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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 01.07.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191707019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19170701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19170701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig, Seiten 9 - 12 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-07
- Tag 1917-07-01
-
Monat
1917-07
-
Jahr
1917
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Seite.s. r«l«»iarr ^aeeklek öffentliche Sitzung der Stadtverordneten darf ein« da« Betrag von 7-00 Mk. für do» Wagen nicht überschreitend« Gebühr berechnet werden. Di« Berechnung weiterer Gebühren, wie für Füllung u. dergl., ist nicht zulässig. d) Bel Stellung deS Wagens durch den Säure- empfünger ist die Berechnung von Gebühren, wie für Füllung u. ügt., nicht zulässig. 2. Lieferung in Korbflaschen. a) Werden Korbflaschen durch den Verkäufer leihweise gestellt, so darf für jeden ange fangenen Zeitraum von 2 Monaten — ge rechnet vom Tag« des Versandet bis zum Tage der Rückkehr zum Süureverkäufer — eine Mtelgebühr von nicht über 1,25 Mk. für jede ganze ('/,) Korbflasche von rund 70 dis 75 kg Fassungsvermögen, 1,50 Mk. für jede halbe ('/,) Korbflasche (Demnohn) von rund 40 lcg Fassungsvermögen berechnet wer den. Außerdem ist eine Füllgedühr von nicht mehr alt 60 Pf. für s« 100 kg verladenes Säuregewlcht zulässig. b) Bei frachtfreier Zustellung der Flaschen durch den SSureempfänger darf nur eine Füllgedühr von nicht mehr als 60 Pf. für je 100 kz ver ladenes Säuregewlcht berechnet werden. ei Bei käuflicher Ueberlassung der zur Ver packung der Säure dienenden Flaschen an den Säureempfänger darf der Verkäufer be rechnen : für jede ganze ('/,) Bandeisenkorbflasche von rund 75 Ks Fassungsvermögen nicht mehr als 3,50 Mk. für das Stück, für jede ganze ('/,) Weidenkorbflasche von rund 70 kg Fassungsvermögen nicht mehr als 5.50 Mk. für daS Stück, für jede halbe ('/,) Weldenkordflasch« (Demyohn) von rund 40 kg FaflungSoer- mögen nicht mehr als 6ch0 Mk. für das Stück. Außerdem ist eine Füllgedühr von nicht mehr als 60 Pf. für jr 100 kx verladenes Säure gewicht zulässig. Wird Rückgabe der Flaschen an den Ver käufer vereinbart, so darf der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis der Flaschen und ihrem Rücknahmepreise nicht mehr betragen, als die Mletgebühr nach 2s für die vom Säureempfänger beanspruchte DebrauchSzcit betragen Haden würde. S. Lieferung frei Haus des Säure- «mpfängerS. Der Verkäufer darf für Lieferung frei Haus des Säureempfängers dem Käufer eine Gebühr nach ortsüblichen Sätzen, jedoch non nicht mehr als 3,00 Mk. für je 100 kx; ge liefertes Säuregewicht in Rechnung stellen, wofür er die Bruchgefahr und die Abholung der entleerten Verpackung gleichzeitig mit übernimmt. 8. Bestinumungen für Wied erverkänf er von Salzsäure (Händler). Der Salzsäurehändler, d. h. ein Verkäufer, der nicht gleichzeitig Hersteller ist. darf bei Verkauf von Säure in kleineren Mengen als 5000 kx: s) bei frachtfreier Lieferung nicht chemisch reiner Salzsäure (Reinheitsgrade 1,2,3 811) 3.00 Mk., b) bei Lieferung von chemisch reiner Salzsäure (Reinheitsgrad 4 8 11) die tatsächlich er wachsenen Kosten an Fracht und Rollgeld zu züglich 1,00 Mk. fär je 100 kx verladenes Säuregewicht unter gleich- zeitiger Uebernahme der Brucbgefohr über den Höchstpreis hinaus berechnen. 