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Läcksisckss Schaffung eines Ehrenbuchs der Inhaber des sächsischen Militär- St.-Heinrichs-Ordens Auf Anregung der Hecresarchivzmeigstelle Dresden wird in diesen Tagen mit der Drucklegung eines Ehrenbuchs der In haber des sächsischen Militär-St.-Heinrichs-Ordens begonnen iverden. Der am 7. Oktober 1738 vom damaligen Kursiirsten von Sachsen Friedrich August II. als König von Polen gestistcte Militär-SI.-Heinrichs-Orden ist ein reiner, nur vor dem Feind zu erdienender Kricgsorden. Nunmehr soll ein Ehrenbuch der Inhaber des sächsisclzen Militär-St.-Heinrichs-Ordens geschaffen werden, das die.Namen und kriegerischen Leistungen der säch sischen Frontkämpfer vor dem Lose des Vergessens bewahren, dec Tradition der allen ruhmreicl>en Königlich 2ächsisck)en Armee dienen und an der Hand von Einzelbeispielen der l)eran- wachsenden Jugend und den künftigen Geschlechtern zeigen soll, in welch vorbildlicher Weise auch Sachsens feldgraue Söhne im Krieg ihre Pflicht gegen .Heimat und Reich erfüllt haben. Die Inhaber der „Goldenen Militär-St.-Heinrichs-Medaille" sind bahnbrecl-end vorausgcgangcn. Ihr Ehrenbuch ist in diesem Frühjahr bereits erschienen. Nunmehr ist auch unter Leitung von Oberst a. D. G. Richter von ehemaligen sächsischen Offizie ren mit der Bearbeitung eines Ehrenbuches der Inhaber des Großkrenzes, des Kommandeur-Kreuzes und Ritter-Kreuzes be gonnen worden, dessen Drucklegung spätestens in einem Jahre zu envarten ist. Ter Leiter der Arbeitsgruppe bittet alle In- hain-r der Kommandeur- und Ritterkreuze bezw. deren Hinter bliebene, an die „Arbeitsgruppe Militär-St.-Heinrichs-Orden" Heeresarchivzweiqstelle, Dresden-N. 15, Arsenalhauptgebäude, recht bald folgende Angaben einzuschicken: Name, Vorname und Geburtsort des Beliehenen, gefallen oder gestorben, wann und ivo?, Anschrift des Beliehenen bezw. der Hinterbliebenen des Gefallenen oder Verstorbenen. Erfassung und Verwertung von Altmaterial. Das Sächsische Vcrmaltungsblatt veröffentlicht den Rund- erlaß des Neichsministers des Innern vom 8. Oktober bctr. Er fassung und Verwertung von Altmaterial. Sämtliche sächsischen Behörden und Dienststellen sind durch eine Verordnung vom 16. d. M. angewiesen morden, nach diesem Erlass zu verfahren. Die in dem Erlas; angeordneten Berichte über die verkauften Men gen und den Erlös sind bis zum 15. des letzten Monats in jedem Vierteljahr an die Aufsichtsbehörde zu erstatten. Die dem Mi nisterium für Volksbildung unterstehenden Behörden, Dienst stellen, Schulen usw. teilen ihr Sammlungsergebnis bis zum 10. des Berichtsmonats dem Bürgermeister ihrer Gemeinde mit. Die Aufsichtsbehörden haben den Eingang der Meldungen zu überwachen und das Ergebnis erstmalig bis zum 28. Dezember dem vorgesetzten Ministerium — die in Betracht kommenden Forstbehörden der Landesforstvermaltung — zu melden. tz. Penig. Drei Einbrüche in Gastwirtschaf ten. In drei Gastwirtschaften in Chursdorf wurden in der Nacht zum Donnerstag Einbruchsdiebstähl« verübt. Die Täter er- brachen Automaten, wobei ihnen grötzere Geldbeträge in die Hände fielen. Küchenzettel für Sonnabend Nkittag: Gräupchen mit Wcitzkraut. Gräupchcn aus- guellen, inzwischen eine etwa gleichgroße Menge Kraut zuputzen, in seine Streifen schneiden und mit seingeschnittener Zwiebel in heißem Fett anrösten, bis cs Farbe anuimmt, danach etwas kochende Brühe zugcben, bei kleiner Flamme gardünsten lassen und zuletzt unter die ausgeguollenen Gräupchen geben. — Abend: Kürbissuppe 750 Gramm vorbereiteten Kürbis in Wasser mit beliebigen Oiewürzen