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Oer Ltebergang zur neuen Tarifordnung Berlin, 5. April. Der Re iä)sarbeits Minister hat über die Weitergeltung von Tarifverträgen nach dem 1. Mai 1034 unter dem 28. März 1934 eine bedeutsame Anordnung erlassen. Hiernach gelten die am 30. April 1934 noch laufenden Tarifverträge als Tarifordnungen so lange unverändert weiter, bis der Treuhänder der Ar beit ihren Ablauf anordnet oder sie ab ändert. Der Reichsarbeitsminister bann auch selbst den Ablauf bestimmen. Die als Tarifordnungen verlängerten Tarifverträge gelten, wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt waren, im Umfange der bisherigen Allgemein verbindlichkeit, im übrigen nur für die am 30. April 1934 tarifgebundenen Betriebe. Die angeordnete Weitergeltung von Tarifverträgen als Tarifordnungen ist im allgemeinen zwar unbefristet; sie ist jedoch nur für eine gewisse Uebergangszeit in Aussicht genommen, innerhalb deren die Treuhänder der Arbeit die erforderliche Umstellung vorzunehmen ha ben. Die Weitergeltung von Werk- (Firmen-) Tarif verträgen als Tarifordnungen ist von vornherein bis zum 30. Juni 1934 befristet, da diese bis spätestens da hin durch Betriebsordnungen ersetzt werden müssen. Die Anordnung vom 28. März 1934 gilt für private wie für öffentliche Betriebe. Neue Warnung Betriebsfremd« Eingriffe In die stvahl der Vertrauensmiinner verboten. Reichsarbeitsmtnlstcr und Reichswirtschastsminister geben bekannt: Es liegen Mitteilungen vor, wonach in verschiedenen Teilen des Reiches trotz der klaren Anweisungen der Reichvrcgierung von betriebsfremden Kreisen versucht wird, in die Wahl der Vertrauensräte einzugrciscn, die Wahllisten auszu stellen, zu ändern oder Vorschristcn über Zeitpunkt und Formen der Wahlen zu erlassen. Derartige Versuche sind unzulässig und stehen in s ch a r f e m W i d c rs p r u ch zu «Seist und Inhalt des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Dieses Gesetz, das auf der Grundlage der Zusammengehörig keit aller Betriebsangehörigen beruht, geht davon aus, datz jo ^us «Ism keicke Die Zugehörigkeit zur presse- oder zur Reichs- schrifitumSkanlmer Eine gemeinsame Bekanntmachung der Präsidenten. Berlin, 5. April. Für die Regelung der Zngehörigke'l zur Reichspresfekammer oder zur Reichsschriftluniskammer haben die Präsidenten der beiden Kammern folgendes vereinbart: 1. Unternehmen, melcl-e gleichzeitig Biici>er. Zeitungen und Zeitschriften verbreiten, werden nur >n eine der beiden Kam mern cingegliedert. und zwar bei derjenigen Kammer, die für sie nach Massgabe des grösseren Teiles des ivertmüszigen Umsatzes zuständig ist. 2. Unternehmen der in Ziffer 1 genannten Art, die der Reichspresselromnier eingegliedert werden, haben den Vertrieb von Vücizern lun denn der Reichsschrifltumskammer eingeglied.'r- ten Vörsenverein der denlscl>en Buchhändler anzumelden, ohne datz dadurch «ine weitere Veitragspflicht entsteht. Entsprecl>enü haben Betriebe der in Zifser 1 genannten Art. di« der Reichsschrifltumskammer eingegliedcrt iverden, den Vertrieb oder die Vermietung von Zeitungen und Zeitschriften bei dem zuständige» Fachverband der Hauptfacltgruppe Vertrieb in der Reichspressekammer anzumelüen, ohne datz dadurch eine weitere Veitragspflicht entsteht. 