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Kundmachung. A« die in den Jahren 1868 bis 1872 ge borenen Landsturmpflichtigen im Amtsbezirke dieses Konsulates (dat ist die Kreishauptmannschaft Leipzig deö Königreiches Sachsen, dann das Grohherzogttrm Sachsen-Weimar, die sächsischen Herzogtümer Coburg - Gotha, Meiningen und Altenburg, bat Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadk, Schwarzburg-SonderShausen und Neuß ältere und jüngere Ltnie) wohnhaften österreichischen und ungarischen Staatsangehörigen bzw. bosnisch herzegowinischen Landesangehörigen. Landsturmpfllchttg sind alle Personen oblger Jahrgänge ohne Ausnahme, sowohl die gedienten als auch die nicht gedienten. Zur Konskription und Musterung haben ln der Zelt vom 10. bis 21. Februar l. 3. in Leipzig, Dresdner Straße 20 (»Pantheon") an nachstehenden Tagen pünktlich zu erscheinen: Am 10. Februar l.3.,8 Uhrfrüh, alle im Jahre 1865Geborenen, 11. KK „ 8 e» ee e» 1866 12. KK „ 8 ee ee 1867 14. K» „ 8 -e -- " -e -e 1868 »» e» 15. KO „ 8 -e ee -e ee e« 1869 e» ee 16. KK „ 8 e» » »» ee 1870 e» 17. KK „ 8 -- e» e» ee 1871 -e Buchstaben 18. KK „ 8 e» " -e e» 1871 „ 1^-2 »e 19. KK „ 8 ee ee ee »» 1872 -- 21. KK „ 8 1872 „ I.-2 An einem der letzten vier Tage haben auch zn erscheknen jene Landstormpfllchklgen der Geburtsjahrgänge 1873 und 1874, dte vorzeitig ihrer aktiven Dienstpflicht Genüge geleistet haben, das heißt vor ihrem 21. Lebensjahre den Militärdienst angetreten Haden und daher den älteren Landsturmjahrgängen angehvren. — Ferner haben im Sinne früherer Kund- machungen die Angehörigen aller jüngeren Jahrgänge zur Nachholung ihrer versäumten Musterungspflicht zu erscheinen, welche bls jetzt aut irgendeinem Grunde der Musterung bzw. der stattgefundenen Nachmusterung nicht entsprochen haben. Die zur Musterung Erscheinenden haben Unbedingt ihre helmaklichen Ausweis papiere (Taufschein oder Geburtsschein und Heimotschetn, Reisepaß oder Arbeitsbuch), auch die in ihrem Besitze befindlichen Militärdokumente mttzubringen. Eine besondere schriftliche Einberufung oder Borladung findet nicht statt. — Das Nichterscheinen zur Musterung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bestraft. Die Musterung eines Landsturmpfltchktgen darf nur bet jenem Konsulate fiattflnden, das sür den ständigen Aufenthaltsort des betreffenden Landstormpflichtigen zuständig ist. — Eine anderwärts vorgenommene Musterung ist ungältig, sofern der Befund aus „nicht geeignet" lautet. Die bei der Musterung für geeignet befundenen Geburtsjahrgänge 1868 bis 1868 haben am 28. Februar l. 3., jene der Geburtsjahrgänge 1869 bis 1872 (bzw. bis 1874) am 29. Februar 1916 bet dem der Grenze nächstgelegenen k. k. Landwehrergänzungs-Bezirks kommando behufs Weiterleitung elnzutreffen. Bem k. und k. österr.-ung. Konsulate in Leipzig, den IS. Januar ISIS. 0.152 MM WMM r« Wg. (Unter Aufsicht und Verwaltung der Handelskammer.) Beginn des 88. Schuljahres am 1. Mai 1S16. 1. Einjähriger Schülerfachkurs. Wissenschaftliche Erläuterung der Handelstätigkeit in ihren Hauptzweigen und Ausbildung ln den für Großhandlungen, Fabriken und Banken erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. Wöchentlich 32 Psllchtstunden; außerdem wahlfreie Fächer: Türkisch, Spanisch, Russisch und Italienisch. Zur Aus nahme ist erforderlich das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst, sür Schülerinnen eine entsprechende Vorbildung. 