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Nr. 261. 7. 11. 36. Sächsische Volkszeitung Seite 8 5üci^sst-5c>csissn tz. Chemnitz. Ungetreuer Angestellter. Die Gröhe Strafkammer des Landgerichts Chemnitz verurteilte den 23 Jahre alten Martin Fischer aus Erdmannsdors wegen Amts unterschlagung zu neun Monaten Gefängnis. Er hatte im Post zustellungsdienst in cis Fällen Beträge für Postanweisungen und Zahlkarten nicht abgeliesert und sich auf diese Weise nn- rechtmätzig 191 NM. angeeignet. tz. Chemnitz. Warnung vor einem Zech betrü ge r. Seit mehreren Wochen begeht in Chemnitz und Umgebung der 40 Jahre alte Arno Racurow Zechbetriigereien. Er gibt sich dabei als Besitzer eines Reiseomnibusses aus. Zuweilen erklärt er cluch. mit seinem Kraftwagen eine Panne erlitten zu haben und nicht weiter kommen zu können. In Flöha, Großrückers walde, Marbach, Augustusburg und Niederwiesa hat er in der letzten Zeit zahlreiche Gastwirte geschädigt. Vor ihm wird ge warnt. , tz. Chemnitz. Rasse schänder se stge n ommen. Der in Chemnitz wohnhafte 32 Jahre alte Jude Hugo Pfeffer wurde wegen Rasseschanbe festgenommcn und der Staatsanwaltschaft gugesühr«. Pfeffer halte seit zwölf Jahren mit einer Chemnitzer Einwohnerin ein Liebesverhältnis unterhalten und auch nach dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze den rasseschänderi- schen Verkehr fortgesetzt. tz. Lirhtenstetn-Callnberg. Mit den Händen in die Dreschmaschine geraten. In Rödlitz geriet die Tochter eines Landwirtes mit den Händen in die Dreschmaschine. Der Bedauernswerten wurden beide Hände fast abgerissen. tz. Plauen. U eberrasch ter Einbrecher flüchtet. In der vergangenen Nacht wurde in einer Wohnung in der Wartburgstratze ein Einbrecher vom Wohnungsinhaber über rascht. Der Eindringling fand leider Gelegenheit, sich der Fest nahme durch die Flucht zu entziehen. Er war in das Speise gewölbe cingedrungen und von dort aus in die Küche gelangt. Die Beute bestand aus einem kleineren Geldbetrag. h. Plauen. Fahrtrichtungszeichen nl cht beach tet. Ein die äußere Reichenbacher Straße passierender Kraft wagen hatte das Zeichen zum Einbiegen in die Straße nach Voigtsgrün gegeben, was von dem Lenker eines nachfolgenden Kraftwagens nicht beachtet worden war. Der zweite Kraft wagen fuhr mit voller Wucht auf das vor ihm fahrende Gefährt auf und warf cs um. Der Fahrer und dessen mitfahrendc Frau wurden dabei zum Glück nur leicht verletzt. Beschleunigte Durchführung des Leipziger Abkommens Eine Vereinbarung zwischen Dr. Ley und Dr. Schacht. Berlin, 6. Vcw Angesichts der Dringlichkeit und Bedeu tung der unter dem Vierjahresplan erforderlichen Arbeiten sind der Leiter der Arbeitsfront, Dr. Ley, und der Rcichsivirtscl)afts- minister Dr. Schacht übereingckammen, die Arbeiten für die Ausführung des Leipziger Abkommens beschleunigt vorwärts zu treiben und in allen ihren Gliederungen gemeinschaftlich alle Arbeiten zu fördern, dir zur Verwirklichung dieses Planes füh ren können. Hauptschriflleiter: Georg Winkel, verantwortlich sür Inhalt und Bilder: Georg Winkel In Dresden. Verantwortlicher Anzeigenleiter: Theodor W i n kr1 In Dresden. Trick und Verlag: Germania Buchdeuckerel Dresden. PoUerstratze 17. D. A. X. 36: über 4200. — Z. Zt. ist Preisliste Nr. 4 gültig. Oer Richter hat das Wort . . . Interessante Urteile der letzten Tage — Eine nützliche Lehre für alle Die „Juristische