garkocheu, durchstreichen, mit Fruchtsaft und Zucker abschmecken und mit angerührtem Mehl oder Kartoffelmehl binden. Amtliche Bekanntmachungen Der Depotzwang für ausländische Wertpapiere Mit der 7. Durchführungsverordnung zum Te sch über die Devilenbewirtfchaslung vom 19. Nov. 1938 ordnet der Reichswirychafisminister folgendes an: Paragraph 1. Die in Paragraph 1 Absatz 1 der Llirhsührungsveioidnung zum Devisengefeh vom t ,'froruar 1938 fNeichsqesehblatt 1, Seite Ulf auf gerührten Personen haben ihrs ausländischen Wert papiere der in Paragraph 21 Absatz 2 und 2 des Devisengcsetzes bezeichneten Art in das Depot bei einer Devisenbank cinzulegen. Liegen die Wert papiere im Ausland, so ist der Verpflichtung ge nügt. wenn sie in das Depot einer Devisenbank bei einer ausländischen Bank eingelegt werden. Die Reichsstelle für Deoiscnbewirtschastung bestimmt d. Bekanntmachung im „Deutschen Rcichsanzeiger" die einzulegsnden Wertpapicrgattungen und den Zeit punkt, bis zu dem die Einlegung zu erfolgen hat. Paragraph 2. Ein Wertpapierhändler darf aus ländische Wertpapiere der in Paragraph 2l Absatz 2 und 2 des Devisengesetzes bezeichneten Art nur mit Genehmigung im Inland aushändigen oder zu einem Weitpapierhändler, der nicht Devisenbank ist, umlegen. Paragraph 2. Die Reichsstslle für Devisenbewirt schaftung kann durch Anordnung im Deutschen Reichs anzeiger die Vorschriften der Paragraphen 1 und 2 dieser Verordnung-auf andere als die im Para graph 21 Absatz 2 und 9 des Dsvisengesetzcs bezeich neten Wertpapiere ausdchnen. Paragraph I. Die in den Paragraphen -l2, -lb, ätz, 17 des Devisengcsetzes angedrohten Strafen und sonstigen Matznahmen finden auch 'Anwendung auf Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung. Die Durchführung. Hierzu wird folgende Erläuterung gegeben: Die veröffentlichte Durchführungsverordnung zum Gesetz über di« Devisenbewirtschaftung sührt den in der Presse bereits angekündigtcn Depotzwang sur die ausländischen Wertpapiere ein. Betroffen werden von ihr in erster Linie die Wertpapiere ausländischer Aussteller, die an den deutschen Börsen amtlich notiert oder im Irciver- tehr gehandelt werden. Die Verordnung gibt aber der Reich-steile siir Deoisenbewirtschastung das Recht, auch andere Wertpapiere dem Depotzwang zu unter werfen. Dabei ist an Wertpapiere gedacht, die im Verkehr wie Auslandswerte behandelt werden lzum Beispiel Olavianleilef »der deren Deponierung aus besonderen Gründen wünschenswert ist szum Beispiel Kolonialanteile). Der Depotzwang wird in der Weise durchgesiihrt, dost die Reichsstetle für Deoiscnbewirtschastung die Wertpapiere in Bekanntmachungen zur Einlieferung innerhalb gewisser Fristen ausrusl. Di« Einlieferung hat bei den inländischen Banken, die di« Eigcn- schast einer Devisenbank besitzen, zu erfolgen. Zur die im Ausland befindlichen Wertpapiere ist eine Sonderregelung getroffen, die die Interessen der ausländischen Bank wahrt. Es genügt, dass diese Wertpapiere in das Depot einer Devisenbank bei einer ausländischen Bank gelegt werden. In be sonderen gälten können auf Antrag von der zu ständigen Devisenstelle Ausnahmen bewilligt werden. Der Handel in den betroffenen Wertpapieren wird durch di« Verordnung nicht unterbunden. Die Wertpapiere dürfen jedoch nur an das Depot einer Devisenbank ausgehändigt, das hecht, nicht mehr »«» Käufer ausgehändigt werden. Die Verordnung zeigt im übrigen, das, die zu ständigen Stellen das Gebiet der ausländischen Wert papiere mit Aufmerksamkeit überwachen und uner wünscht« Entwicklungen, durch die das Publikum geschädigt werden könnte, unterbinden