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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 03.12.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191612038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19161203
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19161203
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-12
- Tag 1916-12-03
-
Monat
1916-12
-
Jahr
1916
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ües Dtenstpslichtaesetzrs tz^ch bas tatkräftig« Ltnarrtf« des Reichstages gemilderl. Dem Arbeiter wird das Recht gewahrt, seine Arbeitsstelle zu wechseln, wenn etne angemeflene Berdesse- rung der Bedingung» damit verbunden lft, Rrdeiteraustchüst« wer- den das gu e Einvernehmen innerhalb der Arbeiterschaft selbst sowie zwischen den Arbeitern und Unternehmern sdrdern, und bas gesetzlich gewährte Vereins- und Versammlungsrecht wird den Hilssdienstpslkchtigen besonder- zugestchert, während sür die in der Landwirtschaft Beschäjtigten das Gestnderecht außer Kraft tritt. Der Reichstag selbst bat sich das Recht der Mitwirkung bei der Durchführung des Gesetzes durch einen ISgliedrigen Ausschub ge- sichert. Allgemeine Verordnungen des Bundesrates bedürfen der Zustimmung dieses Ausschusses, und auch das Kriegsamt ist ver pflichtet, bei der Durchführung der HiifSdienstpfltcht dauernd mit dem Reichstagsausschutz Fühlung zu halten. ES mag richtig sein, dust weniger Feilschen nach außen und innen einen besseren Ein druck gemacht hätte, aber bei der Haltung, die in diesen und anderen Fragen der Staa ssekretär Dr. tzelsjerich einnahm, wird man den Reichstag nicht scheiten dürfen, dag er seine Rechte ge wahrt hat. Die beste Gewähr aber, dab auch dieser harte Eingrii, in das Leben des Volkes die schönsten Früchte tragen wird, bietet die Person des Leiters des Kriegsamtes, dem daS Vertrauen weitester Kreise sicher ist. .Jede Hand, die feiert, hilft dem Feind.' Dies Wort, das der Kanzler an seinem 66. Geburtslage sprach, der ihm reiche Ehrungen nnd Anerkennung brachte, soll uns bei der kommenden Entscheidung leiten, in die wir eingelreten sind, und bei der wir alle unser Letzte-, hcrgeben müssen. Der Ernst der Zeit, so will uns scheinen, hat die Reihen unseres Volkes wieder fester aneinandergeschlossen, und auch über die Kricgsziele beginnt es sich ruhig und leidenschaftslos auseinanderzusetzcn. Der Geist gegenseitigen Ver'rauens und gegenseitiger Hilfsbereitschaft, der uns in schwerer Zeit zusammen geführt hat, wird auch den Ausbau des neuen Deutschlands sicher stellen, das nach einem anderen Kanzierworte stark nach auhen und frei nach innen sein wird. Noch hat das deutsche Schwert in Hindenburgs Hand das Wort. Wie er eS zu sichren versteht, das zeigt der rumänische Zusammenbruch unter den Mauern Bukarests. Die nächsten Monate werden nns neue Erfolge bringen, daraus vertrauen wir fest und zuversichtlich, und auch den Frieden frei machen, den, wie der Reich-tagsabgcordnete Konrad Haußmann in der letzten Nummer des .März' schrieb, England im Londoner Lower cingekerkert hält Der Tag wird kommen, da unter Hindenburgs Schlägen die Ketten klirrend zerbrechen, in die Eng land die Genossen seiner Schuld geschmiedet Kat. Auf ihn harren wir und sür ihn arbeiten wir mit aller Kraft, damit er uns den Frieden bringt, der unsere Zukunft aus feste, unerschütterliche Grundlagen stellt für lange Zeit. Stark nach auhen und frei nach innen: dies Wort wollen wir wahrmachen in gemeinsamer, treuer Arbeit für Volk und Vaterland. Die Ausschreitungen der englischen und französischen Truppe« in Afrika Eine Denkschrift deS RetchSkolonialamts. lieber daS Vorgehen der englischen und der unter englischem Oberdesehl