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Sächsische Volkszeitung : 04.04.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193604040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19360404
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19360404
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1936
-
Monat
1936-04
- Tag 1936-04-04
-
Monat
1936-04
-
Jahr
1936
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 04.04.1936
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Nr. 81. — 4. t. 38. SLchfifche Bolkszeitung Seite L ^Istirsn Vas ve^eeklßgungswesei» Der April ist der Monat der Einschulung und der Schul entlassung, aber auch der Monat der Umschulung, da zahlreiche Kinder von der Volksschule zur höheren Schul« hinüberwechseln. Dieser Umstand lenkt -en Blick wie von selbst auf eine Frage, die jahrelang aus der öffentlichen Diskussion nicht verschwand: ckif das D« r e ch tlgu ngsp r o b le m. Nun ist freilich, wie die rückläufigen Ziffern der letzten Zeit beweisen, der Zug zur höheren Schule aus mancherlei Gründen längst nicht mehr so stark ivle ehedem. Daraus aber den Schluh zu ziehen, datz di« Frage des Berechtigungswesens sich sozusagen von selbst er ledige, wäre zum mindesten voreilig. Noch kürzlich hat ein ge meinsamer Erlatz des Reichsinnen- und des Reichssinanzmiuisters daraus ausmerksam maä)en müssen, dass Fttchvevwaltungcn des Reiches und der Länder die Vorbildungsansordcrungen an den Nachwuchs unter Berufung auf die höheren Anforderungen, die hellte gestellt tverden mühten, selbständig erhöht haben. Durch den Erlab ist die Eigenmächtigkeit einzelner Behörden unter bunden und zunächst einmal die Hinaufschraubung der Vor bildungsanforderungen abgestoppt worden. Die Argumenle aber, mit denen die beiden Reichsminister ihre Matzncchme begründen suntragbare Belastung der öffentlichen Haushalte, wie derjeni gen der einzelnen Familien) weisen darauf hin, das; es mit der vorläufigen Unterbindung einer als ungesund empfun denen Entwicklung nicht getan sein kann, sondern das; eine gröhere und umfassendere Regelung versucht werden mus; Die Mittelschule", das Organ der gleichnamigen Fachschaft im NS.- Lehrerbund, macht mit Recht darauf aufmerksam, das; das Vor gehen der Behörden aus dem Gebiete des Verechtigungswcsens sowohl nach der guten wie auch nach der schlechten Seite zum Vorbild genommen wird und zieht daraus den Schluh, das; die Initiative zu einer Gesundung der Verhältnisse von den Be hörden auszugehen hat. Schon in der vornationalsozinlistischen Zeit sind verschiedentlich Versuche unternommen worden, dle Lausbahnrichtlinicn zu vcrcinl-citlicl)«». Wenn diese Bemühungen damals am Unverständnis der einzelnen Ressorts oder aus an deren Gründen scheiterten, so kann das nur um so mehr An lass sein, heute, da die Verhältnisse ganz anders liegen, den entscheidenden Schritt zu einer endgültigen Regelung zu tun. „Die Mittelschule" ist der Meinung, dah im Zuge der Neuorga nisation des öffentlichen Schulwesens auch die Frage des Ve- rechtignngswescns und der Vorbildungsansordcrungen eine Re gelung finden müsse, die auf diesem Gebiete für eine möglichst lange Zeit Ruhe und Ordnung schasst. Das ist einleuchtend, denn beide Fragen stehen in Wechsellwziehung zueinander. Ebenso wird man dem Organ des NS.