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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 31.08.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140831015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914083101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914083101
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-08
- Tag 1914-08-31
-
Monat
1914-08
-
Jahr
1914
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Montag, 31. Lluguv 1914. unrichtig, daß man unser Volk durch solche Er» zählungen jetzt schon seelisch bedrückt. Bricht über un« der Krieg herein, dann mutz er unser ganze« Boll nicht beängstigt, nicht nervö«, sondern ruhig, energisch, mutig finden." Der Lanöftmm. Der Aufruf des Landsturms hat Beunruhigung in weiten Kreisen des Bottes heroorgerufen, weil man hierin einen großen Bedarf an Soldaten sah und im Vergleich zu 1870/71 eine erhöhte Gefahr für den Bestand des Deutschen Reiches zu erkennen glaubte. Zunächst mutz zwischen Aufruf und Ein berufung unterschieden werden, und es ist bedauerlich, datz selbst gut unterrichtete Zeitungen beides zu- sammengcworfen haben. Da der Landsturm nicht kontrollpflichtig ist, so handelte es sich zunächst nur um die Anmeldung zur Stammrolle, damit die Mili tärbehörden wissen, über wieviel Leute in den ver schiedenen Jahrgängen sie werden verfügen können. Der Landsturm besteht im Deutschen Reich nach dem Gesetz vom 11. Februar 1888, das di« Landwehr zweiten Aufgebots wieder einführte, aus allen Wehr pflichtigen vom vollendeten siebzehnten bis zum voll endeten fünsundvierzigsten Lebensjahre, die weder dem Heere, noch der Marine angehören. Der Land sturm ersten Aufgebots wird gebildet aus den Wehr pflichtigen bis zum 31. März desjenigen Jahres, in dem sie das 39. Lebensjahr vollenden. Dem Land sturm zweiten Aufgebots gehören die Mannschaften bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres an In den Reihen des Landsturms befinden sich demnach unausgebildete Leute, solche vom 17. bis 20. Lebens jahre, die sich noch bei keinem Truppenteil gestellt haben, und solche, die aus irgendwelchen Gründen bisher vom Dienst zurückgestellt worden sind. Die übrigen Leute sind ausgebildete Landsturmpflichtige, die im Heere oder der Marine gedient haben und bei Vollendung des 39. Lebensjahres aus dem zweiten Aufgebot der Landwehr oder Secwehr zum Land sturm zweiten Aufgebots übergetreten sind. Diese können jahrgangswi-ise zum aktiven Dienst einde- rufen und nach ärztlicher Untersuchung in eine Land sturmtruppe eingestellt werden. Die unausge bildeten Landsturmpflichtigen sind daher vor der Einberufung zum aktiven Dienst der Musterung und Aushebung unterworfen und müssen sich deshalb nach Erlaß des Aufrufs bei der Ortsbchördc zur Ein tragung in die Landsturmrolle anmelden. Aufgabe des Landsturms ist die Verteidi gung des Vaterlandes bei einer feindlichen Invasion. Er wird also im eigenen Lande nur verwendet und rückt nicht mit ins Feld aus. Es ist richtig, datz im Jahre 1870 der Landsturm nicht auf geboten wurde. Die Verhältnisse aber lagen damals von vornherein ganz