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LrUe S. Nr. SSS. vonntr-s-Kusgave. Leipziger Tageblatt. SvMUS-, L LllglM 1-14. Amtliche Kekanntmachungru. Bekanntmachung. Mobilmachung befohlen. Erster Mobilmachungstag ist der 2. August 1S14. Leipzig, am 1. August 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Durch den Ausspruch der Mobilmachung werden in der Stadt Leipzig sofort zahlreiche Einquartierungen Von Offizieren, Mannschaften und Pferden erforderlich. Nach H Za 11 des Qrtsgesetzes, die 'Naturalleistungen der Stadt Leipzig für die bewaffnete Macht im Kriege und im Frieden betreffend, erfolgt die Unterbringung in der ersten Zeit der Mobilmachung bei den Grundstücksbesitzern. Die Zuweisung der Einzuquartierenden erfolgt auf die einzelnen Grundstücke. Die Unterbringung hat in den auf den Quartierzctteln bezeichneten Grundstücken zu erfolgen, auch dann, wenn die Besitzer nicht in demselben wohnen. Ausquartierung darf nur auf Grund einer widerruflichen Erlaubnis des Qnartieramts erfolgen. Das neue Quartier muß im Belegungsgebiet des betreffenden Truppenteils liegen. Offiziere werden vorwiegend in -Hotels untergebracht. Eine vorherige Quartieransage ist nicht möglich. Die Grundstücksbesitzer oder deren Vertreter sowie die Hotels haben daher sofort geeignete Vorkehrungen zur Auf nahme der Einquartierung zu treffen. Die Einquartierung erfolgt nach dem Bruttoerträge der Grundstücke. 1000 — 1 Einheit, auf etwa 2—3 Einheiten kommt ein Mann. Die Qnartierzettel sind vom Quartiergeber im unteren Teil richtig auszufüllen und gut aufzuhebcn, weil nur gegen deren Rückgabe Zahlung erfolgt. Ueber Ort und Zeit der Zahlung erfolgt später Bekanntmachung. Die Dauer der Einquartierung, ferner ob Beköstigung (Verpflegung) zu gewähren ist, ist aus den Quartierzetteln ersichtlich. 1. MobiLmachnngstag ist der 2. August 1S14. Die auf längere Zeit zu verquartierenden Militärpersonen und Pferde werden in etwa 10 bis 14 Tagen in Verdingungsquartierc gelegt und soweit diese nicht reichen, den mit einem steuerpflichtigen Einkommen von über 2500 eingeschtttzten Personen zugewiesen, die in geeigneter Weise für Quartier selbst zu sorgen haben. Leipzig, den 1. August 1914. W Rat der Stadt Leipzig. Mobilmachung. Bekanntmachung. Aushebung von Pferde« und Fahrzeugen für den Kriegsbedarf. Nachdem die Mobilmachung Allerhöchst befohlen ist, findet vom 3. bis 5. August d. I. täglich 6 Uhr vormittags für die l-vipLig auf dem a«iiiiz»Ir»lLv und für die omHlvnIeidLvn Vonvniv auf dem 8p»rtpIr»tL« in Z.«iI»Lixx-U in«I^iir»ii die Aushebung von Pferden und Fahrzeugen statt. Die Pferdebesitzer Leipzigs haben ihre sämtlichen bei der letzten Vormusterung für kricgsbrauchbar und vorübergehend kriegSnnbrauchbar erklärten Pferde, soweit sie nicht inzwischen umgestanden oder verkauft sind, sonne sämtliche seit der letzten Vormusterung durch Neuerwerbung, Zuzug, Vollendung des 4. Lebensjahres oder auf sonstige Weise in Zugang gekommenen Pferde an den genannten Tagen auf den AuShcbungsplätzen „Rennplatz" bzw. „Sportplatz" vorzuführen oder vorführen zu lassen. Den Pferdebcsitzern wird über die Vorführung der Pferde an den einzelnen Tagen am 2. August eine besondere Aufforderung zugehcn. Sollte ein Pferdebesitzer