Woä>cnschrifl" veröffentlicht in ihren letzten Nummern eine Anzahl von Entscheidungen vcrschie- dener Gerichte, aus denen wir im folgenden vier Beispiel: herausgreifen, die infolge ihrer grundsätzlichen Bedeutung auch für weitere Kreise der Oesfentlichkeit von Wichtigkeit und Interesse sind. Was ist notwendiger Unterhalt? Nach der Zivilprozeßordnung sind die Einkünfte des Schuldners unbeschränkt pfändbar, soweit die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt ist. Dem Schuldner ist jedoch von den Abzügen so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt bedarf. In dem vorliegenden Falle wurden dem Schuldner monat lich 103 RM. netto von seinem Ruhegehalt belassen. Der Schuld ner verlangte, daß ihm eine höhere Summe belassen würde, es müsse berücksichtigt iverden, daß er kein Handarbeiter sei, sondern eine höhere Schule besucht und früher eine gute Stel lung als Abteilungsleiter bei der AEG gehabt habe. Er habe somit Anspruch auf eine entsprechend höhere Lebenshaltung. Das Kammergericht hat dieses Verlangen abgelehnt und ausgeführt, daß die gesellschaftliche Stellung des Schuldners oder seine frühere gehobene Erwerbsstellung eine Erhöhung des üblichen Satzes nicht rechtfertigen könnten. Sinn und Zweck des Gesetzes würden einer solchen Ansicht auch wider sprechen. Wenn ein Schuldner die Lebensführung, die seiner früheren Stellung entspricht, nicht mehr ausrechterhalten könne, ohne seine Unterhaltspflichten zu verletzen, so sei es selbstver ständlich, daß er sich, um seinen Pflichten nachzukommen, auf das Maß des wirklich zum Leben Notwendigen beschränken muß, und daß er keinen Anspruch darauf habe, daß ihm seine frühere Lebensstellung auf Kosten Unterhaltsberechtigter gesichert werde. Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters. Eine bemerkenswerte Entscheidung fällte das Oberlandes- gcricht Hamburg über die Unterhaltspflicht des un ehelichen Erzeugers. Der uneheliche Vater ist im Jahre 1907 verurteilt worden, dem Kinde bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren. Er hat sich jedoch um die Erfüllung dieses Anspruches gedrückt. Die Mutter hat das Kind aus eigenen Mitteln und durch ihre Arbeit unterhalten. Sic hat nunmehr Ersatz ihrer Aufwendungen von dem Erzeuger verlangt. Das Oberlandcsgcricht Hamburg hat ihr vollen Ersatz der für das Kind in den 16 Jahren aufgewendeten Unterhalts beträge zuerkannt. In dem Urteil führt es aus, daß der Vater zur Untcrhaltsleistung verpflichtet sei; wenn er diese Pflicht nicht erfülle und ein anderer — hier die Mutter — diese an seiner Stelle tut, so handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, für die der Vater Ersatz leisten muß. Denn die austraglose Geschäftsführung besteht hier in der Erfüllung einer gesetzliche» Unterhaltspflicht. Wann ist Blutprobe zu gestatten? In einem vor dem Kammergericht entschiedenen Streitfälle verlangte der als Erzeuger eines unehelichen Kindes in Anspruch Genommene, daß durch Vornahme einer Blutprobe bei sich und bei dem Kinde fcstgestellt würde, daß er nicht der Vater sei. Der Vormund des Kindes weigerte sich, die Entnahme des zur Untersuchung erforderlichen Blutes zu genehmigen. Der Kläger bat das Vormundschaftsgcricht, deshalb gegen den Amtsvormund einzuschreiten. Vormundschaftsgcricht und Landgericht lehnten das aber ab. Das Kammcrgericht entschied jedoch, daß der Amts vormund zur Erteilung der