Volltext Seite (XML)
Nr. 58. — 8. 3. 38. Sächsische Volkszeitung Seite 5 ^otirvn Odenst 8eek h«it »ach dreitägigem Aufenthalt Vrüffel wieder verlassen. Der unmittelbare Anlaß dieses Nesnches, dem in der bel gischen und polnischen Presse außerordentliche Bedeutung beigemessen wird, war die Unterzeichnung des belgisch-pol nischen Handelsvertrages, der an die Stelle früherer Wirt- schaslsabmachuugen von 1033 und 1935 tritt. Da indessen der Vertrag bereits am 10. Februar paraphiert wurde, so kommt dieser Unterzeichnung lediglich formales Interesse zu, und es stand daher von vornherein fest, das; die belgisch polnische Aussprache sich auf einem weiterreicheuden Hinter gründe abgespielt hat. Auch etwaige Verhandlungen über die Gewährung einer belgischen Anleihe nnd die Inten sivierung belgischer Investitionen in polnischen Wirtschasts- uuteriiehmungen sind noch kein zureichender Grund für eine» Staatsbesuch, der in betonter Feierlichkeit vor sich gegangen ist. Der Anlas; erscheint vielmehr hochpolitischer Natur. Die Unterzeichnung des fowjetrussisch-franzö- sischcu Unterstütjungspaktes trifft Polen und Belgien in gleicher Weise, können doch beide Länder im Kousliktsfalle das Durchmarschgebiet für „Sankiionsarmeen" werden. Polen, das ebenso wie Belgien durch einen alten Militär vertrag mit Frankreich gebunden ist und seine Ab hängigkeit von der französischen Politik wiederholt drückend empfinden muhte, hat es verstanden, sich durch die Verständigung mit Deutschland aus der wesiliche» Hörigkeit losznlösen nnd eine cigen- ständige Politik anzubahnen. Aehuliche Wünsche sind auch in weiten belgischen, nicht zuletzt flämischen, Kreisen vor handen, und es hat wiederholt schärfsten Drucks von Paris aus bedurft, um Belgien riistungspolitisch bei der Stange zu halten. Erst soeben hat der belgische Kriegsminister Deväze mit seinem Aufrüstungsprogramm eine neue Schlappe erlitten, und die ausschließlich französischen militärischen Bedürfnissen Ncchnung tragende militärische Vorbereitung der belgischen Generalität erregt in immer weiteren Kreisen Kopsschiitteln und Bedenken. Auch die Abschwächung des Locarnogedankens durch den Sowjctpakt kann der belgischen Politik nicht gleichgültig sein, und sie wird sich aus diesem Anlas; erinnern, das; von deutscher Seite mehr als einmal die Initiative zur Ausgestaltung des deutsch-belgischen Verhältnisses ergrisfen worden ist. Da dem Vernehmen nach der belgische Ministerpräsident van Zreland den Besuch des Obersten Beck in nächster Feit in Wort,bau erwidern wird, so ist auzunehmcn, das; die in Brüssel geführten Gespräche zu greifbaren Ergebnissen ge führt haben, die auf der Parallelität der außenpolitischen Lage beider Länder beruhen. In diesem Zusammenhang verdient cs vermerkt zu werden, das; auf dem Neise- pregramm des Obersten Beck als nächster Punkt ein Besuch in Belgrad steht. Bekanntlich ist Jugoslawien das einzige Land der Kleinen Entente, das den sowjctrussijchen Ver legungen bisher widerstanden hat nnd nicht ohne ernste Bedeuten dem Ausbau der Moskauer Stellung in SUdost- europa gegenübersteht. Hier liegt eine andere Art von politischer Verwandtschaft vor, die der überaus aktiven polnischen Außenpolitik neue Ansatzpunkte bietet. Verpflichtungen TivUgerncinilen gegen über üen liirebengemeinejen Im „Gemeindetag" (1936, Nr. -i), dem Organ des Deut schen blemeindetages, ist ein Aussatz erschienen, in welchem der bekannte Beigeordnete Meyer-Liilmann, Berlin, aus die Rcchlsbeziehungcn zwischen politischen und Kirchengcmeinden näher eingeht. Meyer Listmann erklärt zunächst, das; Verpflich- tuugen der politischen Gemeinde gegenüber Kirclpengemciuden an vielen Orten seit alters bestehen. Es könne sich z. B. handeln um Baulasten, Barzuschiisse