-Lehrerbundes zustimmen kön nen, wenn es der Erwartung Ausdruck gibt, dah die Anfor derungen an die schulische Vorbildung da generell herabgesetzt im'rden. wo ein Uelvrangebot von schulisch höher vorgcbildeten Anwärtern zu der Praxis geführt hat, die schulisch höher vorge- bildetcn Bewerber zu lievorzugen. Durch diese sachlich unbegrün dete Praxis ist nämlich nicht nur der Anwärter mit cinsacher Schulbildung in steigendem Mahr beiseite geschoben worden, was zweifellos eine soziale Ungerechtigkeit ist. sondern eben auch diese Schraube des Berechtigungswahnes erst in Gang gesetzt worden. Es ist also gar keine Frage, dah das Berechtigungs wesen im allgemeinen nbgebaut und die schulischen Vorbildungs anforderungen auf ein vernünftiges Mah zuriickgeschraubl werden müssen. Die „Mittelschule" macht in dieser Richtung vier Vorschläge, die in gleicher Weise sozial und mahvoll sind und in ihrer Klarheit und Prägnanz für sich sprechen. 1. Beseiti gung der Abiturforderung dort, wo sie sachlich nicht gerecht fertigt ist; aber eine unbestechliche Prüfung der Vedürsnissrage ist hier unabdingbare Notwendigkeit. 2. Völlige Gleichberech tigung des Abschlusszeugnisses der Mittelschule mit der Ober- sckundareife der höheren Schule, vor allem in der Veckntcn- lanfbahn. 8. Einschaltung der Volksschule in das Berechtigungs wesen auf dem Wege über Berufs- und Fachschule. 4. Grund sätzliche Regelung der Vorbildungsanforderungen aus den Be dürfnissen der Berufe heraus. Wo gute Volksschulbildung ge nügt, soll kein mittlerer Bildungsabschluh gefordert werden, wo die mittlere Reis« genügt, soll man kein Abiturium ver langen! ZudvenlionspolMK okne knrle Die Subventionen bilden heute eins der wichtigsten, aber wohl auch am schwierigsten zu lösenden Probleme der inter nationalen Schiffahrt. Es ist kaum zuviel gesagt, wenn man behauptet, das; die Weltschissahrt heute im Zeichen des Subven- tionismus steht. Postsubvcntionen, direkte Fahrt-, Vetricbs- und Vauzuschüsse, Meilengelder, Fahrtprämicn, Staatsdarlehen sür den Bau, Umbau und den Betrieb der Schiffe, Zinserleich terungen, Abwrackprämien, Staatshilfe bei der Schisssversici)«- rung und staatliche Schisfahrtspropaganda sind nur einige istei- spicle aus der Vielzahl der Negierungsmahnahmen zugunsten der nationalen Handelsflotten. Es war ein sinnfälliger Aus- Urteil in einem Nevlfenvrozeß Berlin, 8. April. Nach zweitägiger Verhandlung verurteilte das Berliner Schöffengericht den 60jährigen Pater Richard Lohmann wegen fortgesetzten Deviscnvergehens zu einem Jahr fünf Mo naten Zuchthaus, drei Jahren Ehrverlust und bv 000 RM. Geld strafe, den 58jährigen Frater Frowien Breinl aus München wegen Beihilfe zu drei Monaten Gefängnis und 4000 RM. Geldstrafe sowie den 50jährigen Pater Provinzial Georg Von derheide aus Werl sWcstsalen) wegen fahrlässigen Devisen vergehens zu 25 000 RM. Geldstrafe. Die Freiheits- und Geld strajen der beiden letzten Angeklagten gelten als durch die Untersuchungshaft verdutzt. Ferner wurde eine Ersatzeinzichnng von 120 000 RM. bei Lohmann, von 9500 RM. bei Breinl und von 24 500 RM. bei Vonderheide sowie die Mithaftung der Or densprovinz der Franziskaner für 99 500 RM Crsatzcinziehung sowie sür die Geldstrafen und Kosten ausgesprochen. Alle drei Angeklagten gehörten dem Orden der sächsischen Franziskaner vom heiligen Kreuz zu Werl In Westfalen an. Vonderheide stand von Ostern 1933 bis April 1935 an der Spitze des Provinzialats, während Lohmann als sein Finanz sekretär die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Provinzialats seit dem Jahre 1929 zu erledigen hatte. Er Hai sich der Strafverfolgung durch die Flucht