3. Unternehmen, die gleichzeitig Zeitungen oder Zeitschriften und Vüclzer verlegen. u>id deshalb gleichzeitig der Relchspresse- kammer und der Reichsschriftlumskammer angehören, zahlen gemätz Paragraph 24, Abs. 2 der ersten Verordnung zur Durch führung des Reichskulturkammergesctzes Teil 1 RGBL. Nr. 123, Fahrgang 1933, zu beiden Kammern und den zuständnzen Foch- rxrbänden nur einen Beitrag, und zwar den Höchstbeitrag, der an «inen der Fachverbände zu zahlen ist. Mit der Einziehung dieses Beitrages wird dersenig« Fachverband beauftragt, der den Höchstbeltrag erhebt. 4. Die Präsidenten werden Anordnungen, die für diese Ve- trlelre von einem der Präsidenten erlassen werden, in ihrem Zuständigkeitsbereich wechselseitig durchführen. Berlin, 4. April 1934. Der Präsident der Reichsvressekammer: gez. Amann. Der Präsident der Renhsschristtumskammer: gez. Dr. Hans Friedrich B l u n ch. D. Dohrmann evangelischer Feldbischof der Wehrmacht Berlin, 5. April. Der Reichspräsident hat zum Nachfolger des bisherigen ev. Feldbischoss der Wehrmacht D. Schlegel, der am 1. April wegen Erreichung der Altersgrenze in den Ruhe stand getreten ist. Wehrkrelspfarrer Konsistorlalrat D. Franz Dohrmann, Stettin, ernannt. Feldbischof D. Dohrmann, Stettin, steht lm 53. Lebensjahre. Standartenführer Peter Boft s Auf dem Teupitzfee hat sich gestern ein schweres Boots unglück ereignet. Der Standartenführer Reichstagsabgcordneter Peter Hermann Botz, der sich seit einigen Tagen zur Erholung in Teupitz aushielt, wollte gestern nachmittag zusammen mit seiner Pensionswirtin, einer Frau Dr. Tilly Weber, von dem Restaurant „Waldfrteden" mit einem Segelboot nach seiner Pension zurilcksegcln. Plötzlich wurde das Boot aber von einer Sturzwelle erfatzt und kenterte. Standartenführer Votz erlag einem Herzschlag, konnte aber noch geborgen werden. Frau Dr. Weber wurde lebend aerettet. weit wie möglich die Beziehungen des Führers eines Betriebes uird seiner Gefolgschaft im Betriebe selbst geregelt werden müssen. Das Gesetz will also gerade Einmischungen betriebs fremder Elemente, wie sic früher von Eewerkjchasten vorgenom men worden siird, ausschlietzen und die Selb st Verantwort lichkeit der im Betriebe tätigen Menschen stärken. Es be stimmt daher, datz lediglich der Führer des Betriebes im Ein vernehmen mit dem Betriebszellenobmann des Betriebes die Wahllisten der Vertrauensmänner ausstellt und die Wahl durch führt. Wo diese Einigung nicht möglich ist oder wo die Wahl zu keinem positiven Ergebnis führt, kann allein der T r e u h ä n d e r der Arbeit die notwendigen Anordnungen treffen. An die sem Grundsatz mutz unbedingt sestgchaltcn werden. Ater gegen den voin Gesetzgeber gewünschten Grundsatz ver- stötzt, läuft Gefahr, zur Rechenschaft gezogen zu werden, ganz abgesehen davon, das, gesetzwidrige Eingrisse in die Wahlen der Vertrauensmänner die Ungültigkeit der Wahlen nach sich ziehen können. Gemeinde verantwortlich für die Sicherheit der Schul kinder Rechtzeitig zum Einzug der ABT-Schützen in die Schulen wird eine grundsätzliche Erkenntnis des Oberlandcsgerichts Königsberg Uber die Unsallbctrcuung der Schulkinder bekannt. Das Gericht hat entschieden, datz eine Gemeinde, die ihre Schulkinder bei einer Versicherungs-Gesellschaft gegen die Folgen körperlicher Unfälle während des Schulbesuches durch eine Schulunfallversichcrung