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Sonntag, r. rr«suv lsi< Leipziger Tageblatt. NL.SSS. Sonutsss-Sasssde. SrUr r. Kundmachung so Ille Neii^IIcliWi lerlmelcli - lligsm. In Oestvrreieli-IIvxarn ^vuräo vou Keiner NajestLt ciie ^Uxemeine ^obilisierunK anFeoränet. L8 Kaden äader Svkvrl in ikre ^u8rü8tunA88tation einLurüeken: „alle Üeere8-, Lrie§8marine- unä I^anä^vedrpiliedtiKen, alle laut Ldrer ^VLäinunxslrarte 2ur Liurüelrnn^ ver- ptliedteten I^anä8turmKa§i8ten nnä L<anä8turmmLnu6r", alle ndrixen mit I<ancl8turinpä886n deteilten 37^'Adrigen uncl jüngeren I^anä8turinpiliedtiA6n äe8 Mlnn8edakt88tancle8, ^elede laut idre8 K<ancl8turlnpa88e8 /ur LinrnekunK ver- püiedtet 8inä. HIo 80N8tixen 1ancl8turmpüiodtiFen ker8onen daden 8ied SOlvrl mit genauer ^n^ade ikrer ^äre88e bei äer k. u. lc. Vertretun^dedürcle mnnälied oäer 8edrittlied 2U meläen, von ^veleder 8ie deLü^lied Ldrer DinrüekunK clie weiteren VVei8unA6n erdalten. Von LinrüeliunA8ptliedtiK6n weräen clie Rei86do8ten ver gütet. Idre Letüräerung erfolgt aued auf äen reied8äeut8ed6N Li86ndadnen do8tenlo8 aut krunä idrv8 NL1itLr-I)olcurn6nt8 sAtilitLrpa88, I^anä8turmpa88, ^VLäinung8dart6 oäer äer- gleieden), welede8 äein Kedalterdeamten auf äer Din8teig- station vor2uwei86n i8t. 2ur Drtolgung äe8 Rei86lco8t6ndeLtrag68 daden 8ied ^'ene ^Lnrüeduvg8ptliedtig6n, welede niedt üder äie ertoräei> lieden Reizmittel vertilgen, dei äer nLe^tgelegenen k. u. d. Vertr6tung8dedürä6 ru meläen. Den udrigen Linrüedung8ptliedtigen weräen äie Rei86- do8ten naed äen destedenäen Vergütungssät^en naed- traglied au8dv2adlt. - 7 ' » Dinrü6dung8ptlLedtLg6, äeren ^Vodn8it2 äer ^tonaredie- grenrre (lÄndrucrd-statLon) nüder gelegen i8t al8 äem ^mt8- 8itire äer nLed8tge1eg6N6n k. u. d. Vertretung8dedüräe, daden 8ied in äie Lindruod8tation rru degeden. KLWSU8 Ävr K. ll. K. Sv8LIttlt80dLK Vresäeu, aiv 1. August 1914 Sr»un. M « - ... — Die auf längere Zeit in Leipzig einzuqnartiercnden Mili- türpersonen sollen in erster Linie in Berdirrgnngsqnartieren mmrgebracht werden. Wir ersuchen daher alle diejenigen Wohnungsinhaber, Hotel- und Gasthausbesttzer, die Offiziere, Untrroffiziere oder Mann schaften freiwillig in Quartier nehmen wollen, dies sofort dem Quartieramt — Neues Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer 213 — unter Angabe etwaiger Wünsche schriftlich oder mündlich an- zuzeigen. Leipzig, den 1. August 1914. Rat der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. In diesen Tagen ernster politischer Sorgen ist die Abwicklung des geschäftlichen Verkehrs vielfach dadurch erheblich gestört worden, daß die Annahme von Reichsbank noten abgelehnt und Zahlung in Gold oder Silber gefordert wurde. Wir weisen darauf hin, daß die Neichsbanknoten gesetzliche Zahlungsmittel sind und als solche von jedermann angenommen werden müssen; zudem ist in der langen Friedenszeit die deutsche Währung derart gefestigt worden, daß sie unter allen Umständen, selbst unter den schwierigsten politischen Verhältnissen, gesichert ist und die Annahme von Zahlungen in Reichsbanknoten auch nicht die geringste Gefahr bringt. Gegenüber den harten persönlichen Opfern, die jetzt von vielen Staatsbürgern übernommen werden, müssen wir es als die vaterländische Pflicht eines jeden bezeichnen, die Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs durch keine ungewöhnlichen Forderun gen zu erschweren, vielmehr die Erhaltung des Goldes in den Kellern der Reichsbank, wo es am besten verwahrt ist, zu sorgen und die kleine, gar nicht erwähnenswerte Un bequemlichkeit, statt Hartgeld Papiergeld zu empfangen, zu ertragen. Leipzig, den 1. August 1914. Die Handelskammer. Schmidt, Vf. W. Wendtland, N« Vorsitzender. Syndikus. Vie kinztellung von siilttrebmrleuien. Infolge Einberufung eines großen Teiles der hiesigen Schutzmannschaft zum Heeresdienst macht sich die Einstellung von etwa 200 Hilfsschutzleuten erforderlich. Diese sollen vom 5. Mobilmachungstage, den 6. August, an eingestellt und an gewiesen werden und ihren Dienst am 10. Mobilmachungstage, den 