stehenden franzSstschen Trup. pen gegen die weihe BevSlkerung der deutschen Schutzgebiet« Kame run und Togo veröffentlicht das Aeichskoionialamt soeben eine Denk schrift, deicn Inhalt sich aus die beeidigten Angaben deutscher und neu- tialer Personen stützt. Während sie in ihrem zweiten Teil eine Einzel darstellung zahlreicher Uedergrisfe und Roheiten gibt, die sich Engländer und Franzosen gegen die Deutschen und Neutralen in Kamerun und Togo haben zuschmden kommen lassen, und dafür in ihrem dr.tten Tell WDvs Beweismuterial beibringt, legt die vorangestellte lliedersWf dar, daß die Schuld an den kriegerischen Ereignissen in Afrika vor allem WM»chs.»« d zur Last Mtr .tzö «ttz-U Sll«Mt, schWeiM, lieberblick über die Ausschreitungen der feindlichen Trappen gegen das Privateigentum und Freiheit und Leben der weihen Bevölkerung. Schließlich wird an unzweideutigen Beispielen die Unzuverlässigkeit und Unrichtigkeit der dem englischen Parlament vorgelegten Drucksachen, be titelt .Schriftwechsel betr. angebliche Mißhandlung deutscher Gefangener aus Kamerun', nachgewiesen. Im einzelnen lautet der Inhalt der Ueberstcht folgendermaßen: Einen besonderen Abschnitt in dem Weltkrieg 1914 bilden die kriege rischen Ereignisse in den deutschen Schutzgebieten Afrikas in der Eüdsee. Ein bemerkenswertes, aber trauriges Kapitel dieses Abschnittes ist daS Verhalten der Engländer und Franzosen gegen die wehrlose weiße Bevölkerung in Kamerun und Togo. In diesen Schutzgebieten, ebenso wie in den anderen deutschen tropi schen Kolonien, bestand die bewaffnete Macht aus einer geringen Zahl ausgebildeter Eingeborener unter weißer Führung, die lediglich zur Auf- 'echterhaltung der Ordnung und Sicherheit diente. Ein Angriff deutscher- seits auf feindliche Kolonialgebiete kam somit überhaupt nicht in Frage. Ungeachtet besten sind die Gegner Deutschlands angrifsöweise vor gegangen und Haden dem Ansehen der weißen Raste schweren Schaden dadurch zugefügt, daß sie vor den Augen der Eingeborenen einen Kamps der Weißen unter sich entfesselten. Deutschland hat im Interesse der in Afrika kolonisierenden Rationen alsbald noch AnSbruch des Krieges angeboten, von der Bestimmung d«S Artikels 11 der Kongoakte vom 26. Februar 1885 Gebrauch zu machen. Dieses Anerbieten wurde aber von Frankreich, Belgien und England aus politischen Erwägungen zurückgewiesen. Zu dieser Entscheidung gab, wie aus dem Ende des Jahres 1914 erschienenen belgischen Graubuch hervorgeht, England bei seinen Verbündeten den Ausschlag, in der offenbaren Absicht, die Machtstellung und daS Ansehen Deutschlands in Afrika, wo und wie nur immer möglich, zu erschüttern. Die Schädigung des Ansehens der weißen Rasse, die durch den Kampf der Weißen unter sich eintrak, wurde erheblich verschärft durch di« Art und Meise der Kriegführung, wie sie die ver bündeten Engländer und Franzosen anwandten. Ebensowenig wie sie die Grundsätze deS Völkerrechts beachteten, halten sie von ihnen im Einzelfall gemachten Zusicherungen über Schutz der Person und des Privateigentums. Auch ehrenwörlliche Verstcherangen, die deutsche« Männern und Frauen dahin abverlangt wurden, daß sie während deS wetteren Verlaufs des Krieges nichts gegen die feindlichen Verbündeten unternehmen würden, brachten ihnen kein« bessere Behandlung. I. Die englisch-französischen Truppen führten in Tag» und Käme- run im Widerspruch mit Artikel 43 der Haager LandkriegSordnung fast die gesamte sriediiche, am Kampf unbeteiligte weihe Bevölkerung der von ihnen besetzten Gebiete — gleichviel ob Deutsche oder Neutrale — unter Bewachung schwarzer Soldaten mit aufgepslanztem Seitengewehr — kriegsgefangen weg, soweit sie nicht auf andere Welse