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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 09.08.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191408095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19140809
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19140809
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-08
- Tag 1914-08-09
-
Monat
1914-08
-
Jahr
1914
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Sette 6. m. 40l. Vouvw-s-Susssde. Leipziger Tageblatt. SorurttH» s. S«r»V i9l< UmMevr vekannlmacpungen. !; Leipztg.7. August 1914. Nachdem da» mobil« Generalkommando vom r». Armeekorps di« Garnison Leipzig verlassen hat, ist alle militärische Gewalt im Korpsbezirk, die sich aus dem Kriegszustände ergibt, auf das ftellvrr- tretend« Generalkommando IS. Armeekorps über gegangen. Die zur Sicherung der Fernverkehrswege (Eisen bahnen, Brücken usw.) und Fernverbindungen (Tele graphen, Fernsprechnetze) bereits angcordneten beson deren Schutzmatzregeln bleiben bis auf weiteres un verändert bestehen. Anschläge, die die Unterbrechung dieser Verbin dungen bezwecken, unter allen Umständen zu verhin dern, ist, wo sich irgend Gelegenheit bietet, patriotische Ehrenpflicht jedes Einwohners. Dagegen ist es zweck los, zufällig im Lande l>cfindliche Ausländer, die durch die Verhältnisse an der Abreise gehindert sind, sonst aber sich nichts haben zuschulden kommen lassen, zu belästigen und als Spion« zu verfolgen. Da jede Verbindung mit dem feindlichen Auslande abgeschnit ten ist, ist solchen Personen ohnehin eine rechtzeitige Rachrichtcnverwertung unmöglich gemacht. Allen Führern von Kraftfahrzeugen wird in ihrem eigenen Interesse, um Unglücksfällen vorzubcugen, die strengste Befolgung der Anweisung der an wichtigen Punkten aufgestellten Wachtposten dringend emp fohlen. Ernsthafte Anschläge auf die den Bahnverkchr dienenden Einrichtungen innerhalb des Korpsbezirks sind bisher nicht fcstgestcllt worden. Der stellvertretende kommandierende General des XlX. (2. K. S.) Armeekorps. * , (gez.) oon Schwe tn i tz. '' - General der Infanterie. »en, Bekanntmachung. Das allgemeine Interesse gebietet, jetzt mit allen Mitteln sür die Sicherheit der Telegrapheu- M Ferchrechtlnlagr« zu sorgen. Unbefugte Personen müssen unbedingt von diesen An lagen ferngehalten werden. Es kann nicht allein durch eine Beschädigung der Telegraphen- und Fernsprechan lagen, son dern auch durch Belauschung militärischer Nachrichten unberechenbarer Schaden an gerichtet werden. Das zur Ausführung von Telegraphenbauarbeiten und zur Be seitigung von Leitungsstörungen bestellte Personal ist mit Auöweiskarten ver sehen, die mit dem Dienststempel der Ober- Postdirektion bedruckt sind und die aus der Rückseite den eigenhändigen Namenszug des Inhabers der Karte tragen. Das Personal ist angewiesen, beim Betreten von Privatgrundstückcn diese Karten dem Besitzer, Verwalter oder Hausmeister un aufgefordert vorzuzcigcn. Es werden alle Grundstücksbesitzer, Verwalter oder Haus meister, auf deren Grundstücken sich An lagen der Reichs-Telegraphenverwaltung befinden, ersucht, auf Beachtung dieser Vor schrift zu dringen und alle Personen, die sich an den Telegraphenanlagen zu schaffen machen und die nicht im Besitze einer amtlichen Ausweiskarte sind, oder diese nicht ohne weiteres vvrzeigen, anzuhalten und, ganz gleich ob sie Postuniform tragen oder nicht, als verdächtig der Polizeibehörde zu übergeben. Leipzig, 7. August 1914. ob. > Kaiserliche vder-vokdirektio». Bekanntmachung. 