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Nummer 97 — 35. Iahrg Trschetnl 6 «al o>lX-«n«lIH. »konaUIA«« v»rug»pr«I» durch Trüge» elnschl. K> Psg. »M v Psa. Trügerlahu 1,7V; durch dl« Pest 1,7V «inschttebUch v,stllb«rwellung»g«bll-r. zuzüglich tt Pfg Pest-Bestellgeld, ««elau««« 19 Vf«-, dl« Sonnabend.. Sonntag «ch gestagnuiftMr ro xd< WMW ! ! 8 ! ! > «nztigenpttile: vi, lieelNgt rr mm dkki!« Zeil» » Ptg I ! 8 ! I >»' gemNIenan,eigen L Plg. ga, Platzwllnlch« lSnaeu lein« Lewllhi leist«». Volkszeitung Sonnabend, 25. April 193k Sie Reichsgartenscha» iszs Enel Eröffnungsakt in der Dresdner Ausstellung Im Fall« vo» HSHerer Tewalt, Berdel, elirtreteader Beiried» stürungen hat der Beileher «der Werbungirelbend« lein« Nr» lprllch«, fall« dl« Zeitung in beichrSnktem Umleng«, a«rl-iii«r »der nicht «rlchelnt. — Trfllllungserl Dreede». — — — — Schristlettung! vrriden.«., PeNerstr. 17, stier«uf «MI «. 11011 Telchüsliskll«, Druck «nid Verlag: vier«a«la Buchdrucker«! und Verlag Th. »ud ». Wintel, PsNerstrast« 17, Feruruf »101». Postscheck: «r. IlÜS. va»k: Stadtdaul DreNx« Nr. Vi7d7 baues und alle Kreise der Einwohnerschaft ivillliommen, die an diesem Festakt teilnahmen. Mit Genugtuung stellte Oberbür germeister Zörner test, das; Dresden sich in ganz beson- dererWeisealsSchcluplatz fiir diesecrsteReichs- ausstellung des deutschen Gartenbaues eigne. In Dresden und seiner Umgebung verbindet sich seit Jahr hunderten eine ideal schöne und abwechslungsreiä)« Landschaft mit besonders günstigen klimatiscl)en Verhältnissen und einem eigenartig schönen Stadtbild. Seit der nationalen Erhebung sei Dresden sich seiner Tradition als Gartenstadt wieder bemüht geworden. Zeugnis dafür sei die Neugestaltung der Elbuser. Hinzu komme die Tradition Dresdens als Ausstellungsstadt. Bereits vor mehr als hundert Jahren, 1829, habe Dresden die erste öffentliche Gartenbauausstellung beherbergt. 1887, 1896 und 1907 seien drei international« Gartenbau, a u s ste l l u n ge n gesolgt. Mit der heutigen Ausstellungs eröffnung begehe das Ausstellungsgcbäude selbst ein Jubiläum, das 1896 also vor 4V Jahren, mit der 2. internationalen Garten bauausstellung eingeweiht worden sei. Der Oberbürgermeister erinnerte weiter an die Gartenbauausstellung von 1926. Auch Dresdens Charakter als Kunststadt mache es fiir eine solche Ausstellung besonders geeignet. Na tur und Kunst finden sich in edelster Harmonie vereinigt in den prächtigen historischen Parkanlagen, die für das Stadtbild Dresdens so kennzeichnend sind. Der Oberbürgermeister schloss: „Mit der Reichsgartenschau Ist wieder eine Ausstellung geschaffen, die, wie schon die vorige Volksschau „Der rote Hahn", ganz aus der nationalsozialisti schen Zielsetzung geboren ist. Denn diese umfangreiche Lei stungsschau des deutschen Gartenbaues will bei ihren Besuchern die Liebe zur Natur, zur Heimaterde und zum eigenen Lande wecken, will auch dem Bewohner der Grohstadt die Bodenver bundenheit, die jedem Deutschen im Blute liegt, wieder wach rufen. Der Gärtner ist der Bruder des Bauern. Jeder, der ein noch so kleines Gärtchen pflegt und sachgemäss bewirtschaftet, hat an dieser Bruderschaft seinen Anteil. Darin ist der Grundgedanke der Ausstellung zu erblicken. Durch die Zusammenarbeit vieler Köpfe und Hände ist dieses Werk ent standen. Vorbildliche Gemeinschaftsarbeit von Arbeitern der Stirn und der Faust ist hier geleistet worden. Möge der Him mel, wie heute, seinen Wettcrscgcn dazu geben, damit die Aus stellung recht vielen deutschen und ausländischen Besuchern zu einer Quelle beglückender Erkenntnis und zu einer Stätte frohen sommerlichen Geniessens werden kann." Der Krcuzchor unter Leitung von Kreuzkantor Mauers berger trug den vierstimmigen Chor „Baucrnspruch" von Hans Lang vor, der in wuchtigen Sätzen Arbeit und