zum Verlosten deS Schutzgebietes gezwungen wurde. So wurden, ohne Rücksicht auf Stellung, die Beamten der Kolonie, angesehen«, seit vielen Jahren in den Tropen tätig« Kaufleute und Pflanzer, die Missio nare, ebenso Truppenärzte und sonstiges Sanitätspersonal, sowie Frauen und Kinder gesongengenommen und in Togo auS Lome, Kamina und Atakpam« und in Kamerun auS Dpa la auS dem Gebiet de« K a m e ru n b e r g « S, der Nord- und Mittellanobahn und der Südküst« entfernt. Davon blieben auch Frauen mit Säug lingen und in schwangerem Zustande nicht verschont. II. DaS Abführen in die Gefangenschast erfolgte in einer Art und Weis«, di« den Grundsätzen der Menschlichkeit ebenso wie den An- schauungen über die Stellung der Weißen zur farbigen Raste wider sprach. Die Gefangenen wurden gerade an den Plätzen und Orten er niedrigt, die vorher das Feld ihrer beruflichen Tätigkeit gewesen waren. Englische sowie französische Offiziere und Beamte, und ihr« weißrn Or gane haben dabei Beschimpfungen und Mißhandlungen der Gefangenen durch schwarze Soldaten nicht nur geduldet, sondern sich an ihnen be teiligt. Line solche Behandlung haben die Gefangenen von Kamina und Atakpame in Togo und von Duala in Kamerun über sich et- gehen lasten müsten, obwohl der englische Oberbefehlshaber bei den nedergakeverhandlungen an diesen Orlen Schuh der Person und an- Gemestene Behandlung zugestchert und in Atakpam« die Gefangenen noch durch einen Neutralitätseid verpflichtet hatte. Dl« Abgabe deS ReutralttätSeldeS wurde sogar unter Zwang gesordert. Line besonders erniedrigend« Behandlung wurde de« stellvertretenden Gouverneur von Togo sowie dem BeztrkSamtmann Winek« von Stadt und Bezirk Duala zuteil. Hervorzuheden ist auch daS gewalttätig« Auftreten der Engländer gegen di« Basler MissivnSstation in Bueaund deren Präses, die «hrenkränkende Behandlung deutscher Frauen durch englische Offizier«, endlich die schwer« Gefährdung des Lebens von Frauen und Kindern durch einen anderen englischen Ossizier. Mit welcher Rücksicht dagegen di« in Duala tätigen Engländer nach Kriegsausbruch von der deutschen Behörde behandelt worden sind, geht daraus hervor, daß sie in der ersten Zeit ihren Geschäften nachgehen konnten und später auf einem größeren Pastagierdampfer der Woer - mannltni«, der im Hafen von Duala lag, angemessen untergebracht und verpflegt wurden. ill. Englische Soldaten haben im Zusammenwirken mit Eingeborenen an der Grenz« von Südkamerun und dem spanischen Moni- gebtet die beiden deutschen Kaufleute Lehning und Arms meuchlerisch ermordet. IV. In der Zeit, die die Deutschen in Gefangenschaft auf dem Boden Togos und Kameruns zubringen mußten, wurden sie so mangelhaft untergebracht und verpflegt, daß ihre Gesundheit ernstlich in Gefahr geriet. So waren Deutsche und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, wochenlang Entbehrungen und Demütigungen im Sammeltag«! in Duala ausgesetzt. V. Bei der zwangsweisen Beförderung nach England wurden selbst die bescheidensten Anforderungen an angemessene Unterbringung, Ver pflegung, Hygiene und Behandlung nicht erfüllt. Zudem war den Ge fangenen vor Antritt der Se-ereise nicht gestartet worden, sich mit qe- ügenü warmer Kleidung zu versehen. Sie litten deshalb empfindlich unter der winterlichen Kälte, als sie in die nordischen Gewässer kamen. Der englische Befehlshaber in Duala scheute sich nicht, Anfang Januar 1915 Deutsche und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, als Gefangene auf den Hilfskreuzer «Lauren tio' zu überführen, trotzdem dadurch ihr Leben auss Spiel gesetzt wurde. VI. Die gleichen Leiden wie in den deutschen Schutzgebieten und auf den Transportschiffen batten die Gefangenen