wollen. Sie erwarten, dass sich der Handel ln diesen Wertpa pieren in einwandfreien Formen abspielcn und un ter Beachtung der vielfachen Hinweise aus unberech tigte Spannen zwischen In- und Auslandkursen von unsachlichen lleberbewertungen fernhalten wird. Der betroffene Personenkreis. Der In der neuen Verordnung genannte Per sonenkreis, der sich aus dem Paragraph 1 ergibt, ist in der angezogenen Verordnung vom 1. Fcbr. 1935 wie folgt Umrissen: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohn sitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sei ner 1. Aktiengesellschaften, Kommanditgcsellschastcn aus Aktien, Kolonialgefellschasten, bergbautreibende rechtsfähige Vereinigungen und nichlrechtssähige Berggcwerkschasten, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Versicherungsvereine aus Gegenseitigkeit, Hypothekenbanken, Schisfsbeleihungs- banken, 2. rechtsfähige und nichtsrechtssähige Vereine, An stalten, Stiftungen, andere Zweckvermögen und son stige nicht unter 1 fallende Körperschaften des bür gerlichen Rechts, 3. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesell schaften und ähnliche Gesellschaften des Handels rechts, bei denen die Gesellschaften als Unternehmer fMitunternchmer) anzusehcn sind, -1. Körperschasten und Anstalten des össcntlichen Rechts, deren Sitz oder Leitung im Inland liegt. Uebcr den Nachlass des am lv. September 1938 verstorbenen Dekoiationsmaleimeisters Friedrich Os kar Albert Schmidt in Dresden A, Ncubertstrasse 27, 3. St., wird das Konkursversahreu eröffnet. Der Kaufmann Otto Klcemann in Dresden A, Gerichts strasse 1b, wird zum Konkursverwalter ernannt. — Konkursforderungen sind bis zum 7. Dezember 1938 bei dem Amtsgericht Dresden anzumclden. Dar Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Herbert Samuel in Dresden A, Re gensburger Strasse 15. der unter der eingetragenen Firma Herbert Samuel in Dresden A, Reichsstrasse 13, einen Grosshandel mit Getreide- und Futtermit teln betrieben hat, wird ausgehoben. In dem Konkursverfahren über den Nachlass des am 13. März 1938 verstorbene» Apothekers Kasimir Julian Rauhut In Dresden, Eisenstuckstrasg: 12, ist der Schlußtermin aus den 18. Dezember 1938, vorm. 8,15 Uhr, vor dem Amtsgericht Dresden A., Loth ringer Strasse 1, 1., Saal l>8, bestimmt worden. Bautzen. Das Entschuldungsversahren für den Landwirt Karl August Schulze In Neudorf Nr. 18 ist zufolge Bestätigung des Verglcichsoorschlages aufgehoben worden. Schirgiswalde. In das Güterrechlsregister ist am 1t November 1938 eingetragen worden, dass die Verwaltung und Nutzniessung des Zimmermanns Kurt Alfred Gutssch in lantewalde Nr. lü B an dem Vermögen seiner Ehefrau Elsa Hedwig geb. Weise daselbst durch Ehe vertrag vom 11. November 1938 ausgeschlossen wor den ist. siunrsiunk Deutschlnndseuder Sonnabend, 21. November 6.00 Glockenspiel, Morgenruf, Wetterbericht für die Lanöwirt- schast; anschl. Schallplattcn; 6.30 Ans Breslau: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde; dazm. um 7.00 Nachrichten des Drahtlosen Dien stes; 0.-10 Kleine Turnstunde siir die Hausfrau; 10.00 Aus Ham- burg: Ein Platz in Preußen. Dra- matisä-e Szene von Wolfgang Iii- nemann; 10.30 Fröhliclier Kinder garten; 11.15 Deutscher Seewet terbericht; 11.30 Kampf dem Ver derb! 11.-10 Der Bauer spricht — Der Bauer hört; anschl. Wetter bericht; 12.00 Aus Saarbrücken: Musik zum Mittag; dazw. 12.55 Zeitzeichen der Deutschen See warte; 13.-15 Neueste Nachrichten; 14.00 Allerlei — von Zwei bis Drei! 15.00 Wetter- und Börsen berichte und Programmhinweise; 15.10 Nus der Jugend! 