Volltext Seite (XML)
Lücksisckvs Wassergenossenschast für INittelsachsen Lin Gesetz zum Schuh der Wirtschaft, der Gemeinden und der Volkswohlfahrt Die Verschmutzung der Wasserläufe durch Einleitung häuslicher und gewerblicher Abwässer hat in dem dichtbe siedelten und industriell stark entwickelten Land Sachsen einen hohen Grad erreicht. An einzelnen Flutzstrecken sind Mitzstände eingetreten, die nicht nur vom Standpunkt der öffentlichen Gesundheitspflege als unerträglich zu bezeichnen lind, sondern die auch die Wirtschaftlichkeit und Existenz- sähiakeit vieler Betriebe, die auf die Verwendung von Fluß- wasser als sogenanntes Fabrikationswasser angewiesen sind, aufs höchste gefährden. Dieser Ausland führte bereits dazu, daß sich zahlreiche Betriebe zur Abwanderung nach Ge genden mit günstigeren Wasserverhältnissen gezwungen sahen, was selbstverständlich zur Steigerung der sächsischen Arbeitslosennot beitrug. Wie die Erfahrungen gezeigt haben, ist eine Gesundung der sächsischen Wasseroerhältnisse durch Polizeimaßnabmen allein nicht zu erreichen, ganz abgesehen davon, daß die scharfe und strenge Durchführung der Be stimmungen des Wasieraejetzes den einzelnen Gemeinden und industriellen Werken mitunter Lasten aufbürden würde, die von ihnen schwer oder zum Teil überhaupt nicht getragen werden könnten. In der Erkenntnis, daß der erforderliche Erfolg ohne unerträgliche Lasten für den einzelnen nur durch Zusammen schluß aller Beteiligten zu erzielen ist, hat das Sächsische Finanzministerium, dem in erster Linie die Betreuung der Wasserwirtschaft des Landes obliegt, dem Gesamtministerium »in Gesetz über eine Muld e-W assergenossenschast vorgeschlagen, das nunmehr von der Sächsischen Regierung mit Zustimmung des Reichsstatthalters erlassen worden ist. (Sächsisches Gesetzblatt Nr. 1.) Vas Muldegebiet umfaßt mehr als ein Drittel des ge. amten Landes. Die durch das Gesetz gcbildeke Genossen- chast soll für die Reinhaltung der Wasserläuse im Rieder- chlagsgebiet der Z w i cka u e r, F r e i b e r g e r n n d V e r- elntaten Mulde sorgen und, soweit erforderlich, di« Abwasserreinigung, die Reinigung des verschmutzten Zluß- wassers und die Zuführung von Zuschußwasscr zur Erhö- bung der Selbslreiniauugvkrast der Wasserläufe übernehme,». Aenderung des sächsischen VaugesetzeS Mit dem neuen, jetzt veröffentlichten Gesetz zur Aende rung des Baugesetzcs werden einige Verbesserungen eiuge- lührt, die sich bei Handhabung des im Jahre 1932 verabschie deten Baugesetzcs als notwendig erwiesen haben. Es handelt sich im wesentlichen um folgendes: Insbe sondere zur Verhinderung unwirtschaftlicher Zergliederungen eines Siedlungsgebietes konnte bisher durch Ortsgesctz eine Genehmigungspslicht zur T e i l u n g v o n Gr u n d st ü ck e n eingesührt werden. Dis Erfahrung hat gelehrt, daß diese Ortsgesetze nicht immer schnell genug erlassen werden, um Unhe l zu verhüten, deshalb wird auch den Kreishauptmann- schäften das Recht eingeräumt, durch Verordnung eine solche Teilungsbeschränkung einzuführen. Damit sind in Verbin- düng mit den bereits geltenden Vorschriften alle Voraus setzungen für eine geordnete Wohnsiedlungstätiakeit geschaf fen, so daß für Sachsen die Anwendung des Reichsgesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933 bis auf weiteres nicht erforderlich er scheint. Durch eine weitere Aenderung wird den Grundstücks eigentümern und Erbbauberechtigten die Verpflichtung auf erlegt, an Gebäuden und dergl. die Anbringung von Haken und Rosetten für die Leitungsdrähtc der Straßenbahnen zu dulden. Die Bestimmung entspricht einem wirtschaftlich be gründeten Bedürfnis. Wie bereits jetzt für ähnliche Fälle bestimmt, ist auch hier den Beteiligten bei der Anbringung oder künftia entstehender Scl-aden zu erleben. Shrendolch für Kittinger Ministerpräsident von Kittinger, Obergruppenführer IV, ist der Ehrendolch der SA verliehen worden. Die Klinge trägt auf der einen Seite die Inschrift „Alles für Deutsch land" und auf der anderen Seite die Widmung „In herz licher Kameradschaft! Ernst Röhm". /^ÖL/t/L-§^0/76/1. k/lattcröpe Uunctselile. «elcklllcSsnel,» >»e»ebo in allen mvelornon »bonil lardon. cs SS cm drslt, Klotor Oräpa-Lstin »unstsvielo oct>ünoveolct>Ill«0on6, Ooalität. mit doctrglLnronctor »eile, cs SS cm broil ^olor Ooeps-l^eveosiblk Sss oUuello 6o«odo m. glLnronelor "b-.mto. borvn6or» gooignvt I. 6s- rkllocksNsklmejor, Ss cm. d>>„ Kttr. Am Haifisch wird Geld verdient. Haifische wurden früher nur als schädliche Fische betrachtet. Heule aber ist der Haifischfang einer der loh nendsten Zweige der ganzen Fischerei überhaupt. Die Leber liefert den wertvollen Tran, das Fleisch wird ge trocknet und dient dann als Futter, selbst die Flossen