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r Pfennig Nummer 193 den 12. November 1931 Dresden, Donnerstag Mrgang MeipräMum Dresden lNr. 8 Sesch.-D.! Rr. 3409/31 geözeitung der KPD / Sektton der Kommunistischen Internationale / Bezirk Sachsen Geltungsgebiet Ostsachsen / Beilagen: Der rote Stern / Nun» um den Erdball / proletarisches Feuilleton / Das Bild der Woche Aus Grund des in 8 2, Absatz 2, Ziffer 2, und Absatz 3 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zur Be» kämpfung politischer Ausschreitungen vom 10. August 1031 (Reichsgesetzblatt I S. 436) Bestimmten wird hiormlt die in Ihrem Verlage erscheinende Tageszeitung „Alrvetterfftlrnene" TagrszeUunn der KPD / Seltton der KommunINIlchen Inlernallonale / Bezirk Sachsen und zwar vom 12. November bis einschließlich 0. Dezember 1931. Der Inhalt der Nummer 190/7. Jahrgang der „Arbeiterstimme" vom 9. November 1931 gefährdet die Lssenr« liche Sicherheit und Ordnung. Insbesondere gilt das von den Ausführungen, die sich unter den tendenziösen, im höch sten Grade aufreizend wirkenden und damit allein schon eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellenden Schlagzeilen „GummiknUppel iiver Dresden / Polizetattacken gegen Teilnehmer der 7.-November-Re« volutionskundgebung", „Das ist die deutsche Republik! GummiknUppel und Revolver gegen Arbeiter / Polizeiattacke« aus Dresdner Arbeiter / Geschlossene Aufmärsche der SA-Kolonnen durch die Bannmeile unter den Augen der Polizei" „Polizelhauptmann verfolgt Arbeiter mit gezogenem Revolver" und „Polizei läßt SA-Kolonnen unbehindert mar schieren" ans der 1. Seite des Hauptblattes und der 1. Seite der Beilage dieser Nummer finden. Dort werden Bor- kommnisse, die sich am 8. November in Dresden abgespielt haben, vollkommen entstellt wiedergegeben, und zwar mit der deutlich erkennbaren Absicht, die Bevölkerung gegen die Polizei, die man darin als brutal und völlig einseitig einge stellt darstellt, die aber vollkommen pflichtgemäß gehandelt hat, aufzuputschen. Eine solche Berichterstattung, wie bei. spielsweise in den folgenden Sätzen „Trotz der äußersten Disziplin der Arbeiter gaben faschistische Polizeioffiziere den Befehl zu rücksichtslosen Gummitniippelattacken. An der Annenkirche wurden wehrlose Frauen^ mit dem Gummi- knilppel geschlagen und auf das Polizeiauto geworfen. Als das Ueberfallkommando am Postplatz vorbeifuhr, schlugen die von den Offizieren kommandierten Polizeibeamten während der Fahrt auf die verhafteten Arbeiter und Frauen ein." birgt die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gar nicht ernst genug zu nehmende Gesahr in sich, daß breite Schichten der Bevölkerung dadurch immer mehr gegen die Polizei aufgehetzt werden und Auflehnungen, Widersetz lichkeiten usw. sich weiter häufen. Das bedeutet aber eine erhebliche Gefährdung von Ordnung und Sicherheit, und das umsomehr, als in dieser Nummer der „Arbeiterstimme" ja auch noch ganz deutlich zur Nachahmung des russischen Beispiels aufgefordert wird, und zwar in einer zweifellos den Tatbestand des 8 86 Neichsstrafgesehbuchs erfüllenden Weise. Hierzu wird auf die folgenden, zum Teil auch schon durch die Art ihres Satzes wirkenden Sätze verwiesen: Haupiblotl, 1. Sette, i. Spalte: „Bewaffnete Arbeiter