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Monlag» 24. Mai 1SL7 Zum Mal nach SO Jahren Kreuzer „Ashigara" im Kieler Hasen -chi«str«!tiin,! vrnd«».», P«n«rik.ir, gerrrrrrf «711«. riou Lischü,t»st«ll«, Druck vnd vrrlag: Trriuaui« Buchdrucker»! L Verlag LH. «. ». wlukel, P-lUrstroh, N, genmff voll, psstlcheckr Nr. UNS, va»l: Stadib-url vr««d»« Nr. IX7S7 von den Räubern schwer mißhandelt. Die Kolonisten aus der Umnenend haben daraufhin einen Selbstschutz organisiert. Eben falls wurde Polizei in die Gegend entsandt. Am Fall« vo» höher« Gewalt, verbot, eintretende, «etrteba- PSrungen ha« der Bezieher oder Werbungtreibeud« teil» Ansprüche, fall, die Zeitung kn beschränktem llmsang», oer späte« oder »Ich« erscheint, «rsllllungoorttftvreodr» 4. fapanischen Kreuzergeschwaders, Konteradmiral Kobayashi, befindet, fiir kurze Zeit an. Hier begaben sich der japanische MarineattachS in Berlin, Fregattenkapitän Kojima, der Stell vertreter des japanischen Militärattaches in Berlin, Hauptmann Iokoyama. Botschaftssekretär Sakaya, als Vertreter der japa nischen Botschaft in Berlin und der japanische Generalkonsul in Hamburg an Bord. Als das Schiss in den Kieler Hafen ein lief, ertönten von Bord das Deutschland- und das Horst-Wessel- Livd, das die japanische Musik intonierte. Die 21 Schutz Lan dessalut vom japanischen Kriegsschiff wurden von der Salut batterie Fricdrichsort erwidert. Dann folgten 17 Schutz des japanischen Kreuzers für den kommandierenden Admiral der Marinestation der Ostsee, Admiral Albrecht, die gleichfalls vom Lande her von der Salutbatterie Fricdrichsort beantwortet wurden. 15 Schutz Salut galten der Flagge des Flotenchefs Vize admirals Caris. Sie wurden durch das im Hafen liegende Flaggschiff des Flottenchefs. Panzerschiff „Admiral Graf Spee" erwidert. Nach Festmachen des japanischen Kreuzers im Kieler Hafen sand ein Besuchsaustausch statt. Am Nachmittag wird eine Abordnung der Schifssbesatzung einen Kranz am Marine- Ehrenmal in Laboe niederlegen. Eln Erfolg auf -er Lhaco-Friedenskonferenz Buenos Aires, 24. Mai. Auf der seit längerer Zett tagen den Friedenskonferenz, die den Abschluß der kriegerischen Aus einandersetzung zwischen Bolivien und Paraguay im Gran« Chaco-Konflikt bilden soll, ist nunmehr ein schöner Erfolg zu verzeichnen. Die Vertreter Boliviens und Paraguays erklärten auf der Sonnabcndsitzung ihre Bereitwilligkeit, die diploma tischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern sofort wieder auszunehmen. Aeue Zusammenstöße zwischen M-lems und Hindus London, 24. Mai. In Shikarpour in Indien ist es wieder um zu Zusammenstößen zwischen Moslems und Hindus gekom men, in deren Verlauf fünf Hindus getötet wurden. Die Un ruhen haben ein derartiges Ausmaß angenommen, datz sämt liche Läden In der Stadt geschlossen wurden. Aotlandung wiffeMMMer Mgexpedltion In Zentralauftralien Hilf« unterwegs Sidney, 24. Mai. Der Geologe Sir Herbert Gepp und vier Begleiter, die mit einem Flugzeug der australischen Luft waffe in den unerforschten Gebieten Zentralaustraliens geo physische Luftaufnahmen machten, mutzten am Freitag eine Notlandung vornehmen. Erst am Sonntag wurden sie von einem anderen Militärflugzeug nach eifrigem Suchen in einem unwirtlichen Wüstengebiet über 20« Kilometer von der nächsten Ortschaft entfernt aufgefunden. Diese fast unbekannte Küste wird von wilden Australnegern, und zwar Zwergstämmen, bewohnt, deren Vorhandensein auf einer früheren Expedition festgestellt wurde. Das Flugzeug warf Lebensmittel für die Verunglückten ab und holte Hilfe. Es werden aber wohl noch Tage vergehen, ehe