werden hoch bezahlt. Mit dem Haifischfang verdienen die Fischer an der Küste von Australien und am Golf von Kalifornien wirkliche Vermögen. Auch der Fang von Schwertfiscksen wird lebhaft betrieben, so wurden in Bo ston im Jahre 1932 eine halbe Million Pfund Schwert fische verkauft. Die belohnte Hansdetektivin. Eine romantische Geschichte liegt dem llrteil zu grunde, mit dem das Gericht von Worcester im ameri kanischen Bundesstaate Massachusetts einer in Vichy le benden Französin namens Louise Durand die Summe von nahezu 3 Millionen Mark als Erbteil zusprach. Das Gericht entschied dahin, daß die Summe ihr von rechts- wegen als der Erbin des amerikanischen Bürgers Samuel Slater zustehe, den sie vor Jahren aus den Händen eines gefährlichen Verbrecherpaares gerettet hatte. Slater war im Jahre 1915 nach Paris gekommen und hatte hier die Bekanntschaft einer Holländerin gemacht, der er in seiner Güte große Geldsummen zukommen ließ. Als Lohn für diese Freigebigkeit wußte die Beschenkte einen Chauffeur zu überreden, mit ihr zusammen Slater zu erpressen. Diese Erpressungen gelangen auch wiederholt, und das Opfer mußte Scheck auf Scheck zugunsten des sauberen Paares ausschreiben, das sich mit dem Geld« mehrere Grundstücke erwarb. Auf einer dieser Besitzun gen ivar Slater unter dem Borwand „interniert" wor den, daß seine Krankheit eine so gefährliche Wendung genommen hätte, daß er der ständigen Ueberwachung eines Krankenwärters bedürfte. Die Durand, die da mals Hausangestellte bei Slater ivar, hatte die Machen- sci>aften der Verbrecher aufgcspürt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Chauffeur und die Holländerin, die sich inzwisck)en geheiratet hatten, wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Durand avancierte er in Anerkennung ihrer bewiesenen Tüchtigkeit zur Leiterin des Slaterschen Hauswesens, eine Stellung, die sie behielt, bis der Amerikaner heimkehrte. Die Witwe Slaters, die seit langem getrennt von ihrem Manne lebte, l)atte die Gültigkeit des Testaments angefochten, al>er das angerufene Gericht in Worcester l>at den Fall endgültig zugunsten der Durand entschieden. Eine Feinschmecker-Geschichte. Der Küchendirektor eines großen dcutscl)en Hotels hat in der Welt der Feinschmecker den Ruf, einer der besten kulinarischen Alchimisten zu sein. Eine seiner reizendsten Geschichten aus seinem Berufsleben ist fol gende: Vor dem Krieg besuchte einer der zahlungkräfti- gen und freigebigsten Gäste wieder einmal das Hotel und zwar gleich mit einer Gesellsclsaft von zwanzig Per sonen. Es war ein Sonntag und die Sache kam ganz überraschend. Er ließ sich den Küci-engeivaltigen kom men und bestellte neben anderen merkwürdigen Dingen — Gemsenbraten, gleich für 20 Personen. Was sollte man tun, es war nich's zu machen, der Gemsenbraten muhte auf den Tisch, innerhalb einer Stunde, und es gab keine Widerrede, sonst wäre der gute Gast zum letzten mal dagewesen. Da indessen gerade Schonzeit selbst für die Hirsch, Rehe und Hasen war, von Gemsen ganz zu schweigen, war guter Rat in diesem Fall teuer, al>er er war da. Eine Stunde später wurde der Gemsenbraten serviert; die Riesenplatte wurde dazu noch von einem Prachteremplar von Gemsenkopf geziert. Rach dem Es sen ließ der illustre Gast den Küchendirektor kommen und bedankte sich mit zufriedenem Lachen: „Wissen Sie, ich habe im Hochgebirge schon oft Gemsenbraten gegessen, aber so tressiich wie dieser ivar noch »einer." Der Gute ahnte nicht, daß es Kalbfleisch ivar und daß der Gem- senkopf eine ausgc stopfte Angelegenheit war. die schon jahrelang im Iagdzimnier der Direktion an der Wand gehangen k)atte. Die Kuh an der Grenze. Jin Dorfe Sachrang an der ba»)erisch-österreichischcn Grenze war unlängst eine Kuh auf eine ziemlich rätsel hafte Weise krank geworden. Der Bauer wußte sich allein schließlich keinen Rat mehr und beschloß, den nach- stcn Tierarzt zu konsultieren — der nur leider jenseits der Grenze in Tirol wohnte Diese Grenze ist nun aber lvkanntlich gesperrt und auch für Kühe nicht passierbar. Der kluge Bauer aber ließ sich von dieser Schwierigkeit nicht obschreckcn. Er bestellte den Tiroler Tierarzt tele phonisch an die Grenze und erschien selbst mit der Patien tin auf der bayerischen Seite des Schlagbaums. Das Tier wurde genau zwischen beide Länder auf die Grenzlinie gestellt, und der Veterinär begann sein Werk. Die Kuh streckte dem Tierarzt die Zunge heraus uuö — wurde geheilt. Houptschristlelter: <8,. VNultl. Verantwortlich slir den politischen «. Rachrichlenletl: <8. Winkel. t»r Lo kales n. Feuilleton: Di. E. Desczyk; süe Anzeige«: Ih Win el, lamtlich In Dresden. Dr»ek in» Verl»,: V«r»»»i« V»ch»r»<k«r«t Dresden, PoUerllrate l?. D. «. XI l. S3 l>tü0.