marschieren Ungeheure Begeisterung der Massen, als die zahlreichen Abteilungen junger Arbeiter und Arbeiterinnen bewaff net aufmarschieren. Auf die ausländischen Arbeiterdelegierten macht es den tiefsten Eindruck, zu sehen, was es be- deutet, wenn die Arbeiterklasse selber die Waffen in ihrem Besitz hat, Begeistert grüßen die bewaffneten Arbeiterabteilungen den Genossen Woroschilow als den Vertreter ihrer eige nen Regierung, ihrer eigenen Macht und Freiheit." Hauptblatt, 2. Sette, 3. Seite: „Die deutschen Arbeiter rüsten unter Führung der Partei Leninsfür den Sieg des 7. November in Deutschland! (Stürmischer Beifall.)" , Hauptblatt, 2. Sette, 2. Sette: „13 Jahre deutsche Republik, 14 Jahre russische Revolution — deutscher Arbeiter überlege!" Das zuletzt Ausgesührte würde übrigens auch allein schon eine Berbotsmaßnahme nach 8 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 rechtfertigen. Für dl« oben festgesetzte Verbotsdauer von 4 Wochen war der Umstand maßgebend, daß gegen die „Arbeiter, stimme" ihrer hetzerischen Schreibweise halber in diesem Jahre bereits dreimal mit Verbotsmaßnahmen hat vorgegan« gen werden müssen, ohne daß sich die „Arbeiterstimme" das hätte zur Lehre dienen lassen. Aus diesem Grunde schied tm vorliegenden Falle auch eine Maßnahme, wie sie 8 2 der Ausfllhrungsbestimmungen und Richtlinien des Reichs ministers des Innern vom 10. August 1931 für die Handhabung der Notverordnungen des Reichspräsidenten vom 16. August 1931 (Reichsgesetzblatt I S. 436) vorsieht, von vornherein aus. Das Verbot, das durch Beschwerde angefochten werden kann, die aber keine aufschiebende Wirkung hat, umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Auch wird auf die Bestimmungen in 8 4 (Siebenter Teil: Bekämpfung politischer Ausschreitungen) der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 8. Oktober 1931 (Reichsgesetzblatt I S. 537 ff.) ausdrücklich hingewiesen. Auf Grund von 8 2, Absatz 1, der oben zitierten Verordnung des Reichspräsidenten vvm 16. August 1931 wird außerdem die polizeiliche Beschlagnahme und Einziehung der Nummer 196 der „Arbeiterstimme" vom S. November d. I. hiermit verfügt. : dl« aelpalten. rronparcknezell» ^>er de«» v p.'ttk sternM»..;.!«.» r0,v/.. A ol« Rckl-meierl, «onschll.^nL Teil «irrer I«Vf«I!rf l.so SllX. Anrelpen-Anvakm« NU, »Uh, -- «- der Srpedttlon Dre.den.«. 1. Eilterbohndosllrak« z. ,,«I.: ,..l -au. «onntllch 2.S0 RM li-hlb" im vorau,). durch Polizeipräsidium. Dr.Palttzfch Dr. Pf. verantmortllL für Lokal«,: Oil. «äb«k. Dreier,,- für Politik »tt «u,.ahmo Provinz Sewerkichaft, Sport. Rodt, «od UrLrU.rk.ltor: Grab». Dresden: Kr Nn.lanv: «kark Prrkstrrrr. Brrlt«: für gejirN«».« Wild.. Per«.: kSr Infera,.: ßritz Ristchn. für Druck und Verla,: Dr«^>n«r iv«rlaa^l«srllsch»kt »r. L. H.. 4>r.,d««»L, dl« Polt r.so RM lohn« ZuIl«Na«bL-r). DI. ..Aibelterstiinm»- erschein« «Sa. N<r nutzer an Sonn- und ssereiiuprn. In Fäll«» höherer Lewa!« besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeliunq oder auf Zunlckrahlung de. Bezug.preiie». Perl.,: Dresdner PerlagsgeliNschasr »vH. Dliodeu-2. Te'chäst.jrell, und Sir« dakiion: Elllerbahnhosstr.gernrus: 17 229. Postscheckkonto: Dresden 18 WS. die Dresdner Verlagsgasallschaft m. b. H.» Dresdens Güterbahnhofstrahe