den Nordpol erreicht zu haben. Diese ganzen Behauptungen sind zwar nur 4 Zeilen lang, aber Dr. Dr. Frederick Cook hat diesen Text zum Anlaß ge nommen, um einmal eine hohe Schadcnersahsumme bei der Ge sellschaft durchzusctzen und andererseits vor einem wissenschaft lichen Kollegium, vor einem amerikanischen Gericht und unter Zitierung zahlreicher Polarfahrcr als Zeugen seine Sache zu vertreten. Die Vorgeschichte dieser Cook-Assäre ist bekannt. Er tauchte eines Tages im Jahre 1908 auf und versicherte, er habe den Nordpol erreicht. Cook war damals schon recht bekannt. Er hatte mit Peary, seinem späteren großen Gegner, verschiedene Reisen unternommen. Er hatte auch Raoul Amundsen kennen gelernt. Aber Peary war es. der einige Zeit nach Cook aus tauchte und selbst behauptete den Nordpol erreicht zu haben, während er Dr. Frederick Cook als Betrüger und Lügner hin stellte. Er alarmierte eine Anzahl Geographen, die aus den Be rechnungen Widersprüche herauslascn und daraus den Schluß zogen, daß die von Cook gelieferten Berechnungen niemals am Nordpol gemacht worden sein konnten Peary war der Stärkere. Cook wurde mit ast seinem Ruhm entthront. Er hatte in der Folgezeit viel Pech und wurde wegen eines Bankrotts für mehrere Jahre ins Gefängnis ge schickt. Aber er gab den Kamps nicht aus. Er blieb dabei, daß er den Nordpol erreicht hatte. Selbst Amundsen setzte sich für Cook ein. Der Norweger versicherte jedenfalls, daß man Cook weder eine Lüge noch einen Betrug nachzuweisen vermöge Es be stehe theoretisch immer noch die Möglichkeit, daß Cook die Wahrheit sprach, — selbst wenn er einem geographischen und astronomischen Rechenfehler zum Opfer gefallen sein sollte. Cook hat in den letzten Wochen noch einen sehr inter essanten Zeugen gewonnen, dessen Aussagen ohne Zweifel bei der bevorstehenden Verhandlung von größter Wichtigkeit sein werden. Es handelt sich um Peter Frcuchen, den berühmten dä nischen Grönlandfahrer, den Freund Knud Rasmussens, einen Monn, der 85 Jahre in Grönland lebte und das Land nördlich vom Polarkreis kennt wie kein anderer. Zwar hat Freuchen bisher noch keine verbindlichen Aussagen gemacht, aber in einem Interview erklärte er, daß man ohne Zweifel in der Verur teilung und Anschuldigung des Dr. Cook zu weit ging. Pros. Krieck, Rektor -er Universität Heidelberg Berlin, 0. März. An Stelle des in das Rcichserzichungsministerium berufe nen Professors Dr. Groh wird mit Ende März 1987 der bekannte nationalsozialistische Professor Dr. h. c. Ernst Krieck das Amt als Rektor der Universität Heidelberg antrcten. Professor Krieck, dem bereits 1922 die Philosophische Fa kultät der Universität Heidelberg auf Grund seines Buches Phi losophie der Erziehung" die Würde des Dr. h. c. verliehen hat, mar ursprünglich Volksschullehrer, schied aber 1924 aus dem Volksschuldienst aus. Er nahm 1928 eine Professur an der Pädagogischen Akademie in Frankfurt n. M. an. Auf Grund leincs im Jahre 1932 erschieneken Werkes Nationalpolitische Erziehung" leitete die Systemregierung das Diszivlinarvcrsah- ren mit dem Ziel der Amtsentlassung gegen ihn ein. Nach der Machtergreifung wurde Professor Krieck im Mai 1933 als ordent licher Professor der Philosophie an die Universität Frankfurt a. M. berufen, wo er im April 1934 einem Ruf an die Univer sität Heidelberg folgte. Professor Krieck ist SS.