1. Nach dem Reichsaesetz vom 28. Februar 1888 (in der Fassung des Reichsgesetzcs vom 4. August 1914) erhalten di« Familien der Mannschaften der Re serve, Landwehr, Ersatzrescrve .Scewekr und des Landsturmes, sobald diese Mannschaften bei Mobilmachungen in den Dienst eintreten, im Falle der Bedürftigkeit Unterstützung. Das gleiche gilt bezüglich der Familien der jenigen Mannschaften, welche zur Disposition der Truppen- (Marine-) Teile beurlaubt sind, derjenigen Mannschaften, welche das wehrpflich- trge Älter überschritten haben und freiwillig in den Dienst eintreten, sowie de» Unterpersonals der freiwilligen Krankenpflege. 2. Auf diese Unterstützung haben Anspruch: «) die Ehefrau des Eingetrctcnen und dessen eheliche und den ehelichen, gesetzlich gleich stehende Kinder unter 1b Jnhren, b) dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufstetgender Linie und Geschwister, insofern sie von ihm unterhalten wurden oder das llnterhaltungsbedürfni» nach dem Dienst eintritt desselben hervorgetreten ist, e) dessen uneheliche Kinder, insofern seine Ver pflichtung als Vater zur Gewährung des Unterhalts festgestellt ist, 6) endlich kann den Verwandten der Ehefrau in aufsteiaender Linie und ihren Kindern aus früherer Ehe eine Unterstützung gewährt wer den, wenn sie von dem Eingetretenen unter halten wurden oder das Unterhaltungsbedürf- ni« erst nach dem Diensteintriti« hervor getreten ist. Dagegen steyt entsrrnteren Verwandten und geschiedenen Ehefrauen ein Unterstützungsansvruch nicht zu. A. Die Unterstützung soll mindestens vetraacn «) für die Ehe,rau im Mai, Juni, Jul». Auguit, September. Oktober monatlich 9,00 .»t, ick den übrigen Monaten 12,00 .tl: b) für jedes Kind unter 15 Jahren sowie für jede der unter 2b und o bezeichneten Personen monatlich 8,00 .tt. i 4. Orio? 4430. Nr. 4481. Nr. 4482. 16—21 16-21 14—16 14—16 —,60 . —,69 . —,45 . —,42 - —,36 - Sankursausuerkauk. Da» Ring'sche Putzgeschäft, aus garnierten und ungarnierten Hüten, Flügeln, Federn, Blumen usw. bestehend, gelangt unter nochmals herabgesetzten Preisen Ecke Schuhmachergäßchen und Reichsstraße zum schnellsten Ausverkauf. Der Konk«r»v«ewalter. Allgemeine Drtskrankenkslle kür üie Staüt Leipzig. Hausgewerbetreibende — Häusliche Dienstboten — Unständig Beschäftigte. Nach 8 3 des unterm 4. August d. I. verkündeten und sofort in Kraft getretenen Gesetzes, betr. Siche rung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen, werden für die Dauer de» gegenwärtigen Krieges die Vorschriften der Neichsoersicherungsordnung über die hausgewerbliche Krankenversicherung außer Kraft gesetzt. Hiernach unterliegen der Versicherungspflicht nicht mehr: I. Hausgewerbetreibende, die in der Stadt Leipzig wohnen, deren Auftraggeber aber autzerhalb der Stadt ihren Betriebsfi l; haben, II. Hausgewerbetreibende, die außerhalb der Stadt Leipzig wohnen, deren Auftraggeber aber inner halb der Stadt ihren Betriebssitz haben. Es entfällt deshalb für diese Personen vom 3. August an die Verpflichtung zur weiteren Ein zahlung der Beiträge, sowie sür deren Auftraggeber die Verpflichtung zur Einreichung der Listen und Einzahlung der Zuschüsse. Lausende Leistungen und fällige Beiträge bleiben unbetroffen. Da» für den Bezirk der Stadt Leipzig bestehende Ortsgesetz wird hierdurch nicht berührt. Cs