eine Rettungsexpedition, die mit Lastwagen und Kamelen das unbekannte Wüstengebiet durchqueren muh, das verunglückte Flugzeug erreichen kann. Kiel, 24. Mai. Bei prächtigem Sonnenwetter lief am Montagvormittag der japanische 10 OVO-Tonnen - K r e u z « r „Ashigara" unter feierlichem Salutwechsel zu einem achttägigen Besuch in den Reichskriegshafen Kiel ein und machte an der Boje in Höhe des Stgnalturmes beim Kommandogebäude der Marine station der Ostsee fest. Während des Aufenthaltes im Reichskriegshafen Kiel wer den die Japaner Gäste der Kriegsmarine und der Stadt Kiel sein, von deren Rathaus neben der Hakenkreuzflagge die ja panische Flagge weht. Zumal es sich um dener st enjapanischen Kriegs schi ssbesuch seit 80 Jahren in einem deutschen Hafen handelt, findet die Ankunft der „Ashigara" das besonders herz liche Interesse der Bevölkerung. Als der Kreuzer durch den Kaiser-Wilhelm-Kanal kom mend kurz nach 8 Uhr in der Holtenauer Schleuse cintraf, mu sizierte dort das Musikkorps der 1. Marineartillerieabteilung. Im Schleusenbeckcn legte die „Ashigara", die eine Be satzung von säst 800 Mann unter dem Kommando des Kapitäns zur See, Takeda, trügt und an deren Bord sich der Chef des lkrlch«<«t 0 »al wöchentlich. Monatlich«, B»zug,prel, durch Träg«« «Inschl. » Psg »,w. «0 Psg. rräg«lohn 1.70; durch dl« Post 1.70 rlnschllebllch PaMerwetzungsgebllhr, zuzüglich l» Psg. Post.B«stellgelI>. Ltnzel-Nr. 1<x Psg., Sonnabend- u. F-sttags-Nr. A Psg. Abbestellungen müssen spätesten, «ln« Woch« vor «blaus de, vezugezelt schrlstllch beim v«rlag «lngegangen sei». Unser« liäger dürfen kein« Abbestellungen «nlgcgennehmen. Kronprinz Michael In Warschau eingetroffen Warschau, 24. Mai. Don Autzenminister Beck an der Spitze Beilage«!« Dreid««. «nzelgenpr«lse! dl« Ispalllg« t» m» br«U« Z«N« I Psg.» sll, gamMenonzelge» I Psg. gllr Platzwllnsch« Unn», °»k l«In« »«»»»r leist—. Räuberische Indianer erschlagen Aolonistenfamille im Lhaco Buenos Aires, 24. Mai. Die Kolonie Castelli im Lhaco wurde am Wochenende von einer Indienerhorde überfallen. Die Rothäute versuchten, das Vieh der Kolonisten wegzutreiben. Die Kolonisten setzten sich heftig zur Wehr. Da die Indianer jedoch In der Ueberzahl waren, konnten sie wenig erreichen. Eine Kolonistenfamilie, Bater, Mutter und zwei Kinder, wurde von den Indianern ermordet. Andere Kolonisten wurden Flieger bombardierten weiter die Zivilbevölkerung hinter der Front. Am Sonntag warfen sie Bomben über Calatayud ab und verursachten Verluste unter der Zivilbevölkerung. Französische Veliemmnng über Gens Paris, 24. Mai. Die englische Initiative mit dem Ziel, eine einstweilige Waffenruhe in Spanien herbei- zu führen, um davon ausgehend eine Vermittlung zwischen beiden kämpfenden Lagern zu ermöglichen, bildet nach wie vor ein Hauptgcsprächsthema der französischen Presse. Der Außen politiker des „Echo de Paris" meint, Eden und Blum seien bei ihrem letzten Zusammentreffen in Paris wahrscheinlich iiberemgekommcn, datz in Genf nichts unternommen werden solle, was die Arbeiten des Londoner Nichteinmischungsaus- schusscs behindern könne. Im übrigen befassen sich die Montagfriihblättcr mit dem Z u s a m m e n t re t e n des Völkerbunds rotes und mit der unangenehmen Ueverraschung, die in der Forderung der Dalencia-Bolscl-ewisten erblickt wird, den Völkerbund mil dem spanischen Konflikt zu befassen. Vor einigen Tagen sei der allgemeine Eindruck noch gewesen, daß di? Arbeiten in Genf sich In einer ruhigen Atmosphäre abspielen würden. Durch den Schritt Valencias sei die Lage nun aber völlig umgeworfen worden. Im „Journal" werden' denn auch ernste Bedenken geäußert und wird gefragt, ob man nicht einmal mehr werde feststellen müssen, daß Genf die Verwickelungen nur vergrößere anstatt die Gegensätze zu beschwichtigen. Der nallonalsvanifche Heeresbericht Fortschritte an der Blseaya-Front. Salamanca, 24. Mai. Der amtliche Heeresbericht vom Sonntag meldet: An der Aragon-Front versuchte der Gegner vergeblich im Ab schnitt Las Invisrnas einen Gegenangriff. Er mutzte sich unge ordnet wieder zuriickziehen und hinterließ 57 Tote und 25 Verwundete. An der Biscava-Front setzten unsere Truppen den Vor marsch im Abschnitt Dima fort, besetzten diesen Ort. ferner Illumbe und erreichten über Dima hinaus Urtemondon und Aranzazugonia in der Nähe von Dürre. Die nationalen Streit kräfte verfolgten in den Bergen die zersprengten Reste der Bolschewisten. Die Zahl der Ueberläufer und Gefangenen beträgt am Sonntag über 100. Don den übrigen Fronten nichts Neues. Flieaertätigkeit: An der Biseoqa-Front wurden drei bol schewistische Jagdflieger abgeschossen. Andere bolschewistische Paris erwartet 30000 Spam'ensiüchtlinge s Mlllonen Francs für ihre Unterbringung - Ran rechnet mit dem Fast Vilbaos Paris, 24. Mai. Der „Jour" meldet unter der Ueberschrist: „Die französische Regierung macht sich auf den Fall von Bilbao gefaßt" das er wartete Eintreffen von rund 80000 neuen Flüchtlingen aus der Provinz BIscaya ln Frankreich. Die französisch« Regierung habe vom Präsidenten der Republik ein Dekret unterzeichnen lassen, wonach sie ermächtigt wird, zur veisiandsleistung für spanische Flüchtlinge Aufwendungen bis zu einer Summe von 5 Millionen Francs zu machen. Japanischer Kriegsschiffbesuch Ein bedeutsames Ober- verwaltungsgerichts-Llrteil Die „Zeitschrift der Akademie für Deutsche, Recht" (1937, Hest 10) vcrössentlicht ein ausschlutzreichcs Urteil des Preutz. O b e r v e r w a l t u n g s g e r i ch t s v. 26. 11. 1936 (3 c 83/36) über die Unanfechtbarkeit von Ver « füg» »gen in Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei. Dem Fall lag zunächst folgender Tat« bestand zugrunde: Die Ortspolizeibehörde gab einem Pfarrer im Wege einer polizeilichen Verfügung aus, ihr nähere Angabe« über die kirchlichen Organisationen, deren Mitglie der und den Vertrieb kirchlicher Zeitschristen zu machen. Die hiergegen erhobene Klage im Vcrmaltungsstrcit» vcrsahre» wurde vom Bezirksverwaltungsgericht abgcwiesen. Di« Revision beim Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Es wurde zunächst in einem Ve scheid vom 1. Oktober 1936 folgendes ausgesührt: Nach § 7 des Preußischen Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936 sind alle Verfügungen in Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen, gleichviel, ob «ine solche Verfügung erlassen ist von einer eigenen Dienststelle der Geheimen Staatspolizei oder von einer ordentlichen Kreis oder Ortspolizeibehörde, die die Eigenschaft von Hilssorganen der Geheimen Staatspolizei besitzen (8 4 aaO.), gleichgültig ferner, ob im letzteren Fall die Verfügung von der Geheimen Staatspolizei veranlaßt worden, also in deren Auftrag oder aus deren Anweisung ergangen ist oder nicht. Entscheidend ist vielmehr allein, ob die Verfügung sich selbst nach Beweggrund, Inhalt und Ziel als zum Aufgaben kreis der Geheimen Staatspolizei gehörig kennzeichnet. Trisst das zu, so ist die verwal tungsgerichtliche Anfechtungsklage ausgeschlossen. Dieser Aus schluß besteht auf Grund der getroffenen gesetzlichen Regelung ohne Einschränkung, so das, die Verwaltungsgerichte auch zur Nachprüfung der Frage nicht befugt sind, ob die von der