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Nr. 141. — IS. 6. 36. Sächsische Volkszeitung Sette 8 ^loklLSN /Nr>i»kior6nung gebt vor Marktregelung Die Frage nach dem künftigen Verhältnis zwisclien der Pflichtorganisation der gewerblichen Wirtschaft, kurz Gruppen organisation genannt, und den alten freien Verbänden und Kar tellen hat durch die Darlegungen des Geschäftsführers der Reichs gruppe Industrie, Dr. Karl Guth, bei der Reichstagung der Wirtschastsgruppe Bekleidungsindustrie eine neue Beleuchtung erhalten. Dr. Guth stellte eindeutig fest, daß die Kartelle und marktregelnden Verbände nicht etwa neben den Pflichtorgani- sationcn, sondern unter ihnen stehen. Die Wirtschaftsgruppen haben die Aufgabe, Fragen der Marktordnung zu regeln, sie sind die alleinigen Träger für die Bearbeitung der vom Staat gestellten Aufgaben, während die Kartell«, Syndikate und son stigen marktregelnden Verbände rein kaufmännische Fragen zu lösen haben. Dieser Gegenüberstellung liegt eine tiefgehende Unterscheidung zwischen den Begriffen M a r k t o rd n u n g u n d Marktregelung zugrunde. Der Redner umschrieb den Unterschied etwa dahin, daß in der Ordnung des Marktes die nationalsozialistischen Grundbegriffe über Wettbewerb, Leistungs prinzip, Schuh der kleinen Existenz vor der Uebcrmacht der Kapitalkräftigen, Sicherung der Wirtfchaftsstufen s.Herstellung, Großhandel, Einzelhandel), Vorrang der staatlichen Aufgaben, Erziehung zu ordentlicher kaufmännischer Geschäftsgebarung u. dgl. durchzusehen sind. Die auf dieser Ebene liegenden Ziele müssen in jedem Wirtschaftszweig erreicht werden. Darüber hinaus aber soll zu weitergehenden Maßnahmen, die unter dem Begriff der Marktregelung zusammengesaßt werden, nur dann übergegangcn werden, wenn jene grundlegenden Erfor dernisse nationalsozialistischer Wirtschaftsführung mit den Mit teln der Marktordnung allein nicht erreicht werden können. Man kann aus diesen Gedankengängen schließen, daß bei den laufenden Arbeiten, die zu dieser Frage in der Rcichsgruppe Industrie unter Beteiligung des Redners geführt werden, so wohl eine grundsähliäx' Kartellfeindschaft wie eine grundsätzlicl-e Bejahung der Kartelle — entsprechend den vielfach ausgespro chenen Gedankengängen der na>ionalsozialistisä>cn Wirtschafts führung — ab gelehnt wird, daß jedoch nicht die Absicht be steht auf die Tätigkeit marktregelnder Verbände dort, wo sie Im höheren Interesse notwendig erscheint, zu verzichten. Wei terhin aber war aus dem Vortrag zu entnehmen, daß die Ten denz besteht, den Pslichtorganisationen eine verstärkte Einflußnahme auf die Fragen der Kartellpolitik zuzuwei- scn. Dies -würde zweifellos mich der Stellung der Gruppen als öffentlich-rechtliche Körperscl-aften entsprechen, die ja als solche sehr weitgel>ende Rechte zur Nachprüfung des geschäftlicl)en Ver haltens ihrer Mitglieder besitzen, wenn sie auch von diesen Rechten bisher nur in bescheidenem Umfange Gebrauch gemacht haben. Andererseits entspricht es den weitgehenden Machtbefug nissen der Gruppenorganisation, daß ihr gerade in dem einen Punkt, an dem die tiefsten Eingriffe in das wirtschaftlicl)« Schick sal ihre»Mitglieder möglich wären, b. h. in der direkten Markt regelung, eine eigene Betätigung durch das Gesetz untersagt ist. Lksnsktei», nickt kusseken en1sckei6et Wenn in diesen Tagen während der Ncichstagung der Nordischen Gesellschaft in Lübeck unser Blick sich m,f Wesen und Bedeutung des nordisck-en Gedankens richtet, wenn dieser nordische Gedanke in den Reden, den Fest spielen und Ausstellungen in Lübeck aus allen einzelnen Ge staltungen hervorlcuchten wird, dann wird er in seiner kristall klaren Schärfe erscheinen. Der Alltag leider trübt