unter liegen deshalb nach wie vor der Bersicherungspflicht solche Hausgewerbetreibende, die zugleich mit ihren Auftraggebern im Bezirke der Stadt Leipzig wohnen bezw. ihren Betriebssih haben. Auf Grund des obenangesührten Gesetzes werden die Wochenbeiträge sür häusliche Dienstboten vom 3. August wie folgt festgesetzt: für männl. Versicherte von über 21 Jahren auf 1,02 - weibliche » männliche , weibliche - männliche . weibliche - Versicherte beiderlei Geschlechts von unter 14 Jahren —.21 - Diese Beiträge gelten auch für unständig Be schäftigte. Leipzig, den 7. August 1914. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse sür die Stadt Leipzig. Otto Vollender, stellv. Vorsitzender. Durch einen von Rat und Stadtverordneten in gemeinsamer Sitzung am 7. August 1914 gefatten Beschluß ist jedoch die Unterstützuaaskommiflion ermächtigt worden, im Falle der Bedürftigkeit die vom Gesetz bestimmten Mindestleistungen so zu er gänzen, das, täglich erhalten ») die Ehefrau 30 v. H. des 3,80 °4l betragenden Ottslohnes, I») die unter 2b und o erwähnten Personen je 10 v. H. des Ortslohnes, zusammen aber nicht mehr als 60 v. H. Diejenigen, welche Anspruch auf diese Unter stützung erheben, wollen ihre Anträge im Kriegs-Unterftütznngsamt, Stadthaus (Eingang am Buvgplatz), Hauptgeschoß anbringen. Sie haben dabei mitzubringen den roten Abritz des Einberufungsbefehls sowie Eheschließunas- und Geburtsbescheinigungen (sZamilienstammbuch). Leipzig, am 8. August 1814. Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Dittrich. Dr. Weber. Bekanntmachung, die städtischen höheren Schulen betreffend. 1. Zur Erteilung von Auskünften halten die Herren Rektoren und Direktoren unserer städtischen höheren Schulen (Eynmasteu, Realgymnasien, Real schulen, Studienanstatt, Lehrerinnenseminar und höhere Mädchenschulen) an jedem Werktage — auch jetzt während der Ferienzeit — mittag von 12—I Uhr in ihren Amtszimmern eine Sprechstunde ab. 2. Wegen der Abhaltung von Notprüfuvgen an den höheren Schulen hat das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts u. a. fol gendes verordnet: Mit den Oberprimanern der Gymnasien, Real gymnasien und Oberrealschule», soweit sie als dienstpflichtig zum Heere einberufen werden oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter frei willig in das Heer eintteten, ist tunlichst um gehend, spätestens aber unmittelbar nach Be endigung der Sommerferien eine autzerordentliche Reifeprüfung abzuhalte». Zu dieser Prüfung find auch die zum Kriegs dienst einberufenen oder freiwillig eingetretenen jungen Männer zuzulassen, die entweder durch Verordnung des Ministeriums bereits zu einer Reifeprüfung einer neunklassigen Anstalt für Michaelis d. I. zugewiesen waren oder auf Grund zureichender Vorbildung um Zulassung für Ostern 1915 eingekommen sind bzw. noch einkommen wollen. Diese Anordnungen finden auf die Schüler der ersten Klasse der Realschulen und auf die den Reifeprüfungen dieser Schulen Zugewiesenen oder Zuzuweisenden sinngemäße Anwendung. Entsprechend diesen Bestimmungen für die außerordentliche Reifeprüfung ist den zum Heere eingezogenen Unterprimanern und Obersekun danern, ebenfalls auf Grund einer außerordent lichen, nach denselben Bestimmungen abzuhalten den Prüfung, die Reife für Ober- bzw. für Unter prima zuzusprechen. Die für Michaelis bereits angeordneten Reife prüfungen sind mit den nicht zum Heere ein berufenen Prüflingen in der gesetzlichen Weise abzuhalten. Wegen der Zulassung zu diesen Prüfungen haben sich die Schüler unserer städtischen höheren Schulen, soweit nicht schon geschehen, unmittelbar an die Herren Schulleiter zu wenden. 