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Sonntags-Ausgabe Sezugspr-Is-: monatlich i.u M-, v>ert«ll»hrl>ch S.7» M. Set »er 0»ft>aft«N«ll», unser» Ztttalen un» PuogadesteUen adgeholt: m»natltch>M.,»iertrlj<ihrUch»M. vurch »te Post! innerhalb beutschlaa», un» »er »rutschen ttotonie» «monatlich s^o M., vierteljährlich «.r» M.. auoschlie-Uch postbesteUget». va»r»ip)iger«a,»dlatt erscheint »rrNag» Imal, Sonn. u.;rier<a,«l mal. S» Leipzig, »en Nachbarorten un» »en Grtea mit eia«»» Zilialru wir» »ir fldeaüauogab» noch am stden» »es «rschriaen» »ns hau, geUesert. Serliner NrSaNionr Zn »en Zelten 17, rernsprech-stnsthluv: MoadU Nr.*»7. hcurdelsFeiturrs /lrntsblalt desRates und despoUreüuntes der Stadt Leipzig «rbaMoa un» ««schüstostell»! Zohanuiogast» Nr.», a LernspreL-stnschluI! ar.t«»«. I«»« uu» ,«»»«. ISS. Jahrgang stnz-lg°nprels°: von auowärt» so Pf., Nrklamen 1.20 m., »lein, Anzeigen »iepetitzeile nur r»pf.b.w>«»erkol.Nad.,Snserat« vonS«hör»en im amtlichen««» Sie pettt- zeil« s»pf. SeschSstoanzeigen mit plahoorschrist im Preis« «rtz-ht. Rabatt »ach Laris. Veilageni Selamtaufl.rM.»a«Lausen»au,scht.Postgebühr. Mazeigen^Mnnahm«: ^ohanniogaffe«, bei sämtliche» Zttialea »«a Leipziger Lagedlatte» uaa alle» stnnonc«a-Lxpr»itloa«n »,a So- un» stuolan»««. cheschtlstosteU» für Serlln u. Sir pr. vranüeadurg: virrMonwalter Zlieget. 0»rlla«.I«, vreoSenrrStratz« »7. Zernsprech-flnschluS: Morlyplap 1«N. m. 388. 1914 Sonntag, »en 2. stugnv. siifrilf zur Gestellung. Seine Majestät der Kaiser haben die .MMmnchumi der Armee «nd der Marine befohlen. v 1. Der erste Mobilmachungstag der zweite „ der dritte „ der vierte „ der fünfte „ der sechste „ ist Sonntag, der 2. Anglist, „ Montag, der 3. Angust, „ Dienstag, der 4. August, „ Mittwoch, der 5. August, „ Donnerstag, der 6. August, „ Freitag, der 7. August. Die Kalendertage der folgenden Mobilmachuugstage lassen sich hiernach bestimmen. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes einschließlich der mit Kriegsbeorderung ver sehenen Ersatz-Reservisten haben sich zu der aus den Kriegsbeordernnge» angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die mit Patznotiz Versehenen bleiben zunächst iu der Heimat. 3. Sämtliche Ersatz-Reservisten, welche keine Kriegsbeorderung erhalten haben, muffen vom 8. Mobilmachnngstage ab zn Hause gewärtig sein, den Befehl zur Stellung bei einein Ersatz-Truppenteile zu empfangen. 4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beurlaubtenstandcs sowie alle Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und ll. Aufgebots, welche nicht im Besitz einer Kriegsbeorderung oder Paßuotiz sind, haben sich 8ot«»i t an das nächste Hauptmeldeamt zur Herbeiführung einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. DK im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen fällt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobilmachungsfalle befreit ist. 5. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt der Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. 6. Bereits angesagte Uebungen und Kontrollversammlungen fallen aus. 7. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der OrtSbehörde empfangen. 8. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren GestellungSort zn erreichen, freie Eisenbahufahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeordcrung oder anderer Militärpapiere bei der Fahrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt ausnahmsweise mündliche Erklärung. S. In der Nacht vom 2. zum 3. Mobilmachungstage hört der Friedensfahrplan auf. Die Züge verkehren vom 3. Mobil- machungStage morgens bis mit 6. Mobilmachungstage nach dem Militärlokalzngssahrplane, der iu den wichtigeren Zeitungen, auf den Bahnhöfen und durch öffentlichen Anschlag bekanntgemacht wird. (I-. 8.) Der kommandierende General des XIX. (2. K. S.) Armeekorps.