gelegentlich seinen Glanz; Nichtskönner macl)en ihn zur Phrase, und blutige Laien verwenden ihn zur blumigen Ausschmückung leeren Geredes. Bei diesen Reden über den nordischen Gedanken hören wir zunächst und vor allem von blonden Haaren, blauen, sieg haft leuchtenden Augen, wir denken an törichte Oberflächen urteile: „Du bist nicht nordisch", oder aber an einen Ausruf vorbehaltloser Anerkennung beim Anblick eines Halbwegs ge rade gewachsenen Zeitgenossen mit der vorgeschriebenen Haar- und Augenfarbe: „Der ist nordisch!" isieinlich wird die Lage allerdings dann, wenn wir feststellen müssen, daß dieser Zeit genosse durch sein Handeln beweist, daß er in Wahrheit zu mindest mit nordischem Charakter nichts zu tun hat, daß er es eher vorzieht, einen Augenblick feige, als ein ganzes Leben tot zu sein, daß in seinem inneren Wesen von Treue und Zu verlässigkeit und Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit gar keine Rede ist. Unkenntnis, wenn auch gut gemeint, gibt jenen Begriff allzu leicht der Lächerlichkeit preis. Darum sollte sich zunächst jeder darüber klar sein, daß das nordisch aussehende Aeußcr« Das geheime Konsistorium in Rom Am Montag ist in einem geheimen Konsistorium in Rom durch Papst Pius Xl. die Ernennung der beiden neuen Kardinäle, Johannes Mercati und Eugen Tissercknt, vollzogen worden. Der feierlichen Erhebung wohnten außer 28 Kurien- kardiuälen die Erzbischöfe von Philadelphia und Besancon bei. In einer mährend des Konsistoriums gehaltenen lateini- scl)en Ansprache sagte der Heilige Vater, er wisse wohl, daß man vielleicht von ihm ein Wort über die gegenwärtige Läge er warte. Aber er ziehe es vor, daran zu erinnern, was er bei verschiedenen Gelegenheiten In letzter Zeit, vor allem bei der Eröffnung der katholisckjen Prcsscansstellung gesagt habe. Er wolle vielmehr in Gegenwart des heiligen Kollegiums allen denen danken, die ihm ihre Glückwiinscl)e anläßlich des Eintritts in sein 8 0. Lebensjahr dargcbracht hätten, den Hirten und den Gläubigen, den Staatsoberhäuptern und Bürgern jedes Standes. Er gab dann seiner Freude vor allem darüber Aus druck, daß sich an diesem Tage die Vertreter der Katholischen Aktion aus vielen Nationen um ihn geschart hätten, »in ihm einen neuen Beweis ihrer kindlichen Zuneigung, ihrer Eintracht, ihrer Aktivität und ihres Eifers zu geben. Kardinal Mercati, Italiener von Geburt, ist Präfekt der Vatikanischen Bibliothek, Kardinal Tisserant, der in Nancy lm Jahre 188-1 geboren wurde, ist Pro-Präsekt der gleichen ivcltberiihmten Bibliothek. Mit ihrer Ernennung ist die Zahl der Kardinäle wieder auf 68 gestiegen, bleibt damit nur um zwei unter der Höchstzahl. Im vergangenen Jahr war die Zahl der Kardinäle auf 4» gesunken; durch das Konsistorium vom 16. Dezember 1938 wurden, wie man sich noch erinnert, nicht weniger als 26 neue Kardinäle ernannt. Am Tage dieses Kon sistoriums starb der Kardinal Lega, zwei andere Kardinäle hat inzmisä-en der Tod ivcggerafft. Von den 68 Kardinälen der katholischen Kircl» sind 37 Italiener und 3t Angehörige anderer Nationen. Unter diesen zählt man sieben französische, vier spanische vier nordamerika nische, drei deutsche, zwei tschechoslowakische, zwei polnische und je einen aus Portugal, Argentinien, Brasilien, Kanada, Oesterreich, Irland, Belgien, Ungarn und Syrien. eines Menscl)en durchaus mit einem absolut andersartigen Cha» rakter gepaart sei» kann. Ein rassisch so stark unterschiedliches Volk wie das deutsche läßt in sehr vielen Fällen eindeutige Schlüsse von dem Aeußeren aus das Innere gar nicht zu. Es läßt sich nicht einfach von einzelnen äußeren Eigenschaften auf die innere Art schließen, die Rassenzugehörigkeit kann letzten Endes