oder Naturalbezüge, um Leistungen sür gottesdienstliche Zwecke, um Stiftungen zum Lesen von Messen usw. Die politischen (gemeinden halwn, wie Meyer-Listmann schreibt, nicht selten den Wunsch, sich von diesen Lasten befreien zu können. Sie möchten sich aus ihren eigenen kommunalen Aufgaben- und Pslichlenbereich, der groß und be lastend genug sei, beschränken. Meyer-Liilmann geht nun den Rechtsverhältnissen im ein zelnen nach und betont, das; der verantwortuugsbewuhte Bür germeister nicht übersehen werde, das; es sich in der Regel um bestehende Rechtsverhältnisse handele, die nicht einseitig, son dern nur durch eine Vereinbarung abgeändert oder aufgehoben werden können. Wenn es sich um Verpflichtungen handele, die vernünftigerweise nicht bestritten werden könnten, so werde er es vermeiden, seine Gemeinde in aussichtslose Rechtsstreitig keilen zu verwickeln. Meyer-Liilmann erwähnt an einem be stimmten Beispiel, das; die Ansicht durchaus unrichtig sei. sehr alte Verpflichtungen könnten heute unmöglich noch zu Recht bestehen, weil doch jede rechtliche Verpflichtung ihrer Natur nach irgendeine zeitliche Grenze haiwn müsse. Im Gegenteil werde man im allgemeinen sagen können: je längere Zeit hin durch eine Verpflichtung erfüllt worden ist, um so größer sind die Aussichten für eine Bejahung ihres rechtlichen Bestandes. Ebcnso treffe die Annahme nicht zu, eine polilisck;e (Yemcinde könne sich von ihren Verpflichtungen einfach losmack>e», weil die Kirckrengcmeinden In neuerer Zeit begonnen haben, Kirchen steuern zu erheben. Meyer-Liilmann ermähnt zunächst, daß die Rechtsprechung die Zulässigkeit des Rechtsweges siir Klagen aus Leistungen zu kirchlick;en Zwecken bejaht. Auch alle öffentlich-rechtlichen Ansprüche ckuf Leistungen zu kirchlick)en Zwecken können nach feststehender Rechtsprechung vor den ordentlichen Gerichten ver folgt werden. Er geht ferner ein auf die Garantie des Mr- mögensbestandes der Religionsgesellsck-aften in Art. 138 der Reichsverfassung, führt dann auch die bekannte Erklärung des Führers und Reichskanzlers vor dem Reichstag am 23. 3. 1933 über die Rechtsstellung der beiden christlichen Rcligionsgesell- schaftcn an, elcenso-ein Wort des Reichsliirck-enministers vom Januar 1936 über die staatlich Hilfe und Förderung beider christlichen Kirckscn. Meyer-Liilmann zitiert endlich noch die Art. 17 und 18 des Reichskonkordates, in denen wiederum eine (Riranlic des kirchlicl)en Vermögensbcstandes sowie gewisse Richtlinien siir eine etwaig« Ablösung kirchliche Rechte ge geben ist. Zu der Ablösungsfranc stellt Meyer-Liilmann nach besonders fest, daß es sich hier lediglich um die evtl. Ablösung von Leistungen handel«, die der Stckat als Staat der Kirchn- gemeinde gegenüber habe, nicht dagegen um Leistungen, die der Staat als Fiskus oder die eine andere juristische Person, wie z. B. eine Gemeinde, zu bewirken verpflichtet ist. Bisher sind gesetzliche Bestimmungen iilcer die Ablösung oder Ablösbarkeit nicht ergangen. Ei« sind nach Meyer-Liilmann wohl auch noch nicht zu erwarten, da es sich um ein weitschich- liges Rechtsgebiet handele. Der Aussatz im „(tzemeindetag" un tersucht den rechtlichen Charakter der im einzelnen sehr ver schiedenartigen Verpflichtungen der politisch» Gemeinde gegen über den Kirchengcmeinden näher. Es werden insbesondere dargestellt die Observanzen, das Herkommen, die Verjährung, das Kirchnpcstronat und die vertragsmäßigen Zuschüsse zum Psarrgchalt. Am Schluß geht Meyer-Liilmann nach auf die Frage ein, ob die politischen Gemeinden im Hinblick auf den durch die Inflation eingetrctenen Währungsverfall der Mark unter dem Das preussische Oberverwattunasaerlchi über den Verkauf von Schriften im Kircbenvorlal Das Preußische Oberverwaltungsgericht hat unter dem 9. 