8 14- Ausnahme von den Höchstpreisen. Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von d<m Höchstpreisen sind an die Lhennsche Abteilung des Königlich Preußischen KriegSministeriumS zu richten. Die Entscheidung bleibt dem zuständigen Militärdefehlshaber Vorbehalten. 8 16- Anfragen und Anträge. Die nach 8 4 erforderlichen Anträge auf Aus- fertigung non Erlaubnisscheinen sind bei dem zu- ständigen Vertrauensmann der Kriegschemikalien Aktiengesellschaft für die Stosfqattung Salzsäure auf besonderem bei dem zuständigen Vertrauens mann erhältlichen Vordruck einzurcichen. Zuständig sind bis auf weiteres für Entgegen- nähme der Anträge auf Freigabe von Salzsäure für: Chemische u. pharmazeutische Produkte jeder Art Der Vertrauensmann der Hauprgruppe I (82 I) Dr.-ing. k. e. Plieninger. Berlin 8, Kano- nierstraße 45 Bearbeitung metallischer Oberflächen Der Vertrauensmann der Hauptgrupp« II (82II) Generaldirektor Winkler und Alfred Vorster, Berlin IV 50, Markgrafenstroße 46 RahrungS- und Futtermittel DerVertrauensinannderHauptgnipvo lll (82III) Direktor I)r. Preißler. Berlin XV 62, Kleislstr. 32 In vorstehendem nicht genannte Zwecke Der Vertrauensmann der Hauptgruppe I V (87.l V) Dr.-sing.d.a. Plieninger, BerlinXV8,Ko.nonierstr45. Die Erlaubnisscheine werden in de: Regel für «ine Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt. Die Anträge müssen bis zum 8. des dem Verbrauchs monat vorangehenden Monats, erstmalig bis zum st. Zoll 1917, dem zuständigen Vertrauensmann vor liegen. Allgemein« Anfragen, welche di« vorliegende Bekanntmachung betreffen, sind zu richten au die Ehenrisch« Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin XV 66, Leipziqer ötr. d. 8 16- Inkrafttreten der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung »ritt mit Beginn des 1. Juli 1917 in Kraft. Dresden, Leipzig, 50. Juni 1917. Stellv. Generalkommando X!! u. XIX. Die kommandierenden Generale v. Broizem. v. Schweinitz. Städtische Biersteuer. Dt« Steaerpflichttgea, die nach Z 5 des Orts gesetzes vom 10. Mai 1911 über dl« Erhebung einer Biersteuer in der Stadt Leipzig zur Führung von Biersteoerbüchern verpflichtet find, Haden die Meldescheine über das im lehken Vierteljahr steuer pflichtig geworden« Bier, sowie di« Biersteaer- bücher in der Zeit vom L. bi« mtt 7. 3ult 1-17 an den bekannten H«b«stellen oorzuleg«» und gleich zeitig die Blersteuer tu d«u Kassenstände» za eut- richten, sofern nicht «ia desoubereS Abkommen mit ihnen getrosten worden ist. Di« Biersteaerdücher find vorher adzaschllehen und aofzorechnen. Dl« Sl«a«r, di« 8 Lage »ach dem Ablauf« des Zahlungstermins nicht entrichtet ist, wird im ZwangS- «eg« eingehodeu. Leipzig, am 29. Juoi 1917. Der Rat der Stadt Leipzig. Mittwoch den 4. Juli 1917, abends 6'/. Uhr, im Sitzungssaal, Neues Rathaus, Haapkgeschoh, Eingang von der Burgstrahe. Tagesordnstng. l. Bericht des Tiefbaaausschustes üd«r dl« Herstellung von Obstpflanzungen auf den Möckernschen Wiesen — Drucksache Nr. 199/1917 —, d. den Ausbau