durch nichts anderes festgestellt werden, als durch den Lebensstil eines Menschen, durch seinen Cha ¬ rakter. An der Handlungsweise erkennen wir den nordischen Menscl-en, nicht an der Länge der Nase oder der Farbe der Augen. Erziehung zum Nordisclzen und Auslese nach diesen Grund sätzen ist immer der Appell an die nordischen Cha» rakter werte, die über äußere Eiuzelk-eiteu hinweg unserem Volk in seiner Gesamtheit sein Gepräge gaben und seine inner« Haltung für alle Zukunst bestimmen. Einheitliche deutsche Reichsvottzel: Himmler zum Chef -er Deutschen Polizei ernannt Erlaß des Führers - General Dalueae Vertreter Himmlers im ReichSminlflerium des Innern onn. Berlin, 17. Juni. Der Führer und Reichskanzler hat aus Vorschlag des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern Dr. Frick durch Erlaß vom heutigen Tage zur einheitlichen Zusam menfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich den stellvertretenden Ches der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichssiihrer SS Heinrich Himmler, zum Ches der Deutschen Polizei im Reichsmini ft erium des Innern ernannt. Der Erlaß lautet wie folgt: Zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich wird ein Ches der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern eingesetzt, dem zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Polizeiangc- legenheiten im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen wird. II. Zum Ches der Deutschen Polizei im Rcichsministerium des Innern wird der stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichssiihrer SS Heinrich Himm ler ernannt. Er ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt. Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit. Er führt die Dicnstbczeichnung: Der Reichssiihrer SS und Chef der Deutschen Polizei im Rcichsministerium des Innern. III. Der Chef der Deutschen Polizei im Rcichsministerium des Innern nimmt an den Sitzungen des Reichskabinctts teil, soweit sein Geschäftsbereich berührt wird. IV. Mit der Durchführung dieses Erlasses beauftrage ich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern." In Ausführung dieses Führererlaßes hat Ncichsminister Dr. Frick den Chef der Deutschen Polizei im Reichsmini- sterium des Innern, Himmler, mit der Leitung der Polizei abteilung des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern betraut und für den Fall seiner Abwesenheit dem Ministerial direktor General der Polizei, Dalucge, die Vertretung des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des In nern übertragen. Der Führer und Reichskanzler hat aus diesem Anlaß fol gendes Schreiben an den Ministerialdirektor General der Poli zei Dalucge gerichtet: „Lieber Parteigenosse General Dalucge! Seit der Ueber- nahme der Macht durch den Nationalsozialismus, an deren Er ringung Sie in Berlin führend beteiligt waren, haben Sie Ihre ganze Kraft dafür eingesetzt, die deutsche Polizei zu einem schlag kräftigen Instrument des nationalsozialistischen Staates zu machen. Dies gilt insbesondere für die bisherige Landes polizei, die dank Ihrer Tätigkeit ein wertvolles Glied der Deutschen Wehrmacht werden konnte. Ihnen für Ihre Ver dienste um die deutsche Polizei Dank und Anerkennung auszu sprechen, ist mir ein besonderes Bedürfnis. Ich ernenne Sie zum GeneralderPolizei. — Adolf Hitler." Rarschanforderungen an Rädchen Das Höchstmaß sür Wanderungen und Radsahrten. Im „Reicl-sjugend-Pressedicnst" findet sich eine Darstel lung einer Aerztin, die über die körperlichen Leistungen des BdM. Mitteilung macht. Die Richtlinien der BdM.