anders, woraus noch keines wegs ein ungünstiger Schluß auf die Gegenwart ge zogen zu werden braucht. Die sorgfältigen Rüstungen Frankreichs in den letzten 40 Jahren, seine scharf ausgeprägte Revanche politik, die nur auf die Wiedergewinnung von Elsaß und Lothringen gerichtet war, führten zu einer Umkehrung der Stärkeverhältnisse der Friedens armeen in Frankreich und Deutschland. Dieses tritt aber mit seinen fast 70 Millionen Einwohnern gegen die 45 Millionen Frankreichs in den Kampf und mutz ihn außerdem gegen dessen Verbündeten ausfechten. Daher ist es notwendig, datz die zahlreichen Land sturmpflichtigen im Inlands die Besatzung der Festungen, den Nachtdienst bei öffentlichen Gebäuden, Kassen, Zuchthäusern, Kunstbauten, in Ge fangenenlagern usw. übernehmen. Hierfür war eine Einberufung Landsturmpflichtiger im Kriege 1870/71 nicht notwendig. Die Landwehr selbst kam nur zu einem geringen Teil ins Gefecht und auf französi schem Boden zur Verwendung. Damals beschränkte sich der Kriegsschauplatz für die deutschen Truppen ausschließlich auf Frankreich. Jetzt dehnt er sich bedauerlicherweise auch auf Bel gien aus, und im Osten müssen unsere braven Truppen auf einem besonderen Kriegsschauplatz kämpfen, um die Horden Rußlands vom deutschen Boden fernzuhalten. Außerdem haben wir starke Küstenbesatzungen an der Nord- und Ostsee, sowie in unseren Kolonien in fremden Weltteilen, die eben falls die deutsche Dolkskraft in Anspruch nehmen. Aus alledem erhellt der hohe Bedarf an Menschen material in diesem Dreifrontenkriege, der viele Millionen deutscher Männer auf den Plan rufen muß. Stau-rechtlich erschollen. Eine juristische Betrachtung. Von Professor Dr. Friedrich Stein-Leipzig. In den ersten erregten Tagen nach der Mobil machung wurden allenthalben „Spione", meist in Automobilen, abgefaßt. Personen, denen man in ruhigen Zeiten das vollste Vertrauen in ihre Glaub würdigkeit entgegenbrachte, erzählten damals mit allen Einzelheiten genau, daß jeden Morgen draußen auf dem Bienitz drei bis vier von diesen Spionen „standechtlich erschossen" worden seien. Noch in den allerletzten Tagen wurde verbreitet, daß dieses Schick sal auch eine Dame der Leipziger Gesellschaft getroffen habe, weil sie „französische Offiziere beherbergt und Bomben aufbewahrt" habe. Nun sind ja tatsächlich in jenen ersten Tagen eine ganze Menge Menschen erschossen worden. Aber das waren leider durch die Bank gute Deutsche, zum Teil sogar deutsche Sol daten in Uniform, die dem Uebereifer der Jagd auf die angeblichen Geld-Automobile zum blutigen Opfer fielen. sVgl. z. B. Leipz. Tageblatt vom 9. August, S. 8.) Datz bei dieser Jagd auch nur ein einziger wirklicher „Spion" erschossen worden sei, ist zum mindesten nicht bekannt geworden. Aber dabei han delte es sich um den Waffengebrauch des Militärs oder der sonst aufgestellten Poften bei frischer Tat, nicht um ein sog. standrechtliches Erschießen. Denn darunter versteht man die Vollstreckung eines von den militärischen oder von den gemischten Kriegs gerichten erlassenen Todesurteils. Urteile der bürgerlichen Gerichte werden auch in Kriegszeiten durch Enthaupten vollstreckt. Die Militärgerichte können nun zwar „im Felde", d. h. während des mobilen Zustandes oder des Kriegspistandes lMil.