einer Strecke des östlichen Fußwegs der Wteberttzscker Straße — 203 1917 —, «. Uebernahme der Schwarzenbergbracke Ins Eigentum der Stabt usw. — 204/1917 —. II. Bericht des Hochbau- und TiefbauauSlchusseS über den Verkauf der Baustellen Är. 6, 7 und 8 (von Fläche 100) an der Prtmavefl- und Turmgulstraß« — 209/1917 —. III. Bericht des Hochbau- und Verkehr-ausschusset über den Umbau von Räumen im Grundstück Katharinenstraße Nr. 1 (Alt« Wage) für Zweck« des Meßamts — 208/1917 —. IV. Bericht des Finanzausschusses, b«kr. bi« Rech nung über die städtische Einkommensteuer auf das Jahr 1914. V. Bericht deS Finanz-, Hochbau- und Verkehrs ausschusses über die Gewährung von Miet vergünstigungen an MeßauSsteller, die die Herbstmustermeffe1917b«schicken—208/1917—. - VI. Bericht deS Finanz- und Derfassungsaus- schusses über eine Eingabe, bekr. die Erhebung der Gemeindegrundsteuer nach dem tatsäch lichen Mtetertrag usw. — 205/1917 —. VII. Bericht des Stiftung-- und Finanzausschusses über ein« Eingabe, betr. den Derpflegsatz für solch« Mitglieder der Allgemeinen Orts krankenkass« Letpzig-Land, die hier wohnen, in den Krankenhäusern zu St. Jakob und St. Georg — 188/1917 —. Leipzig, den 80. Juni 1917. Der Skadkverordnetenvorstehe«. vr. Roth«. Gemäß Z ll 6er Maß- und GewtchkSordnung für daS Deutsche Reich unterliegen die Im öffent lichen Verkehr verwendeten Längen- und Flüssig- ksitSmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohl maße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte, Wagen für eine größte zulässige Last bis ausschließlich 3000 kx und Bierfässer aller zwei Jahre einer Nacheichung. ES ist angeordnet worden, daß in den Monaten Juli, August, September, Oktober, November und Dezember 1917 in den nachgenannten Stadtteilen eine Racheichung stattfindet. Die Ge werbetreibenden, die in den unten aufgeführten Polizeibezirken Geschäfts- oder Arbeiksräume haben, werden durch besondere Vorladung aufgefordert werden, die von ihnen lm öffentlichen Verkehr be nutzten Gegenstände der vorgenannten Arten an den festgesetzten Togen und in den dazu bestimmten Räumen zur Nacheichung vorzulegen. Gewerbetreibende, die dis zum vorletzten Tage k" für ihren Bezirk festgesetzten Zeit eine Vor- nicht erhalten Haden, werden hiermit aus- gefordert, die nacheichungSpfiichtigen Gegenstände dann sofort in den Nacheichungsräumen vorzolegea. Die Nacheichung erfolgt für den I. Polizeibezirk im Städtischen Kaufhaus hier, Kupsergasse tz, am 9^ 10.. 11., 1L. IS., 16^ 17^ 18^ 19. 20. 23. 24., 25., 26., 27.» SO., 31. Juli, 1. 2. 3. 6. 7., 8. und 9. August 1917, für den II. und III. Polizeibezirk in der Gastwirtschaft »Zum Nabeufielu" hier, Dresdner Straße 4, am 15., 18. 17., 20., 21., 22., 23.. 24.. 27., 29.» SO., 31. Avgost, 3. 4., 5., 6. und 7. September i917, für den IV. und V. Polizeibezirk in der Gasrrmrtjkvast.Wettiner Hof- hier, Windmühlenstraße 44, am 11. 12., 13. 14., 17., 18. 19., 20., 21., 24.. 25., 28. 27. 28. Sep tember, 1., 2. und 3. Oktober 1017, für die Markthalle in der Schreibstube der Markthalle am 4. 5., 8. 9., 10., 11. und 12. Oktober 1917, für den VI. und VII. Polizeibezlrk in der Gastwirtschaft von Otto Täudner hier, Frankfurter Straße 33, am 15. 16. 17. 