-Sturmbann- führer. Der Mrder von Schloß Solle zum Tove verurteilt Bielefeld, 6. Mürz. Das Schwurgericht Bielefeld sprach den 36 Jahre alten Robert Schöler des Mordes in Schloß Holte schuldig und ver urteilte ihn zum Tode. Ferner erhielt Schöler wegen versuchten Mordes In drei Fällen und wegen schweren Rückfall-Diebstahles 15 Jahre Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden shm aber auf Lebenszeit aberkannt In der Urteilsbegründung siihrte der Vorsitzende aus, daß Schöler nach der Ueberzeugung des Schwurgerichtes sowohl bei der Vorbereitung, als auch bei der Ausführung des Verbrechens mit Ueberlegnng gehandelt habe. Schöler sei bei der Ausführung der Tat mit größter Kaltblütigkeit vorgegangen und habe keineswegs im Blutrausch gehandelt. Er habe mit ileiierleaung Blut vergossen und müsse die Tat nun mit seinem Leben sühnen Tätigkeit im Lustschuh ehrenamtlich und unentgeltlich Line bemerkenswert, Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts. Leipzig, 6. März. Das Lustschutzgesetz vom 26. Juni 1935 begründet für alle Deutsche eine Pflicht zu Dienst- und Sachleistungen und sonsti gen Handlungen, die zur Durchführung des Luftschutzes erfor derlich sind. Erfreulicherweise bringen weite Kreäse unseres Vol kes dem Luftschutz besonderes Interesse entgegen und widmen ihm Zeit und Arbeitskraft. Bisher mar die Frage ungeklärt, ob «ine derartige Tätig keit. d e nicht aus Grund des Gesetzes und der Pslicht in An spruch aenommen. sondern freiwillig geboten und angenommen worden ist, eine Bezahlung begründen kann. Mit einem der artigen Rechtsstreit hatte sich jetzt erstmalig das Reichs« a rb e i < s g-> r i ch t zu befassen. Der Kläger, ein seit Jahren arbeitsloser Unterstützungsempfänger, hatte für seine Tätigkeit in der beklagten Ortsgruppe des Reichsluftschntzbundes durch schnittlich eine normale tägliche Arbeitszeit aufgewendet. Eine Vergütung wurde aber weder veroinbart noch gezahlt. Er war der Meinung, auf Grund privatrechtlichen Dienstvertrages Dienst loh» für die ganze Zeit seiner Tätigkeit in angemessener Höhe von monatlich 250 RM. verlangen zu können und hat demgemäß für 16 Monate auf Zahlung geklagt. Dieser Anspruch wurde ihm vom A"be:tsgericht verweigert, vom Landesarbeitsgericht indessen zuorkannt. Das Reichsarbeitsgericht hat da» BerusungsurteN jedoch Außenminister Hutt spricht Bedauern aus Washington,«. März. Der amerikanische Außenminister Hüll hat am Freitag nach Feststellung des Sachverhaltes fei lebhaftes Bedauern Uber die Unoerschämthelten des Juden Laguardia ausgesprochen. Er hat gleichzeitig hervorgehoben, daß die hetzerischen Bemer kungen Laguardias in keiner Weise die Einstellung der ameri kanischen Regierung gegenüber der deutschen Regierung Wieder gaben. Die von Außenminister Huli amtlich veröffentlichte E r - Klärung lautet: „Die Deutsche Regierung hat sich durch ihre hiesige Botschaft über gewisse Aeußerungen beklagt, die Fiorella Laguardia in einer öfsentlichen Ansprache im Hotel Astor tn Newyork am 3. März getan hat. Sie hat erklärt, daß diese Aeußerungen in ernstem und schwerem Maße sich gegen das deutsche Staatsoberhaupt und gegen die Deutsche Regierung richten. In unserem Lande ist jedem Bürger durch die Ver fassung Redefreiheit garantiert und diese wird als Teil unseres nationalen Erbes hoch geschätzt. Das aber vermindert nicht das Bedauern der amerikanischen Regierung, wenn Aeußerungen von privaten Bürgern oder als individuelle Personen fprechen- den Beamten eine Regierung beleidigen, mit der wir offizielle Beziehungen unterhalten. Ich bedauere sehr ernstlich diese Aeußerungen, die die Deutsche Regierung beleidigt haben. Sie stellen nicht die Einstellung der amerikanischen Regierung gegen über der Deutschen Negierung dar. Es ist unser Grundsatz, die offiziellen Beziehungen zu anderen Nationen aus einer Basis vollkommener und gegenseitiger Achtung für die Rechte und Gefühle beider Teile zu pslegen." Run-sunkabkommen mii Oesterreich Der Rundfunk muß der Verständigung der Völker dienen - Staatssekretär Funk begrüßt die Tagung des Weltrundsunkvereins Berlin, 6. März. Zu Beginn der Berliner Tagung des Weltrundsunk vereins überbrachte