-StrGB. 8 9 Nr. 1 und 2), auf Todesstrafe in zahlreichen Fällen erkennen, aber mit einer sogleich zu besprechenden Ausnahme nur gegen Angehörige der deutschen bewaff neten Macht, einschließlich der Militärbeamten, der Krankenpfleger usw. Daß solch« Urteile wirklich vorgekommen sind, ist bei dem Geiste unseres Heeres so unwahrscheinlich wie möglich. Feiglinge und Ver räter in den Reihen unserer tapferen Armee sind ein fach undenkbar. Zivilpersonen aber unterstehen der mili tärischen Gerichtsbarkeit überhaupt nur in einem ichÜPWB Falle, nämlich nach Mil.-EtGO. 8 b Nr. 4 I. Leipzlgtt Lagedlatt. Nr. 441. Morgru-Survadr. Settr L „Deutsche und Ausländer wegen der in den 88 l80, 161 des Militärstrafgesetzbuch» bezeichneten Hand lungen". Diese Handlungen aber find der Kriegs verrat auf dem Kriegsschauplätze oder in einem von deutschen Truppen besetzten aus ländischen Gebiet. Es ist daher wohl möglich, daß Spionage und kämpfende Einwohner in Aachen, Straßburg, Lüttich und vielleicht sogar auch in Danzig als Kriegsverräter standrechtlich erschossen worden sind. Aber Leipzig liegt nicht auf dem Kriegsschauplätze. Selbst der Verrat militärischer Geheimnisse wird nach wie vor, wenn er nicht auf dem Kriegsschauplätze begangen ist, vom Reichsgericht abgeurteilt. sVgl. Leipz. Tageblatt vom 25. August abends, S. 1.) Außer den Militärgerichten könnten aber eine durch Erschießen zu vollstreckende Todesstrafe auch die sog. Kriegsgerichte aussprechen. Da wir noch kein Reichsgcsetz über den Kriegszustand haben, treten nach Art. 68 der Reichsverfassung, wenn der Kaiser den Kriegszustand erklärt, die Wirkungen ein, die das preußische Gesetz vom 4. Juni 1851 mit dem Belagerungszustand verknüpft. Dazu gehört die Befugnis des Kaisers, bei der Verkündung des Kriegszustandes oder später durch besondere Be- kantmachung den Artikel 7 der preußischen Ver fassung außer Kiaft zu letzen, der in wörtlicher Usbereinstimmung mit 8 16 des .Reichs-Gerrchcs- rcrfassungsqesetzcs sagt: Niemand darf seinem ge setzlichen Richter entzogen werden. Geschieht dies, so können nach 8? 10 ff. de» preußischen Gesetzes Kriegsgerichte cingcfftzt werden, die aus drei Offi zieren und zwei richterlichen Zivilbcamten bestehen und üb-.r Hoch- und Landesverrat, Mord, Aufruhr u. dergl in einem nl,r summarischen Verfahren ab- urteilcn Die Suspension dieses Artikels der Ver fassung ist aber in der Kaiserlichen Verordnung vom 3l. Juli 19t! nicht erfolgt, und selbst wenn man annähme, daß die einz-lnen kommandierenden Generale zu dieser Ergänzung der Kaiserlichen Ver ordnung berechtigt sind seine zweifelhafte Rechts frage), so ist doch bisher ein solcher Erlaß, soweit bekannt, nirgends und insbesondere nicht in Leipzig ergangen. Es gibt daher zurzeit solche Kriegs gerichte überhaupt nicht. So ist denn auch jener Landwirt, der bald nach der Mobilmachung den Tunnel bei Kochem gesprengt haben sollte, von der Strafkammer des zuständigen Landgerichts frei gesprochen worden, und