1. 1936 — Aktenzeichen: III C. 19. 4. 35 — eine grundsätzliche bedeutsame Entscheidung über den Vertrieb von Druck schriften im Kirchenportal gefällt. Es handelte sich um einen Fall, in dem der Bürgermeister in Kevelaer gegen mehrere Personen (S. und andere) Zwaugsgeldcr in Höhe von NM. 10 bzw. NM 5 festgesetzt hotte, weil sie aus der Treppe und im Portal der Basilika in Kevelaer eine konfessionelle Jugendzeitschrift verbaust nnd damit gegen die Anordnung über die Betätigung konfessioneller Iugendverbände vom 28. 5. 1931 verstoßen hätten. S. und andere hatten nach vergeblicher Be schwerde Klage beim Bezirksnerwaltungsgericht erhoben und sich darauf berufen, die Schriften seien nicht ans öffentlicher Straße verkauft morden, sondern innerhalb der Kirche, wo der Verkauf nicht verboten sei. Nach ministerieller Anordnung sei der Vertrieb von Schriften aus Treppen und Vorhäfen von Kirchen nicht zu beanstanden. Das V e z i r k s v e r w a l t u n g s g e r i ch t wies die von S. und anderen erhobene Klage ab und betonte, die Haupttreppe Der Skabsches dss Führers beruft den Kullurkreis der SA Die ,,Nationalsozialistisch Parieikorrespondenz meldet: Aus der Erkenntnis heraus, daß nur in einer Zusammen fassung aller gestaltenden und scstöpferischu Kräkte innerhalb der SA. ihr Wirken auf einer gebundenen Marschrichtung erfolgreich und filier die SA. hinaus fruchtbar werden kann, hat der Stabs chef des Führers mit Wirknua vom 19. Februar 19:G den Kul tur k r c i s d e r S A. geschaffen. In diese kulturelle und künstlerische Kameradschaft ivurden berufen: Oberführer Franz Moraller. Berlin: Brigadesührer Jo sef Berchthold, München: Ob'-sturmbannführer Gerhard Schu mann. Stuttgart: Obersturmführer Hubert Böluue. München; O'ccerlchariiihrer Hern'cerl Meuvl. TAichtieast: Oberiruppstihrer Lembeck, München: Standartenführer Scbaudinu. Berlin; Sturm bannführer Götz Otto Stosfre'eu. Berlin: SA.-Mann Dietrich Loder, München: Truppsiihrer Schloderer, München - Pa Heinrich Anacker. Berlin: Oberirupnsübrer Hans Dufsuer. Hugstetten im Breisgau: Obertrunpsührer Dr. Hans Volz. Berlin: Braadc- sührer Giesler. Oldenburg: Truppiührer Haus Schienest, Mün chen; Oberscharführer Helmut!; Hansen. Berlin. VeisehungSfeier sür die Großfürstin Will von Rußland Koburg, 7. März. Die Beisetzung der in Amorbach verstorbenen Großfürstin Kyrill von Rußland erfolgte nm Freitagvormitlag 10 Uhr in der Familiengruft des Herzoglichen Hauses Sachsen-Koburg uud Gotha. Großfürst Kyrill, der mit den anderen Familienmitglie dern der Verstorbenen aus Saint-Vriac gekommen mar, vcr- iveilte vorher am Sarge seiner Gattin. Die Trauerfcier selbst fand in der Kapelle des Mausoleums statt. Der Geistliche der russischen Kirche in Wiesbaden leitete die Feier, die umrahmt mar von Gesängen des russischen Kir- cheuchors in Wiesbaden. Nach dem Trauergottesdienst mar der reich mit Blumen nnd Kränzen geschmückte Sarg in der linken Bestoltungshalle beigesetzt morden, ivo bereits die Eltern und der Bruder der Fürstin ruhen. An der Feier nahmen u. a. teil: Königinmitwe Mario von Rumänien, König Ferdinand von Bulgarien, die Königin Elisa beth von Griechenland, der Herzog von Sachsen-Koburg und Golha, Fürst und Fürstin zu Hohenlohe-Laugeuburg, der Erb prinz zu Hohenlohe-Langenburg mit Schwestern, Prinzessin Ni kolaus von Griechenland, die Großsüvsteu Andre und Dimitrij von Rußland, der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und Herzog Georg von Mecklenburg-Schwerin, das Herzoavaar von Schleswig-Holstein, der Insant und die Infantin Alfons von Spanien sowie der Erbprinz und die Erbprinzessin zu Leiuingen. Die Siadt Koburg war durch Bürgermeister Rehlein, das Batail lon durch eine Ossizicrsabordnung