3. Es sind ferner im Publikum vielfach Zweifel darüber entstanden, ob die städtischen höheren Schu len nach Schluß der zurzeit noch laufenden Ferien mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage den Unter richt wieder aufnehmen. Hierzu geben wir bekannt, daß die Schüler, soweit sie nicht beurlaubt sind, sich ordnungsmäßig nach Schluß der Ferien, also am Mittwoch, den 19. August, in den Schulen einzufinden haben, sofern nicht noch vorher von uns etwas anderes bekanntgegeben werden sollte. Bezüglich der Volksschulen wird besondere Ne- krimtmachung erlassen werden. «,,<» Der Rai der Stadt Leipzig, Schulamt. Sibllothrk üeröanüelskammer. Der Lesesaal der Bibliothek der Handelskammer ist bis auf weiteres geöffnet: Montags, Mittwoch», Do»»er»t«g» und Freitag» von bis V^l Uhr und von 3 bi» 7 Uhr. Dienstag« und Sonnabend» nur von 3 bi» 7 Uhr. Leipzig, am 6. August 1914. Die Handelskammer. Schmidt, Dr. iur. Wendtland, Vorsitzender. Syndikus. 4428. Prisenordnung. Vom 30. September 1909. 4429. Prisengerichtvordnung. Vom 15. April 1911. Verordnung, betreffend den Beginn der Prisengerichtsbarkeit und den Sitz der Prisenaerichte. Vom 3. August 1914. Äussiiyrungsbestimmungen zur Prisen gerichtsordnung vom 15. April 1911. Vom 3. August 1914. Verordnung, betreffend die Entlassung aus der Reichs- und Staatsangehörigkeit und die Rückkehr der Deutschen im Ausland. Vom 3. August 1914. Leipzig, am 7. August 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. Der Unterricht in den Volksschulen beginnt nach Schluß der Sommerferien zur gewöhnlichen Zeit Montag, den 17. August. Sämtliche Knaben und Mädchen, soweit sie nicht im besonderen Falle beurlaubt worden sind, haben sich rechtzeitig zum Unterricht einzufinden. Die Herren Direktoren halten zur Auskunstsertei lung auf alle die Schulen betreffenden Fragen bis auf weiteres werktäglich von 12 bis 1 Uhr in den Schulen Sprechstunden ab. Leipzig, den 8. August 1914. Die Königliche Bezirksschulinspektion Leipzig I. Der Rat der Stadt Leipzig. Der Königliche Bczirksschulinspektor. Auf Wunsch des Königlichen Ministeriums des Innern können Sonntag, den S. August, alle Läden und Betriebe bis abends 8 Uhr offen gehalten werden. Leipzig, am 8. August 1914. "sn Der Rat der Stadt Leipzig. Neubau Staütba-. Der Anstrich der Fenster ist vergeben worden. Lcipzig, am 8. August 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Di« Firma E. Kießling L Co. beabsichtigt, in der Schmiede ihres Fabrikgrundstückes, Weißenfelser Straße 71 in Leipzig-Plagwitz, (Blatt 522 des Grundbuchs und Nr. 322 des Flurbuchs) einen Lust hammer mit IVO Kilogramm Bärgewicht aufzustellen. Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind, soweit sie nicht privatrechtlicher Natur sind, bei deren Verluste binnen 14 Tagen im Zimmer 165 des Gewerbcamtes, Rathaus, Erdgeschoß, anzubringen. Dort liegen auch die auf die Anlage bezüglichen Zeichnungen und die Beschreibung zur Einsicht aus. Leipzig, am 7. August 1914. Gew. A. I 2129. Der Rat der Stadt Leipzig. Die Herren Salamon Friemann und Aro« Lipper in Leipzig beabsichtigen im Grundstücke Sommerfelder Straße 55 in Leipzig-Stötteritz (Blatt 115 des Grundbuchs für Leipzig-Stötteritz unteren Teils, Nr. 305 des Flurbuchs und Nr. 110 l> der Vrandverflcherungsliste für Leipzig-Stötteritz) eine Znbereitungsanstalt für Tierhaare (Rinderhaare) zu betreiben. Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind, soweit sie nicht privatrcchtlicher Natur sind, bet deren Verluste binnen 14 Tagen im Zimmer 170 des Gewcrbcamts, Rathaus, Erdgeschoß, anzubringcn. Dort liegen auch die auf die Anlage bezüglichen Zeichnungen und die Beschreibung zur Einsicht aus. Leipzig, am 7. August 1914. Gcw.-A. I 2088. "2" Der Rat der Stadt Leipzig. Die WfsslhtlhnlMlWft betrefft»». Zum Ersätze für die in großer Zahl zum Heere einberufenen Schutzleute hat das Polizeiamt 200 Hilfsschutzleute für den Straßen- und Sicherheitsdienst eingestellt. Sie tragen im Dienste die Schutzmanns mütze, eine Joppe und Seitengewehr. Um den linken Arm führen sie vorläufig eine blau-gelbe Armbinde mit der Aufschrift „Polizei" und eine Nummer. Die Binde wird demnächst durch ein auf der Brust zu tragendes Metallschild mit gleicher Auf schrift und einer Nummer ersetzt werden. Soweit es erforderlich ist, sind sie be waffnet. An die Einwohnerschaft Leipzigs rich tet das Polizeiamt die Bitte, die Hilfs schutzmannschaft in der Ausübung ihrer Obliegenheiten durch ein entgegenkommen des Verhalten zu unterstützen. Leipzig, den 8. August 1914. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. 9kr. 50, 51 und 52 des diesjährigen Reichsgesetz blattes sind bei uns eingegangen und werden bis zum 3. September dieses Jahres im Erdgeschoß des Neuen Rathauses, Eingang an der Burgstraße, zur Einsicht öffentlich aushängen. Sie enthalten: Nr. " ' " Nr. Nr. Voatsov« t'Lodsvnms tur ravusviiuls tar Tlsodlor Vrovdslvr o. Sliasvlmttrvr I» LolpLte, VLvdtvrslr. IS. Beginn de» nächsten Kursu» am k Oktober. Programm kosten!«». Sm Städtische Maschinenbauschale in Leipzig Technisch« Lehranstalt für Maschi»««bau »nd Elektrotechnik mit »ollem Iage»unterrichte. Beginn des nächsten Kursu» 8. Oktober. Auskunft kostenlos. '6m SSuig-Mbert-Symmtllum. M« Oberprimanern, als dienstpflichtig zum Heere einberufe» werden oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter frei« willig in da» Heer eintreten, wird eine abgekürzte Reifeprüfung veranstaltet. Alle Beteiligten haben sich Montag, 10. August, pünktlich um II Uhr im Gymnasium einzufinden. Die freiwillig Eintretenden haben die oben er wähnte schriftliche Zustimmung mitzubringen. Die Prüfungen finden Dienstag, 11. August (1. Abteilung), und Mittwoch, 12. August (2. Ab- teilung), statt. Das Reifezeugnis wird ausgehändigt, sobald der Nachweis erbracht ist, daß die Einstellung in das Heer erfolgt ist Lo», Direktion des König-Albert-Gymnasiums. ttr. O p i tz. IV? Realschule mit Kesl- gymnalium i.E.in L.-Linüenau. Die Anmeldungen zu den am Mittwoch, den 12. August, stattfindcnden Notprüfungen der frei willig in das Heer eintretenden Schüler der Klassen U. I bis U. II des Realgymnasiums und der ersten Klassen der Realschule werden am Montag, den 10. August, in der Zeit von 12 bis 1 Uhr vom Unter zeichneten in der Anstalt cntgegengenommen. Professor Dr. Kaiser. Kirchliche Nachrichten. St. Nikolaikirche. Montag, den 10. August, abends 8 Uhr Kriegs- Betstunde mit heiligemAbcnd- rnahl: Pastor Llisavser. Mittwoch, den 12. August, abends 8 Uhr Kriegs-Betstunde mit heitigemAbend- malft: Pfarrer Inn. tkeol. Lediniät. sMMk " WMWMMW. Sonntag, da