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Hilse sür -le Znvalideu! Die unentgeltlich, Verabfolgung de» warmen Elfen» darf zu keiner Minderung der zu gewahrenden lliuersiutzung fuhren bzw. eine Anrechnung auf oi« Unterstützungssätze zur Iolge Haden. llelchrmMel für die Wohlfahrt Den Gemeinden sind aus Reichsmittel« sofort 800 NAsto^, Mark zu überweisen mit der Maßgabe, allen ausgesteuerten E,. werdslosen unter Einschluß der grauen und Jugendlich« Unter, ftützungen in der Arche der Hauvtunterstützung de» AHATK5. a«. zuzahlen, -ivßerdem sind die Gemeind« zu verv^ichtr«, »itr, Untkrsnätzungsderechrigten and Hilfsbedürftigen Zi»^»,leist»>^q in Iorm von Mielenrichadigungen, Kl-.vung, S>-'vchn:?rk. »».4. reichenden Stärkungsmitteln, Mich sür Kuwer uzu^ zu Anträge der SPD. für die Arbeitslosen Sofortige Hilfe sär Arbeitslose und SozlalkevIaer s^'^f'.^mL"'^ "" Die katastrophale Lage der (»rtverbölosen und SoziaB hilsodedürftigen erfordert angrsietsto des drohenden Hungerwinters besondere H i l s 0 m 0 fz n a h m e n. Die Sieizstoregierung wird ausgcsordert. unverzüglich fol- grud« dringlichsten Herbst, und Wintermafznahmea durch. Auführen. 1. alle Vrwerbolosen, Sozial- und Meinrentner, sowie alle stürsorgrberechtigten erhalten eine Winter- bethilse in dar in Hohe von litt Reichsmark sür den Hauptuntrrstiihungoempsängrr; Unter, haltungoberrchtigte und Empfänger von Waisen- rrnte erhalten je lli isteistfsmark; S. den vorstehend genannten Persvnengruppen sind lausend neben der Varunterstühung Ratural» unter st ützungen. die nicht aus die laufenden Unterstützungen angrrechnet werden dürfen, zu ge währen. und zwar: Lebensmittel aller Art. aus reichendes steuerungsmaterial. sowie Meldung. Tie sür diese Hilfsmaßnahmen benötigten Mittel sind auS dem Rrichswrhretat und durch sofortige Beitreibung aller rüekständigen Steuern der wroßunternehmungen oder sonstigen Vlrvsfdejitzenden zu bcsetzasfen. Rückgängigmachung aller Unterstühungs- kürzungen Um der im rascken Temp»' fortschreitenden Verelendung der Arbeitslosen und der Sozialhilssbedurstigen zu steuern, die be sonder» durch die 'Verschlechterungen rnfolge der Notverordnungs Zum Schulz« der im größten Hungerelend befindlichen Sozial rentner (Alter»-, Invaliden-, Unfall-, Knappschastsrentner und Pensionäre) werden mir der Aufhebung alle die RDO. betreffenden Notverordnung-Bestimmungen folgende Maßnahmen ergriffen: l. Wiederherstellung der rntzogenen Renten ansprüche tAusbebung der Rukensbestimmungen sür nedeneinandrrlausende Renten), Wirdergewährung aller Trilrenten; L. sofortige Aushebung aller Renteukiirzungen; 3. Wiederherstellung der Anwarrschastsdestimmungen nach dem Stande vom l Dezember 1931. Die Neich-reglerung wird aufgcsordtrt, dem Reichstag einen Gesetzentwurf zur Aenderung der Sozialversicherung vorzu legen, der folgende Vorschläge voll berücksichtigt: 1. Erhöhung der Alters- und Invaliden- reinen in allen Zweigen der Sozialversicherung aus mindestens t-tzt Reichsmark im Monat und-der Iamilien- ^IziMlage sur leben zuschlag-berechtigten Angehörigen aus 2ö Reichsmark iin Monat: 2. als Vollrente sur Unfallverletzte wirb der volle Jahres- Vie koimmmiLtircke keickrtssrflsktion fordert in einem suLkükrlieken Amnertieenttss liie ümnertie für eile ploielsrinken politirciien Leksnsenen r. die Rückerstattungspslicht aufzuheben k 3. an Stelle von Iürsorgepslichtarbeiren Notstaudsarbeit« bet Zahlung tariflicher