die Ruffen, die bei In gramsdorf in Schlesien Steine auf die Eisenbahn schienen gewälzt haben, sind von der Strafkammer in Schweidnitz zu Zuchthaus verurteilt worden. der Kampf -er „Zenta" gegen -ie gesamte französischr Flotte. Wir lesen in der „Wiener N. Fr. Presse": Wie Mären der Vorzeit muren die Berichte an, die über die Schlachten in diesem größten Kriege aller Zeiten über die Tapferkeit unserer und der deutschen Truppen zu uns gelangen. Wie hoch schlug uns das Herz, als wir von dem schneidigen Vor ehen der „Eoeven" und „Breslau" erfuhren. Und nun reiht sich der heldenhafte Kampf und Untergang unseres braven kleinen Kreuzers „Zenta" würdig an all die großen Taten an. „Ich nehme den Kampf mit der französischen Flotte auf", war der Wortlaut des letzten Funk- pruchs, der von der „Zenta" an unsere Küsten rationen gelangte. Den sicheren Untergang vor Augen, zieht die „Zenta" in den Kampf. Au» vielen Hunderten von Geschützen svrüht ihr Tod und Ver derben entgegen. Aber ihre wackere Bemannung kennt keine Furcht. Ruhig und besonnen werden die Geschütze bedient. Und gar mancher Treffer kündet den Franzosen, was es heißt, gegen österreichisch ungarische Seeleute zu fechten. Nun erfahren wir auch ein wenig über Einzel heiten des Kampfes. Sie können nur aus einer Quelle stammen: aus französischer, denn die Ueber- lebenden der „Zenta" sind in Feindesland inter niert. Sie können derzeit keine Nachricht hergelangen lassen. Außer den Franzosen war ober sonst kaum jemand mit dabei. Und nach dieser Quelle sollen vier der französischen Schiffe schwer beschädigt sein. Vier von sechzehn großen mächtigen Schiffen. Daß dies zugegeben wird, wenngleich nur mit der Ein schränkung der Mutmaßung, läßt die Richtigkeit kaum bezweifeln. Unter dem Hagel der feindlichen Geschosse mußte das arme Schiff endlich zusammenbrechen, aber der Schaden, den es dem Feinde zugefügt, ist so groß, daß unser Verlust an Material gering eingeschätzt werden muß. Die jungen Menschenleben, bis den Heldentod in dem ungleichen Kampfe fanden, sind nicht umsonst gefallen. In fernen Zeiten noch wird der Kampf der „Zenta" mit der gesamten fran zösischen Flotte in Ueberlieferungen weiter leben. Mela Kriegsfreiwilliger. In der „Krtttowitzer Zeitung" hat ein Vater von seinem 17 jährigen Sohn, der als Kriegs freiwilliger eintrat, mit folgendem Gedicht Ab schied genommen, das der Verbreitung würdig ist: Noch einmal die Hand! — Nein, ich halte dich nicht, Du lieber, sonniger Junge. Ich seh' dich, ich fühl' dich, ich spreche ja nicht, Ich meist're die bebende Zunge. Nun ziehst du dahin, und ich bleibe zurück, Vtuß ohne dich weiterleben; Aus den Augen leuchtet dir edelstes Glück, Wie du selbst es mir immer gegeben. Du opferst dich willig dein Vaterland, Tu fürchtest den Tod nicht — nicht Wunden. In bir ist ein heiliges Feuer entbrannt, Tas ich schaudernd hab' mitempfunden. Ich hielt dich, als Gott dich mir hatte geschenkt, Als wollt' ich dich nimmer lassen, Heut halt' ich dich nicht, weil es Gott so gelenkt; Ich kann es mit Mühe nur fassen. So zieh denn, mein Junge, von Siege zu Sieg, Wie du hoffest in heißem