am Freitagnachmittag Staatssekretär Funk die Grüße der Reichsregierung und insbesondere des Neichsministers für Volksaufklärnng und Propaganda, Dr. Goebbels. - Staatssekretär Funk führte in seiner Begrüßungsansprache dann u. a. aus: „Auch das Rundfunkwesen, dem Ihre Arbeit in erster Linie dient, hat in Deutschland seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus einen gewaltigen Aufschwung genommen. D'cs beweist allein die Tatsache, daß sich die Zahl der Rnndfunkhörer in den letzten Jahren mehr als verdoppeit hat. Aber auch organisatorisch und technisch sowie vor allem künstlerisch hat sich der deutsche Rundfunk von Jahr zu Jahr in aufsteigender Linie entwickelt Der Rundfunk ist für die po litische Führung zu einem der wichtigsten Mittel der Volksauf klärung und Volkscrzichung geworden. Was das nationat- soztalistische Deutschland aus diesem Gebiete leistet, wird, wie Sie zugeben werden, in der ganzen Welt anerkannt. Der Rund funk ist insonderheit das Instrument, mit dem wir die ganze Welt über unsere politischen Ziele ausklärcn und er ist daher in seinem heutigen hochentwickelten Stand in erster Reihe dazu berufen, der Verständigung unter den Völkern und dem Frieden der Welt zu dienen. Die Reichsregierung weiß die potttische und kulturelle Be deutung der Arbeiten des Weltrundsunkvereins zu würdigen und wird ihren Einfluß dahin geltend machen, daß während der heute beginnenden Berliner Tagung mit positiven Vorschlägen die Arbeiten des Weltrundsunkvereins gefördert werden. Wir haben den dringenden Wunsch, daß die Nundsunkbeziehungen mit unseren Nachbarländern freundschaftlich gestaltet werden und jede internationale Hetze und Einmischung in die inneren Verhältnisse fremder Staaten über die Rundfunksender unter bunden werden. Als einen Erfolg dieser Bestrebungen können wir das in diesen Tagen mit Oesterreich abge schlossene Abkommen verzeichnen, das auch eine Ver ständigung auf dem Rnndsunkgebict in sich schließt. Ihr Arbeitsgebiet kann nur bewältigt werden, wenn es stets und unverrückbar von dem Entschluß getragen ist, der Annäherung der Völker und damit dem Weltfrieden zu dienen." „Sonnenseele" büßt siir Ihren Schwindel Nürnberg, 6. März. Seit 12 Jahren besteht in Nürnberg ein „Verein für See- leukunde". In diesem Verein ist wiederholt die 40iährige ledige Luise Hirschmann als Medium ausgetreten. Dabei hat sie in den letzten Jahren angeblich im Trancezustand auch eine ganze Reihe Behauptungen politischen Inhalts von sich gegeben und u. a. allerlei unwahre Behauptungen über leitende Persönlich keiten des Staates und der NSDAP, aufgestellt. Die Hirsch mann, die sich selbst als Sonnenseele bezeichnete, hatte einen großen Kreis von weiblichen und männlichen Gläubigen ge funden. Charakteristisch siir die Hirschmann ist folgender Fast: Im Mai 1935 schickte sie eine gläubige Freundin mit einem Rosen strauß nach Bayreuth mit dem Auftrag, ihn am Grabe Hans Schemms niederzulcgen, wobei sic sich zu der unwahren Behaup tung verstieg, Hans Schemm sei ihr Halbbruder gewesen Der Zweck dieses Manövers war, die Abwesenheit der Freundin zu benutzen, um sich an deren Mann hcranzumachen. Wegen ihrer unwahren Neiißerungen saß die Hirschmann nun am Donnerstag vor dem Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Nach der Vernehmung einiger Zeugen wurde auch «in Universitätsprofessor aus Erlangen gehört, der aus Grund längerer Untersuchung des Geisteszustandes der Hirschmann sein Gutachten dahin abgab, daß bei der Angeklagten ein großes Geltungsbedürfnis als Me- dium vorhanden sei und daß sich ihr Trancezustand bzw. ihre Autohypnose auf der Grenze zwischen Wirklichkeit und Simu lation bewege. Ihre Aeußerungen trügen den Charakter der be wußten Vortäuschung und seien zum Teil