in den Sammel lagern der afrikanischen Kolonien Englands, wo sie während der Uebersührung nach England längeren Aufenthalt nehmen mußten, zu erdulden. Besonders traurig« Erfahrungen machte in dieser Hinsicht der Missionar Märtens während der Krankheit und beim Tode seiner Ehefrau im Sammellager Maccra. VII. Auf englischem Boden in Europa worden die Gefangenen während ihrer Uebersührung in di« Gesangenlager vor Uebergrisfen und Gewalt- tätigkeiten nicht geschützt. In den Lagern waren für die Aufnahme der durch den Tropen- al'fenthait und die Art der Uebersührung geschwächten Gefangenen keine genügenden Vorkehrungen getroffen. Die Folge war, daß als bald Erkrankungen der verschiedensten Art auftralen. VIII. Sowohl in Togo als auch in Kamerun haben sich die engsisch- sranzösischen Truppen schwerer Uebergrlfse gegen das Privat- eigentum schuldig gemacht. Bezeichnend für die Anschauung der verantwortlichen englischen Stellen in Duala sind die Worte, die der politische Offizier Powl dem Direktor der Dcutsch-Westafri- konischen Bank in Duala aus besten Protest gegen die gewalt- same Wegnahme der Bankschiüstel und des Bardestaiides der Bank ge brauchte: „Vawo td« »ckoüv lolarDaEoval Uvvl IV« aviL-ee rospvot vor pvoteet privuts prvpsrtz, v» a« v» llke; io aase vou vorllä not gvvo us tdo v« »boulU mrnpl? 11 opva." («Verdammt sei das ganze Internationale Recht! Weder achten noch schützen wir Privateigentum, wtt tun^.waS.ULS poßk wenn Sie uns den Schöllt picht ükbeu wollen, werden wir die Dank «insach cmfdrechen! ) In Lome und an sämtlichen von de» Feinden besessten Platzen Kamvemkt wurde der friedlichen waißen Bevölkeren«- die Sicherung ihres Eigentums nicht gestattet, sa direkt verwehrt. DaS der wetßen Aussicht beraubte Privateigentum wurde vielfach durch weiß« und schwarze englische und französische Soldaten geplündert, HandelS- und Plantagenbetrieb«, Geschäfts- und Privathäuser fielen dem Raub und der Zerstörung anheim. Schränke, Kisten, Koffer und sonstige Behältnisse wurden erbrochen und des Inhalts beraubt, wertvolle wis senschaftlich« Instrument« und Sammlungen vernichtet. In Kamerun worden di« geweihten Gerät, der Gotteshäuser zerstört oder geraubt. Trotz der Zusicherung, di« der englisch« Oberbefehlshaber vor der stedergabe von Duala hinsichtlich deS Schutzes des Privateigentums ge geben hatte, ward« auch dort aeraubt und geplündert. Dabei wurden sogar di« Häuser tu der Nachbarschaft d«S Quartiers des englischen Oberbefehlshabers und d«S ReglerungSkrankenhauseS, wo die englisch französischen Stellen sich «tnoerichtet hatte«, nicht geschont. Selbst die ausdrücklich« Verwahrung deutschen Eigentums, snbe- sondere der Hab« der Beamten, durch die Engländer im Magazin zu Lome gewährte keinen Schutz. Englische Offiziere Haden sich an dem zurückgelassenen Privatbesitz der Deutsche« vergriffen. Den deutschen Gefangenen wurden Kleidungsstücke, Ring«, Uhren und ähnliches von schwarzen Soldaten vom Leiv« gerissen. Endlich blieb sogar die spär liche Habe, die von den Deutschen zum persönlichen Gebrauch in weni gen Gepäckstücken in die Gefangenschast mitgenommen werden konnte, von diebischer Hand nicht verschont. Dies geschah sogar bei der amtlichen Durchsuchung der Gefangenen und ihres Ge päcks. Die Täter waren zum Teil englisch« Offizier« oder Beamt«. IX. WaS nicht geplündert oder zerstört wurde und verwrrtbar war, wurde gegen Bezahlung eines unangemessenen ZwangSpreises, in den m-isten Fällen sogar ohne Bezahlung, selbst ohne Ausstellung einer Be scheinigung, beschlagnahmt und etngezogen. Die in vorstehendem in allgemeinen Zügen geschilderten Aus schreitungen sind durch die Aussagen dretdlgter Zeugen bewiesen. Im