vertreten. Gefaßte Aiaeuner-Verbrecher Aachen, 7. Mürz. Wie gemeldet, werden seitens der Lan- dcskriminalpolizei Frankfurt a. Bk. umfangreiche Ermittlun gen durchgeführt, um die verbrecherischen Machenschaften eingc- vandertcr Auslandszigcuner-Banden restlos aufzuklären. Zahl- reick;« Straftaten, die namentlich auf dös Konto einer gewissen Zigeunerlumdc Korpatsch kommen, konnten lcereits aufgedeckt und in diesem Zusammenhang zahlreiche Zigcnner hinter Schloß und Riegel gebracht werden. Jetzt ist es der Gendarmerie im Bezirk Aachen gelungen, bei Hückelhoven zwei iveitere von der Frankfurter Kriminalpolizei gesuchte Zigeuner zu fassen. Bei einem von ihnen handelt es sich um den berüchtigten Zigeuner Demeter, dem Devisen vergeh en, Totschlag versuch und andere Straftaten zur Last gelegt werden. Der zweite Bursche hielt sich hier unter dem Namen Ludwig Boul auf. Man vermutet jedoch, daß dieser Name nur angenommen ist und daß cs sich bei ihm um einen schon länger gesuchten Sohn des Hauptbandenführers Korpatsch han delt. Die beiden Festgenommencn sind zunächst dem Gefängnis in München-Gladbach zugesiihrt worden. Augunfall bel Kassel Kassel, 6. März. Auf dem Bahnhof Mengershausen bei Kassel ereignete sich am Freitag gegen 19 Uhr ein Zugunfall, bei dem 10 Personen leichte Berketzungen erlitten. Der Personenzug 621. der um 18.56 Uhr. aus Richtung Bebra kommend, den Bahn hof Mengershausen verläßt, fuhr auf einen Güterzug aus. der el>enfalls in Richtuicg Kassel fuhr und infolge eines Brems- schlauchrisses kurze Zeit vorher auf freier Strecke halten mußte. Durch den Anprall wurde der letzte Wagen des Güterzuges hin ten eingedrückt. Einige Güterwagen in der Mitte des Güter zuges sprangen aus den Schienen und wurden stark beschädigt. Zehn Fahrgäste des Personenzuges erlitten leichte Verletzungen, in der Haupisach Prellungen. Eie konnten die Fahrt nach Kas sel fortsetzen. Gesichtspunkt des Geldentwerlungsausgleichs eine Herabsetzung ihrer Leistungen verlangen können. Er stellt fest, daß es sich im allgemeinen um „wiederkehrende Leistungen" handeln werde, siir die grundsätzlich gemäß 8 62 des Ausiverluugsgesetzes Auf wertung zu erfolgen habe. Tie Auswertung richte sich nach den allgemeinen Vorschriften, die Höhe des Auswerlungssalzes würde sich demgemäß nach Treu und Glauben regeln und gegebenen falls nach richterlichem Ermessen erfolgen müssen. Noch der Rechtsprechung in Ausmerlungssachen hoben die Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen das Verlangen nach Abw rtung im allgemeinen nicht als gerechtfertigt anerkannt. einer Kirche sei nach dem Sinn der ermahnten Anordnuva nicht zum Innern der Kirche zu rechnen, sondern sei ein Teil der öffentlichen Straße. Entscheidend sei ob dm Presseerzeugnisse nur den Besuchern des Gotteshauses oder jedem vorübergehen den Passanten zugänglich seien; dies sei hier der Fall oewesen. Aus die van S. und andern eingelegte Revision bat dos Preu ßische O b e r v e r w a l t u n g s a e r i ch t die Vorentscheidung aufgehoben und die Zwnagsveri'ügungen außer Kroi't gesetzt. Das Obervermaltungsgericht führte aus de, von S. und anderen erhobene Einwand, dost das Kirchenportol nicht inner den Be griff der öffentlichen Straße falle, müsse als begründet ange sehen werden. Auch in anderen reichsgesetzlichen Vorschriften, die von dem Vertrieb von Druckschriften handeln, werde zwi schen öffentlichen Straßen und Plätzen und anderen öffentlichen Orten unterschieden und unter öffentlichen Straßen und Plätzen nur die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten öffentlichen Wege verstanden, während als andere öffentliche Orte solche Orte anzusehen seien welche nicht zu den öffentlichen Wegen gehören. Von dieser Unterscheidung müsse auch vorliegend ousgegangcn werden, umso mehr, als nach Paragraph 1 der ermähnten Ver ordnung die ungeordneten Beschränkungen nur für Orte außer halb des Kirchenbereichs gelten sollen. Das Portal einer Kirche liege aber innerhalb des Kirchenbereichs. Die Festsetzung des Zmangsgeldcs könne mithin nicht aufrecht'rhaUen bleiben Die Äevolverschüsse in der Skupschtma Eine Verschwörung? Belgrad. 