Leben des Bauern umreiht. Dann ergriff Relchsernährungsmlnister Darrt das Wort zur Eröffnungsansprache. Einleitend erinnerte Darrt an die Dresdner Gar tenbauausstellung vor 10 Jahren, die in einer Zeit wirtschaft- licher Scheinblüte stattgcfunden habe. Konkurrenz des Aus landes, Preisschleuderei und Qualitätspanschen hätten damals den deutschen Gartenbau geschädigt. Auch für den Gartenbau habe die Machtübernahme durch den Führer Rettung aus schwe rer Not gebracht. Das Rcichsnährstandsgesch bot auch dem Gartenbau die Grundlage, die Erfüllung se.iner Aufgaben unter Sicherung seiner Existenz zu gewährleisten. Dazu brachten Ihm auch andere Schöpfungen des neuen Staates Beschäftigung und Absatz seiner Erzeugnisse, so die Möglichkeiten Im Zuge der Rcichsautobahnen oder die Arbeit des Amtes „Schönheit am Arbeitsplatz" der Deutschen Arbeitsfront. Rrund IM 000 Kleinbetriebe betreiben regelmäßig zu Vcr- kaufszwecken Gartenbau. Ste bilden den eigentlichen Er werbsgartenbau. Hiervon sind 07 000 gärtnerische Pro duktionsbetriebe, d. h. solche, deren Inhaber oder Gefolgschaft einen besonders geregelten gärtnerischen Augbildungsgang durch gemacht haben, während rund 62 000 Feldgemüsebaubetriebe und rund 40 MO landwirtschaftliche vbstbaubetriebc sind. Hinzu kommen jene Gartenbauunternehmungen, die die Anlage und Pflege von Gärten und Friedhöfen übernehmen. Der Gartenbau gilt nicht ohne Recht als eine der wesentlichsten Brücken zwischen Stadt und Land. Der eigentliche Aufschwung des Erwerbsgartenbaues seht erst mit dem Entstehen der Großstädte nach der Mitte des vo rigen Jahrhunderts ein. Entsprechend der Entwicklung der gro ßen Städte nimmt die Zahl der Betriebe in dieser Zeit am stärksten zu. Die 67 000 gärtnerischen Betriebe, die 1933 fest gestellt wurden, beschäftigten dabei ständig 187 000 Personen, von denen 61000 Personen familiensrcmde Kräfte sind. Prüft man die Betriebe näher, dann stellt man fest, datz ein Großteil der Betriebsinhaber und ihrer ständig beschäftigten „gelernten Dresden, 24. April. Haute mittag hat die Relchsgartenschau Dresden 1936 ihre Tore geöffnet. Sie ist die erste Reichsausstellung des deutschen Gartenbaus und wird gemeinsam vom Reichs nährstand und der Stadt Dresden veranstaltet. Die Ausstellung gibt auf 350 000 Quadratmeter Freigelände und 20 000 Quadrat meter Hallenfläche einen großartigen Ueberblick über Arbeit und Züchtungsergebnlsse des deutschen Gartenbaus. Der Eröfs- nungsakt wurde 11.30 Uhr im großen Saale des städtischen Ausstcllungspalastes vorgenommen. 15 Uhr wurde die Aus stellung für den allgemeinen Besuch freigegeben. Der große Saal der Ausstellung war fiir den Eröffnugsakt herrlich geschmückt. Fahnen in den Farben des Reiches und der Stadt sowie Blattgrün zierten die Wände. Die Bühne war von Pflanzengrün und tiesroten Azaleen blüten umrahmt. Eine mächtige Büste des Führers schmückte die Bühn«. Die Zahl der Gäst e, die zu dem Eröffnungsakt erschienen waren, war so groß, daß der Torbogen zum kleinen Saal geöffnet und dieser Raum hinzugenommen morden war. Unter den Ehrengästen sah man zahlreiche Vertreter der Staatsregie rung und der Partei, u. a. Finanzminister Kamps, Landcs- kultürwalter Salzmann, Relchsarbeitssiihrer von Alten, weiter die Herren des Konsularko: ps, Vertreter der Wehrmacht, mit dem Kommandierenden General des 4. Armeekorps List und General der Flieger Wachenfeld an der Spitze. Weiter Vertreter oller städtischen Behörden, u. a. Bürgermeister Dr. Kluge. Un ter den ausländischen Ehrengästen bemerkt« man den bulgari schen Generalleutnant Gantschesf. Fanfaren des Jungvolkes begrüßten kurz vor 11.30 Uhr den Neichsminister Darrö. Die Dresdner Philharmonie unter der temperamentvollen Leitung Paul van Kempens ge staltete prachtvoll das Vorspiel aus Richard Wagners Meister