Teil II «st eine ins einzelne gehende Zusammenstellung der Vorgänge gegeben. DaS eidliche Beweismaterial kann 'mrch die lückenhaften, einseitigen und zum Teil unrichtigen Behauptungen der „Oorrosponäeuva relativ» to llie »Uaxeä III-1>eatmsnt ok O»rni»v 8-udjoet» oaptuvsci in tt>« Oamvroons vom dlovamdor 1915" (Schriftwechsel betr. angebliche Mißhandlung deutscher Gefangener aus Kamerun) betitelten englischen Parlamentsdiucksachen in keiner Weis« erschüttert werden. Welcher Wert dieser englischen Veröffentlichung beizumessen ist, dafür ist der dort gegeben« Auszug aus dem .Brief deS stellertretenden Bezirksamtmanns Kaiser ln Victoria an den Gouverneur von Kamerun' (S. 45 unter der genannten Korrespondenz) bezeichnend. In diesem Auszug ist der Passus des Kaiserschen Originalbriefes .obgleich natürlich Privatwerte vernichtet wurden', aus offensichtlichen Gründen in die Worte „»ttougd natuMuUz a »mall »mouot ok privat» prop»rtz rvoa ä«4rop«!" (obwohl natürlich ein kleiner Bestand von Privateigentum zerstört wurde) geändert worden. Die geringe Zuverlässigkeit der englischen Bericht- erstattung erhellt ferner auS der willkürlichen Auslegung, die der stell vertretende Gouverneur der Goldküste in seinem Bericht vom 18. Juni 1915 an den Kolonialstaatssekrctär in London einem Briefe d«S Pro fessors Delßmann gibt (S. 39 Nr. 13 der Korrespondenz . . . .) Professor Detßmann führt in diesem Briefe Beschwerde dar über, daß dem Missionär MärtenS der Zutritt zu feiner todkranken Frau seitens der englischen Behörde erschwert sei, mit den Worten: »Nur als ihr Zustand so ernst wurde, daß ihr Ende zu befürchten war, würbe ihm am Tage vor ihrem Tode gestattet, seine Frau zu sehen, wobei er wie «in Verbrecher durch einen bewaffneten schwarzen Soldaten bis zur. Tür ihres Krankenzimmers begleitet wurde.' In diesen Worten findet der stellvertretende Gouverneur den Beweis für die Richliokcii drr englischen Behauptung, MärtenS habe sich dem Schimpf der Bewachung durch einen schwarzen Soldaten entziehen wollen und deshalb die bereitwillig gewährte Erlaubnis zum Besuch seiner Frau nur benutzt, alt sic im Sterben lag. Auch die Auszüge aus icknsllichen E-Klärungen einzelner deutscher Männer und Frauen am Ende der genannten Lorrespondenc« haben keineswegs die Bedeutung, die ihnen die englische Darstellung betmißt. AuS den ln eitlem Anhang nicbergelegtea Angaben zu der Mehrzahl dieser Auszüge geht hervor, daß dl« den einzelnen Personen zugeschrle- denen Erklärungen von diesen nicht auS freienStücken abgegeben, sondern van englischen Offizieren und Beamten gefordert wurden Ferner sind dies« Erklärungen, die in deutscher Sprache abgrfaßt worden waren, bei d«r Uebrrtragung int Englisch« zum Teil entstellt worden. Die englisch« Regierung «utzt auf unvcUständigen und tu hohem Grade unzutreffenden Berichten, wenn sie in ihrer Note vom 1. Novem ber 1915 (S. 47 der genanntrn Correspondence) erklärt, daß dir ln der deutschen Note vom 31. Mai 1915 Nr. III S 13208 behaupteten Tat sachen .vollständig unwahr' seien. Di« weitere Erklärung, «S könne sich bei der Verletzung des Privateigentums nur um Plünderungen von selten der Eingeborenen und an solchen Plätzen handeln, die von den Deutschen verlaßen, aber von den englisch-französischen Streitkräfte» noch nicht in Besitz genommen seien, steht angesichts deS eidliche» Zeugenmaterials mit dem wirklichen Gang« der Ding« in volle» Wtber- spruch«. Bei dem Vorgehen der Feinde handelt «S sich nicht m» »«rebiHatte Fälle von Ausschreitungen. Vielmehr haben sie unter englische» Ober- befehl an allen Stellen, wie sie von Togo und Kamerun Besitz ergriffe», durchweg di« gleichen Gewalttätigkeiten gegen alle» Deutsch« verübt. Ihre