Polizei im Einzelfall angenommene Gefährdung der Staatssicherheit wirklich bestand, und ob die angeordneten polizeilichen Maßnah men an sich geeignet und zulässig sind. Der Vcrwaltungsrcchts- wcg ist gegenüber Verfügungen, die nach dem ernsthaften Wille« der Erlaßbehörde staatspolizeilichen Zwecken dienen sollen, ge setzlich überhaupt ausgeschaltet. Das Obervcrwaltungsgericht stellt in seinen« Bescheid fest, daß die angefochtene staatspolizzeiliche Verfügung zunächst nach der Erklärung des beklagten Landrates zur Erfüllung einer staatspolizeilichen Aufgabe bestimmt war. Diese Zweckbestim mung ergab sich g.ußerdem auch aus dem Inhalt der Ver fügung selbst. Denn die Polizei wollte vermittels der dem Kläger gemachten Auflagen unterrichtet werden über das kirch liche Vereinsleben, um innerhalb dessen etwa erwachsenden staatsfeiiMichen Einflüssen rechtzeitig entgegentreten zu können. Danach ist die streitige Verfügung offenbar ergangen in Wahr nehmung staatspolizeilicher Obliegenheiten. Sie war daher mit den Rechtsmitteln des Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG.) nicht anfechtbar, und die Klage mutzte infolgedessen wegen Un zulässigkeit abgewiesen werden. Gegen den ihm erteilten Bescheid hatte der Pfarrer An trag auf Anberaumung der mündlilk^n Verhandlung gestellt und hierin folgendes vorgetragen: „Eine von einer ordentlichen Polizeibehörde in ihrer Eigen schaft als Hilfsorgan der Geheimen Staatspolizei erlassene polizeiliche Verfügung könne nur dann der Anfechtung im Der- waltungsstreitversahren entzogen sein, wenn sie für den Betrof fenen deutlich als Verfügung der Geheimen Staatspolizei gekennzeichnet sei. Denn ohne solche äußere Kennzeich nung begegne die Feststellung, ob eine polizeiliche Verfügung staatspolizeiliche Zwecke verfolge und deshalb der förmlichen An fechtung nicht unterliege, in Grenzfällen erheblichen Schwierigkeiten. Das Wirksamkeitsgebiet der GHeimen Staatspolizei sei nicht fest abgegrenzt und nicht fest abgrenzbar. Es richte sich nach den jeweiligen polizeilichen Bedürf nissen. Dem Empfänger einer polizeilichen Verfügung müsse aber wegen der Folgen hinsichtlich ihrer Anfechtbarkeit aus der Verfügung selbst ohne weiteres ersichtlich sein, ob Ne von der Geheimen Staatspolizei ausgehe oder nicht. Jedenfalls sei es aber nicht angängig, eine polizeiliche Verfügung erst nacytriig« lich und sogar erst nachdem, wie tin vorliegenden Fall geschehen ist, ein mit vorschriftsmäßiger Rechtsmittelbelehrung versehe ner Veschwerdebescheid erteilt worden sei, als staatspolizeilichen Zwecken dienend zu bezeichnen. Deswegen müsse gegen die an- gefochtene polizeiliche Verfügung der Verwaltungsrechtsweg er öffnet werben. Diese stelle sich aber dar als ein Eingriff i« innerkirchliche Angelegenheiten und berühre die Schweigepflicht der katholischen Geistlichen. Sie bewege sich damit auf einem Gebiet, oas nicht zur Polizei« - „ .... , lichen Zuständigkeit gehöre, und bedeute praktisch die Außer« einer aus Vertretern aller höheren Staatsbehörden bestehenden krastsetzung des Konkordates. Möge sie daher auch ver« Empfangsabordnung begrüßt, traf der r u in ä n i s ch e T h r o n - l n t l i ch staatspolizeiliche Zwecke verfolgen, so sei sie in folger Michael am Montagvormittag in Warschau ein. Wirklichkeit — und das sei entscheidend — auf einem der polizei- Kronprinz Michael hat sich in das Palais des polnischen Staats- lichen Zuständigkeit entzogenen Gebiet ergangen." Präsidenten, dessen Gast er ist, begeben. 3n dem Urteil, das daraufhin das Preußische Oberver» > - Nummer 118—Z6. Iahrg SüchMe VolkssMung