11. August, beginnen. Die Einstellung setzt voraus, daß der Bewerber möglichst beim Militär gedient und das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, körperlich und geistig vollkommen gesund und unbescholten ist. Die Einstellung erfolgt gegen einen Wochenlohn von 30 Mark und gegen wöchent liche beiderseitig zustehende Kündigung. Die Hilfsschutzleute werden im allgemeinen den Dienst der Schutzleute zu versehen haben. Bewerber haben ihre Gesuche möglichst bis zum 5. Mobilmachungstage, den 6. August, unter Beifügung ihrer Papiere und Zeugnisse, sowie eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes persönlich im PolizeigebSnde, Wächterstraße S, Kommando- burean, einzureichen. Leipzig, am 1. August 1914. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Städtische Gewerbeschule Leipzig. Der Unterricht im Winterhalbjahr 1914 beginnt Montag, den 5. Oktober. Anmeldungen werden nur in der Zeit vom 1. bis mit 15. September täglich vormittags 11—12 Uhr (auch Sonntags) für die Tages- und Abendschule und abends 7-8 Uhr lauher Sonnabends) nur für die Abendschule angenommen. Tagesschule, Fachklassen für Bau- nud Kuusthandwerker, die bereits eine praktische Tätigkeit ausgcübt haben: ») für Dekorationsmaler (nur im Winterhalbjahre), d) für das architektonische Kunstgewerbe (Bildhauer, Möbeltischler, Zeichner usw ), c) für Maurer und Zimmerer jnur im Winterhalbjahre). ir. Abend- und Sonntagsfchule mit Borbereitnngs- und Fachklassen für bewerbe und Industrie Sei 1. für Maschinenbauer, Schlosser, Mechaniker, Elektrotechniker, Elektromonteure, 2. für Bau- und Kunsthandwerker (Maurer, Zimmerer, Tischler, Bauschlosser, Dekorationsmaler usw.), Sonderkurse für Aktzeichnen, Modellieren nach dem Leben und Schnitzen, praktische Werkstattübungen für Kunstschlosser in Verbindung mit dem Fachzeichnen. Das halbjährliche Schulgeld ist bei der Anmeldung voraus zu bezahlen und beträgt für den Tages unterricht ./t 30, in der Abendschule (4—10 Stunden) ./<! 10 halbjährlich: auswärtige Schüler zahlen den doppelten, Reichsausländer den dreifachen Betrag. Fortbildungsschulpflichtige Schüler werden in die Abendschule nicht ausgenommen. Bei der Anmeldung zu den Tagesklassen unter ist eine Geburtsurkunde und das letzte Schulzeugnis vorzulegen. Rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich. Auskunft täglich (auch Sonntags) 11—12 Uhr, Wächterstraste 13. Städtische Maschinenbanfchnle in Leipzig Technische Lehranstalt filr Maschinenbau und Elektrotechnik mit vollem Tagesunterrichte. Beginn des nächsten Kursus S. Oktober. Auskunft kostenlos. 6or voutsodo rsodsodulo lür! kavlisohalo lür Vlsodlsr Drechsler n. DlläscdullLvr! io Lolprlß, VLcdterstr. IS. I4un«tkvvvrkltol»v mit HVonItntLttvm. Beginn des nächsten Kursus am 8.- Oktober. Programm kostenlos. Sa, " Unter Bezugnahme auf Li« nachstehend abaedruckte Verordnung des Königlichen Ministeriums des In nern vom 31. Juli 191-1 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, Latz sämtliche Königlichen Standesämter am Sonntag, den 2. August 1S14, zur Vornahme von Eheschließungen geöffnet bleiben. Leipzig, am 1. August 1911. w, Der Rat der Stadt Leipzig. Nr. 1015 I I» 51. Dresden, am 31. Juli 1911. Die Standesbeamten werden auf Grund der Ver ordnung der Ministerien des Innern und der Justiz vom 28. Februar 1913 (G.- u. VO.-Bl. S. 57) bis auf weiteres ermächtigt, 1. Personen des aktiven Dienststandes in Armee und Marine, 2. Wehrpflichtige, die zur Fahne einberufen find, und 3. Personen, die für die Dauer einer Mobilmachung sich in einem Dienst- oder Vertragsverbältnisse ' bei dem Heere befinden oder sonst sich bei diesem aushalten oder ihm folgen, vom Aufgebote zu befreien. Dem Standesbeamten haben die unter 2 auf geführten Personen ihre Einberufung durch Gestel lungsbefehl (Kriegsbeorderung), die unter 3 Genann ten ihre Zugehörigkeit zum Heere durch eine Be scheinigung ihres Truppenteiles nachzuweisen. Die Befreiung darf nur erteilt werden, wenn beide Verlobte Deutsche sind. Zuständig zur Befreiung ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ministerium