18., 19., 22., 23 , 24., 25., 26. 29. und SO. Okto der 1917, für den VIII. Polizeibezlrk in der Gastwirtschaft .Stadt Berkin- hier. Berliner Straße II, am 1. 2., 5., 6., 7., 8., 5., 12., 14., 15., >6. vnd l9. November 1917, für den IX. Polizeibezlrk in der Gastwirtschaft .Elysium" hier, Elisen- straße 72, am 27., 28., 29., SO. November» 3., 4., 5. 6., 7. 10., 11., 12. 13. 14. 17. 18. 19. vnd 20. Dezember 1917, für den X. Polizeibezirk in der Gastwirtschaft von Robert EtUug hier, Sebastian-Bach-Stroh« IS, am 5. vnb 6. No vember 1917, für den XI. Polizeibezirk in der Gastwirtschaft .Schweizerhaus-, L.-Reudnitz, Heinrichstraße 9, am 7. 8., 9. 12., 13. 14., 15., 10., 19. vnd 20. November 1917, für den XII. Polizeibezirk in der Gastwirtschaft „Bärgergarten-, L.-Thon- berg, Reitzenhainer Straße 22, am 22. 23. 28. 27., 28., 29. und 30. November 1917, und zwar vormittags von 8—12 und nachmittags von 2-8 Uhr. Di« Gebühre« für die Nach«ichvvg werden ia der Nacheichuugsstelle erhob««. Rachelchaagspflichtige Gegenständ«, di« au ihrem GedrauchSorte in nicht oder nur schwer lösbarer Weile befestigt find oder deren Aerdeischasstma zur Nacyeichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mtt besonderen Schwierigkeiten ver- banden ist, werden am Gebrauchsorte nachgeeicht. Di« Besitzer Haden solche Gegenstände aber zu der aus dem vorstehenden Verzeichnis ersichtlichen Zelt in den obengenannten Räumen dem Eichdeamten anzumelden: dieser bestimmt die Zeit, wann dl« Nachetchung stattsinden soll. Bandmaß« von mehr als 2 Meter Läng« nab Präzisionsmehgeräte sind zum Zwecke der Nach- cichung del dem Haopteichamte, Talstraße 11, hier, vorzulegen. Die Eichung der Bierfässer sowie der Fässer für Wein and Obstwein erfolgt in der Form der Neu- Eichung im Haupteichamt« oder in -en Brauereien asw. soweit die Vornahme der Eichungen in diesen von dem Königlichen Obereichungsamt« in Dresden genehmigt ist. Für Wagen, die für eine größte zulässige Last von 3000 Kilogramm and darüber bestimmt sind und für festeingedaut« Wagen ist die Nachetchung nach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem Aaupteichamk« zu beantragen. Di« Gegen ft Lrrd« Pud zur Nacheichuag gehörig hergerichtet und in reinlichem Zustande vorznlegen. Andernfalls ist der Eichbeamte befugt, dt« Gegen ständ« zorückzuw«ts«n. W«rd«n Gegenständ«, bi« das Racheichongs- zelch«n nicht tragen, nach Beendigung des Nach- «tchungsgeschaftS bei einem der nach dteser Be kanntmachung zur Nacheichung verpflichteten Ge werbetreibenden vorgefunden, ohne daß dteser den Nachweis der später ouSgeführten Neueichung zu erbringen vermag, so hat er nach ß 22 der Maß- und Gewichtsordnung Geldstrafe bls zu 150 »der Haft bis zu 8 Wochen zu gewärtigen. Außerdem werden die Gegenstände unbrauchbar gemacht oder eingezogen. Schon das bloß« Vorhandensein «uaestem- pelter oder unrichtiger Gegenstände der in Absatz 1 genannten Arten begründet die Vermutung des Gebrauchs zum gewerblichen Verkehr und recht- fertigt nach Befinden polizeiliches Einschreiten. Leipzig, am 80. Juni 1917. VV.-?.