Löhne und freiem Arbeir»verhältni» der Notstandsardeitrr durchzusühren: 1. sedwedr Zuwendung von Rcichsmitteln an die private Wohl fahrt rinzustcllen und die hierdurch freiwerdenden Mittel den Gemeinden zur Durchführung der öffentlichen Wohl» sahrtssürsorge zu überweisen; S. die Länder und Gemeinden zu veranlassen, alle Zuschüsse die private Wohlfahrt ebenfalls einzustellen. Zük Vie KnegsvOk! IrürtlgLngigmachung aller Rentendürzungon Die Reichsregierung wird beauftragt: in der Versorgung der .Kriegsopfer mit sojortiger Wirkung folgend« Maßnahmen durch- zusühren: 1. Wiederherstellung der Versorgung nach dem Stande der Iunsren Novelle des Reichsversorgungsgesetzes von, 22. Dezember 1927; 2 Aushebung aller Kürzungsbeftimmungen, betressend Zusotzrcnten. Kinderzulagen, Ortszulagen, Eltern-, Witwen- und Waisenbeihilsen, sowie Lrzirhungsdeihilfen; 3. Aushebung der Renten kürzungen bei Krieg» beichabigtrn.-die ein Einkommen aus öffentlichen Nittel« beziehen lT 62 RlVG), soweit das jährliche Einkomme« den Betrag von 7266 Mark nicht übersteigt; 4 Aushebung aller einschränkenden Versahrensbestimmung« (Geietz über das Verfahren in Versorgungsjachen von» lN. Januar 1922 Rcichsgesetzbl. I S. k»S). maßnahmen aus st'z:algesetz!>chem Gebier hervorgeiuken sind, wird die Reichsregierung ausgesorbert, folgendes durckzuluhren: 1. Alle gesetzlichen Vestimmungen und 'Verordnun zen brr Reichsregierung, de» Präsidenten der Reicksanstalt sür Arbeit--- lojenvermittlung und Arbeit.-Io envcriicheruug, wie sie nach dem 3. Juli 1^29 errangen sind, und zur Veränderung de- Gesetzes Über Arbeitsloienvermittlung und Arbeitslosenversicherung führten, find auszuheben. ^2. Die Arbcit- lo'enverncherung w rd aus alle männlichen und weiblichen Arbeitern. Ange re.lien. n ckt p> niion berechr«gre r Veamten. soweit ihr Jahreseinkommen 7_'66 Mark Nicht übersteigt aus alle Kttlngewerdettcibenden einschließlich der Kleinbauern, ausgedehnt. 3. Die Arheil-'-kolenunteritützung wi"rd sür die tatstichüche Dauer der Arbeitslosigkeit unter V> eüigung der Warte- und Karrenzzeiten bei gleichzeitiger Au'bebung der Vedursrigkelt gewahrt. 4 lleder die 'Arbeitslosen i-«<-rst v-!n z h-nau? gewährt die Arbeitslosenversicherung btt Aufrechterhaltung bzw die Erwerbung der Antwartschasr in der: «) Krankenversicherung. t>) Knappschaslsversicherung e) Invaliden- und Altersversicherung. «i) Angestellrenversicherung. 40-Stunden Woche mit vollem Lohnausgleich Ein zweiter Antrag fordert ein Ge'etz zur Arbeitsbeschassung und zur Sicherung der Enitenz der Arbeitslosen, von desirn Be- stimmungen wir hier nur die wichkigjlen ansuhren wollen. Ti« maximale Vrbeitszeit wirb «>»f 7 Stunden täg- liest bzw. 4tt Stunden pro Woeste bei Zahlung des vollen Lohnausgleiches festgesetzt, ^ür gesundheitliest sestädlietie Betriebe und für Iugendlieste wird die lttrbritözeit auf k Stunden tägliest bzw. aus 34 Stunden pro Woeste ver kürzt. Jedwede Leistung von lieberstunden ist verboten. Allen Anträgen aus Stillegung der Betriebe wird die Zu stimmung verweigert; ebemo sind alle Vetriedseinlchränkungen unterlagt. Bereits turchgesuhijte Vetrieb-flrllegungen sind rück gängig zu machen. Bei Verkürzung der Arbeitszeit unter 7 Stunden ist der volle Lohnausgleich zu gewahren. Arbettsbeschafsung Zur Behebung der Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot ist so fort mrt der Durchführung eines großzügigen Wohnungsbaues mit dem Ziel