ins Ausland ent zogen, so datz in seiner Abwesenheit verhandelt werden mutzte. Vreinl war der Geschäftsführer der Franziskanerprovinz In München. Wie der Vorsitzende In der Urteilsbegründung be tonte, ist der flüchtig« Angeklagte Lohmann als der Haupt schuldige anzusprechen. Er hat nach seiner eigenen Erklärung dem Mitangeklagten Vonderheide gegenüber 10000 RM. mit Silfe des berüchtigten Bankdirektors Dr. Hoflus ins Ausland verschoben. Das Gericht Ist der Ueberzcugung, datz diese Summe ^idoch nur einen Teilbetrag des von ihm verschobenen Geldes druck der um sich greifenden Suboentionskrankheit, dah in Ländern, In denen noch vor nicht allzu langer Zeit der Ge danke der Selbsthilfe in der Schiffahrt -cts Feld beherrschte, die dringende Forderung nach Staatshilfe in den Vordergrund der Schissahrtspolitik getreten ist. Wie der Abschlutz des Kapitels Subvcntionlsmus in der Geschichte der Weltschiffahrt aussehen wird, kann noch; nicht übersehen werden. Es erscheint aber zweifelhaft, datz ein internationaler Vorstotz gegen die Notlage der Weltschissahrt jemals Erfolg haben wird, wenn die Sub ventionen unberücksichtigt bleiben. Heute Ist von einem Ab bau der Subventionen noch nichts zu spüren. Wenn die britische Schisfahrtskammer in ihrem Jahresbericht für 1935 l^sondcrs auf das Subventionsunwcsen verweist, so darf man sicher sein, das; diese mahnende Stellungnahme in den in Frage kom menden Schisfahrtsländern ungehört bleibt. Man wird weiter mit diesen Krankheitserscheinungen der Weltschissahrt rechnen müssen. In den Vereinigten Staaten, die seit jeher an der Spitze der Subventionsländer standen, beschäftigt man sich seit Monaten mit der Neuordnung des Subventionssystems sür die Handelsflotte, nachdem die Erneuerung des bisherigen Gesetzes von der Regierung Roosevelt abgclehnt worden ist. Der Mei nungsstreit um die künftige Form der Subsidiengesetz« in den Vereinigten Staaten dauert noch an, und eine endgültige Ent- sclpüdung, di« sowohl den wirtschasts- als auch den wehrpoliti schen Forderungen der Gesetzgeber entspricht, dürste noch einig« Zeit auf sich warten lassen. Jedenfalls hat das amerikanische Post-Departement kürzlich die Postsubventionen sür die ver schiedenen Linien In den Fiskaljahren 1935 30 und 1936/37 be ¬ kanntgegeben. Demnach sind sür 1935/36 für insgesamt 43 Schiffahrtsdienste 30,88 Mill, und sür das nächste Fiskaljahr 33,10 Mill. Doll, veranschlagt. Auf jeden Fall ist damit zu rechnen, datz die amerikanische Handelsschifsahrt in Zukunft vom Staate in verstärktem Umfang« unterstützt werden wird. Die zuständigen Regierungsstellen in Japan beschäftigen sich zur Zeit ebenfalls mit der Verlängerung der Schissahrtsuntcr- jtützungsgesetze. Für das Fiskaljahr 1935/36 wurden vom japa nischen Verkehrsministerium bereits vor Jahresfrist rund 12 Mill. Aen bewilligt; heute steht vor allem die Modernisierung der Handelsflotte im Vordergrund der Betrachtungen. Es ist beabsichtigt, abermals 114 Mill. Aen zur Verfügung zu stellen. Dle gleiche Sprache sprechen auch Meldungen aus anderen Schisf- fahrtsländern, wo die bestehenden Suventionsgesehe verlängert und verbessert werden sollen. So ist von dem französischen Minister sür di« Handelsmarine im Parlament eine Vorlage elngebracht morden, durch die das sogenannt« Tasso-Gesetz, das im August dieses Jahres abläust, weiter verlängert werden soN. Datz auch England nicht an eine Abschaffung des ursprüng lich nur als vorübergehend bezeichneten