S. Anguß, nachmittags 5 Ahr nochmals KittgottksdMß i« »usner GtmindtsiWWt. Kinder unter 1s Zähre« hnbe« keine« Zutritt. Der Vorstand. Sparkasse Schönerem. Geschäftszeit bi« «f weiteres an jedem Wochentage durchgehe»- voa vormittags 8 bi» nach- mittags 3 Uhr. ,,n, KemeincknpsrkWe -anlnßorf. Geschäftsstelle: Rathaus Erdgeschoß rechts. Zinsfuß für Einlagen: 3 /,^ Tägliche Verzinsung. Postscheckkonto Leipzig Nr. 12221. Kontrollmarken. Stahlschließfächer. Fernsprecher Rr. 4267. Geschäftszeit: Montags bisFreitaas 9—12 u.2—5 Uhr Sonnabends 9—2 Uhr. Sparkaffe Leutzsch. UnterVarantie der Gemeinde. Reserve» Sber800000^ Geschäftszeit. Wochentag» 8—1 »»d 3-5 Uhr, Sonnabends durchgehend »»» 8—2 Uhr. Gcichllslslokal: 0/ Die Verzinsung der Ein- «O^UvfUfzO /- /Oe lagen erfolgt täglich. Haltestelle der Straßenbahn-Linie« l-, N u. H. Postscheckkonto Leipzig 3307. Girokonto bei der Allgemeine» Deutsche» Tredit- Anstalt Leipzig und der Gemeindeverbandsgirokasse Leutzsch. »er,, 8sMS88k WsllkLN. Unter Gaenntt« der Gemeind«. Einlegerguthaben: 15 Millionen Mark. Geschäftsstelle: Rathaus, Erdgesch.link», Zimmer Nr. 4. Zinsfuß 0/ bei täglicher r für Einlagen /L /O Verzinsung. 2 Geschäftszeit: 8—1 u. 3—5, Sonnabends nur 8—2 Uhr jßw Einzahlungen auf Sparbücher können durch da» Postscheckkonto Nr. «7«» (Leipzig) bei jeder Post, anstatt ohne Koste» für de» Einzahler bewirkt werden- Zahlkarten hierzu werden auf Wunsch zugesandt. "WW Lparkalle LSHlltz-Shrenderg. Gemeindeamt, Haltestelle der Straßenbahn, IbMin. vom Bahnhof und den Straßenbahnlinien v und 1^ Leutzsch. Geschäftszeit—1 und 8—5, Sonnabend» 8—2 Uhr. Tägliche Verzinsung. Zinsfuß 3V,'^. Kontroll marken. Postscheckkonto Leipzig 9191. Fernspr. 2047. Grmin-ksMrkaße Ochsch. Gemeindeamt: Nähe Staats- und Straßenbahn. Geschäftszeit 8—1 und 3—8, Sonnabend» 8—2 Uhr. Liinssuh: VAgltvI»» VVr»ta»aw». Se» Postscheckkonto 14999 Leipzig. Sparkasse Markkleeberg im Rathaus« zu Markkleeberg — 7 Min. von der End station L.-DLlitz der Groß. Lpz. Straßenb. Linie 0 u. 6. ZiiSsä Ml. LktjinsW. Geschäftszeit: Werkt. 8—1u. 3—5Ühr. Sonnab.8—2Uhr. Fernspr. 14753. Postscheckkonto Leipzig SO 357. „11» Lpktiffe »er LWmßeMiil MejMirr Leipzig, Querstraße 4, I. Mitte, Telephon 13880. Tägliche Verzinsung der Spareinlage» mit 4 Prozent. Die eingelegten Spargelder werden nur in dem soliden Grundbesitz der Baugenossenschaft angelegt. In den Geschäftsanteilen und Haftsummen der Mit glieder in Höhe von 875 000 find ausreichend« Garantien für die Sicherheit der anvertrauten Gelder geboten. Sparkassenannahmestellen befinden sich in allen Teilen der Stadt. Sa So was Da» kostbare setnerzei wurde, daß der krieg f etwaige ha ben 5 1870—7: fohlen, di« Grü wähl 1k General den Ged Kreuz z tümlicht ldis dahi Metall, diente 0 der Ged, Die For Zeichen, ritter in das glei der Gen, wi<L>er 1 in der Wert au von Kör bestand Ränder trug auf silbernen Flügel unteren kreuz ha Militärr groß, al- wurden, um den Großkreu Einfassui Namen 1 die Ansi den Mas Eisernen allgemeii Heinrich Eisernen Großkreu den Leid, Blücher dieser ei stern, in Strahlen im ganze 3456 Off riert wo das Eiset zweiter dem Krei Kreuz z Kreuz ar folgender lobte, wi, auf. Es Kreuzes i vv., von Jahresza! Französif Kreuzer Außer ar diesem F meuter u .Zeichen m Die letzt, unter Ko 22. März neuen Ei oberhalb sackte, das zu Len A die Neih daß Frie! 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