Einwilligung angewiesen werden müsse, und erklärte, der Amtsvormund handele pflicht wi drig, wenn er die Blutentnahme bei seinem Mündel zwecks Feststellung der blutmäßigen Zugehörigkeit des Kindes nicht gestattet. Der Vermieter hastet! Das Kammergericht hat in einem Urteil festgestellt, daß der Vermieter auch für Unfälle haftet, die auf einem zur Benutzung freigegebenen, wenn auch nicht mitvermictencn Teile seines Grundstücks dem Mieter zustoßen. Hier handelte es sich um eine Wendeltreppe in einem Treppenhaus, das im Mietverträge nicht mit ausgeführt worden war, als Zugang zu den Wohnungen auch nicht benötigt wurde, aber von den Wohnungen aus be treten werden konnte. Ein Mieter, der die Treppe benutzte, brach mit dem völlig morschen Geländer durch und zog sich beim Sturz erhebliche Verletzungen zu. Der Vermieter wurde zum Schadenersatz verurteilt. Verbrecher-Eitelkeit Berlin, 6. Nov. Daß ein mit allen Wassern gemasä-cner Ganove sich bei der Umwelt als Biedermann auszugelmn versucht, ist kein« Selten heit. Seltener ist schon der seltsame Ehrgeiz verhältnismäßig harmloser Rechisbreä-er, sich als verwegene, zu allem ent schlossen« Kapitalverbrecher hinzustellcn und von Ganovenkum panen bestaunen zu lassen. Und doch gibt es moralisch brüchige Menschenkäuze dieser Art. Ernst Schmidt, 27jährig, ein Bursä-e unsteten Lebenswandels, hatte diesen „Ehrgeiz". Die Straftaten, di« er auf dem Kerbholz hatte und wegen deren er hinter schwedischen Gardinen gesessen hatte, genügten ihm nicht. Er wünschte in seinem Ganovcnkreise als ein ganz großer gesähr- liclier Verbrecher zu gelten. Und zum Beiveise erzählte er seinen Freunden haarsträubende erfundene Geschichten seiner „Taten". Auch lud er seine Freunde gelegentlich zu Spazierfahrten in ele ganten Privätautos ein, die er unter den bewundernden Augen seiner Ganovcnsreunde von der Straße weg gestohlen hatte. Nur um zu zeigen, was für ein Kerl er war. Der seltsame Renommist trug in seiner Tasche Führer- scliein, Kraftfahrerausweis und Zulassungspapier« für die ver schiedensten Kraftwagen. Leider waren sie gefälscht oder ge stohlen. Den Führerschein zum Beispiel hatte Schmidt während der Winterolympiade in Garmisch-Partenkirchen in einer Akicn- tasä>e „gefunden". Er hatte Bild und Unterschrift des ur sprünglichen Besitzers durch sein eigenes Konterfei nebst Na menszug ersetzt. Und er hatte sich durch diese kleine Fälschung aus eigenen Gnaden ohne Lehrgang und ohne Prüfung zum Besitzer eines Führerscheins gemacht. Bei einer seiner Vergnü gungsfahrten zu dreien aber ereilte ihn sein Geschick. Da er die von der Straße weg „reguiricrtcn" Autos nicht ausgeraubt, viel mehr sie sogar nach Oiebrauch großzügig zurückgebracht hatte, wäre vor Erlaß der Novelle zum Strafgesetzbuch vam Jahre 1935 das Gericht vielleicht in Verlegenheit gewesen, aus weichem Paragraphen des alten Strafgesetzbuclres es einen genügend empfindli«l>en Denkzettel für Schmidts Mitfahrer begründen könnte. Diese Verlegenheit lwsteht nicht mehr. Schmidt wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und seine beiden Kumpane bei den Fahrten in gestohlenen Autos mußten ihr« Ausflüge mit je zehn bzw. fünf Monaten Gefängnis bezahlen. MÜOMM . ' roö°g 8S -! W Ssussbislen' °;U°'i.gg I Noulallen ,'.^ov g1.20 I Nsmmelkeule " No!, 1.28 z Kookflei8vk .Ass'-j 1.V4 I gskltESltlklvK zoo <,98-^1 ^00.g lossl-ksis . . . 