Schiffnhrtsunter- ftiitzungsgesctzes denkt, beweist die Tatsache, datz die Tramp schiffahrtssubventionen in Höl;« von 2 Mill. Psd. Sterl. auch für dieses Jahr gezahlt und auch die Beihilfen im Nahmen des „scrap and build"-Plans weiter bewilligt werden, lieber die Unterstützungen der übrigen Schifsahrtsländer für die nächsten Haushaltsjahre ist noch nichts bekannt. Zum Teil sind die Summe» schon für Jahre hinaus festgelegt, zum Teil wird dar über zur Zeit auch noch verhandelt. Nächstes Zahr Krönung König Eduards London, 3. April. Ministerpräsident Baldwin teilte am Donnerstag Im Unterhaus mit, datz die Krönung König Eduards Vlll. im Mai nächsten Jahres staitsiuden werde. Der genaue Zeitpunkt wird so bald wie möglich bekanntgegeben. „AeulgleitSweMalt" über die Durchführung der österreichischen Wehrpflicht Wien, 4. April. Das christiichsoziale „Neuigkeitsweftblatt" bringt in seiner Donnerstagausgabe Mitteilungen von unter richteter Seite über die Durchführung der Bundesdienstpflicht. Danach soll nm 1 Oktober dieses Jahres der Jahrgang der im Jahre 1915 Geborenen einbcrusen werden. Die Dienstzeit soll grundsätzlich 6 Monate betragen. Offiziersanwärter dienen ein Jahr. Für die Jahrgänge 1900 bis 1915 werden militärische Aus bildungskurs«! eingerichtet werden deren Dauer 4 bis 8 Worin.-» betragen soll. In diesem Jahre sollen noch die Jahrgänge 1901 und 1902 zu solelzen Kursen herangezogen werden. Angehörige des Jahrganges 1900. sofern sie noch in der alten österreichisch-ungarifci>en Armee gedient halben, werden in besonderen Ausbildungskursen unterrichtet. Die Jahrgänge 1894 bis 1900 sollen auf absehbare Zeit nicht zu militärischen Uebungen herange;oge,i werden. Zwei Zeppelingäste Das neue deutsche Zeppelinluflschisf.„Hindenburg" wird aus der Rückfahrt nach Europa zwei Gäste mit sich führen, die wegen der Umstände, unter denen sie diese Luftreise milmack)«», be sonders interessant sind. Der eine von ihnen ist der Bischof der cngliscl;«» Hochkirän auf den durch die Seeschlacht berühmt gewordenen Falklands inseln. John N. Weller, der schon seit zwei Jahren, als er seine Pfarrstelle in Liverpool c.usgab, um seinen jetzigen Posten anzu treten. den Beinamen „fliegender Bischof" trägt. Die von ihm verwaltete kirchliche Diözese, zu der auch das Teuerland gehört, ist fast so gras; wie ein Erdteil, so datz der Bischof sich gezwungen steht, die Reifen in seinen, Sprengel stets im Flugzeug zurüclrzu- legen. Seine jetzige Reise jedoch soll ihn so schnell wie möglich nach England führen, wo er sechs neue Kapläne für seine Diö zese anwerbcn will. Er braucht sie dringend. Einmal, weil einige seiner Geistlichen in der letzten Zeit das Zeitlicln! gesegnet haben »ich dann auch, weil es ihm möglich gewesen ist. in seinem Amtsbereich einige neue Kirclnm bauen zu lassen. Zu diesem Ziveck wird er von Magalhaens, der südlichsten Stadt der Erde, über Patagonien nach Buenos Aires und Rio de Janeiro fliegen und von dort den Zepelin zur Ucberfahrt nach Eurova benutzen. Nur zu seinem persönlichen Vergnügen wird dies« Luftfahrt der Kaufmann Bolivcr Falconer aus Marlin in Texas mit machen. der sich zu seinem letzten Geburtstag selbst ein« dreitzig- tägige Wellrundfahrt gleichsam zum Geschenk gemacht hat. Er wird mit dem Zeppelin von Lakehurst nach Frankfurt am Main fliegen, dann ein holländisclies Flugzeug nach Batavia benutzen siibcr Bagdad. Rangoon und Singaporc). dort in ein Flugzeug nach Manila auf den Philippinen umstcigcn und mit