2. Dreijährig« Höher« Abteilung (Handelsrealschule). Das Reifezeugnis gibt die wissenschaftllche Befähigung zum elnjährig-freiwilligen Dienst: auch befreit eS von der Fortbildungsschulpflicht in den preußischen Städten, in denen durch Ortsstatut die kaufmännischen Lehrlinge mit dem Berechtigungsschein zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet sind. Wöchentlich 88 Psllchtstunden, außerdem wahlfreie Fächer: Spanisch, Russisch und Italienisch. In di« dritte (unterste) Klaffe können solche Schüler ausgenommen werden, die die Reife für Unter tertia einer allgemeinen Höheren Schule Haden oder die oberste Klasse einer Bürger- oder Bezirksschulc mit Erfolg besucht Haden und die nötigen Vorkenntnisse im Französischen besitzen. S. Einjähriger Lehrllnassachkurs sür kaufmännische Lehrlinge mit der wiffeuschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst. Wöchentlich 12 Stunden Unterricht (an drei Tagen je 4 Stunden oder täglich 2 Stunden). Deutsch«, englische und französische Korrespondenz, kaufmännisches Rechnen, Wechscllehre und Wechsel recht, Buchhhaltung, Handelslehre und Wirtschaftsgeographie. Wahlfreie Fächer: Türkisch, Spanisch, Russisch und Italienisch. 4. Dreijährig« Lehrlingsadtellmig. Unterricht in drei aufsteigenden Iahreskursen in Deutsch, Englisch, Französisch, kaufmännischem Rechnen, Handelswtffenschast, Kontorardeilen, Buchhaltung, Korrespondenz, Wirtschaftsgeographie, Schönschreiben und vtenographie. Wöchentlich 12 Pflichtstunden. Zur Aufnahme genügt eine gute VolkSschutbildung. Aufnahmeprüfung für dle Höher« Abteilung: Montag, den 3. April 1916, früh 8 Uhr „ o „ , Lehrlings- „ Mittwoch, den 29. März 1916, „ „ „ Anmeldungen zu den 1 bls 8 genannten Abtellungen werden wochentägllch von 11 bis 12 Uhr entgegengenommen, die Anmeldung zu der unter 4 genannten LehrllngSadtellung hat vom 14. bis IS. Februar 1918 zu erfolgen. Ein Geburtsschein und das letzte Schulzeugnis sind dabei vorzulcgen. Satzungen und Anmeldescheine sind in der Kanzlet, Löhrstraße 3/5, zu Haden. Die Leitmz der SrsseMchell Hmdekle-Mstalt. Su28 Professor Dr. Lorey. Städtische Gewerbeschule LeWg. Der Unterricht lm Sommerhalbjahr ISIS beginnt Montag, den i. Ma,. Anmeldung«« in dle nachoerzeichneten Abteilungen werden in der Zett vom 1.—15. Februar täglich (auch Sonntags) oormlllags 11—12 Uhr und adeirds 7—8 Uhr (außer Sonnabends) im Schulgebäude an- genommen. Tagesschule kür junge Leut«, die sich nach ihrer Entlastung aut der Volksschule für einen gewerblichen, technischen oder künstlerischen Berus zweckentsprechend vorberellen wollen. 3m 1. Jahre voller TageSunterricht in wöchenttch 36 Stunden, lm 2. Jahre (neben der Praxis) wöchentlich 8 Abendstunden (6—8 Uhr). Die Schüler sind nicht zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet. tt. Fachklaffen für Bau- und Kunsthandwerker, die bereits eine praktische Tätigkeit auSgeübt oder die Klassen unter besucht Haden, zur beruflichen Welterblldung lm vollen TageSunterricht« oder in einzelnen Unterrichtsfächern. 