des Innern. Für den Minister: sgez.) Dr. Schelchcr. An die Amtshaujitmannschaften, Stadträte mit reo. Städteordnung, einschl. der Delegation Sanda. Lriestauben belreklenü. Die zum militärischen Nachrichtendienste benutzten Brieftauben tragen die ihnen anvertrauten Depeschen in Aluminiumhüljen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern befestigt sind. Trifft eine Taube mit Depesche in einem fremden Taubenschlage ein oder wird sie eingefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls an die oberste Militärbehörde auszuhäudiaen. Ist auch eine Militärbehörde nicht am Orte, so ist die Taube an die unterzeichnete Amtsstelle zu übergeben, die für die Wetterbeförde- rung der Depesche an die Militärbehörde oder an den Befehlshaber der nächsten Truppenabteilung sorgen wird. Die Durchführung dieses Verfahrens erheischt die tätige Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Von ihrer patriotischen Gesinnung wird erwartet, daß jedermann, der in den Besitz einer Brieftaube ge langt, bereitwillig den vorstehenden Anordnungen «ntwrechen wird. Leipzig, den 1. August 1014. ?oi» Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Da die Plätze in unserer Gemeindesynagoge bis auf eine ganz geringe Anzahl vergeben find, wird bereits am 27. Juli mit der Vermietung der Plätze für den Gottesdienst begonnen werden, der zu den hohen Feiertagen (Nemahr und Versöhnungstag) im Saale des Hotels „Stadt Nürnberg", Bayersche Strane 8. stattfinden wird. Leipzig, den 21. Juli 1914. »er«, Der Verstand In isntliüftzn PtliziMgtUliae l» Mil- Bekanntmachung. Bon heute ab beträgt bei der Reichsbank der Dis kont 5 Prozent, der Lombardzinsfuh für Darlehen gegen Verpfändung von Effekten und Waren 0 Prozent. Berlin, den 31. Juli 1914. Um»Reichsbank-Direktorium. Im Monat Juli sind beim Armenamte einge- ganaen: 80,00 ./L Siihnegelder durch Herrn Friedensrichter Reinhold Engelmann, 20,00 ./C Buke in der Privatklagesache F. ./. I. durch die Königliche Landgertchtskasse II Leipzig, 1,20 ./i von Herrn Rechtsanwalt vr. K. hier, über wiesener Finderlohn durch das Polizetamt hier. Für all» diese Gaben danken wir bestens. Leipzig, am 1. August 1914. D»,o Der Rat der Stadt Leipzig. Sparkasse üer Stakt Leipzig. Der Zinsfuk der im Lombardverkehr bet uns ent nommenen uno auf unbestimmte Zelt verlängerten Darlehen ist ebenso hoch wie der leweilige Zinsfusz für Lombarddarlehen bei der Neichsbank und beträgt dementsprechend vom 31. Juli 1914 ab vorläufig WM Um. (Unter Garantie der Gemeinde.) Sparvertelir v. I.Janliar bis 31» Juli 1914: 1318 neue Bücher. 1132 erloschene Bücher. 15793 Einzahlungen im Betrage von 2 771 823 26 H 9835 Rückzahlungen - - - 2 516 443 . 30 - Davon entfallen auf Monat Juli: 2211 Einzahlungen im Betrage von 4/4 095 ^1 17 1915 Rückzahlungen » - - 411019 . 75 - Zinsfufi für Einlagen S'/,°/<> bei tiigl. Verzinsung. Postscheckkonto 67ÜL Leipzig. Sparkasse Scvöneleia im Rathause, Fernspr. 17S. Eeschästszu Montags bis Freitag» vorm. 8-1 u.nachm 3—5 Uhr. Sonnabends vorm. 8 bis nachm. 2 Uhr. Zinsfuk 3'/,°/o. Titgl. Verzinsung. Schlietzfächer. Postscheckkonto Leipzig Nr. 8857. Echeckkonto bei der Filiale der Sächs Bank und A. D. Treditanstalt Deposttenkasse L.-Neustadt. ^n» kemeinällpsrkaLA ssmvävrf. Geschäftsstelle: Rathaus, Grdgeschod rechts. Zinsfuß für Einlagen r sV,°/s. Täglich« Verzinsung. Postscheckkonto Leipzig Nr. 12221. Kontrollmarken. Stahlschliehfächer. Fernsprecher Rr. 4287. Geschäftszeit: Montags bisFreitags 9—12 U.2—5 Uhr Sonnabends 9—2 Uhr. Sparkasse Lühlltz-Shrenberg. Gemeindeamt, Haltestelle der k Strahenbahn, 15Min. vom Bahnhof und den Straßenbahnlinien ü und I-, Leutzsch. Geschäftszeit 8-1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Täglich« Verzinsung. Zinsfusz 3'/, L- Kontroll» marken. Postscheckkonto Leipzig »191. Fernspr. 2047. GkmilldksMkilljk Oktzsch. Gemeindeamt: Nähe Staats- und Strassenbahn. Geschäftszeit 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Zi-Ssuh- «'/.'/» VMGltoU» V«»»1,,m»zr. Sm Postscheckkonto 14»»» Leipzig.