7. März. Nachdem das Haus in den ersten Nachmitlagsstunden den Abschnitt Außenpolitik erledigt statte, trat es am Abend neuer lich zusammen, um sich mit dem Abschnitt Inneres zu beschäfti gen. Ministerpräsident Slojadiuomitsch wurden bei dieser Ge« legen he it zahlreiche Glückwünsche übermittelt daß er dem An schlag des Aheordueten Arnautowitsch entronnen mar Wie seslgestellt werden konnte, statte Arnautow ls.h aus den Ministerpräsidenten gezielt, mar aber im letzten AuoeubNcst durch einen Abgeordneten au der Abgabe ein s ae-u lten S Bisses gebindert worden. Dieser statte den Arm des N uBerschützen in die Höhe geschlagen, so daß die Kugel über den Koos des Ministerpräsidenten stinmegaing und in die geaen:'u-rtü-gende Wand des Sitzungssaales ganz in der Näh - der D üomateu'oae einschlug. Sie traf die Mauer nur einen halben Meter enl'ernt vom Kops des englischen Gesandten Die nächsten Schüsse gingen in den Fußboden. Die Untersuchung, die gegen den Revolverschützen in der Skupschtina geführt wird, scheint einige Anstaltspui h'e e:ne Vcrschwörungegeben zu hasten. In gut unternchteten Kreisen wird stestauplet. daß im Laufe des aiochw-'-ggo ackt Ab geordnete vorübergehend verhaftet waren. Sie gebären alle dem Iestitschstlust an. Die Annahme, daß es sich nicht um die Tat eines einzelnen gehandelt halte, schint auch die Skuplchtina zu testen. politische Schießereien in Spanien Drei Todesopfer. Madrid, 7. März. In Puebla de Almoraüiel bei Toledo kam es bei der Beerdigung eines von liuksradikalen Elementen erschossenen spanischen Faschisten wieder zu einer schweren Schie ßerei, wobei zwei Personen getötet wurden. Auch n Madrid wurden drei faschistische Arbeiter beim Verlassen ihrer Arbeits stätten von Marr.istcn aus dem H'U'erstalt beschossen. - Einer von ihnen wurde getötet und zwei verletzt. ZeiiuWbefchliMLchme in Danzig Danzig, 7. März. Die durch Seuatserlaß vom 25 Februar in Anlehnung an die Genfer Empfehlungen ueugebildete Kammer für Presseange- legenhciten, die über Verbote und Beschlagnahmen von Druck schriften nach juristischen GesichispiiniNen urtesten fall, wird sich demnächst mit ihrem ersten Fall zu befassen haben. Als erste periodische Druckschrist nach oer Einsetzung des Pressegericstts ist die von dem srühcrw. Senator Planier heraus- gegebene Hausbesitzer-Zeitung .Neue Zeit" beschlagnahmt wor den, da sie in ihrer letzten Ausgabe behauptete, die Danziger Regierung hätte öffentliche Versam niunaen der Oppositionspar teien verhindert. Der „Danziaer Vorposten" stellt hierzu aus drücklich fest, daß eine derartige Behauptung in keinem Falle zutreffend sei. do sede Opposilions.nuppe in Danzig öffentliche Versammlungen abhallen könne, zu denen auch jeder Zutritt habe. Anerkennung der Wihodistenlirche aks Körper schaft des öffentlichen Rechts Nachdem sich die Körperschaften der Bischöflichen Metho- distenkirch, die in den verschiedenen deutschen Ländern lPreu» ßen, Bayern, Sachfen usw.) bestanden, zusaniinengeschlossen haben, hat der Reichs- und preußische Minister iür die kirch lichen Angelegenheiten erklärt, das; die Bischöfliche Methodislen- kirch in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anaesehen wird. („Das Evang. Deutschland", Nr. 7 v 16. 2. 1936). — , «Küsten - rsss u-eek ^LVcL-c. ür cc-eZLZ^e Puppe? üe lueZL.L«. Z LcLs ?LcLcuue- 77 luut 76 7S