6. Abend- und Sonntagskurse mit Boeberettmrgs- und Fachklaste» für Gewerbe und Industrie 1. sür Maschinenbauer, Schlosser, Mechaniker, Elektrotechniker, 2. für Bau- und Kunsthandwerker (Maurer, Zimmerer, Tischler, Bauschloster, Dekorationsmaler usw.), 3. für Ornament, und Flguren.Modellteren, 4. Sonderkurse für Aktzelchnen und Modellieren nach dem Leben, ü. praktisch« W«rkstattüdungen für Kunstschlosser ln Verbindung mit dem Fachzetchnen. Da« halbjährlich« Schulgeld ist vet der Anmeldung voraus zu bezahlen und beträgt für den TageS unterricht 30, In der Abendschule (4—10 Stunden) 10 halbjährlich: auswärtige Schüler zahlen den doppelten, Reichsausländer den dreifachen Betrag. FortdlldungSfcholpfllchtioe Schüler werden in die Abendschule nicht ausgenommen. Bei d«r Anmeldung zu den TageSklasten unter sind eine Geburtsurkunde und daS letzte Schulzeugnis vorzo legen. Rechtzeitig« Anmeldung tst erforderlich. Auskunft täglich — auch Sonntags — 11—12 Ühr, Wächterstrahe 13. li,,,. Am 1. Februar 1V16 ist der 1. Termin der Staats-Grundsteuer mit 2 Pfennig von jeder Steuereinheit, Stadt-Grundsteuer mit 75 Pfennig Schul-Grundsteuer mit 25 Pfennig «vangellsch-lutherlschen von je 1000 des lm Kataster eingestellten NuhungSwertes, Kirchen-Grundsieuer mit 10 Pfennig von jeder Einheit — 1000 Nutzungswerk, sowie „ Straßenreinigonasadgabe mit der Hälfte deS Jahresbeitrages fällig. Dle Zahlungspflichtigen werden hierdurch aufge fordert, die von ihnen zu leistenden Beiträge inner halb 14 Tagen nach dem Termine an die Zahlstellen zu entrichten. Nach dem Ablauf dieser Frist wird gegen die Säumigen das vorgeschrtebene Beitreibungsver fahren eingeleilet werden. Leipzig, den 29. Januar 1916. 8372 Der Rat der Stadt Leipzig. Die Inhaber der aus nachstehenden Nummern- Verzeichnissen unter a) und t>) ersichtlichen, als ver loren, vernichtet oder sonst als abhanden gekommen angezeigten Pfandscheine werden hierdurch ausge fordert, sich unter Vorlegung dieser Pfandscheine unverzüglich und zur Vermeidung deS Verlustes aller Ansprüche vor Ablauf der beigesetzten Fristen beim Lelhhause zu melden und ihre Rechte zu be weisen oder die Pfandscheine zugunsten der Berech tigten zurückzugeben, widrigenfalls, gemäß 8 19 der Leihhaus-Ordnung, diese für ungültig erklärt und dte Pfänder den Erstattern der Anzeigen gegen Be friedigung der Forderungen des Leihhauses ver abfolgt werden: s) 6. 34844, 53701, 55138, 65744, 75232, 75936, 93937, 96453, 96454, U. 2927, 4301, 4596, 6592, 8088; Meldefrist: Bis zum Ablaufe eines Monats nach dem aus jedem Pfandscheine ersichtlichen Ver falltage: d) ?. 17199,20360,28175,63952,0. 18371,20518 Meldefrist: Bis zum Ablaufe eines Monats vom Tag« dieser Bekanntmachung an gerechnet. Ferner werden gemäß 8 22 der LeihhauS- Ordnung dle Inhaber der Pfandscheine 0. 96367, II. 219, 11416 hierdurch aufgefordect, sich unter Vorlegung der Pfandjcheine unverzüglich und zur Vermeidung des Verlustes aller Ansprüche längstens binnen sechs Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an beim Leihhause zu melden und dadet ihr Recht an den Pfandscheinen zu beweisen, da andernfalls nach Anlauf dteser Frist dle Pfandscheine für ungültig erklärt werden. Zugleich werben der LeihhauS-Ordnnng gemäß hiermit dte Pfandscheine 12524, 87667, 11343, 19873, 235M, 46277, 47014, 62434, 81313, 82371, 88631, 89081, 91334, 94391, 95385, 66827, 0. 5589, 7802, 9232, 9795, 10746, 72111 für ungültig erklärt. Leipzig, -en 27. Januar 1916. K1636 Fln..A. 220. Der Rat der Stadt Leipzig. Mückenvertilgung. Di« nach der Bekanntmachung, die Bekämpfung der Mückenplage betr., vom 11. Februar 1909 in den Niederungen der Elster und Pleiße vorzu nehmenden MückenverttlgungSarbeiten sind ln der Zelt vom 23. Januar bis zu« S. Februar 1916 auszuführen. ES werden daher die Haushaltungsvorstände der in den Stadtteilen Möckern, Lindenau, Plagwitz, Kleinzschocher, Echleußig, Connewitz, Löhnlg, Dölitz