in wachem Zustand gemacht worden. Der Staatsanivalt bezeichnete in seinem Plädoyer die Handlungen der Hirschmann als einen plumpen Schwindel, den sie begangen hat, um zu imponieren und — wenn möglich — dcimit Geld zu verdienen. Sie ist nicht die reine „Sonnenseele", als die sic sich ausgibt, sondern das, wie sie eine Zeugin be zeichnete, „die größt« Schwindlerin des 20. Jahrhunderts". Si« hat ein« Reihe von unwahren Behauptungen aufgestellt, die in hol)«m Maße geeignet sind, das Ansehen des Staates und der Partei zu schädigen. Der Staatsanivalt beantragte, die Ange klagte. die sich auch heute noch als eine Auserlesene hinltestt, die hier auf Erden wandelt, wegen Verfehlung gegen Para graph 1 Abs. 1 des Heimtückegesctzes zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis, abzüglich vier Monaten Untersuchungshaft zu verurteilen. Das Urteil des Sondcrgerichts erachtete, daß einige der politischen Aeußerungen der Hirschmann nicht voll erwiesen seien, und erkannte sie lediglich für schuldig, die freche Acuße- rung getan zu haben, sie würde vom Führer selbst in schwie rigen Fällen zu Rate gezogen und stehe deshalb mit ihm in Briefwechsel. Durch diese Aeußcrung habe sie stch eine Verfeh lung gegen Paragraph 1 Abs. 1 des ^'imtückcgesetzcs schuldig gemacht und werde deshalb zu einem Iakr ltzelängnis verurteilt. Auf die Strafe werden vier Monate 14 Tage Untersuchungshaft In Anrechnung gebracht. Unterweltler einst und seht Eine Warnung für Geschäftsinhaber. Berlin, 6. Mürz. In den verflossenen Zeiten, da auch in Berlin Klubs der Unterwelt sich austaten, nach Gangster-Muster, rauschende Fest« in ersten Hotels gefeiert wurden, aus denen wohl Hiiiidnte von Zuchlhausjahren vertreten waren, prunkvolle Leichenbcgräbnisse für abgetretene Berufsverbrecher stattfanden, waren Gustav Perchalla und Max Schühroff jung gewesen: junge, verwegene, berüchtigte Einbrecher. Es kam «ine andere Zeit. Die wollte nichts mehr wissen von „Romantik" der Unterwelt, die dachte nicht daran, sich zu vertiefen in den ..Ehrenkodex" der Unter weltler, die wollte nur mit eisernem Besen unsere Großstädte gesäubert wissen von der zuvor beinahe verhätschelten Gesell- schast der in Unterweltler-Vereinigungen zusammengrfaßten Ganoven. Es war eine „böse Zeit" für Unterweltler und ihr verbrecherisches Gewerbe. Man mußte sich umstellen. Ent weder mußte man ehrlich werden oder ivcnigstens so tun, oder man mußte ohne Unterstützung und Rückendeckung durch den „Klub" neuen dunklen Erwerb sucl)«n. Auch Perchalla und Schühroff sahen sich gezwungen, umzu lernen. Aus den „Einbrechern großen Formats", wie eine ge- ausgehoben und di« Klage rechtskräftig mit folgender Begrün dung abgewicsen. Der Lustschutzbund ist auf Veranlassung des Reichsluftfahrtministers zwar in der juristischen Form eines ein- getragenen Vereins gegründet worden, sost aber ein Organ sein, das sich in die allgemeine staaistcl)« Ordnung des zivilen Luft schutzes eingliedcrt und dem staatlichen Luftschutz dient. Der Luftschubbund ist ohne finanzielle Grundlage geschaffen worden und daher darauf angewiesen, daß die Mitarbeit nahezu aller Amtsträger ehrenamtlich geleistet wird. Er bedarf des Opfer willens des Volkes. Dies« Verhältnisse sind im Volk weit be kannt, Insbesondere aber bei den an der Luftschutzarbeit teil nehmenden Volksgenossen darf diese Kenntnis vorausgesetzt werden. Werden Einrichtungen grundsätzlich ehrenamtlich verwal tet, so kann ein Dienstlohn auch dann nicht als stillschweigend vereinbart gelten, wenn die Tätigkeit schließlich die volle Ar- beitskrast beansprucht. Sittenwidrig wird die Annahme der artiger dem Gemeinnutz dienender Tätigkeit nicht dadurch, daß sie nicht entgolten wird und entgolten werden kann. Der Tat bestand ist ein