-Sachbearbei-. Icri» in der Gcsundlieilsabteilung der Gebietssührung erstrecken sich einerseits auf eintägige Fahrten: „Die geringste Beanspru chung gilt naturgemäß für das Iungmädel im Alter von 10 bis 12 Jahren, es soll in 3 bis 314 Stunden insgesamt nicht mehr als 10 Kilometer zuriicklegen. wobei Gepäck nicht erlaubt ist. Für die 12- bis 14jährigen sind — ohne Gepäck — schon 20 Kilometer als Grenze festgesetzt, mit 10 Pfund Gepäck bei vier Stunden Marsch dagegen 16 Kilometer. Dementsprechend staf felt sich die Leistungsfähigkeit bis zu den 16jährigen Mädeln, die bis zu 20 Pfund Gepäck tragen dürfen bei einer Marschlei stung von 26 Kilometer. Sehr viel geringer werden jedoch an dererseits die Anforderungen bei mehrtägigen Fahrten. Bei den Zwölf- bis vierzehnjährigen Mädeln gilt — ohne Gepäck — am ersten Tag eine Höchstleistung von 20 Kilometer, am zwei» ten Tag sbei vier Stunden Marsch) 16 Kilometer, am dritten Tag 10 Kilometer Ter vierte Taa — elxnio wie der siebent« Tag — ist Rul;etng Bei Mitsührung von Gepäck werden di« Marschleistumzen erheblich verringert. Bei Mädeln über 14 Jahren können täglich bis zu 20 Kilometer mit Gcväck zurück gelegt werden. Auch hier ist jeder vierte Tag Ruhetag. Für die Radwanderungen sind ebenfalls Höchstmaße fest gesetzt. die nicht überschritten werden dürfen. Bergiges Geländ« wird von vornherein als ungeeignet bezeichne! Nach der Auf stellung der BdM.-Aerzlin sind für Zwölf- bis vierzehnjährige Mädel bei eintägiger Raüsahrt bis zu 10 Kilometer, bei mehr- tägiger Fahrt 20 bis 30 Kilometer zurückzulegen Jeder dritte Tag ist unbedingt als Ruhetag einzuhallen. Bei Mädels über 14 Jahren gilt als Höchstleistung sür eine eintägige Radwan derung 60 Kilometer, bei mehrtägiger 30 bis 40 Kilometer. Jeder vierte Tag ist Ruhetag. Der Arbelterdichter Heinrich Lersch gestorben Remagen a. Rh., 18. Juni. Der Arbeiterdichter Heinrich Lersch ist heute um 0.30 Ilhr nach kurzem schweren Kranken lager an einer Lungen- und Rippenfellentzündung im Kranken haus Remagen verstorben. Heinrich Lersch war am 12. Septem ber 1889 in München-Gladbach geboren stand also im 47. Le bensjahr. Auch der Berliner Lehrerverein löst sich auf Die Auflösung des deutsch-» und preußischn Lehrervereins hat auch die Auflösung der in diesen Dachorganisationen zu- sammcngeschlossenen alten landschastlichn Lehrerverbände zur Folge. So hat bereits in einer vorbereitenden Versammlung einer der ältesten Lehrervereine, der am 24. September 1880 gegründete Berliner L e h re r ve re i n, seine Auflösung be schlossen. Die lieidcn neuen Kardinäle werden am Donnerstag, dem 18. Juni, in einem öffentlichen Konsistorium in der St.-Peters-Basilika aus der Hand des Papstes den roten Kardinalshut empfangen, mit ihnen die Kardinäle Maglione, Tedeschini, Sibilia und Marmaggi, Nuntien in Paris, Madrid, Wien und Warschau, die, gemäß der Gepflogenheit, ihren Posten noch während sechs Monaten weiter innehabcn. Die Versicherung der Kaiserin Gugenie Ein interessantes Dokument hat man durch einen Zufall der Vergessenheit entreißen können. In La Rochlle entdeckte mau nämlich im Archiv einer Versichrungsgesellschast ein Pa pier, aus dem lzervorgeht, daß Kaiserin Eugenie ihr Leben vor sichtshalber zugunsten ihres Gatten versichern ließ. Am 27. No vember 1863 schloß nämlich die Kaiserin eine Versicherung auf ihr Leben ül»cr 200 000 Franken ab und bezahlte dafür eine jährlickze Prämie von 6100 Franken. Uebrigens enthält dieses Dokument an der Seite auch die Unterschrift Napoleons III. Dieser mußte nämlich zu jener Bersick-erung sein« Zustimmung als Eltmann gelten und gleichzeitig nach dem sranzösisclzen Ge setz die Unterschrift seiner Gattin beglaubigen. Lloyd Georges politisierende Tochter London, 18. Juni. Miß Megan Lloyd George, die Tochter des früheren Premierministers wandte