Verlangen, Und kehrst du heim aus dem heiligen Krieg, Will mit Stolz ich dich zärtlich umfangen. Und kehrst du nicht heim, dann klage ich nicht, Tann wart' ich voll Demut im stillen. Bis zum eigenen Tod, — bis zum jüngsten Gericht, Und füge mich Gottes Willen. Wenn aber dann an dem jüngsten Tag Der große Weckruf erklungen, Darm weiß ich, ist meine erste Frag' »ach Meüyri gel«L1en Amgen. Letzte Depesche« und Fern sprech Meldungen. (Nach Schluß der Nedaktion eingegangen.) Deutfchlan-s Vrvwahrrmg gegen -le vee- «en-ung -er vum-da«-Hefthoye. «erliu, 30. August. (L. T. B.) I« Longwy ist eine maschinelle Ginrichtung vorgefunden wor den, die dazu dient, Gewehr- und Karabiner geschosse oben abzuplatten und mit einer von der Spitze ausgehenden trichterförmigen Aus bohrung zu versehen. In den Taschen französi scher und englischer Soldaten hat man bereits zahlreiche Dum-Dum-Geschosse, d. h. Hohl- oder Bleispitzengeschosse gefunden. Durch die Ent fernung eines Teiles der ans Hartmetall bestehen den Geschvs-manlelspjtze tritt beim Aufschlägen der weichere Geschoßkern nach vorn heraus, schlägt sich breit und verniffacht dadurch besonders grausame mit unnöti^n Leiden verbundene Ver wundungen. Deutschland sicht sich genötigt, mit allerscbärssten Maßregeln vorzugehen, wenn diese durch Vötlerrecht (vgl. iiisbes. Artikel 23, Abs. l der Haager Landkr^'gsor:dniing) verbotenen Ge schosse von unseren Feinden noch weiter ver wendet werden sollten. Die er^en erbeuteten Geschütze in Berlin. Berlin M. August. lEäg. Drahtbericht.) Die ersten französischen und belgischen Ge schütze sind in Berlin eingetrosfen. Sie werden im Zeughaus und dessen Umgebung aufgestellt werden. Neue siegreiche Kämpfe -er Gesierretcher gegen -ie Nusien. Wien, 30. August. Das Kaiegspreßquartier meldet: Die Schlachten auf dem russischen Kriegsschauplatz dauern mit nngeminderter Heftigkeit kort. Oestlich unserer trotz mehrerer befestigter Stellungen des Feindes unaufhaltsam gegen Lublin vordringcuden Armee hatten unsere zwischen Bug und Wieprz norgesiihrten Kräfte am 26. August den Angriff aus die aus dem Raum von Cholm entgegen gerückte starke russische Armee begonnen. Hierauf entwickelten sich nack« der Schlacht bei Krasnik weitere hartnäckige, für unsere angrifssfreudigen Truppen siegreich verlassene Kämpfe bei Zamosc sowie nördlich und östlich Tomaszow, in die am 28. August aus dem Raum von Belz eine nun gleichfalls aus russischem Bode« vordringende Gruppe unserer Streitkräfte erfolgreich eiergrisf. I» diesen Kämpfen wurden ebem-- wie in den Schlachten bei Krasnik Tausende von Gefangenen ge macht. In Ostgalizien behaupten sich unsere Truppen mit hervorragender Bravour und Zähigkeit gegen sehr starke und überlegene feindliche Kräfte. Auf dem südlichen Kriegsschauplatz« haben in letzter Zeit keine nennenswerten Kämpse stattgesunden. Der Stellvertreter des Chefs des Eeneralstabs, vonHöfer, Generalmajor. Bulgariens Sympathien fiir Oesterreich-Nngarn. Pest, 30. August. (W. T. B.) Aus Anlaß eines vor mehreren Tagen von der Universitätsjugend vor dem Pester bulgarischen Generalkonsulat ver anstalteten