Absicht ging dahin, die von Deutschen an der Westküste Afrikas geleistete Arbeit und Kultur planmäßig zu vernichten.' Die Denkschrift geht am Montag dem Reichstag« zu und »trb dann auch beim Verlage des amtlichen .Deutschen KolonialblatteS', dar Kgl. Hosbuchhandlung E. S. Mittler 8e Sohn, Berlin 5V, Koch» straße 68/71, zum Preise von 2 käuflich sein. Rußland vor der Grnührungskatastrophe "id. Chrlfilania, 2. Dezember. (Drahtbericht.) Wie in letzter Zett hier angekommene russische Geschäftsleute übereinstimmend berichten, herrschen ln Rußland wegen der Transport krisis und der infolgedessen ungeheuer gestiegenen Lebens- mittelpreise so große Schwierigkeiten für die Lebensmittel versorgung der Bevölkerung, daß eine Katastrophe im Laufe des kommenden Winters vorauszusehen sei. Neue Bundesratsbeschlüffe "tb. Berlin, 2. Dezember. (Amtliche Meldung.) In der heutigen Sitzung des Bundesrats gelangten zur Annahme der Entwurf einer Bekanntmachung über Zucker und Zucker- rübenim Betrlebssahr 1917/18, eine Aenderung der Verordnung vom 21. Januar 1916, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, der Ent wurf einer Bekanntmachung über die Höhe der Zinsen, die dem Gemetnvermögen bei der Invaliden- und Hinter- bliebenenversicherung gutzuschrciben sind, und der Ent wurf einer Bekanntmachung über die Verjährung rückständiger Beiträge nach 8 29 der Reichsversicherungsordnung. Das Drelyelett für Tarnowsky vtd. Amsterdam, 2. Dezember. (Drahtbericht.) .Dem .Allgemein Handelsblad' zufolge wird der «Morning Post' aus Washington gemeldet, man glaube, daß die entschlossene Haltung der Regierung der Vereinigten Staaten die Alliierten veranlaßen werde, dem neuen österreichischen Botschafter Grafen Tarnowsky freies Geleit doch zu gewähren. Polttifche Nachrichten * Dle nationalllberale Partei und das Hllfsdlenstaeseh. Wie unsere Berliner Schriftlettung hört, sind als natto nal l l b e r a l e Mitglieder des ReichStagsausschußes, der mit der Mitwirkung an der Ausführung des H i lfs d i e n st g e s e h e s be traut worden ist, gewählt worden dle Abgg. Bassermann und Rießer und zu deren Vertretern dle Herren Dr. 3 unck und Keinath. Deik'neue Bürgermeister von Lübeck. Zum Bürgermeister für die 3Ä>re 1917/18 wurde in der heutigen Sitzung des Senats SeMtoriMr. F eh l 1 ns-gewühlt. < * Oesterretchisch-ungarische TapserkeltSmedallleu. Wie .Az Est' auS Wien meldet, werden neue Tapferkeitsmedaillen für die öster reichisch-ungarische Armee geprägt werden, die das gemeinsame Wappen beider Staaten tragen werden, um damit die Gleichberechtigung auch Ungarns zum Ausdruck zu bringen. * .Die Stimmen aus dem Osten'» die unser Berliner Vertreter Dr. Richard Bahr herauSgibt, beschloßen soeben ihren ersten Jahrgang. Auch wir haben manchen Aufsatz auS ihnen abgedruckt, und wir wißen aus zahlreichen Zuschriften aus dem Leserkreise, daß diese Aufsätze Beifall fanden. Das Ziel, das sich die .Stimmen aus dem Osten' stellten, war und ist das: die Fragen des Osten, genauer: die Probleme des russischen Nationalitätenstaates dem reichsdeutschen Verständnis näherzubringen. Dle Arbeit zur Erreichung dieses Zieles fand nicht überall volles Ver ständnis, aber der Herausgeber darf versichert sein, daß fein Bestreben immer mehr Anklang finden wird, je mehr in das deutsche Bewußtsein dle Erkenntnis der schweren russischen Gefahr eindrtngt. Denkt QN UNÄSmäat GalemÄleikum (NoNMlMckSSlllckO GalemGow Aigav-Sten. 20Aack..Wpos»mLviy verpack» porsoknett SOÄück.Ä3po8tmLüy verpackt ioplppiwf Orient. ladak uOaarel lenssbr^ntckreDreÄien. ZmUluyo ÜeLZialtzelervrll LÄWniyLvLacC«. preist 4 2 s L IQ 12 pl6Lkück
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