sich ckn Mittwoch in einer Rede vor der Liberalen Frauenvcreinigung mit großer Schärfe gegen eine Reform des Völkerbundes. Diese Regierung erklärte sie. liebe den Völkerbund nicht und glaube nicht an ihn. Das Gerede von einer Reform des Völkerbundes und einer Ab änderung der Völkerbundssatzungen sei viel gefährlicher als irgendein anderes Ereignis seit 1914, weil eine Reform aus den Händen dieser Regierung das Ende des Völkerbundes bedeuten würde. Wenn die Sühncmaßnahmen aufgehoben würden, iverde das Ansehen Englands aus viel« Jahr« hinaus aus einen Tief punkt sinken. Hohe Kerkerstrafen im Katttowitzer HochverratS- proieß beantragt Kattowitz, 18. Juni. Am Mittwoch kamen im Kattowitzer Hochverratsprozeß der Staatsanwalt und die Verteidiger zu Wort. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Tr. Poczon- tek, legte seiner Anklagerede hauptsächlich das Belastungsma terial zugrunde, das bereits in der Anklageschrift enthalten ist. Nach seiner Meinung unterliege es keinem Zweifel, daß die Leiter des Geheimbundcs in ständiger Verbindung mit Perso nen gestanden hätten, die im Interesse eines fremden Staates handelten. Der S t a a t s a nw a l t war der Ansicht, daß nicht ein einziger Angeklagter schuldlos sei. Mildernde Umstände kämen nur für wenige Angeklagte in Betracht, und zwar nur sür die jenigen, die sich zum polnischen Volkstum bekennen und er klärt haben, sich nicht bewußt gewesen zu sein, daß cs sich nm einen Geheimbund handelte. Ferner könnten mildernde Um stände noch den Angeklagten zugebilligt werden, die sich zwar zum Deutschtum bekennen, ihre Kinder jedoch aus Loga- litätsgründen in die polnische Schule schicken t!!). Nach dieser das politische Gesicht berührenden Meinungs äußerung stellte der Staatsanwalt die Strafanträge. Er ver langte gegen 7 Angeklagte aus den Paragraphen 97 und 98 des polnischen Strafgesetzes lHochverrat und Verbindung mit Versauen eines fremden Staates) ie 12 Jahre schweren Kerker. Für die übrigen Angeklagten verlangte er strenge Bestrafung im Sinne des Paragraphen 97 des polnischen Slrasaesetzbnckes wegen Hochverrates, wobei er die Höhe der Strafe dem Er messen des Gerichtes überließ. Der Verteidiger ging in seiner Vcrteidignnasrede von den Beweggründen aus, die die Angeklagten zum Eintritt in den Gekeimbnnd des Maniura veranlaßten Bei den An- geklaalen seien politische (gründe überhaupt nickt maßaebend gewesen, sondern ausschließlich das Verlangen nach Arbeit und Brot. Das belastende Material setze sich last ausschließlich aus Angaben von Polizeispitzeln zusammen, die wohl der Polizei bei ihren ErmiUlungeu zur Unterrichtung, jedoch niemals als beweiskräftiges Tatsachenmaterial für das Gericht dienen kön nen, um danach Recht zu sprechen. Zum Schluß beantragte der Verteidiger in zahlreichen Fällen Freispruch, sonst Verurteilung nach den Paraarapben 164 und 165. Zubilligung mildernder Umstände und Bewährungsfrist Auch die beiden anderen Verteidiger sprachen sich in ähn lichem Sinne aus. Die Angeklagten wiesen In ihrem letzten Wort überein stimmend aus die Notlage ihrer Familien hin und auf die iakrelanaen Bemühungen, Arbeit zu erhallen. Nur diese Gründe hätten sie bewogen, In den Gcheimbund des Maniurt» einzutretcn. Daraus wurde die Verhandlung zur U r t c I l s v c r k ü n» d u n g a u f S o n n a b c u d mittag vertagt. Eine fristlose Entlassung Ein bei dem Katast«ramt in W. beschäftige! Angestellt«, der früher der schon im Jahr« 1933 verbotenen Sekte der Ernsten Bibelforscher angehörte, hat mit seiner Frau an der Reichstagswahl am 29. März 1936 aus grunbfätzlic!)er Ab lehnung nicht teilgenommen. W. verweigert auch den Fcchncn- gruß. Er wurde deshalb fristlos entlassen.