singern. Dann trat Oberbürgermeister Zürner an das Rednerpult, um die Gäste zu begrüßen. Der Ober bürgermeister überbrachte die Grüß« des Reichs st att- halters Mutsch mann, der durch die Fllhrertclgung in Pommern an der Teilnahme an diesem Eröffnungakt verhindert morden ist. Oberbürgermeister Zörner richtete Wort« des Dan kes an den Ncichsernährungsminlster, der von Anbeginn der Ausstellung sein besonderes Interesse entgegcngcbracht hat. Weiter hieß der Oberbürgermeister die Vertreter des Garten- Oer Volksgerichtshof Die deutsche Reichsregternng hat dieser Tage ein Gesetz erlassen, das den Volksgerichtshof, der bisher als ein Son dergericht galt, zu einem ordentlichen Gericht im Sinne des Eerichtsverfassungsgesetzes macht. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Volksgerichtshof ein selbständiger Eerichtskörper in beamten- und haushaltsrechtlicher Hin sicht. An seiner Zuständigkeit wird nichts geändert. Er ist, von gewissen Ausnahmen abgesehen, höchstes und einziges Gericht bei der Aburteilung von Hoch- und Landesverrats sachen, für die vorher ein Senat des Reichsgerichts in Leipzig zuständig war. Auch an der Zusammensetzung des Volksgerichtshofs wird sich nichts ändern. In seinen Senaten werden weiterhin Berufs- und Laienrichter aus Kreisen der Wehrmacht, der Polizei und der Partei Recht sprechen. Bisher waren die Berussrichter des Volksgerichts hofes haushaltsmäßig bei ihren bisherigen Gerichten be lassen worden; ste wurden lediglich ans fünf Jahre zum Volksgerichtshof berufen. Auch die übrigen Beamten wur den aus den Mitteln anderer Behörden gespeist. Außerdem fehlte es ihm an einer eigenen Anklagebehörde; der Staats anwalt beim Volksgerichtshof unterstand dem Oberreichs anwalt und war nur ein Teil der Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht. Man war sich darüber im klaren, daß dies keine Dauerregelung, sondern nur eine Rotlösung jein konnte. Es gab zwei Wege der Entwicklung: Entweder wurde der Volksgerichtshof wieder zu einem Teil des Reichsgerichts, sei es als Senat oder als besondere Abtei lung. Der andere Weg, den die nationalsozialistische Gesetz gebung gegangen ist, mußte notwendigerweise zu einer voll kommenen Lostrennung vom Reichsgericht und zu einer Verselbständigung führen. Damit kommt aber auch zum Ausdruck, daß der nationalsozialistische Staat diesen Gerichtshof nicht als eine vorübergehende Erscheinung, sondern als eine ständigeEinrichtung ansieht. Seins Rechtsprechung wird zu einem „Daucrgut der strafrechtlichen Rechtsprechung des Reiches" erklärt. Durch das neue Gesetz bekommt der Volksgerichtshof einen eigenen Haushalt und damit für seine hauptamtlicl)en Kräfte eigene Planstellen. Eehaltsmäßig ist sein Präsident dem Kammergerichtspräsidenten gleichgestellt, die Senats präsidenten denen des Reichsgerichts und die Richter, die den Titel Volksgerichtsräte erhalten, den Landgerichts präsidenten. Die Berufsrichter werden nun auf Lebenszeit und nicht mehr nur für fünf Jahre bestellt werden. Di? Staatsanwaltschaft beim Volksgerichtshof ist eine selbstän dige Behörde geworden und ihr Leiter ist ein Reichsanwalt, der selbst die Dienstaufsicht über die ihm unterstellten Staatsanwälte ausübt. Die ehrenamtlichen Mitglieder bleiben weiter im Amt, während die Berussrichter, die nicht bis zum 31. Oktober dieses Jahres zu hauptamtlichen Mit gliedern ernannt worden sind, ausscherden müssen. Mit diesem Gesetz wurden die Forderungen erfüllt, die man iy den zwei Jahren seines Bestehens von maßgebender Seite häufig erhob. In einem Ueberblick über den Volksgerichts- Hof des Deutschen Reiches hatte bereits vor längerer Zeit Staatssekretär Dr. Roland Freislerden Gedanken einer haushaltsmäßigen Verselbständigung vertreten, wie er jetzt verwirklicht wurde. Aber auch die jetzige Gestalt des