ganz anderer, wenn Privatbetriebe oder auch öffentlich-rechtliche Betriebe für Arbeiten, siir die etatsmäßige Mittel bereitstehen oder -ereitgestellt werden sollten und ken nen, unzureichenden Lohn gewähren. Im übrigen bezog der Kläger Wohlfahrtsunterstützung, für die sonst Pslichtarbeit in gewissen Grenzen gefordert wird. Der Kläger Ist hierzu nicht herangezogen worden, weil er im Luft schutz tätig war. Auch dieser Umstand darf bei der Beurteilung, ob ein sittenwidriges Verhalten vorltegt, nicht unbeachtet bleiben. Der Klageanspruch ist daher nicht gerechtfertigt. sRAG. 255/3« vom 27. Januar 1V37.) wisse Sensationspresse jener Zeit si« „bewundert" halte, wur den Bauernsänger und Wechselfastenschwiiidler kleinen Stils. Um als Bauernfänger oder Wcchselfallenschmindler aber Erfolg zu haben, mußten sie zunächst einmal vertrauenerweckend wir ken. Auch die Verbrecherwelt kennt die Anpassung des Aeutze- ren an die Umgebung. Nus den schlanken Talmikavalieren der Unterweltlerbälle von einst, den gewandten Fassaden- und Dach kletterern Perchalla und Schühroff wurden behäbige „Bieder männer"-Erscheinungen mit wohlhabendem Bäuchlein und über solider Kleidung. Nimmt man dazu ihr zufriedenes Lachen und ihren jovialen Plauderton, so hat mau die Gründe, aus denen die beiden Gauner als Bauerusäuger gefährlich werden konnten. Beim Wechselsallcnschwindel wurden die beiden durck das Miß trauen einer Trevtower Geschäftsfrau zur Strecke gebracht. Man kennt den Wechfelsallentrick. Ein sehr solide aus sehender Mann kaust in einem kleineren, gerade kuudenlccren Laden eine Kleinigkeit. Er zahlt mit einem größeren Geldstück oder Geldscl-ein. Während die Verkäuferin das heraus,zugcbende Geld auszählt, versteht es der Gauner, ganz ausgezeichnet zu plaudern. Der Gauner kassiert dann mit dem Neid, das er richtig herausbekommen hat, auch das zum Wechseln gegebene größere Geldück bzw. den Schein wieder mit ein. Der „Ver dienst" also beträgt nahezu 100 Prozent. Meist „arbeiten" zwei Schwindler bet diesem Trick zusammen. Der „Käascr" braucht als Mitspieler einen zweiten Mann. Dieser hat seinen Platz meistens vor dem heimgesuchten Laden. Geht alles glatt, braucht er mit dem Kumpan nur die Beut« zu teilen. Hat der „Käufer" Verdacht erregt, nimmt der Kumpan das erlunitete Mehrgeld an sich und verschwindet. Hat der „Käufer" unerwartete Schwie rigkeiten im Laden oder droht irgendeine andere Gefahr. Io tritt auch der zweite Gauner in den Laden, und seinem Neppbrudei zur Seite. In Treptow fühlten sich Perchalla und Schührost zu sicher. Sie teilten die Beute unmittelbar vor dem Laden der geschädig ten Geschäftsfrau. Die Frau sah cs. Ihr Mißtrauen regt« sich. Sic überprüfte schnell ihre Kasse, entdeckte den Fehlbetrag, folgt« den beiden Gaunern und ließ sie sestuehmeu, als sie eine Straße weiter In einem anderen Laden ihren Trick in Szene setzten. Nun nützten den Herren Perchalla und Schühroff ihre Kniffe nichts mehr. Zwei Jahre bzw. eineinhalb Jahre Zucht- hausaufcnthalt (wegen Rückfalllietruges) werden an den beiden wandluugsfähigeu Gaunern hoffentlich eine Wandlung zum ries seren bewirken. Ungarische Erklärung gegen sinnlose Gerüchte Budapest, 6. März. In politisci)en Kreisen Ungarns waren seit einigen Tagen verschiedene Gerüchte verbreitet, denen zu folge von gewissen politiscl-en Gruppen «in« extremistische Be wegung vorbereitet merdc. Von unterricht«!«! Seite wird nun mehr erklärt, daß diese Gerüchte lediglich Auswüchse einer über hitzten Phantasie seien und jeder ernsten Grundlage entbehrten. Außerdem befinde sich di« Führung des Landes In so festen Händen, dah die Regierung stark genug sei, um jede extremisti sche Agitation im Keime zu ersticken.
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