-ä. 1515. Der Rat der Stadt Leipzig. Anzeige von Selfrüchten betreffend. Nach der BundeSratSverordnnng über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte 'm 26. Juni 1918 (Reichsgesehblatt Nr. 171, - 842) bat jeder, der Oclfrüchte lm Gewahrsam hat, dl« am 1. JuU 1917 vorhandenen Mengen, getrennt nach Arten und Eigentümern, unter Nennung der letzteren, anzuzeigen. Gleichzeitig ist anzuzeigen, weiche Vorräte auf Grund des Z 1 Absatz 2 der Verordnung beansprucht werden. Ferner hat der LieferungSpflichtige noch anzuzeigen, von welchem Zeitpunkte an er zur Lieferung an den KrlegsauS- schuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. A., in Berlin, bereit ist. Anzuzeigen sind alle Vorräte der aus Raps. Rübsen, Hederich, Ravlson, Sonnenblumen, Senf (weißem und braunem), Dokter, Mohn, Lein und Hanf der inländischen Ernt« gewonnenen Früchte (Oelfrüchte). Außerdem bestimmt ZN: .Die Verordnung findet auch Anwendung auf Oelfrüchte, die auS dem Ausland einschließlich der besetzten Gebiete In daS Reichsgebiet eingeführt worden sind oder eingeführt werden werden. Sie findet ferner Anwendung auf Oelrekttch, Sesam, Baumwoll- und Rizinussamen, Erdmandeln, Erdnüsse, Bucheckern, Sojabohnen, Mowrasaat, Jlipe-, Schl- und geraspelte Kokosnüsse, Palmkerne und Kopra, die nach dem 20. Oktober 1915 auS dem Ausland eingeführt worden sind oder ein geführt werden werden." Die Anzeigen müssen blS spätestens 5. Juli 1917 an das Statistische Amt, Stadthaus, Dachgeschoß, schriftlich erstattet werden. Besondere Vordruck« für die Anzeigen werden nicht auSgegeben. Wer die Anzeige nicht in der festgesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unvollständige oder un richtige Angaben macht, wird nach 810 der Ver ordnung mit Gefängnis bls zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bls zu 1500 Mark bestraft. Leipzig, am 80. Junt 1917. 8SS/18. Der Rai der Stadt Leipzig. Verkehr mit Milch. Sämtlich« Hatter von Kühen vnb sämtliche Milch verkäufer und Molkereien haben umgehend über di« in ihrem Betriebe erzeugt« Milch und Butter sowie über die eingekaufta und verkauft« Milch Auskunft zu geben. Die Vordrucke find den An- zeigepflichtigeu zugeflellt worden. Wer keinen Vor druck erhallen hat, ist verpflichte!, sich unverzüglich einen Vordruck beim Statistischen Amt, Stadthaus, Dachgeschoß, Zimmer 865, zu holen. Wer die Anzeige unterläßt.vder verspätet ein reicht, wird nach den Bestimmungen in Z 15 der Ratsbekanntmachung vom 7. Oktober 1916 über den Verkehr mit Speisefett bestraft. Alle Anzeigepslich tiecn, die den Fragebogen wiederum nicht voll- ständig ousgefüllt haben oder ihn mit Verspätung einreichen, werden zur Bestrafung angezeigt werden. Leipzig, am 30. Juni 1917. 367 Der Rat der Stadt Leipzig. » Verkauf von Graupen und Hafernährrnitteln unter städtischer Aufsicht. i. Es werden zugeteift: 1. ans die Marken 18 L. kl vnd 8 der Lebens mittelkarte 19,2 '/, Psu'id Graupen, 2. auf die Marken 19 L, K und 8 dieser Lebens mittelkarte '/« Pfund HofernShrmittel, S. auf dl« in einem Streifen abzugebendea Fleischmarken ft 1 bis ft 4 für die Personen, di« daraus kein Frischfleisch anmelben, '/, Pfnnd Aafernährmittel. II. Bedarfsanmeldung vnd Abgabe der Marken durch die Verbraucher in den durch die entsprechenden Schilder kenntlich gemachten Geschäften bis spätestens Dienstag, den 8. Juli. Besucher vov Speiseonstalten usw. Haden di« Marke 18 für Graupen in der betreffenden Anstalt obzugcden. Diese wird für 2 Gericht« gerechnet. Soweit die Besucher von Speiseanstalken Kartoffel marken nicht in genügender Zahl ob-eben können, find wettere Lebeusmitkelmarkeu nach de« Be stimmungen der Speiseaustaltea usw. adzagebeu III. Entnahme der Bezugscheine in der Bezugschein stell« durch di« Kleinhändler und, sofern st« einer Obmaanschaft angehören, durch die Obmänae» Donnerstag, den 8. 