Fackelzuges übersandte Dr. Emerich Waelter im Namen der Bevölkerung der Haupt stadt an den König Ferdinand von Bulgarien ein Begrüßungstelegramm, auf das bei dem Generalkonsul folgende eigenhändig geschrieben« Antwort des Königs Ferdinand eingetroffen ist: „Mit tiefer Rührung habe ich das Telegramm erhalten, das mir Kunde gibt von den warmen Sympathien der Bevölkerung der Hauptstadt. Mit Dank gedenke ich der in meinem zweiten Vater lande verbrachten schönen Tage und der ritter lichen ungarischen Nation, die in ihren schweren Kämpfen von der vollen Sympathie der bulgarischen Nation begleitet wird. Verdolmetschen Sie der Bevölkerung der Hauptstadt und darüber hinaus meinen auf richtigsten Dank. Ferdinand." Grkechrnlan- vor -er Mobilmachung. Konstantinopel, 30. August. Das griechische Generalkonsulat ließ eine Verordnung de» griechischen Kriegsministers anschlagen, derzufolge sich die Reservisten und Landsturmmänner aller Waffen im Falle der Mobilmack uag bei ihrem Truppenteile zu stellen haben. vor -er neuen Papsiwahl. Der Begin« des Konklave. Nom, 30. August. Nach der „Tribuna" sind von den 65 Kardinalen 58 zum Konklave ver sammelt. Von den 60 voraussichtlich an der Papst wahl teilnehmenden Kardinälen sind 82 Italiener und 28 ausländische, darunter 2 Deutsche, 3 Oesterrcicher, 2 Ungarn, 6 Franzosen und 2 Eng länder. Das Konklave wird am Montag nachmittag um 5 Uhr beginnen. Nach dem „Giornale d'Jtalia" wurden heute vormittag in einer kurzen Zusammenkunft der Kardinäle di« letzten Der- einbarungen über das Konklave getroffen. Heute nachmittag leisten die anwesenden Mitglieder des Konklave» und das Personal, das mit ihnen ein geschloffen werden wird — über 200 Personen — den E i d. Nach demselben Blatt sollen jeden Vormittag und jeden Abend zwei Abstimmungen stattfinden, so daß die Dauer des Konklaves sehr verkürzt wird, und «s nicht unwahrscheinlich ist, datz man am Mitt- Lg« »ave« Papst haben wich. Le« „ichriieciMdüttu". vw »«dr «»KIraled g*Lu—«rtou A7Loaoda» «Kd gnxenrukowweu, Ia»»«o vtr uusorv tLsUodv Ldsväaunxsbs orrodvdaeo. Unsere ^denörusgLks, 2 Taxo» di» rulekiuittLg, L vke «iuxvlaakvnsa Dredt- mslckuuxen entkLlt, nckrä naedmittax» bereit» von Dtu- »» aak unserer OescdLttsstells, üvb»vvl»- gs»»s« 8, »usxegvdea uock tot Lano überall KLukllod eu iiabeu. . UnLvi'en ^bonnenien mässig ckuieb UII->^IS 'l'rllj-er rvle disker ruzesteUt nnck »oil abenck» 6 ttbr spätestens io ckeo VVodauuL« sein. virck „mb ui« vor «lliireiick cker Xaeiil kerti^xestellt lmck deiner Neu l,esvrn »»»nrreni» triitt all« dl» 8 ttbr „nobls em^vluufoiien tlaeluicbken. vuck eine (?o»t- aulla^e) unserer .>l<>i^-onnus^abv als !^vnck<>i »vsgad« von »k«n«ls H l l,t an überall in cker Ltaclt KLolllek ru dabvn »en». tVir glaubt!« ckamit ckom Leckürknls nacb einer rasebkn 6er>< kkei-sunlun^ in ckeokdar llöedMeu» Ka-i»e »u r-enttgen. IVir m«lden aber nock ^an» besoncker» ck»r»ur aulmerk-am, ck/ws clas V«»re>»I»»L4" ckie sln/.