dem regu lären „China Clipper" über die Wakc-Inselu und Hawai nach San Francisco weiterfliegen. Van dort soll ihn dann «in Son derflugzeug wieder nach Haus« bringen. darstellt. Zur Tarnung der Verschiebungen wurde das Geld stets als Barabhebung abgebucht. Die ins Ausland verbrachten Beträge dienten zur ungesetzlichen Tilgung von Schulden des Franziskanerordens. Wieder „Grnffe Vibelforlcher" vor dem Reichsgericht Leipzig- 3. April. Das Landgericht Duisburg verurteilte am 12. November 1935 den Angeklagten Gustav Kuhfeld aus Slerkrade wegen Vergehens gegen die Verord nung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Frie dens vom 15. Dezember 1932 und wegen Vergehens gegen die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 zu fünf Monaten Gefängnis. Kuhfeld mar zusammen mit anderen inzwischen rechts kräftig abgeurteilten Angeklagten Mitglied der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung Oberhausen, die am 24. Juni 1933 durch eine Verordnung des prcutzischcn Ministers des Innern verboten wurde. Die Angeklagten hatten nach diesem Verbot nach Vibel- erbauungsstunden abgehalten. Sie haben dadurch, so sagt das Landgericht, den organisatorischen Zusammenhalt einer verbo tenen Vereinigung ausrechterhaltcn. Die von dem Angeklagten Kuhfeld gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg eingesegte Revision ist mit einer für die Stralhöhc belanglosen Schuldspruchberichtiguny durch den 5. Strafsenat des Reichsgerichts ols unbegründet verworfen worden. Den Mitgliedern der Internationalen Bibelforscher- Vereinigung sei autzer dem Verkauf von Bibeln jede Tätigkeit untersagt. Wenn sich die Angeklagten verbotswidrig zusammen sanden, um Bibelerbauungsstunden abzuhalten, so hielten sie damit eine Verbindung aufrecht, die den Zweck verfolgte, An ordnungen der Verwaltungsorgane mit ungesetzlichen Mitteln zu entkräften. Das Landgericht habe also die Anwendung de« Paragraphen 129 StGB, zu Recht bejaht. Keln Schutz sür Verleumder Reichsgericht zur „Wahrung berechtigter Interessen". Der Paragraph 193 des Strafgesetzbuches, der bei der Wahr nehmung berechtigter Interessen einen gewissen Schutz auch denen unter Umständen gewahrt, die den Angegriffenen be leidigen, soll nicht zu einem Werkzeug sür Verleumder und Angeber werden. Dies stellt das Reichsgericht klar in einem Grundsatzcrkenntnis neuen Datums <6 D 299 35), worin aus gesprochen wird, datz dieser Paragraph 193 bei verleumderischen Beleidigungen unanwendbar ist. Das Interesse, so sagt das oberste Gericht, das durch Pa ragraph 193 geschützt werden soll, sei gegen das Interesse am Schutz der Ehre des Beleidigten abzuwägcn. Daher habe das Reichsgericht schon früher entschieden, das; die wissentlich falsche Behauptung ehrenkränkender Tatsachen, wenn sie zur Verfol gung eines anderen geschieht, den Anforderungen von Recht und Sittlichkeit unter asten Umständen derart znmiderläust. das; eine in diesem Sinne und mit diesem Inhalt erfolgende Anzeige ohne Unterschied, ob sie an amtlicher oder nichtamtlicher, beru fener oder unberufener Stelle gemacht wird, als Wahrnehmung eines vom Recht zugelassenen Interesses niemals gelten könne. Neuerdings habe das Reichsgericht den Schutz des Paragraphen 193 schon dann versagt, wenn der Beleidiger die unwahren Be hauptungen nur aus Leichtfertigkeit ausgestellt hat. Tas G richt betont, datz dies erst recht gelten müsse bei wider besseres Wissen ausgestellten Behauptungen, von ganz besonderen Ausnahmen