3uli, ia der bekannke« Ordnung, und zwar: vor« 8 Ahr Nr. 1—75, . » . . 76—120. , 10 . , 151-225, . 11 . , 228-300, , 12 . , SO,-Schluß. Vie Kleinhändler, die einer Odmannschefi an- gehöre», habe« di« Marken für Graupe» »»d Heser nährmittel Mittwoch, den 4. Juli, ihrem Obmann vorschriftsmäßig gezählt und gepackt abzuüesern, »nd zwar di« Marken für jede dleser Waren gattungen gelrennt und mit besonderem Lieferschein. IV. Die Vorlegung der Bezugscheine durch die Klein händler und Obmänner an die Verteilungszentral« für Grieß und Graupen hat unmittelbar nach der Enlnahme zu erfolgen. Die Verteilvngszenlrale Hot Sonntag» 1. Satt 1917 dazu 0»e Rbferflguugüflest« i» der Bezugscheinstell«, Schalle» 1», eingerichtet. Ausgabe der Graupen and Hafernährmttlcl durch di« Kleinhändler an di« Verbraucher vom 13. di« 17. Juli. VI. Vie Ordnung der Verteilung vom Kommunal- verband« de» Stadt Leipzig aasgegebener Leben mittel, bl« keiner besondere» Berbraachüregelung nnkerliegev, vom 3. Februar 1917, stabet allent halben Anwendung. Xr.-S.-^. lil. Leipzig, am 20. Juni 1917. Der Rat der Stadt Leipzig. KaeLoffelausgabe. In der Woche vom 3. bis 9. Juli gelang, 1 Pfund Kartoffeln zur Ausgabe. An Stelle wetterer Kartoffeln wird 1 Pfund Vrol gewährt. Die Kartoffeln werden auf die sinke Hälfte de« Karkoffelmarke mit dem schwarzen Aufdruck 1 5 in den Kartoffelgeschäflen ausgegeben. Besucher von Speiseanskalken usw. Haden diese Markenhälste in der betreffenden Anstalt abzugeden. Das Brot darf von Dienstag, dem 3. Juli, ob in den Bäckereien auf di« recht« Hälfte oer Kartoffelmark« mit dem grünen Aufdruck 75 ent nmnmen werden. Di« Bäcker können di« bei ihuen abgegebenen Hälften der Karkoffelmarke mit dem grünen Aus druck >75 bei der Mehlverkeilungsstelle, Rathaus- riug 13, sofort gegen MehlbezugSschein einkauschen Die Bekanntmachuagen des Rates über die Regelung des Verkehrs mit Inländischem Brot getreide usw. vom 20. Oktober 19,8, über die Ein führung des Befiellversahreus für den Kartoffel bezug vom 19. Oktober 1918 und über den Verkehr mit Speisekartoffeln im Stadtbezirke Leipzig vom 14. Dezember 19,8 finden Anwendung. Leipzig, am 29. Juni 1917. IV. Der Rat der Stadt Leipzig. Die Auszahlung der Kriegsunterstützung fllr die unserer gesetzlichen Vormundschaft unterstehenden unehelichen Kinder durch die Kaffe des Armen- und Pslegamts, Stadthaus. Hauvtgeschoß, Zimmer 804/05, erfolgt im Mono» Sun 1917 für bi« Kinder mil den Anfangs buchstaben LH Montag, de« 2. ZuN 1917, 12 K Dienstag, » 3. , » « Mittwoch. » 4. . »so.L Donnerstag, , 2. » ' » Q—X Freitag, » 6- » <» v—IL Sonnabend, » 7. » . 