versichert hat, verpflichtet sei, von sich aus alles zu tun, damit der Versicherungsanspruch des Kindes im gegebenen Fall» verwirktlicht und das hierzu Erfor derliche veranlatzt werden kann. Die Gemeinde habe daher auch dafür zu sorgen, datz ent-.veder die Eltern von dem Abschlutz der Versicherung und ihrer Anzcigepflicht unterrichtet würden, ohne datz ein Unfall von ikr, der Gemeinde selbst, oder ihren Erfüllungsgehilfen hierfür, den Lehrer», der Versicherungs gesellschaft angezeigt würde. Wenn eine Gemeinde gegen diese Pflichten fahrlässig verstotze, dann habe sie dies gegebenenfalls auch zu vertreten. Der Entscheidung lag ein Einzclfall zugrunde, bei dem der Vater eines auf dem Schulhof schwer verunglückten Schülers keine Kenntnis von dem Bestehen der Unfall-Versicherung für seinen Sohn haUe. Er meldete daher den Unfall seiner Betriebs krankenkasse, die aber nach neun Monaten die Zahlungen ein stellte, als sie erfuhr, datz der Schüler gegen Unfall versichert sei. Als die Gemeinde nunmehr den Unfall bei ihrer Versiche rungs-Gesellschaft anmcldete, lehnte diese wegen verspäteter Anmeldung die Entschädigung ab. Auf Klage des Schülers wurde daher die Gemeinde verurteilt, den Schaden des Schülers jetzt und in Zukunft selbst zu trägem Jugendherbergen werden gebaut Der Rcichsvcrband für Deutsche Jugendherbergen wird mit Unterstützung der Reichsregierung am 20. und 21. April einen Reichs-Werbe- und vpfertag durchführen, um neue Wittel zu erlangen, mit denen neue Jugendherber gen geschaffen, die schon bestehenden finanziell entlastet und, wenn irgend möglich, auch die Uebernachlungsprcise weiter gesenkt werden sollen. Im ganzen Reich werden ttirsch- blütenslrnusze zugunsten dieses sozialen. Werkes verkauft. Stabschef Röhm Ehrenbürger des Khsshiiuser-Bundcs Neichsmiiiister Stabschef Röhm hat die Ehrenführer- schaft des Deutschen Reichskriegerbundes „Kyffhänser" über nommen. Stabschef Röhm ha» damit die besondere Ver bundenheit der obersten SA-Führung mit der grössten Or ganisation der Frontsoldaten sichtbar zum Ausdruck gebracht. Bogoljubow gibt auf Die Grossmeister des Sckzachbretts traten sich In Baden- Baden am Mittwoch erneut gegenüber. Der Besuch des zwei ten Ganges war wiederum vorzüglich. Dr. Aljcchin führte die weihen Steine. Bogoljubow wählte die Meraner Va riante des Damengambits. Im 16. Zug opferte Dr. Alje- chin gegen Stellungsvorteil einen Bauern. Bogoljubow kam in gedrückte Stellung und suchte, sich gewaltsam zu befreien. Die Versuche, die Lage durch kombinierte Unternehmungen zu meistern, schlugen fehl, zumal noch die Zeitnot ein genaues Rechnen fast unmöglich machte. Kurz vor der Zeitkontrolle muhte Bogoljubow die hoffnungslose Partie ausgeben. Dor 125 Zähren: Aufstand Tirols Andreas Hofer, der grotze Kämpfer für die Freiheit seine» Vaterlandes. Eines der ersten Völker, die sich gegen Napoleons Tyrannen- Herrschaft auslehnten, waren die Tiroler unter ihrem Führer Andreas Hofer, dem Wirt im Passeierlal. Hofer erlies; am 8. April 1809 einen Ausruf zum Ausstand und begann am 11. April mit dem Angrijs. Nach vielerlei Kämpsen. bei denen die Franzosen im Gcbirgskleinkrieg zum Rückzug gezwungen wurden, war Tirol frei und Hofer sein Oberkommandant. Von den Oesterreichcrn verlassen, erhob sich Hofer abermals gegen die