der Erstellung von tüMtzR gemeindeeigenen Arbeiter wohnungen jährlich zu beginnen. Die zu diesem Zweck erforder lichen Mittel sind lährlich bereitzustellen. Um weitere Arbeitsmoglichkeiten zu beschaffen. Ist mit soforti gem Inangriss aller notwendigen Erneueruilgsalheiten del der Reichsbahn und den sonstiger ofsenrlichen Verkehrseinrichtungen, wie Instandsetzung der Straßen, Ausbau de» Straßennetze«», der Wasserstraßen, von Zlußregulierung'en und Eindeichungen und ühnl. zu beginnen Dafür sind Ich Milliarden Mark zur Verfügung »«stellen.. All« aus der Grundlage dieser Arbeitsdeschafsungsforderungen durchzuführenden Arbeiten müssen zum Tariflohn al« M.ndestlohn »nd im v«rfich«ruag»pslichtigen Arbeit-Verhältnis erfolgen. Verme» Ssse» silr die Huuxerudeu Um allrn Erwerbslosen und sonstigen Unterstützung-berech- ti-ten und Hilfsbedürftigen neben der Unterstützung täglich un- «tg^tltch einwarme-Lfse» zu verabreichen^ sind mr» Reichs- di« uotwenLi-« Betrage berestszustellrn. Der aus« arbeitsverdienst ein,» Vollarbe'ter» der Berussgruppe, der der Verletzte ongehorte. gew-tbrr; 3. al!« Sozialrenrer erhalten volle Heilfürsorge; 4. die Altersgrenze in der Invaliden- und Angestelltem- ver^.zberuna wird aus -'-0 Iabre herabgesetzt; k». dir Invaliditatsgrenze wird von ttz,', auf öi) Prozent herab- ge'etzr; K. die '.'eiitunaen der Sozialversicherung werden durch Reichs- mitlrl sichergcsteilt; 7. d e benötigten Mittel werden durch die Unternehmungen im Umlaqeversahren auigrbrach:; tz. bi, Zirrwaltung brr Sozialversicherung obliegt den Per- walrungsausichu-sen, dre von den Versicherten zu wählen sind. Zür die Zürsorge-llulerstühungsempsänger Ztorbebaltlich einer grundsätzlichen Neuregelung der ..Oessent- lichen Wodlsahrtssursorge" durch Reichsgrsetz wird die Reichs regierung beauftragt, zur sofortigen Milderung der Notlage der Zursorgeunterjtutzungsempsangcr folgende Maßnahmen durch zufuhren: l. die Wohlfahrt-unterstützung allein mindestens in Höhe der Satze der gehobenen Iürsorg« nach dem Stand« vom 1. Januar 1.431 zu zahlen; Die SPD. für die n Veseitiguvg der Schuldknechtschaft 1. Die kwpoiheken- und Vetriebsschulden der werktätigen Bauern und Kleingewerbetreibenden werden gestrichen Die Schulden der Großbauern und Gur betriebe werden vom Staate zugunsten der Staatskasse eingetrieben und zur Zahlung der rück- ständigen Landarbeiter- und Gesindelohne sowie aller Ansprüche kleiner werktätiger Gläubiger, d,ic durch die Entschuldung sonst aussallen würden, verwendet. 2 Schuldzimen werden nicht wehr bezahlt. 3. Pfändungen und Zwangsve-ireigerunge» aus Grund rück ständiger Schuldzinsen sind verboten 4. Kündigungen von Darlehen seitens d«» Gläubiger» sind verboten. b Der zukünftig« Geldbedarf *ur bäuerliche und gewerbliche Zamilienbetritde wird durch zinslo, staatliche Beihilfen gedeckt »r harten, die für kleine, selbstwcrkrätige oder arbeitrunsahige Gläubiger enisrehen. vor allem sur Nutznießer von Altenteilen, werben durch staatliche Zuweisungen fstaatliche Altersrente) ausgeglichen. 