2Sz 24z 20z ^Vsills kotinsn 32z 24z 2Vz V/sirsnmsUI U/p» /»ck . . IS? »näsln oü.UsuelinizfilmsonI. . 37z kist-SlltLk-UzklGroni ... 42z SuUoninvn . 43? 34z 2Sz pklournsn . . . 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November 1923; 10.30 Fröhlicher Kindergarten; 11.00 Die deutsch-bulgarischen Wir I scha ftslrczieh unge n; 11.15 Deutsclx'r Seewellerbericht; 11.40 Der Bauer spricht — Der Bauer hört; anschl. Wetterbericht; 12.00 Aus Saarbrücken: Musik zum Mittag; dazw. 12.55 Zeitzeichen der Denisä-en Sceivarte; 13.45 Neueste Nachrichten; 14.00 Allerlei — von Zwei bis Drei! 15.00 Wet ter- und Börsenberichte und Pro grammhinweise; 15.10 Ruf der Jugend! 15.15 Hier lacht der Pimpf! 15.30 Wirtschastswochen- schau; 15.45 Eigen Heim — Eigen Land; 16.t»0 Für jeden etwas! sSchallplattenf; 18.00 Volkslieder — Volkstänze; 18.40 Sport der Woche; 19.00 tönten Abend, lieber Hörer! „Ein lustiger Streikzug gucr durch Berlin"; 19.45 Was sagt Ihr dazu? Gespräch« aus un serer Zeit; 20.00 Kernfpruch; an schließend Welterlrerichl u. Kurz nachrichten des Drahtlosen Dien stes; 20.10 Donnenvellcr — ladel- los! Wir feiern den 70 Geburts tag von Paul Lincke; 22.00 Wet ter-, Tages- und Sportnachrichten; anschl. Deutschlandecho; 22.30 Eine klein« Nachtmusik; 22.45 Deut scher Seeweilerbericht; 23.00 bis 0.55 Wir bitten zum Tanz! Reichssender Leipzig Sonnabend, 7. November 6.00 Aus Berlin: Morgenrus, Ne-chswetterdienst; 6.10 Aus 21er- lin: Morgengymnastik; 6.30 Aus Breslau: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde; dazw. 6.50 bis 7.00 Mitteilungen sür den Bauer; 7.00 bis 7.10 Nachrichten; 8.00 Aus Ber lin: Funkgymnastik; 8.20 Aus 'Berlin: Kleine Musik; 8.30 Aus Berlin: Froher Klang z. Arbeits pause; 9.30 Heule vor . . . Jah ren; 9.35 Für die Frau; 9 50 Wo chenbericht der Mitteldeutschen Börse; 9.55 Wasserstandsmcldun- gen; 10.00 Aus Münä)«n: Der ein same Marsch. Hörspiel um den 9. November 1923; 10.30 Weiter und Tagesprogramm; 1130 Zeit und Weller; 11.45 Für den Bauer; 12.00 Aus Heidelberg: Buntes Wochenende; dazw. 13.00 bis 13.15 Zeit, Nachrichten u Welter; 14.00 Zeit, Nachrichten und Börse; 14.15 Vom Dcutschlandsendcr: Allerlei — von Zivei bis Drei! 15.00 Der Sinn der deulscl>en Geschichte; 15.20 Kinderstunde: Hast du noch Worte? 15.50 Zeit, Welter und Wirlschaktsuackrichten: 16.00 Aus Miinel)«»: Froher Funk für Alt und Jung; 18.00 Gegenwartslexi kon; 18.15 Volkslieder; 19.00 Abend mit Chanin (Hörbild); 20.00 Nachrichten; 20.10 Aus Königs berg: Marjelche im Land der Seen und Elche- 22.00 Nachrichten und Sportfunk; 22.30 bis 24.00 Und morgen ist Sonntag. Dresdner Theater Opernhaus: Freitag Madame Butterfly s8> Cho-cho-san: Angela Kolniak, Su zuki: Iessyka Koetlrik. Ihre Mut ter: Ida Maeder. Käte Linker ton: Irma Ehrlich, Linkerton: Parlo, Sharpleß: Burg, Goro: Eybisch, Fürst Aamadori: Zirken bach, Onkel Bonze: Bader, Kom missar: Schmalnauer, Aakusidü: Renner, Standesbeamter: Koß, Die Base: Tilly Naumann, Die Tante: Johanna Schwarz. Sonnabend Tosca (8) Schauspielhaus: Freitag Thomas Paine (8f Thomas Paine: Hofsmann, Stone: Kleinoschcgg, Bankier Adams: Liedtke. Grignan: Ostwald, Lau rens: Mühlhofer, Howe: Bruns, Washington: Kottenkamp, Greene: Decarli, Tornay: Paulsen, Stabs offizier: von Smclding, Capet: Lindner, De Villiers: Geldern, Chabot: Klingenberg. Französi- sä-er Kapitän: Walther, Joe: Bauer, Französischer Richter: Eps- kämp, Gefängniskommairdant: Jacobi, Wächter: Heldenmaier, Hauptmann: Nietschmann, Hafen meister Schmieder. Sonnabend Das Kind <8) Komödienhaua: Freitag Held seiner Träume s8.15) Amtliche Bekanntmachungen Die Hebrroll«» i!b«r die BtUrägt zur Sächg- Ichkn wiidnUrychaitUchen Vek>gsq«nojl«nschaII aus das Jahr UM und dar Jahresbericht dieser Beruss- aenossenichast Pir war, liegen sür den Eladibegrk Dresden »am U>. November UM an zwei Wochen lang in der geil von Uhr im städtischen Versicherungsamt, Breite Ttratze 7, 8., Zimmer 7, sür die Beteiligten zur Einsichtnahme aus. Jeder beteiligte Unternehmer erhält den Gesamtbetrag der Beiträge, den er bis zum 7. Dezember UM zu zahlen hat, noch schrisllich mitgelcilt. lieber die Be rechnung der Beiträge geben die Heberollen Nus- schluk Versteigerung »ersaNener Pliinder. Am >8. und 17., 19. bis mit 21. und am 29. und 2t. November, 1» Uhr, Versteigerung versallener Psänder, deren Psandscheine im November UM ausgestellt sind, und zwar am 18. und 17. November Uhren, Gold- und Silbcrsachen, an den anderen Togen Etoss«, Klei dung, Wäsche usw. Ausschreibung der Gangbahnherstellung der Ränt- genslrahe. Bedingungen und Vordruck« Im Stadt amt sür Tiefbau und Betriebe, Rathaus, Ringstrahe IS, 9. Obergeschoh, Zimmer 989, erhältlich. Ein reichung der Angebote (verschlossen) mit obiger Aus- schrisl ebenda bis Donnerstag, den 12, November 1998, 19 Uhr (Oessnung der Angebote). Die Zugendamlsauhenstelle Plauen ist am t. No vember 1998 von Landhausstratz« 9 nach Näthnther Strafte 2 zur Kreisstelle Plauen verlegt worden. Zernrus: 19921 und 18498. Zür den Publilums- verlchr ist die Iugendamlsauftenstestc kllnstig Mon tags, Mittwochs und Zreitags geössnet. lieber das Vermögen des kausmanns Harrn Meyer in Dresden A. Elisenstrafte 1, 2., Inhaber eines Galanterie- und Zpielwarcngeschäsls in Dies, den A., Wilsdrusser Strafte 16, wird das Konlurs- »erfahren erössnet. Der Kaufmann Johannes Laem- merhiit in Dresden A, Gcrichtsstrafte 20, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungcn sind bis zum 90. November 1996 bei dem Amtsgericht Dresden anzumelden. Das Konlursoersahren über das Vermögen der Gesellschast H. K. Hermann, Komm.-Ges. In Dres den A., Vismarckplah 1 a, die daselbst einen Handel mit Tuchwaren betrieben hat, wird ausg,hoben. Sperrung de« Trnppenllbungsplaft«, Königsbrück. 1. Der gesamte Truppenübungsplatz Königsbrück ist sür sämtliche Auswcisinhaber wegen Cchieftens mit scharser Munition am 10. November 1996 von 7.90 bis 17.90 Uhr gesperrt. 2. Während des In Zisser 1 ausgesührlen Schlesiens sind die sür den össentlichen Verkehr sonst sraigegebenen Straften Schwepnitz — Zeisholz und Schwepnitz — Cosel ebenfalls gesperrt. Die Strass Krakau — Zochau ist während der oben an geführten Zeiten für den össentlichen Verkehr siel. 9. Aufterdem Ist das mit weiften Flaggen abge steckt« Gebiet aufterhalb des Platzes auf Flur Rohna und Naundorf (Pulsnitzgegend) am 10. November 1998 von 7.90 bis 17.90 Uhr gefährdet. Die Straft« Sleinborn — Schmoekau kann In den oben ange führten Zeiten von Ausweisinhabern benutzt wer den. Truppenübungsplatz Königsbrück, 5. Roo. 1998. Kommandantur Truppenübungsplatz Königsbrück. sl!s Gsövsiätts- unll Ppivaicspuoksaoksn in 8ssofimsokvo>lsp äusfüfipung ru nlsclplg- stsn ?psl8sn bei kosinsllstsp 1_Ivfsk'unk DU WII DU kuvkäpllvksi'si ll. Vsrlsg vl-osäsn, poliscslcaos 17