Franzosen, denen das freie Tirol zugesprochen war und die cs wiederum zu unterjochen versuchten. Er wurde jedoch verraten und 1810 in Mantua standrechtlich erschossen. Unklarheiten über die österreichische Verfassung Kabinettsumbildung nach der Verkündung. Wien, 4. April. Der vom Verfasfnngsminister Dr. Ender jetzt ausgearbeitet« Wortlaut der neuen Bersajjung wird dem Ministerrat noch in dieser Woche zur abschlietzendcn Beratung vorgelegt werden. Z« unterrichteten Kreisen wird allgemein angenommen, datz die Ver kündung der neuen Verfassung, die voraussichtlich aus Grund des kricgswirtjchastlichen Ermächtigungsgesetzes vom Jahre 1918 erfolgen soll, erst in drei bis vier Wochen von der Regierung vorgenommcn werden wird. Die Hinausschiebung der Verkün dung der neuen Verfassung wird allgemein aus bisher noch be stehende erhebliche Meinungsverschiedenheiten in grundsätzlichen politischen Fragen zurückgesührt. Besondere Schwierigkeiten soll noch die völlig ungeklärte Frage der Macht befugnisse des Pundespräjidcnten in der neuen Verfassung bereiten, der nach dem bisherigen Entwurf das Recht zum Erlag versassungsänderndcr Gesetze erhalten soll. Unmittelbar nach der Verkündung der neuen Verfassung soll, wie verlautet, eine Umbildung des Kabinetts erfolgen. Mit einem Eintritt des Bundessiihrers Starhcm« berg in das Kabinett wird allgemein nicht mehr gerechnet, da Starhembcrg als Bundcssührer der Heimwchr eine Gleichstellung mit denr ihm als Landcssührcr von Wien im Heimatschutz unter stellten Vizekanzler Fey für unmöglich halten soll, und ferner der Bundessührcr die Anssassnng vertritt, datz er antzerhalb de« Kabinetts seine bisherige unabhängige Stellung ausrechterhalten könne. Der Hcimalschutz wird im Rahmen der vorgesehenen Zu« sammensassung aller Wehrverbändc in die Wehrjront direkt dem Bundeskanzler Dollsutz unterstellt werden. Bei der Umwandlung des Kabinetts soll die Absicht bestehen, dem bisherigen Gesandten in Rom, Dr Nintelen, das Finanzministerium zu übertragen oder ihm den Eesandtcnposten in Washington anzubicten. Mit einem weiteren Verbleiben des Gesandten in Rom wird in Wien nicht mehr gerechnet. Ferner soll, wie verlautet, der Bundes kommissar Dr. Steidlc gleichzeitig mit der Kabinettsumbildung zurücktrctcn und zum Präsidenten der demnächst zusammenzu legenden beiden Krotzbanken, der Niederösterreichischen Escompte« Gesellschaft und des Bankvereins, ernannt werden. Ein preuszischer Prinz zum Katholizismus übcrgetretcn. Prinz Friedrich Leopold von Prcuszen, der Reffe Wilhelms ll.. ist in Rom zum Katholizismus Ubergetreten. Unsere Darstellung zeigt die neue Einteilung der 16 deut sche» Gcnuneister in vier Gruppen. Die Endkämpse der Deut schen Futzball-Meisterschast weisen in diesem Fahre eine neue Gliederung aus. Die Sieger aus den Kämpsen um die Meisterschaft der einzel nen Gaue wurden in 4 Grup pen zusaininengcsatzt. Vom 8. April bis zum 13. Mai werden die 4 Gruppenmeister durch däs Punkt-System (jeder spielt gegen jeden, so wohl im Vor- als im Rück spiel; der Sieger erhält 2 Punkte) scstgestellt. Die 4 Sieger ermitteln dann im Pokal-Syslem (die verlieren de Mannschast scheidet aus) den Deutschen Meister. VIKI0kjL kkkvkk- MWi^lr 8V Vfl.-ökblkäIH vc-bMfMkß 0- »Uciiktt okkkkEc LiDUOk- kibissoilkl. VOEIK- ökkUkdi scliAl.ne 04 VEiM-ULi-lk