8 Montag, » » 1 -L Dienstag, - 10. . Die Auszahlungen «erden nur in der Zett von 8 Nbr vormittag» bi» 12 Uhr mittags bewirkt. Dl« Pflcgeeltern «ab Kindesmtftter «erden auf gefordert, di« Kriegsunterstützung an dem für sie hiernach bestimmten Tage «ährend der Zeit von 8 Ahr vormittags bis 12 Ahr mittags unter Vor legung des Zlehuinderbaches and der Autweiükar»« in Empfang zu nehmen. Wer die Unterstützung an dem betreffende« Tage nicht obholt. Kon« sie erst vom 11. 3uU 1S17 an während der selben Knffenstunde« erhalten. Die Kiadesmlltter und Pfiegeeltern haben einen etwaigen Tod des Kindes sowie jede« Pflegewechsel, ferner di« etwaige Beurlaubung des eiaderufenen Kindesvaters zu Erwerdszwecken de« Pfleg- und Jugendfürsorge»««! sofort auzuzeigen. Leipzig, am 30. Juni 1917. Pfl.-A Derw. 255. Der Rat der Stadt Leipzig, Pfleg« und 3ugendsürsorgeomt. Bekanntmachung. Der Vorstand des Königlichen Brandnersiche- rungs-Amtes für Maschinen zu Leipzig, Herr Brand- Versicherungs-Inspektor Regbmstr. Hering, ist vom 2. dis 28. Juli d. I. beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Brandversichernngs-Jnspektor Bennwih in Zwickau vertreten. Leipzig, den 29. Juni 1917. Königl. Brandverstcherungsaml für Maschinen. Die diesjährigen Odstnutzangen an den Staats straßen des unterzeichneten Bauamtes sollen nicht öffentlich, sondern tn möglichst kleinen Abschnitten nur auf Grund von schriftlichen Angeboten verkauft werden. Bedingungen und Skreckenverzelchnisse, in welch« die Angebotssummen einzeln elnzutragc:. sind, werden bei dem unterzeichneten Bauamte und den AmtSstraßenmelstereten In Döbeln, Leisnig, Hainichen, Erumbach, Mügeln und Oschatz auSge geben. Die Angebot« find schriftlich, verschloffen und postfret bis 10. Juli d. I-, nach«. 8 Ahr, beim Bauamt einzureichen. Mit der Abgabe e'nes Angebots unterwirft sich jeder den Verkaufs bedingungen. Di« ÄuSwabl unter den Bietern so- wi« die Ablehnung einzelner »der sämtlicher An gebote bleiben Vorbehalten. Die Käufer find gemäß der Bekanntmachung deS BundeSratS vom 28. Juli und 23. September 1915 (ReichSgesehblatt S. 467 u. 603) verpflichtet, da« geerntet« Oost nur zu angemessenen möglichst billigen Preisen an dt« Verbraucher abzugeden. Auf die nach der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917, S. 307 des RetchSgesetzblatteS in den öffentlichen Blättern etwa dekanntgemachten Erzeugerhvchstpreis« wird be- sonders htngewiesen. Kgl. Straße«- u. Waffer-Baaamf Döbel». den 28. Juni 1917. 3agdverpacht««g. Die bäuerliche Jagd der Iagdgenoffenschast Vlmn roba mit Mark Trojan soll andenoeit auf 6 Jahre an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt des Zuschlags »nd Ablehnung sämtlicher Gebote, ver pachtet werden. Pachtgebot« find schriftlich bis 14. Zull d. I., mittag- 12 Ahr an den Unterzeichneten einzareichen. Blumrvda, am 5. Mai 191«. Der Jagdvorstond. O. Bergner in Aorna, Teich 10. (Fortsetz, de» Amt!. Bekanotmachunge» auf Seile 9.) rr. V Alä ' ,m stonzei wqltiyen U-Äoote und äuße den Man folg gege, MMioner den. Bei deutscher in dem sk telen und erkennun, die Il-Boi rineangeh Familien daß eine werden i Zahlko bequemste Außerden Opfertage Schranke, volles Al sprechend der Opfei nüsse geb Alberthat Professor Musik. < nerständli U-Boote vorgeführ April noc! den 8. I 11 - B o o I s >
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