^ Haltung in l^eipL g tsr, ckis negelmsssig Lvveimsl ßäglivk ckeo Abonnenten «in« vollkommene ^nsxade mtt cken neuesken Deposeben tret ins Hans liefert. Hd'er »Ie» 2W6IM2I tNglitid «rkinlt«» «III, «daiswker« „Leiprlger Isgebktt". pnvis 1 Atlk. 23 eien verckeo eotgexenxenommeo voo cken Trägerinnen, cken bilialeo anck cker ttaup^ «Lpsckilloo. ^«rnspreeker 14 692, 14 693, 14 694. Verlag aml keüaktio». S4. Wocheünachweis der Beuöttcriiilqvvorimnqe iu der Stadt Leipzig «evöllerungSvorgünge u mwotmermhl nach dem ürrgebnts der «olkKzühlung vom I. Dezember Stuf den1. Juli WH berechne, . . ^rl orrnr tn oc, vom 8. August dis mir IS. August WI4. Ledemgevorrne, u,aumlchr. . . . » werbliche » »uianunen . . . . Darunter ehelm> gcvorene . . . . , unehUich . . . . . Totgeboren«, inauutich« ..... . werblich« , tulaururen Darunter ehelich geboren» . . . » unehelich - ... Lestorvcnc «auslchi. Taiaci orene» m oer ^eo i c vom 16. August ms mu 22, August Skslorvcu. überhaupt, männliche . . - - werbliche. . . - - tufammen . . Darunter unter 1 Jahr alle tiinoc, - ehelich geborene . . . . » uueheltch . ... Dod«»»riach«n. (Zahl der Sälle): U Maddellstw« ü. Scharlach Malern uno vtörein 4. Diphtherie und «rupp ». »enchhusten d. Dqvhn» Dnvertuiol« . v. nrantheUrn der «lmungSorgane . Darunter 5lnf1uen-a . ° ° v. Magen- und Dar»ikatarrd,Nnschlt«b. ttch ei rech tu rein all Darunter Kinder unter 1 Jahr. tü. VewaUsainer Tos ». Selbst,nord d. Mord uno Totschlag, sowl, Htnnchtung «. verungluckung oder ander» gewaltsam« Stnwtrlun, Alle übrigen Todesursachen . . . Leipzig, den 26. August 1914. 182178 397672 1 589850 184 642 431203 625 845 44 87 »1 41 72 113 85 159 244 58 133 191 27 26 53 — i. 3 2 2 5 S — 3 3 E 2 2 18 67 S6 37 68 185 56 135 191 —ü» 74 96 16 59 75 6 15 21 — —- — 1 1 1 1 2 2 r 2 2 5 « 9 2 9 1t — — — 17 b!l 7« 17 57 74 1 2 S — — — —- 1 1 28 56 84 Statistisches Amt der Stadt Leipzig. tz Alt.Leipzig ist da» Stadtgebiet ohne di« Vororte, di« nach dem 31. vt-emb«r 188^ «inverleidt worden sind. Neu-Leipzig ist das Gebiet der seit dem I. Januar 18SS «in- oerletbten Vorort«, «inlchliestltch Dölitz. Dösen, Möckern, Probst, heida, Stötteritz und Stünz di« am 1. Januar ISlv etn»«rl«ibt worden sind Wettk-rbsobLokrunssn w l-viprix. 120 m IU>or AX. dera- meter ,l»o4 mn> t«I^ roler 6Mi»e 1e>> keck, li,tz«il «Ml>- fiod- lintt lstiml- »Itrste «eNerreelioö ?h. »beoo, u Uiu ch«4 -t > Lli i lwesteo So. sM k ist» 4-172 bii r r kett«,, voce«, <8. »oedm. 2 bin 4-iS.» 7, l, s »»ooeoeestei» i,M„s»I0„>V»lN, »m tl. »«,«»< »l>«»li- »bi». Mod,»» I,»p«,iio,: -s- sk.S. s,«>»„ iemonenu: -4- ib.6. io iilem »r» : v.v. 4MtW'»e>l steiler, ooö lwtt-o« »Nlereoi. Die vorliegende Ausgabe umfaßt 8 Seiten. Sauptschklltletter: Lr Bern». »es»«nber,er. Verantwortliche -chriiUeitcr: für Politik »r. «rna «üatherr sür di» dandelSzeilun, «alther <r»tn»l««: für Leipziger und sächsisch- Ang-leg-nh-it-n «rnal» Jitnke: sür ltunk und Wissen- schatt »r. Srie»ri« Sebrrcht: sür Musik «n»en r,«»ltz; Gericht I. -aarsel»: iüc die Ncisk«. Köder- und Versehr»,eitun, Lnp»t« Metxr. — Für den Anzeigenteil -einr. V«ls»e. Verlag: L«tp»t«er raae»latt. Äeielllchast mit beschränkter -«ft»»«. - v, Druck: Fisch« - Mirste» X «mkkfch t» LSwt».
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