und westlich der Linie Bayersche, Wlndmühlenstraße, KönlgSptatz, Rathaus-, Thomas-, Trönöllnrtng, Blücherplah, Blücher-, Eutrthscher und Aeußere Höllische Straße gelegenen Grundstücke aufgesordert, Maßregeln lm Sinne des von unS herausgegedenen, früher verteilten Merkblattes zu ergreifen. Hür diejenigen, welche noch nicht im Besitze eines solchen Merkblattes sind, stehen solche auf den Ratswachen Neues Rathaus. Ltndenau, Hebelstraße 20, GohllS, Mechlerstraße 1, VolkmarSdors, Konradstraße 89, Connewitz, Elisenstraße 164, Stötteritz, Weißestraße 17, sowie auf dem Rathause ln Mockau und der Polizeimelüestelle in Schönefeld unentgeltlich zur Verfügung. Unmittelbar nach Frtslablauf werden die Nachprüfungen erfolgen. Auf die Strafbestimmung der Bekanntmachung wird besonders htngewiesen. Auch da, wo sich außerhalb des «ig«ntll<ben Be- kämpfungSgebteteS Mücken befinden, werden die HauShaltungSvorstände lm eigenen und allgemeinen Interesse ersucht, sich freiwillig den angeordneken BekSmpfungSmaßnahmen zu unterziehen. Leipzig, am 21. Januar 1916. Os«.-^. I 17. Der Rat der Sladl Leipzig. Bekanntmachung, die BeUooiml, da Maeaplage delleffe»». Der Kampf gegen dle Mücken, onl«r denen sich dle Verbreiterin der Malaria (des WechfelsteberS) findet, soll auch in Leipzig ausgenommen werden. Die Mücken sichern ihren Fortbestand während der kalten Jahreszeit durch Uederwlnterung eier tragender Weibchen. Für dte Wlntermonate kommt daher vor allem die Vernichtung der in Kellern, Böden, Ställen, überhaupt ln Kühlen, feuchten Räumen überwinternden Mücken in Betracht. Diese Räume sind wiederholt nach Mücken ab zusuchen. Die Vernichtung geschieht in der Welse, daß man die Wände und Decken mit einem feuchten Tuche adwtscht und so die Mücken zerdrückt oder sie mit einer Löt- oder Spirituslampe adsengt. Sind dte Schlupfwinkel nicht zugänglich oder ist das Absengen feuergefährlich, so vertilgt man die Mücken durch AuSräuchcrn deS Raumes mit einem MückenvertilgungSpuloer, über besten Zusammen setzung und Anwendung ein Merkblatt, das wir verteilen werden, Aufschluß gibt. II. Bei der großen Anzahl der in Frage kommen- den Grundstücke ist dte Ausführung der Be- kämpsunaSmoßregein ln dte Hände -er Haushal- tungSoorständ« zu legen. Betroffen sind dle Grundstücke an der Niede rung der Elster und Pleiße, soweit sie westlich von den von der V-Ltnte der Straßenbahn durch- sabrenen Straßen und östlich der Windorfer, Zfchocherschen und Gundorfer Straße liegen. Die HauShallungsvorstände dieser Gebiete haben an bestimmten Tagen, dte wir besonders bekannt machen, dte Verntchtungsarbetien vorzunehmen. Die Hauseigentümer werden ersucht, darauf hin- zuwirken, daß dte erforderlichen Arbeiten rechtzeitig und fachgemäß erfolgen. II k. Wir behalten unS vor, die Ausführung der BekämpfungSarbeiten nachprüfen zu lassen. Die von uns damit zu beauftragenden Personen werden einen besonderen Ausweis oorzetgen, aus den allein ihnen der Zutritt zu den ln Frage kommenden Räu men zu gestatten tst. IV. Wir hegen zu dem Gemetnstnn der Bewohner daS Vertrauen, daß dte hier zum Wohle der AU- gemetichett angeordneten Arbeiten, dte für den ein- zelnen nur geringe Mühe verursachen, pünktlich und gewissenhaft vorgenommen werden. Säumige, dte unserer Aufforderung nicht nach kommen sollten, würden ln Geldstrafe bis zu 30 verfallen. Vlll. 655/Plen. 198. Leipzig, am 11. Februar 1909. K358 Der Rai der Stadt Leipzig Erhebung der