abgesehen, die im vorliegenden Falle nicht gegeben waren. Diese Ausfassung entspreche auch dem gesunden Volkscnwnnden im nationalsozialistischen Deutschland, das dem Angeberunwesen durch Verschärfung der Bestimmungen des Paragraphen 164 StGB, entgegengetreten ist. Weile des Sldinaer SonderaerichtS Das Elbinger Sondcrgericht verurteilte den 58jährigen Arthur I. aus Krojanke wegen Ausstellung verlo gener Behauptungen nach 8 1 des Staatsschutzgesetzes zu neun Monaten Gefängnis. Der 65jährige Angeklagte U. aus Schpeidemühl erhielt eine Gcjiingnisstrase von acht Monaten, da er als fanatischer Anhänger einer bestimmten Glaubens bewegung sich in weltanschaulichen Gesprächen zu verlogenen Behauptungen über deutsche Staatsmänner habe hinreiben lassen. Religiöse Versammlungen in kirchlichen Gemeindehäusern Wie das Relchskirchenmlnisterium mitteilt, sind kirchliche Gemeindehäuser nicht als „profane Gebäude" anzusehen, sondern wie Kirchengcbäude zu behandeln. Religiöse Ver sammlungen in solchen Räumen werden demnach auch nicht mehr durch Verbote betrossen. Lin Deutscher will Wika fruchtbar mache» Die Pariser „Dcpccl)« Coloniale" verössentlickle dieser To<z« den grotzziigigcn Vorschlag eines deutscl-cn Ingenieurs zur Frucht barmachung Mittel- und Nordasrikas, von Gebieten also, in denen nach Ansicht vieler Kenner noch ungeheure wirlschastlick)« Zukunstsmöglichkeitcn schlummern und brachtiegen. Noch dem Vorschläge des deutschen Ingenieurs sollen Zwei grotze Seen an gelegt und durch einen Kanal mit dem Miltclmeer verbunden werden. Der erst« See soll durch eine Aufstauung des Kongo in Belgisclx-Kongo entstehe», der zweite in Nordafrika durch eine Verbreiterung und Vertiefung des Tschadsees, der in den letzten Jahren auszutrocknen drohte, durch Verlegung des gleichsam ..ab gewanderten" Longoneslusscs in fein alles Belt. Beide Seen sollen durch einen Kanal miteinander und durch einen anderen mit dem Mittelmeer bei Tunis verbunden werden Dieser zweite Kanal würde etwa von Tibesti in Zentralasrika über die Tuarcgberge und die Sahara verlausen. Mitlvlairika würde dadurch, so glaubt der Ingenieur, zu einer der fruchtbarsten Ge genden der Welt umgewandell werden. Sesltag-Mfa-rkartcn zu Ostern und Pfingsten Berlin, 3. April. Wie bereits liekanntgcgeben, geht die Geltungsdauer der Festlagsriickfahrkarlcn zu Ostern vom 8. April (Mittwoch vor Ostern, 0 Uhr) bis zum 16. Avril iDonners- tag »ach Ostern. 24 Uhr). Nunmehr ist auch die Geltungsdauer der Festtagsriicksahrkarlen zu Pfingsten festgesetzt worden. Sie geht von, 28. Mai sDonnerstag vor Pfingsten. 0 Uhr) bi» zum 4 Juni sDoiincrstag nach Pfingsten, 24 Uhr). Die Rück« reise mus; an diesem Tag um 24 Uhr liceiidct sein. Die Karten werden mit der sür Sonntagsrückfahrkarten üblichen Fahrpreis« ermätzignng von ein Drittel in allen Verbindungen ausgegeben, für die Fahrkarten des gewöhnlichen isierkehrs ausgcgeben wer den können. Mit Fcsttagsriickfahrkarten können alle Eis-, Schnell FD-, FFD. und die in den Fahrplänen mit L bezeich neten Züm unter Zuzahlung des vollen tarismützigen Zuschlags benutzt werden. Die in den Fahrplänen mit FDt bezeichneten Triebwagen sind ausgeschlossen. Di« Verkaufsstellen des Mit teleuropäischen Reisebüros sind, wie bisher, an der Ausgabe von Festtagsrückfahrkarten in vollem Umfange beteiligt; sie sind auch ermächtigt worden, Blanko-Festtagsrückfahrkarten von anderen Bahnhöfen aus auszugeben.
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