bis 2. August abends nicht im Besitze dieser Aufforderung sein, so ist dem Quartieramte bis spätestens 3. August mittag Anzeige zu erstatten. Ausführungen von Pferden aus Leipzig vor Beendigung der Pferdeaushebung ist gesetzlich untersagt. Fahrzeuge sind nur vorznführen, soweit hierzu besondere schriftliche Aufforderung erfolgt. Jede Umgehung oder Nichtbefolgung dieser Bekanntmachung zieht die in 8 27 des ReichSgesetzes vom 13. Juni 1873 bemerkten Strafen bis 150 Mark nach sich. Leipzig, den 1. August 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Die Mobilmachung ist ausgesprochen. An uns alle, Männer wie Frauen, tritt die unalu weisbare Pflicht, nach Kräften mitzuwirken an dem Schutze des heimischen Herdes. Für alle, die nicht mit hinausziehen ins Feld, bietet sich Gelegenheit, ihre Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu stellen durch Mitarbeit unter dem Noten Kreuz. Es gilt, den Landesausschuh der Vereine vom Roten Kreuz — Landesverein vom Roten Kreuz und Albert-Verein — zu unterstützen, sei es durch Spendung freiwilliger Gaben für die deutsche Kriegsmacht zu Land und zu Wasser, sei es durch Eintritt in dos Personal der freiwilligen Krankenpflege. Mit den freiwilligen Gaben wollen wir unseren braven Truppen und dem mit ins Feld rückenden Personal der freiwilligen Krankenpflege, wie ihren Familien liebreiche Fürsorge und Unterstützung angedeihen lasten. Jede, auch die kleinste Geldspende ist willkommen. Letpzig, den 1. August 1914. Die Bo deS Albert-ZweigvereinS Leipzig. Frau von Burgsdorf f. Or. Erünler. Zunächst sind folgende Sammelstellen errichtet: für Geldspenden: in der Stiftungsbuckhalterei (Rathaus), den städtischen Sparkasten stellen, in sämtlichen Apotheken, sonne bei hiesigen Banken »und Bankiers .und ihren Filialen und Depositenkasten, für Geld- und Sachenspenden: im Saale der Alten Handelsbörse am Naschmarkt. Weitere Sammelstellen werden in den nächsten Tagen errichtet und bekanntgegeben werden. Anmeldungen zum Eintritt in das Personal der freiwilligen Krankenpflege nehmen an: für Krankenpfleger: die Herren Rechtsanwalt I)r. Tegelmener, Klostergaste 3, 11., Lehrer K. Schmidt, Löhniger Strohe 87, Drogist I. Liedl, Moltkestrahe 23: für Krankenpfleger und Krankenträger: die Geschäftsstelle in der Alten Handelsbörse am Raschmarkt; für weibliches Personal: Albert-Haus, Marienstrahe 17. An diesen Stellen wird auch Auskunft über die Bedingungen für die Annahme und Aus bildung gegeben. st srrd e deS ZtveigdereinS Leipzig deS Landesvereius vom Roten Kreuz. Boeters. Mit Rücksicht auf die verfügte Mobilisierung können Sonntag, den 2. August, alle Läden und Betriebe bis abeuds 8 Uhr offengehalte« werden. Leipzig, am 1. August 1S14. Der Rat der Stadt Leipzig. Der Landesverein vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen errichtet am 3. August in Leipzig in der Alten Handelsbörse am Naschmarkt eine Geschäfts- und Melde-Stelle, wo auch freiwillige Gaben, seien es Geld» oder Sachenspenden, ent gegengenommen werden. Weitere Sammelstellen werden in den nächsten Tagen errichtet und bekannt- gegeben werden. Leipzig, den 1. August 1914. Das Direktorium des Landesvereius vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen. I. V.: Boeters.