w Best- oder Sewahrjam der Saatgut- HSndler befindlichen PorrSft an Saatgut und Saatgetreide am 1. Februar 1916. Nach der Verordnung deS Königlichen Ministe riums deS Innern vom 22. Januar 1916 (abgedruckt in der Sächsischen StaatSzeilung vom 22. Januar und in der Leipziger Zeitung vom 24. Januar 19i6) Haden all« Saatguthändler und Saatgutwirtschafien di« Vorräte an Saatgut und Saatgetreide, die stch am 1. Februar dieses IahreS in ihrem Besitz ober Ge wahrsam befinden, anzuzetgen. Wir werden zu diesem Zwecke allen Getrieben, die für die Erhebung ln Frage kommen, durch daS Statistische Amt Vordrucke zustellen lasten, dle ge- gewlsfenhaft auSzusüllen und spätestens b>S4. Februar an daS Statistische Amt, Stadthaus, Dachgeschoß, wieder zurückzugeben sind. Eaatguthändler und Saatgutwirtschafien, di« dtS zum 31. Januar einen Vordruck nicht erkalten Haden, müssen sich einen solchen unverzüglich lm Statistischen Amt abholen. Außerdem haben die Anzeigepflichtigen über den Verkauf oder dle sonstige Verwendung ihrer Vorräte lausend Veränderungsanzeigen zu erstatten. Diese Anzeigen sind unverzüglich nach Eintritt jeder Ver änderung beim Statistischen Amt einzureichen. Mit Gefängnis biS zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark wird bestraft, wer als Saat getreide erworbenes Brotgetreide ohne Genehmigung deS RateS zu anderen Zwecken verwendet und wer die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unvollständige oder unrichtige An gaben macht. Leipzig, am 29. Januar 1916. K,,„ Der Rat der Stadl Leipzig. Buchhändler Lehranstalt r« Leipzig Platostratze 1«. I. Einjähriger höherer Fachkurs für Bochhand- lungSaehtlfen zur Ergänzung und Vertiefung der in der Praxis erworbenen Kenntnisse und für junge Leute mit gehobener Schulbildung zur Vermittlung einer gründlichen buchhändlerischen Berufsbildung. Der Lehrplan berücksichtigt besonders Buchhandels betriebslehre, buchhändlerische Buchführung, Korre spondenz und Rechtskunde, Buchgewerbekunde, Literatur usw. II. Einjährige Vorschule für schulentlassene Knaben zur Vorbereitung auf die praktische Lehre. Vorteile: Einschränkung der FortbtldungSschulpfltcht und Aussicht auf Verkürzung der Lehrzeit. Lehrplan und jede weitere Auskunft durch Vu2"« vr. ^ranral. Sprechstunde täglich 10—11 Uhr. Die drei berechtigten Privat- Realschulen in Leipzig. Dte Unterzeichneten sind zur Entgegennahme von Anmeldungen und zur Erteliung jeder gewünschten Auskunft täglich (außer Sonntags) 11—V,1 Uhr bereit. Dir. vr. Ioh. Pitschel (Teichmann-Vr. Rothsche Privatschule), Realschule mit Vorschulklasse (Ecke der UniversitätS- und Schtllerstraß«. Fernspr. Nr. 2059). Dir. vr. L. Roesel, Barthsche Realschule mit Vorschulklassen (Elngang zum Schulhaus Querstraße 17 und Georgiring 5. Fernspr. Nr. 4080). Dir. Prof. O. Toller, Realschule (Gottsched- straße 82). Uv,,, e Mulm mntnuk Klaffen VI—I Gymn^ Realgymn., Oderrealsch. »s». Vorb. f. Reife — Prima — Elniähr.-Prüf. und alle Klaffen höherer Schulen. 6u'" Vorschule. Aufnahme f. Knaben ab ra. 6. LedenSfahre. Prospekt frei. ?rok. Vr. NeMmasiM mit Realschule ja Slmchaa. Reformlehranstatt mit gemeinsamem Unterbau. Anmeldungen neuer Schüler werden durch den unterzeichneten Rektor von jetzt ab entgegen genommen. Die Aufnahmeprüfung sür die Ober klassen deS Realgymnasiums findet am 1. März, für die übrigen Klassen am 1. Mat statt. u^, 15. Januar 1916. vr. »«riet. (Fortsetzung d«r Amtl. Bekanntmachung«« Selk« v.)