15.15 „Und mögen die Spießer auch schelte» . . ." Was wünscht der Herr — bitte! 15.30 Wirtschaftswochcn- schau; 15.45 Eigen Heim — Eigen Land; 16.00 Heiterkeit und Fröh lichkeit (Schallpl.); 18.00 Volks lieder — Volkstänze; 18.45 Sport der Woche; 19.00 Guten Abend, lieber Hörer! Vunt ist die Welt der Operette; 19.45 Was sagt Ihr dazu? Gespräche aus unserer Zeit; 20.00 Kernspruch; anschl. Wetterbericht und Kurznachrich ten des Drahtlosen Dienstes; 20.10 Der Deutschlandsender zu Besuch. Zwei bunte Stunden aus Erfurt; 22.00 Wetter-, Tages- u. Sportnachrichten; anschl. Deulsch- landecho; 22.30 Eine kleine Nacht musik; 22.45 Deutscl;er Seewetter- l>ericht; 23.00 bis 24.00 Aus Bres lau: Tanzmusik. Reichssender Leipzig Sonnabend, 21. November 6 00 Aus Berlin: Morgenruf, Reichswetterdienst; 6.10 Aus Ber lin: Funkgymnastik; 6.30 Aus Breslau: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde. Bunte Morgen musik; dazw. 6.50 bis 7.00 Mit teilungen für den Bauer; 7.00 bis 7.10 Nachrichten; 8.00 Aus Ber lin: Funkgymnastik; 8.20 Ausruf „Kampf dem Verderb"; 8.30 Aus Berlin: Froher Klang zur Ar beitspause; dazw. Funkberichte „Kampf dem Verderb"; 9.30 Heute vor .... Jahren; 9.35 Für die Frau; 9.50 Woä)enbericht der Mit teldeutschen Börse; 9.55 Wasser standsmeldungen; 10.00 Aus Stutt gart: Um 24 Stunden. Hörfolge vom Opferflug des Leutnants Fürbringer; 10.30 Wetter u. Was serstand, Tagesprogramm; 10.45 Kampf dem 'Verderb; 11.30 Zeit u. Wetter; 11.45 Für den Bauer; 12.00 Mittagskonzert (Schallpl.); dazw. Funkberichte „Kampf dem Verderb" und 13.00 bis 13.15 Zeit. Nachrichten und Wetter; 14.09 Zeit, Nachrichten u. Börse; 14.15 Musik nach Tisch (Schallplatten); dazw. Funkberichte „Kamps dem Verderb"; 15.00 Tiere um uns (Buchbericht); 15.20 Kinderstunde; 16.00 Nachmiltagskonzert (Schall- plattenf; dazwischen Funkberichte „Kampf dem Verderb"; 18.00 Gegenwartslcxikon; 18.10 Edward Schnf>er liest seine Erzählung; l8.30 Kl. Musik aus Schallpl.; 19 00 Heinrich von Kleist szu seinem 125. Todestag), Hörfolge; 19.45 Schlußbericht „Kamps dem Ver derb"; 20.00 Nachrichten; 20.10 Aus Halle: Melodie der Liebe. Großer volkstümlicher Opern abend; 22.00 Nachrichten u. Sport funk; 22.30 bis 24.00 Und morgen ist Sonntag. Dresdner Theater Opernhaus: Freitag Aida s7.30) Der König: Böhme, Amneris: Inger Karön, Aida: Margarete Tefchemachcr. Radnmes: Lorenz, Ramphis: Nilsson, Amonasro: Burg. Ein Bote: Lange Eine Priesterin: Christel Goltz. Sonnabend Der Troubadour (8) Schauspielhaus: Freitag Don Juan und Fäust s8) Gouverneur: Kottenkamp. Donna 'Anna: Antonia Dietrich. Don Octavio: Geldern, Don Juan: Hoffmann. Dr. Faust: Portiosf, Ritter: Rainer, Nubio: Klein- oscl>egg, Negro: Paulsen, Lepo rello: Ponto, Gäsparo: Jacobi, Liselle: Charlotte Strauch. Ein Priester: Liedtke, 1. Dämon: Eps- kamp. 2. Dämon: Mühlhofer, 3. Dämon: Ostwald, 4. Dämon: Hel- denmaier. Sonnabend Ein Glas Wasser (8) Komödlenhaus: Freitag Die beiden Gregorius (8.15) Sonnabend Die beiden Gregorius (8.15) Ceutral-Ihealer: Freitag Ball der Nationen >8) Sonnabend Ball der Nationen t8) ,.k BI eilen nicht; Sim einen Mn?n SliMgen" kia lZriethlatt. das sauher gestaltet und ge- drueht ist, ist und hleiht eine kmptehluag die eigene pirma. 80 ist es eigentlich mit jeder »au- Heren Drucksache, hsaa heaehtet gute Druck sachen «loch grnr av- ders. - Darum liefern wir such nur ()u»li- tatsdrueh. Lilkimia Dresden I Polierstr, 17, I^ui 21012 HuverWgs deutsche Wertarbeit ScbvkSkr sickl Box kalf öinclvsobub moci. ölstivskrisk. til.gssob« .^bsaU LraunLbsvrsaux- 2ugscbub. 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