Volksgerichtshof» dürfte kaum eine endgültige sein. Wir haben die sogenann ten Sondergerichte und die Hochverratssenate an den Obe» landesgerichten, die kleinere Hochverratssachen infolge Uebertragung durch das Volksgericht bearbeiten. Hier fälle» sachlich vorgebildete Berussrichter das Urteil, während vor dem Volksgerichtshof Laien- und Berussrichter tätig sind. Die Einheitlichkeit der Rechtsauffassung mutz durch diese» Dualismus zwangsläufig Schaden leiden und das Verlan gen nach einer einheitlichen Spitze als Hüterin der Rechtsei nhett auch auf diesem Teilgebiet der deutsche» Strafrechtspflege ist von maßgebender Stelle immer wieder verlangt worden. Bei einer Neuregelung wird es sich natürlich nicht darum handeln können, einen neue« Jnstanzenzug nach den Sondergerichten und den Ober landesgerichten aufzubauen, der etwa zum Volksgerichtshof führen würde. Nicht zuletzt mutz auch die Verschiedenheit >im Gerichtsaufbau auf die Dauer zu Unzuträglichkette» führen. Derartige Schwierigkeiten wiegen schon allein des halb besonders schwer, weil es sich bei allen Gerichten, di» Hoch- und Landesverratsfachen zu bearbeiten haben, immer um erst- und letztinstanzliche Einrichtungen zugleich handelt. Rechtspolitisch sind vor allem zwei Forderungen für die zukünftige Stellung des Volksgerichtshofs erhoben wor den. Beide gelangen zu völlig verschiedenen Ergebnissen. So wurde der Vorschlag gemacht, die gesamte Strafrechts pflege, soweit sie bisher in letzter Instanz bei den Straf- fenaten de» Reichsgerichts rubte. dem Volksgerichtshof z» Oie Ausstellung ein Leistungswettbewerb Sie Eröffnungsansprache von Relchsminlster Darrö Gefolgschaft" aus den Städten stammt. Diese Menschen haben also von der Stadt her den Weg zum Lande zurückgesunden. Im Erwerbsgartenbau sind nicht nur gärtnerische Betriebe beteiligt, die sich ihrerseits in Baumschul- und Zierpflanzen baubetriebe, In Obst- und Gcmiisebaubotricbe, in Samenbaube triebe, in Unternehmungen von Gartcnaussührenden und Fricd- hofsgärtncrn aufglicdern, sondern auch landwirtschaftliche Klein betriebe. Diese Mannigfaltigkeit in der Struktur des Erwerbs gartenbaues brachte es mit sich, daß früher, wie in der Land wirtschaft, zahlreiche Organisationsgrnppcn bestanden. Das Retchsnährstandsgesctz gab die Möglichkeit, diese Vielheit der Gruppen und Grüppchen verschwinden zu lassen und die Ge- samheit der Bestrebungen an einer Stelle zusammenzufassen, die nicht mehr von Sondcrintercssen ausgeht, sondern ihre Entscheidungen nach den Forderungen des allgemeinen Nutzens trifst. Ihre Aufgabe ist cs, die Martcnbauer so zu erziehen, daß auch sie die sittliche Pflicht, den Bedarf des Volkes nach Menge und Güte zu decken, dem bisher üblichen spekulativen Anbau voranstellen. Das ist aber nur aus der Gemeinschaftsarbeit möglich, wie sie jetzt im Reichsnährstand gesichert ist. Da aber nun der Erwcrbsgartcnbau mit der Gesamtheit einer vielgestaltigen Erzeugung völlig marktgebunden ist, habe ch ihm ferner in der H a u p t v e r e i n i g u n g der Deut- chen Garten- und Wein bau wirtschaft das Organ legebcn, mit dessen Hilfe er seinen Markt in Ordnung bringen mnn. Jedoch zwingen die außerordentlichen Schwierigkeiten, die hierbei gerade die Gartenbauerzeugnifse bieten, zu einem langsamen Vorgehen. Aber selbst bei den leichtvcrderblichen Gütern der gärtnerischen Erzeugung ist es möglich, das glelä>e Grundprinzip der Marktordnung durchzufiihren, mit dem die Landwirtschast durchschlagende Erfolge erzielte; ein weiterer Beweis dafür, daß wir auch hier auf dem richtigen Wege sind. Immer klarer schält sich dabei die Erkenntnis heraus, daß es mit Ausnahme des Obstbaues auf dem Gebiet des gesamten Gartenbaues nicht auf eine f l ä ch e n m ä ß > g e Steigerung des Anbaues ankommt, sondern auf (Fortsetzung aus Seit« Lj