5evkuvg der Pachtzinsen Die Pachtzinsen sur werktätige Pachter von landwirtschast- licken und gärtnerischen Grundstücken wie sur gewerbliche Raum, und Anlagen werden entsprechend dem Rückgang des A'beit»- eink.'mmena mindestens aus L0 Pro ent der Iriedenspacht herab- gretzt Kündigungen von Pachrland. da» vom Pächter jur Gewinnung seines Lebensunterhaltes selbst bearbeitet wird, durch den Perpächter sind verboten. Psändungen und Zwangs versteigerungen auf Grund rückständiger Packstzinsen dürfen nicht vorgenommen werden. Kleinen werktätigen Verpächtern, die sonst in Not geraten würden, ist von Staat- wegen ein.' angemessen« Entschädigung zu gewahren. Steuersreihelt sür die kleinen Vnuera Die bäuerlich« Ackernahrung ist steuerfrei, Vermögenssteuer, Einkommensteuer, Grunderwerdssteucr, Gcw,rbestru«r. Gebäude- rntschuldungssteuer, Umsatzsteuer, Burgersteuer sowie Kreis- und G,m«i>i!>,umlagen Hirsen von so-ibwnrschastiichen und kle>n» geiorrdlichen Besitzern oder Pachtern mit einem Gesämtjahre-eia- Motz den klnnkenr Zum Schutze der Volksgesundheit wirst 1. die in der Nrankenversiesternug bürest Aotv«iu»rb nung «ingefüstrt« Krankensestet»- »»4 Rezeptgedühr aufgestob««; 2. den Kranken allgemein Krankrnhilse gemäß de« Boftim. munqen der Krankenversicherung nach dmn Stande von' l Januar 1936 gewährt. Die Rrichsrooierunq wird beauftragt, die Kr«nkenOerfich^ rung weiter auszubauen und einen entsprechenden Gesetzentwurf nach solgenden Gesichtspunkten vorzulegen; 1. Gewährung von Krankengeld in der Z»öhe de» Arbeit» Verdienstes rims Pollarbriters der Lorufsgrupp«, der ko Kranke angehört; 2. Gewährung voller szamilienhilfe; 3. volle rxilmiklkllcijlung. ebenso Prothesen mrst voller Zastw ermtz; 4 Gewährung voller Krankende sbekandlung; b. freie Arztwahl für die Versicherten; VeseiNgrmg des Bei» trauensärztesystems; ll voll« Selbstverwaltung durch di« Brrstcherte« bgro. kmrch deren gewählt« Ausschüsse. ierllSlige» Dauern! kommen von wenger als 3660 Mark nicht erhoben werde«. Der Steurraussall ist durch Staffelung zu Lasten d«r kapitalistischen Betriebe und großen Einkommen auszugleichnc. Gemei»de«, d»e fast oder ganz ausschließlich aus Arbeitern und Nei««« Beßtz-»» bestehen, ist der Ltrueraussall von Staats wegen z« ersttze». dungen und Zwangsbeitreibungen von Sleuerrückstände« b«« kleinen seldstarbeitenden Besitzern und Pachte A sind verbake«. hilse sür Siedler Zur Linderung der Rotloge der lasbwirtfchastGche« »st Stadlranbsiedler sind sofort folgende Maßnahme« z« mzzvkhea: 1. Niederschlagung sämtlicher RestkaufpreA« o»d Renke« Zahlungen; 2. llmwandlunq der von der öffentliche« Haast tziWsteaM Betriedskredite in verlorene Zuschüsse; 3. Beseitigung aller Bestimmungen in de« Siedtkagnoert^M». di« die Wirtfchastssreiheit de« Siedler» etaenge«, z. B. k»» Verbot der Pferdehalwag. Aushebung der Zucker-So«üuge»üe«»s Di« Kontingentierung der Zuckererzeaguag «ast de» MM«»« anbau,» sowie die Kontingentierung de» 2^dokbaae» »«stkM sofort beseitigt Die Zucker, und labakfabrite» siak ampMKM, die Ernte der kleinen, seldstarbeitenden Pflaaper d» «stM» >»» sang« zu übernehmen. Der Uebernahmepret» M kimch Latz«« der werktätigen Zuckerrüben- und Tadakpslanzer eatst»«tzmst k«a tatsächlichen Selbstkosten festzusetzea. D«l Inlandsverdrauch ist durch sofortige Befettt-WW km Zucker, und Tabaksteuer zu hebe«. Aushebung be» Deich-ailt-efetz» 1. Da» Reichsmilchgefetz wird mit sofortiger Wtrstmß aatz« Kraft gesetzt. 2. ZtvangszusammenschlLlse der Erzeuger, L««rkMer mck Verbraucher dürfen nicht vorgenommen »erde». 3. Die im Gesetz vorhanden«« hygienisch« bltiden für alle Milcherzeuger mit m«hr at» vt« MMHMK« Mst sür gewerbsmäßige Milchbearbeitung»ftell« »eePfGchM». 4^D«n kleinen M lcherzeugern find staatlich« BolhM« M» Ve.bellerung ih„' t.ri.^k.ung un^ »».hgEst««, M gewähren.